Anhänger mit Führerschein B???

VW Vento 1H

Hallo,

darf man ein Anhänger ziehen mit Führerscheinklasse B?? bzw welche darf man? Weiß das einer?

129 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


Zugfahrzeug leer: 1300 kg
Zugfahrzeug gesamt: 1800 kg
Hänger gesamt: 1200 kg

IST ERLAUBT MIT KLASSE B !!!!!!!
PUNKT UND AUS

denn Hänger gesamt leichter als Zugfahrzeug leer
zul. Gesamtzuggewicht 3,0 to und somit unter 3,5

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Und genau das ist der Richtige Denksatz. Ist nur ein wenig unverständlich Geschrieben im Gesetz.

Deswegen söllten Leute die nicht wissen was z.b Zuzüglich Gesamt Gewicht heist, erstmal nachfragen was gemeint ist.😉

Du Seggel warst damit nicht gemeint ^^ 🙂

Gong!

Nun blick ich erst recht nicht mehr durch! 🙄

Ihr macht alle den Fehler das ihr die 750 kg und 3,5 to in einen Topf werft. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Ich habe zwei Möglichkeiten mit Klasse B einen Hänger zu ziehe:

ENTWEDER ich nehme einen Hänger mit 750 kg und dann ist es egal was das Zugfahrzeug wiegt. Dann kann ich auch ein 3,5 to zul. GG Zugfahrteug nehmen. Komme zwar auf 4,25 to ist aber erlaubt!!!

ODER ich möchte einen Hänger ziehen der schwerer ist. Dann muss ich darauf achten das mein zul. GG von Zugfahrzeug plus Anhänger nicht über 3,5 to liegt. Und das zul. GG des Hängers muss niedriger sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs!

Beispiele:

Leergewicht Zugfahrzeug: 1,2 to
zul. GG Zugfahrzeug: 1,8 to
zul. GG Hänger: 1,1 to

Klasse B

Leergewicht Zugfahrzeug: 2,2 to
zul. GG Zugfahrzeug: 3,4 to
zul. GG Hänger: 750 kg

Auch Klasse B

Leergewicht Zugfahrzeug: 2,2 to
zul. GG Zugfahrzeug. 3,4 to
zul. GG Hänger: 1,2 to

Klasse BE (weil zul. GG des Zugs 4,6 to UND zul. GG Hänger größer als 750 kg)

Ist doch nicht so schwer oder?

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


Ist doch nicht so schwer oder?

Auf den ersten Blick nicht, aber wenn man mal genauer drüber nachdenkt, klingt doch

beides

durchaus plausibel, oder nicht?

Die hätten das einfach anders formulieren müssen. 🙄

Ich bin nur heilfroh, dass mich die B, BE und BSE-Geschichte nicht betreffen! 😁

Trotzdem danke für die Erklärung. 😉

Hier nochmal der Gesetzestext:

Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:

1. die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, ODER

2. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.

Das Wichtigste an dem Text ist das Wort ODER. Das braucht man nur zu überlesen und schon ist die Verwirrung vorprogrammiert!

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Zitat:

Original geschrieben von Christian74


ODER

Das Wichtigste an dem Text ist das Wort ODER. Das braucht man nur zu überlesen und schon ist die Verwirrung vorprogrammiert!

Ja, schon klar.

Was aber auch beuten würde, dass, wenn er ein "Auto" mit einem zul- GG von 730 Kg hat, er keinen Anhänger mit 750, sondern nur mit max. 729 Kg fahren dürfte?!?

Theoretisch natürlich, denn so ein Auto würde wahrscheinlich in meine Hosentasche passen.

Zitat:

Original geschrieben von seggel


Ja, schon klar.
Was aber auch beuten würde, dass, wenn er ein "Auto" mit einem zul- GG von 730 Kg hat, er keinen Anhänger mit 750, sondern nur mit max. 729 Kg fahren dürfte?!?
Theoretisch natürlich, denn so ein Auto würde wahrscheinlich in meine Hosentasche passen.

Nein, denn wenn der Anhänger 750 kg wiegt, greift Passus 1 von dem Gesetzestext.

Und das mit dem Leergewicht steht in Passus 2.

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von Mindmaster


Egal wie auch immer, ein Auto auf dem Anhänger ziehen wird nix, da diese Hänger zu 98% 2 Achsen haben und mit B nur Anhänger mit einer Achse erlaubt sind.

... wenn die Achsen nicht mehr als einen Meter voneinander

entfernt sind, dann gilt das als eine Achse.... 😕

Nette Diskussion soweit....

Gruß
Lars

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


Ihr macht alle den Fehler das ihr die 750 kg und 3,5 to in einen Topf werft. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Ich habe zwei Möglichkeiten mit Klasse B einen Hänger zu ziehe:

ENTWEDER ich nehme einen Hänger mit 750 kg und dann ist es egal was das Zugfahrzeug wiegt. Dann kann ich auch ein 3,5 to zul. GG Zugfahrteug nehmen. Komme zwar auf 4,25 to ist aber erlaubt!!!

Gruß Christian

@Christian

die Gewichte bedingen sich gegenseitig - die Gesamtmasse von 3,5t darf bei Klasse B nie überschritten werden...
Also nix mit 3,5t Zugfahrzeug und zusätzlich einen Anhänger von 750kg.

Und wer einen Anhänger zieht, der mehr Masse hat als das Zugfahrzeug, ist lebensmüde... 😉

Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)

Gruß
Lars

Doch doch. Wenn der Anhänger max. 750 kg wiegt dann darf das Zugfahrzeug 3,5 to wiegen.
Aussage eines Polizisten und eines BAG-Beamten.

Denn wenn dem nicht so wär dann wäre der erste Passus ja völlig überflüssig.

Das mit den 3,5 to kommt nur zu tragen, wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist.

Das weiß ich SICHER!!!

Gruß Christian

Ich nochmal.
Der folgende Text wurde in einem Fahrschulforum von einem Fahrleher verfasst:

************************
Hi,

Dein Klasse B Führerschein ist gültig für KFZ bis 3.5t

Das lerne aber jeder Fahrschüler brav in der Theo.

Aber wenn ich mir die Antworten vorher so anschaue, dann frag ich mich, warum Neckermann, Quelle und Co immer noch Führerscheine verkaufen dürfen.

Du darfst an dieses Teil sogar noch einen ungebremsten Anhänger mit 750kg z.G. ranmachen und bist immer noch legal unterwegs.

Diese Info kannst du aber auch fast jeder Fahrschulhomepage nachlesen!

Kopfschüttelnderweise
Wolfgang

PS: wozu machen wir FL uns eigentlich die Mühe, nen Theounterricht abzuhalten?
*************************

Gruß Christian

Was lernen wir daraus?.. richtig, fahren können die wenigsten die so einen Führerschein haben mit einem Anhänger, und was man fahren darf ist den meisten, auch Polizisten, sowieso unklar.

Grüße von einem B Führerschein Besitzer der T hat und 40t mit 60 km/h und einer Gesamtlänge vom 20m durch die Gegen fahren darf... aber beim Auto nix dranhängen darf 🙁.

Zitat:

Original geschrieben von Reave


Grüße von einem B Führerschein Besitzer der T hat und 40t mit 60 km/h und einer Gesamtlänge vom 20m durch die Gegen fahren darf... aber beim Auto nix dranhängen darf 🙁.

Wie wärs mit nem Anhänger dranhängen? 😉

Gibt ja genug Möglichkeiten.

Aber mit Klasse T nur land- und forstwirtschaft, oder irre ich mich da?!?!

Gruß Christian

Haha...
Ja nur Land und Forstwirtschaftliche..., aber das is ja nun nur eine Sache der Zulasung 😉. Alles was sowas nich is, und das is nich wirklich viel, selbst der ganze Baustellen Verkehr mit Traktoren is Land und Forstwirtschaftlich *gg*.
Und das mitm anhängen war auch mehr übertragen gemeint. Und mit nem Auto und Anhänger kann ich auch fahren, selbst wenn der Anhäger größer is als das was ich mitm Schein darf.

Und bei T gehen die Gewichte auch bis 40 to und die Länge bis 20 m. Dürftest du auch SZM mit Auflieger? Und wäre da auch bei 16 m Schluß? So wie beim CE???

Hab mich mit T nie sonderlich beschäftigt, hab ja ABCE 😁

Gruß Christian

re

Dann erkläre mir mal bitte @Christian74 warum mich dann die Polizei angehalten hat und ich Strafe zahlen müßte?

Ich hatte einen Fiat Ducato max . Ich hatte einen kleinen Ungebremsten Hänger hinten dran (750kg), mein Gespann wog mit Ladung am Hänger und im Auto 3,7t.

Jetzt bist du dran.

Es ist nicht Zulässig mehr als 3,5t zu Ziehen. Das Gesamt gewicht darf nicht über 3,5t kommen. Und du darfst einen Ungebremsten Hänger mit max. 750kg ziehen (Hänger und Ladung dürfen dieses Gewicht nicht Überschreiten), so sagte es mir der Grüne Mann.

Und wenn man mal genauer Überlegt, wäre es ja ein Wiederspruch in sich selbst.

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