Anhänger mit Führerschein B???

VW Vento 1H

Hallo,

darf man ein Anhänger ziehen mit Führerscheinklasse B?? bzw welche darf man? Weiß das einer?

129 Antworten

Wo has du denn deinen Führerschein gewonnen.. auffer Kirmes oder hast du keinen!
Das ist in jeder Fahrschule Grundwissen bei den theoretischen Unterrichtsstunden...
Anhänger bis 750kg ungebremst so das das Gespann 3,5t zul. Gesamtgewicht nicht überschreitet.

Zitat:

Original geschrieben von Reave


Wo has du denn deinen Führerschein gewonnen.. auffer Kirmes oder hast du keinen!

lol wie geil.

bis 750Kg generell alle, sonst nur Gesamtgewicht vom Anhänger muss niedriger sein als das Leergewicht vom Zugfahrzeug, und zul Gesamtgewicht von Auto + Anhänger muss unter 3,5 t bleiben, und natürlich die Beschränkungen in den Fahrzeugpapieren beachten

*ups* war einer schneller

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Zitat:

Original geschrieben von Reave


Wo has du denn deinen Führerschein gewonnen.. auffer Kirmes oder hast du keinen!

ROFL! 😁

Klick mal hier:
Führerscheinklasse B
Beim alten 3er war es doch Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen + einachsiger Anhänger, zulässiges Zuggesamtgewicht bis 12 Tonnen, oder?
Bei mir ist es 10 Jahre her und ich weiß es immer noch! 😉

Oder war deine Prüfung sowas wie "Malen nach Zahlen"? 😁

sprich beispiel:

auto leergewicht 1500kg + anhänger gesammtgewicht 1300kg darf man mit FS B fahren?

ob anhänger gebremst oder nicht ist egal, oder? steht nicht im gesetzestext?

Zitat:

Original geschrieben von MMGolfGT


ob anhänger gebremst oder nicht ist egal, oder? steht nicht im gesetzestext?

es steht aber im jeweiligen Fahrzeugschein was du gebremst/ungebremst fahren darfst!!

*edit* und nein - die 1300kg darfst du nur fahren wenn du zusätzlich den BE hast (wie ich z.B. 😉 )

*edit2* Autos rumziehen kannst also mitm B allein total vergessen

Zitat:

Original geschrieben von MMGolfGT


sprich beispiel:

auto leergewicht 1500kg + anhänger gesammtgewicht 1300kg darf man mit FS B fahren?

Nein, weil:

Zitat:

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:

1. die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder

2. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.

Alle klar? 😉

Zitat:

Original geschrieben von seggel


Nein, weil:

 

Alle klar? 😉

Dann darf er ja. Weil es muss ja Punkt 1 ODER 2 passen. Und Punkt 2 passt:

Hängergesamtgewicht kleiner als Leergewicht des Zugfahrzeugs und beides zusammen nur 2,8t und somit kleiner als 3,5t

Dann darf natürlich das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht größer als 2,2 t sein, da es ja bei den 3,5 t ums zulässige Gesamtgewicht geht. Dann klappts

Gruß Christian

Darf er NICHT!!!! 🙄 weil er mitm B nur 750kg ziehen darf 🙄

das "oder" gehört durch ein "und" ersetzt

(also ich hab meinen Führerschein in der Fahrschule gemacht.........)

"2. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt."

ich hab das so verstanden:

max gewicht von anhänger (z.b.1300kg) darf nicht höher sein als leergewicht vom auto (z.b.1500kg). und beide zusammen dürfen nicht schwerer sein als 3500kg. wo denk ich da jetzt falsch?

du denkst richtig.
hast aber nur den B also kommst du gar nicht in Bereiche wo es um 1300kg Gewicht geht 🙂

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/B.php

hier steht "oder"

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm

und hier steht über 750kg

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