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Anhänger blockiert, wegziehen nicht möglich. Was dann?
Man stelle sich einen mit Bauschutt vollgeladenen 750 kg Anhänger vor, der am Straßenrand abgestellt ist und angekoppelt werden soll. Ein fremdes Auto ist jedoch plötzlich davor geparkt und bleibt die nächsten drei Wochen auch dort stehen, das Anhängen ist also nicht möglich.
Dabei wird nun die zweiwöchige Frist zum Abstellen des Anhängers ohne Zugfahrzeug überschritten. Was passiert dann bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes?
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129 Antworten
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 05. Juni 2021 um 21:26:16 Uhr:
@Harig58 schrieb am 05. Juni 2021 um 20:28:04 Uhr:
Deine Anzahl von Anhängern und deren Beschaffenheit helfen mir nicht gerade weiter.Vielleicht hilft ja ein Foto von der Situation weiter.
^^
Zitat:
@Foggy schrieb am 7. Juni 2021 um 20:35:18 Uhr:
Also ist ein Sattel kein LKW???
Nein, ein SAnh mit SZM. Eine SZM darf man solo auch Sonntogs fahren. Im Verbund wird es als LKW gesehen, Durchfahrtverbote usw gelten für beide.
Einen Auflieger kriegt man eigentlich immer raus, wenn seitlich genug Platz ist und der nicht gerade mit der Motorhaube unterm Auflieger geparkt hat. Alles schon gehabt.
Jetzt werden wir aber langsam kleinlich.
Lkw ist Lkw fertig aus.
Für beide, mit Anhänger, brauche ich den gleichen FS.
Hättest du nicht gefragt, hätte ich nichts geschrieben. Da du es aber anscheinend wissen wolltest, habe ich geantwortet. Entschuldige bitte, wenn das auch nicht richtig war.
@TE
Ein 750'ger Kastenanhänger (2,0x1,10x0,4) voll mit mineralischem Bauschutt ... das dürften dann ca. 1,2 t + x Gesamtgewicht sein. Dass der dann irgendwie von Hand nur schwer zu drehen ist ... o.k., das kann schon sein. Aber machbar ist sowas.
Das OA vor Ort kommen zu lassen ... da würde ich vorher die Beladung stark verringern, damit die 750 kg in Sichtweite kommen.
Zitat:
@Foggy schrieb am 7. Juni 2021 um 22:14:39 Uhr:
Jetzt werden wir aber langsam kleinlich.
LKW, SZM, KOM ... die Welt der NFZ kann verwirrend sein, ja.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Juni 2021 um 20:51:28 Uhr:
Ne von wem denn,
Der erste Post mit dem LKW Anhänger kam von @Foggy . Und zwar als Antwort auf Deinen ersten Beitrag im Thema.
Sogar mit dem Fokus, den LKW-Anhänger "zu parken" zu wollen
Zitat:
@Foggy schrieb am 5. Juni 2021 um 20:10:08 Uhr:
Sehe ich genauso.
Warum sollte ich da nicht parken dürfen?
Selbst Lkw Anhänger kann man so "zu parken" wenn man sein Fahrzeug ordnungsgemäß abstellt.
Wäre ja ein Hit wenn man das nicht dürfte
Bevor man mir hier Unfähigkeit mit Lesen und Verstehen unterstellt, sollte man sich an die eigene Nase fassen.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. Juni 2021 um 20:41:17 Uhr:
Von wegen! Das gilt nur für bestimmte Zeiten, nicht aber werktags tagsüber und abends.
§12 Abs. 3a StVO:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. Juni 2021 um 20:41:17 Uhr:
Zitat:
Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
(...)
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Was du forderst, Platz vor dem Anhänger zu lassen, verstößt allerdings gegen die StVO:
§12 Abs. 6:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. Juni 2021 um 20:41:17 Uhr:
Zitat:
Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
Grüße vom Ostelch
Wenn Du schon solche Gesetzestexte zitierst sollte man diese ebenfalls auch verstehen.
In dem Fall dürfte selbst ein LKW-Anhänger gar keine 14 Tage stehen bleiben wie ein PKW-Anhänger.
So wie von Dir immer vermutet.
Desweiteren... finde mal eine Straße in einem Wohngebiet, wo ein LKW, bzw. ein LKW-Anhänger oder Sattelauflieger regulär überhaupt parken, bzw. abgestellt werden dürfte, ohne die Mindestfahrbahnbreite von 3,05 Meter nicht zu unterschreiten.
Und wenn Du die STVO kennst, dann sollte Dir auch der § 1 der STVO bekannt sein.
Es ist somit nicht nur platzsparend zu parken, wenn aber mit der platzsparenden Parkweise jemand behindert wird, dürftest Du da somit auch gar nicht parken.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 8. Juni 2021 um 08:47:44 Uhr:
Wenn Du schon solche Gesetzestexte zitierst sollte man diese ebenfalls auch verstehen.
In dem Fall dürfte selbst ein LKW-Anhänger gar keine 14 Tage stehen bleiben wie ein PKW-Anhänger.
So wie von Dir immer vermutet.
Desweiteren... finde mal eine Straße in einem Wohngebiet, wo ein LKW, bzw. ein LKW-Anhänger oder Sattelauflieger regulär überhaupt parken, bzw. abgestellt werden dürfte, ohne die Mindestfahrbahnbreite von 3,05 Meter nicht zu unterschreiten.
Und wenn Du die STVO kennst, dann sollte Dir auch der § 1 der STVO bekannt sein.
.Zitat:
Ein LKW Anhänger unterscheidet sich aber deutlich zu einem Sattelauflieger.
Zudem kommt der LKW Anhänger auch nicht von mir.
Und beide haben im Wohngebiet nichts verloren.
Das ist so pauschal falsch. Da hilft auch dein Versuch, nun auf einmal mit der Mindestfahrbahnbreite zu argumentieren, nicht. Denn das ist nun wieder eine ganz andere Konstellation.
Dass dir nun außer §1 StVO nichts einfällt, obwohl §12 Abs. 6 StVO hier vorgeht , zeigt, dass du am Ende deiner abenteuerlichen Argumentation angekommen bist. Das Pferd, das du reitest, ist tot. Steig mal ab.
Grüße vom Ostelch
um noch mal auf den lkw anhänger im wohngebiet zu kommen
was ist denn, wenn ein ein zug mit baumaterial zur baustelle kommt.
der anhänger erstmal abgestellt werden muss, um die zugmaschine zu entladen und dann der anhänger entladen werden soll, weil zb nach hinten raus nur platz für eine länge zum entladen ist???
also dieses dauerhafte nur schwarz/weiß denke hier ist langsam echt zum kotzen
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 8. Juni 2021 um 09:11:13 Uhr:
um noch mal auf den lkw anhänger im wohngebiet zu kommenwas ist denn, wenn ein ein zug mit baumaterial zur baustelle kommt.
der anhänger erstmal abgestellt werden muss, um die zugmaschine zu entladen und dann der anhänger entladen werden soll, weil zb nach hinten raus nur platz für eine länge zum entladen ist???
also dieses dauerhafte nur schwarz/weiß denke hier ist langsam echt zum kotzen
Genau um das Thema geht es hier ja schon die ganze Zeit, nur wollen, bzw. können das ein paar User hier nicht verstehen.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 8. Juni 2021 um 09:11:13 Uhr:
um noch mal auf den lkw anhänger im wohngebiet zu kommenwas ist denn, wenn ein ein zug mit baumaterial zur baustelle kommt.
der anhänger erstmal abgestellt werden muss, um die zugmaschine zu entladen und dann der anhänger entladen werden soll, weil zb nach hinten raus nur platz für eine länge zum entladen ist???
also dieses dauerhafte nur schwarz/weiß denke hier ist langsam echt zum kotzen
Das ist doch eine typische MT-Diskussion. Frei von jedem Praxisbezug wird die abwegige Forderung aufgestellt, vor geparkten Anhängern müsse man generell Platz zum Ankuppeln des Zugfahrzeugs lassen. Nicht, weil die StVO es vorschreibt, sondern weil man sonst kein anständiger Mensch ist. Dass es Situationen gibt, in denen solche Rücksichtnahme geboten ist, bestreitet doch niemand.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 8. Juni 2021 um 09:06:25 Uhr:
Schaltest du jetzt auf Verwirrungstaktik um, um deine abwegige Forderung tapfer zu verteidigen? Von 14 Tagen hast du nichts geschrieben, sondern...
Richtig, genau Du warst Derjenige, der mit der 14 Tagesfrist angekommen ist.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. Juni 2021 um 13:43:04 Uhr:
Jeder geparkte Anhänger "wartet" nämlich darauf, abgeholt zu werden, spätestens nach 14 Tagen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Geisslein schrieb am 08. Juni 2021 um 09:22:02 Uhr:
Richtig, genau Du warst Derjenige, der mit der 14 Tagesfrist angekommen ist.
Stimmt. Steht so in der StVO und gilt für alle Arten von Anhängern. Und deshalb dürfte nach deiner Logik nie vor einem geparkten Anhänger geparkt werden. Denn spätestens nach 14 Tagen muss er abgeholt werden. Es weiß nur niemand, wann ein Anhänger, vor dem er parken könnte, tatsächlich abgeholt wird.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 8. Juni 2021 um 09:11:13 Uhr:
um noch mal auf den lkw anhänger im wohngebiet zu kommenwas ist denn, wenn ein ein zug mit baumaterial zur baustelle kommt.
der anhänger erstmal abgestellt werden muss, um die zugmaschine zu entladen und dann der anhänger entladen werden soll, weil zb nach hinten raus nur platz für eine länge zum entladen ist???
also dieses dauerhafte nur schwarz/weiß denke hier ist langsam echt zum kotzen
Da gibt's ganz tolle Platzhalter die das ermöglichen.
Ich kenne es zur genüge das bei uns einige Baustellen oder Häuser nicht mit einem Gespann angefahren werden können. Da muss der Anhänger eben woanders warten..
Da gibt's bei uns im Dorf dann genug Plätze wo dies möglich ist.
Speditionen schauen sich auch Mal auf Google an wo sie ihre kurze hin schicken und oder Fragen auch ob es mit einem Gespann oder Auflieger möglich ist die Stelle anzufahren.
Bei uns gibts viele Straßen die in kleinen Wendeplätzen enden, da muss der Fahrer zur Not rückwärts raus wenn er meinte er muss das rein.
Genau so handhabe ich es als Fahrer auch.
Wenn ich nicht weiß was da kommt gehen wir halt erkunden und schauen was möglich ist