Anhänger mit Führerschein B???
Hallo,
darf man ein Anhänger ziehen mit Führerscheinklasse B?? bzw welche darf man? Weiß das einer?
129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Christian74
DOCH!!! Darfst du
Einen 750kg Hänger darf man immer ziehen! Egal was das Zugfahrzeug wiegt.
less mein Link mal genau durch. oben bei "was darf ich mit den Klassen fahren" und dann bei B. Und was steht da??
Kraftwagen bis 3,5 t zG7)
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zG7)
Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Heist soviel wie hast du en Auto was 2,8t lehr wiegt darfst du mit dem Hänger fahren aber ohne Ladung, mehr nicht.
@VW_Golf3GTI,
du hast aber meinen Link nicht gelesen oder?
mfg
PS: Ich weiß genau da ich recht hab, und das sag ich jetzt ohne jede Arroganz.
Ich hab vor 3 Jahren mit meiner Frau Theorie gepaukt, vor 2 Jahren meinen A direkt gemacht und auch beim PKW-Unterricht in der Fahrschule gehockt und derzeit übe ich mit meinem Schwager. Da sollte doch etwas hängen bleiben oder? 😁
Könntest du bitte den VW_Golf3GTI aufklären, ich verlier so langsam die Lust. 😁
Zitat:
Könntest du bitte den VW_Golf3GTI aufklären, ich verlier so langsam die Lust.
Wenn er meine Links nicht liest kann ich ihm nicht helfen. 😉
mfg
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Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
less mein Link mal genau durch. oben bei "was darf ich mit den Klassen fahren" und dann bei B. Und was steht da??
Kraftwagen bis 3,5 t zG7)
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zG7)
Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Das stimmt ja.
ENTWEDER
du ziehst einen 750kg-Hänger
ODER
du musst auf die 3,5 to achten. Und nicht BEIDES GLEICHZEITIG.
Irgendwann muss doch mal gut sein. 😁
Zitat:
Original geschrieben von winf
Wenn er meine Links nicht liest kann ich ihm nicht helfen. 😉
mfg
Wenn deine links gehen würden, würde ich es gerne tun.
Zitat:
Original geschrieben von Christian74
Das stimmt ja. ENTWEDER du ziehst einen 750kg-Hänger ODER du musst auf die 3,5 to achten. Und nicht BEIDES GLEICHZEITIG.
Irgendwann muss doch mal gut sein. 😁
Also so wie ich das sehe haben wir an Hand unseren ganzen Beispiele aneinander vorbei geredet. So kommt es mir jedenfals vor. Meinten beide das selbe, haben es aber anders Beschrieben so das Unklarheiten aufgekommen sind.
Hüstel, ich stelle es gerade fest...
mfg
winf
PS: Ich entschuldige mich... ;(
klick
In dem Forum das ich üblicherweise nutze mus man erst den Link angeben und dann Beschreibung...
Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:
1. die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, ODER
2. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.
Ich werde nicht müde diesen Text zu wiederholen. Und wenn es ewig dauert.
Entweder man hält sich an Regel 1 (da werden keine Anforderungen ans Zugfahrzeug gestellt) oder an Regel 2 mit den beschriebenen Auflagen.
Zitat:
Original geschrieben von Christian74
Ich werde nicht müde diesen Text zu wiederholen. Und wenn es ewig dauert.
Rofl! Geil!
Sorry, ich brech grad echt zusammen! 😁
Wie oft hast du das heute schon geschrieben?
Sorry, kann nicht mehr...
Muhahahaha... 😁
Zitat:
Original geschrieben von winf
Hüstel, ich stelle es gerade fest...
mfg
winfPS: Ich entschuldige mich... ;(
klick
In dem Forum das ich üblicherweise nutze mus man erst den Link angeben und dann Beschreibung...
Wäre jetzt nur noch zu klären, was es mit dem Aufsich hat.
1) Ein Kraftwagen mit 3,5t zulässiger Gesamtmasse und ein Anhänger mit 750kg zulässiger Gesamtmasse.
Ergibt eine zulässige Gesamtmasse von 4250kg.
Benötigte Fahrerlaubnisklasse ist B.
Begründung: Das mitführen eines Anhängers bis 750kg ist immer erlaubt.
Komischerweiße steht in meinem Link nichts davon drin. und der ist vom Fahrlehrverband.
Dann lies doch einfach den zweiten Teil vom Gesetz nicht mit. Braucht man ja nicht steht ja ein Oder und kein Und. Dann liest du folgendes:
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zGG
Alles klar?
Klassen
deutlicher gehts net...
Klassen
mfg
PS: Sry beim ersten Mal kam Server Error...
Zitat:
Original geschrieben von winf
Klassen
mfg
PS: Sry beim ersten Mal kam Server Error...
Wenigstens einer der mich versteht....... 😉
Krieg schon langsam Magenschmerzen 😁
Gruß Christian