Anhänger mit Führerschein B???

VW Vento 1H

Hallo,

darf man ein Anhänger ziehen mit Führerscheinklasse B?? bzw welche darf man? Weiß das einer?

129 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Lonely Wulf


ok, jetzt steh ich gerade auf, schlauch wegen der zul. GGewicht

also das es zum einen das zGG des hängers geht ist klar

aber bei dem 2. beispiel von corsalümmel
sind 1800+1300=3100 was ja passen würde (selbst noch mit 400 kg ausrüstung), aber es zählen nicht die 1800+ausrüstung sondern die 2800zGG des zugfahrzeugs, so dass es 2800+1300=4100 wären?

edit:
kam die antwort schneller als die frage *g*

So ist es korrekt !!! 😁

Zitat:

Original geschrieben von seggel


Trotzdem ist das total bescheiden formuliert!!! 😠

Muss das bei einem Gesetz nicht so sein ?!?! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


Muss das bei einem Gesetz nicht so sein ?!?! 😁

Anscheinend. 😁

Ich hätte fast Tiffy drauf verwettet, dass ich recht habe. 🙄

Peinlich, peinlich...

verdammt, dein jubi hätte sich bestimmt gut in meiner garage gemacht... 🙂

gut dat ich erst im oktober meinen CE schein gemacht hab und aus langeweile nochmal das buch von B gelesen hatte wo des mit den anhänger drinne stand...

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ja ja deutschland das land mit den meißten gesetzen. wohin das noch führen wird.....

nun ne frage zu den achsen. bezieht sich die regelung nur auf ein-achsen anhänger? steht doch nirgends??

(hätt ich den FS 3monate früher gemacht wär mir das hier auch alles egal! UNFAIR!!)

ich kann es noch einmal erläutern wie es darf und wie nicht wir hatten schließlich in der FS lange diskusionen darüber...

Beispiel Hänger Beladen zulässiges gesamtgewicht 1,3t dar er mit einem Auto ziehen das ein Leergewicht hat von min. 1,301t
und das nur unter der bedingung das das zulässige Gesamtgewicht vom Auto Plus Zulässigen gesamtgewicht vom Hänger die 3,5t nicht überschreitet!!!
Vorraussetztung die Hängerkupplung lässt dieses zu von der stützlast usw...

ER DARF!!! wenn du nicht bescheit weißt geh mit den sachen zum FS-lehrer und der wird dir das auch bestätigen das du darfst...
Allerdings ist da glaube ich letztes Jahr wieder was geändert worden mit von wegen hänger ich glaube weiß es nicht das neulinge jetzt gar kein hänger mehr fahren dürfen

Noch ein beispiel da an meinen mal eine dran war....
ungebremst hätte der gedürft 600kg
gebremst 1200kg
1680KG Gesamtmasse AUto
1169kg Leergewicht Auto
dH. ich hätte einen hänger gebremst bis 1168kg zulässigen Gesamtgewicht ziehen dürfen!
auch ohne BE mit BE allerdings auch die 1,2t
Daten (VR6)

BE braucht man nur wenn man zB. Schwärere hänger ziehen möchte als wie das auto wiegt,,,

Zitat:

Original geschrieben von SaschaM.


BE braucht man nur wenn man zB. Schwärere hänger ziehen möchte als wie das auto wiegt,,,

Das stimmt auch nicht so ganz. BE brauchst du z.B wenn du einen großen Sprinter (2,8t) mit einem großen Anhänger fahren willst.

Was dann zusammen über 3,5t sind.

mfg

re

Also er darf nur Hänger fahren die nicht Auflaufgebremst sind und der Hänger darf max. nicht 750kg überschreiten (Lehrgewicht + Ladung). Und wieviel das Zufahrzeug wiegt ist ebenfals nicht egal, den er darf nicht über 3,5t kommen (die Ladung wird dabei mitgerechnet). Heist der Zugwagen darf max.2750kg wiegen (Zuladung mitgerechnet, fals eine Vorhanden ist).

MFG Lars.

Re: re

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Also er darf nur Hänger fahren die nicht Auflaufgebremst sind und der Hänger darf max. nicht 750kg überschreiten (Lehrgewicht + Ladung).

Haben die das Gesetz im Verlauf des Threads wieder geändert? 😁

Haben doch geklärt & waren uns einig dass er

doch

Anhänger

über

750 Kg zul. Gesamtgewicht ziehen darf...

Re: Re: re

Zitat:

Original geschrieben von seggel


Haben die das Gesetz im Verlauf des Threads wieder geändert? 😁
Haben doch geklärt & waren uns einig dass er doch Anhänger über 750 Kg zul. Gesamtgewicht ziehen darf...

Dann nur die Frage warum ich dann mal ne Strafe gezahlt habe. Denn ich war drüber. Das wäre ja dann wieder Ermessenssache des Polizisten. Denn man hat mir das damals in der Fahrschule ebenfals so gesagt. Möglich das es geändert wurde. Wobei ich mich frag warum man dann noch en Hängerschein brauch?? Nur um en Auflaufgebremsten Hänger fahren zu dürfen.

Ich könnte ja dann Theoretisch gesehen en Gespann machen was lehr 3,5t wiegt, und Pack auf den Hänger nochmals 1,5t drauf. Und wäre somit bei 5t. Lauf Gesetz darf ich aber max en Gespann von 3,5t ziehen. Also würde sich das Gesetz ja Wiedersprechen.

Was hieße, ich hatte anfänglich doch Recht? 🙂
Ich glaube, dieser Thread wird sich noch über min. 10 Seiten hinziehen... 🙄
Ein Anruf bei der Jagdscheinstelle dürfte Klarheit schaffen...

Zitat:

Original geschrieben von seggel


Was hieße, ich hatte anfänglich doch Recht? 🙂
Ich glaube, dieser Thread wird sich noch über min. 10 Seiten hinziehen... 🙄
Ein Anruf bei der Jagdscheinstelle dürfte Klarheit schaffen...

Allerdings hattest du am Anfang recht.

Es steht geschrieben Das ein Fahrzeug mit Hänger max. 3,5t zuzüglich Ladung wiegen darf. Zuzuglich heist das das gesamte Gespannt (Auto + Hänger + Ladung) nicht über 3,5t kommen darf. Genauso wie du als Klasse B besitzer nur ein Ungebremsten Hänger fahren darfst der das max Gewicht von 750kg (Ladung inkl.) nicht überschreitet.

Willst du aber mehr wie 750kg ziehen mußt du den Hängerschein Besitzen, den jeder Ungebremste Hänger hat eine Zulässiges Gesamt gewicht von 750kg.

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Es steht geschrieben Das ein Fahrzeug mit Hänger max. 3,5t zuzüglich Ladung wiegen darf. Zuzuglich heist das das gesamte Gespannt (Auto + Hänger + Ladung) nicht über 3,5t kommen darf. Genauso wie du als Klasse B besitzer nur ein Ungebremsten Hänger fahren darfst der das max Gewicht von 750kg (Ladung inkl.) nicht überschreitet.

Genau das war ja auch mein Denkansatz... 😉

Zitat:

Original geschrieben von seggel


Genau das war ja auch mein Denkansatz... 😉

Und genau das ist der Richtige Denksatz. Ist nur ein wenig unverständlich Geschrieben im Gesetz.

Deswegen söllten Leute die nicht wissen was z.b Zuzüglich Gesamt Gewicht heist, erstmal nachfragen was gemeint ist.😉

Du Seggel warst damit nicht gemeint ^^ 🙂

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Allerdings hattest du am Anfang recht.

Es steht geschrieben Das ein Fahrzeug mit Hänger max. 3,5t zuzüglich Ladung wiegen darf. Zuzuglich heist das das gesamte Gespannt (Auto + Hänger + Ladung) nicht über 3,5t kommen darf. Genauso wie du als Klasse B besitzer nur ein Ungebremsten Hänger fahren darfst der das max Gewicht von 750kg (Ladung inkl.) nicht überschreitet.

Willst du aber mehr wie 750kg ziehen mußt du den Hängerschein Besitzen, den jeder Ungebremste Hänger hat eine Zulässiges Gesamt gewicht von 750kg.

Zugfahrzeug leer: 1300 kg

Zugfahrzeug gesamt: 1800 kg

Hänger gesamt: 1200 kg

IST ERLAUBT MIT KLASSE B !!!!!!!
PUNKT UND AUS

denn Hänger gesamt leichter als Zugfahrzeug leer
zul. Gesamtzuggewicht 3,0 to und somit unter 3,5

Gruß Christian

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