Anhänger blockiert, wegziehen nicht möglich. Was dann?
Man stelle sich einen mit Bauschutt vollgeladenen 750 kg Anhänger vor, der am Straßenrand abgestellt ist und angekoppelt werden soll. Ein fremdes Auto ist jedoch plötzlich davor geparkt und bleibt die nächsten drei Wochen auch dort stehen, das Anhängen ist also nicht möglich.
Dabei wird nun die zweiwöchige Frist zum Abstellen des Anhängers ohne Zugfahrzeug überschritten. Was passiert dann bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes?
129 Antworten
§1 😁😁😁
Kann man auch umdrehen und der Anhänger hat da nicht zu stehen wenn davor massenhaft Parkplätze wegfallen müssten.
Mit §858 BGB wird's dann vollendens Absurd.
Gruß Metalhead
Ich habe jetzt einen Fall gefunden wo die Polizei zu unrecht hat Abschleppen lassen.
Die Kosten hat der Staat übernehmen müssen.
Der Fahrer des Lkw hat seinen Anhängern so abzustellen das er da dran kommt.
Ist sein Problem.
Normale Abstände wie bei Pkw üblich sind ausreichend.
Zitat:
@Foggy schrieb am 7. Juni 2021 um 12:19:26 Uhr:
Ich habe jetzt einen Fall gefunden wo die Polizei zu unrecht hat Abschleppen lassen.
Die Kosten hat der Staat übernehmen müssen.
Der Fahrer des Lkw hat seinen Anhängern so abzustellen das er da dran kommt.
Ist sein Problem.
Normale Abstände wie bei Pkw üblich sind ausreichend.
Selbstverständlich.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 10:54:27 Uhr:
Ich bin echt überwältigt, daß Viele für Ihr Tun und Handeln eine Vorschrift benötigen... keinesfalls jedoch
....
Ein beladener Anhänger wartet darauf abtransportiert zu werden.
Was sollte mich denn, ausser Moral und Anstand, daran hindern mir einen kleinen Hänger zu besorgen, etwas Gerümpel draufzuwerfen und ihn in eine Parkbucht zu stellen um mir so die davor befindliche Parkbucht zu "reservieren"? Wäre doch sogar einfacher als ein Moped dafür herzunehmen. Kann man dann auch ein Schild an den Hänger machen das man mit einem Kleintransporter/ Zugmaschine o.ä. daherkommt um zwei Parkflächen vor dem Hänger freizuhalten?
Ähnliche Themen
Irgendwie ist mir die Situation noch nicht klar. 750kg Klaufix, Bugrad - normalerweise ungebremst und abschüssige Straße, das Bugrad geht schwer, auf der einen Seite ist direkt was im Weg, ... wie ist der dahin gekommen, wie ist der gegen wegrollen gesichert, funktioniert das Bugrad und ist das hochgedreht oder irgenwie blockiert? Warum geht drehen schwer beim Einachser mit Bugrad? Wie wenig haben die zwei kräftigen Männer gefrühstückt dass die einen 750kg-Anhänger nicht bewegt bekommen?
Fragen über fragen, ...
Soweit möglich bergauf schieben, auf der der Straße abgewandten Seite Keil unters Rad und dann langsam kommen lassen ... notfalls wiederholen um Stück für Stück aus der Lücke zu kommen.
Ansonsten Schippe, Buaschutt runter, Anhänger raustragen, Bauschutt wieder drauf. Die halbe Tonne die ein Klaufix drauf haben darf sind doch in 5min runter.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 12:07:04 Uhr:
§ 1 Abs 2 der STVO und die beiden § 858 und § 859 BGB haben Deiner Ansicht nach keinerlei Bedeutung ?!
Die beiden BGB-Paragraphen haben in diesem Fall keinerlei Bedeutung. Der Zuparker nutzt schließlich lediglich einen dafür gewidmeten Parkplatz. Verbotene Eigenmacht wäre es, wenn er z.B. eine Parkkralle am Rad anbringen würde.
Wenn das Bauunternehmen den Anhänger dringend braucht, kann es den parkenden PKW gerne auf eigene Kosten umsetzen lassen. Es muss den Besitzer aber benachrichtigen, wo sein Fahrzeug zu finden ist, ansonsten könnte § 858 BGB auf das Bauunternehmen angewendet werden...
Allerdings ist es rücksichts- oder gedankenlos, sich vor einen abgestellten Anhänger zu stellen. Meistens werden LKW-Anhänger nur kurzzeitig abgestellt, z.B. bei Heizöl- oder Baustofflieferungen. Dann wird erst der Anhänger an Lieferort A entladen, wenn es dann bei Lieferort B räumlich zum Entladen der Zugmaschine nicht passt, wird der Anhänger kurzzeitig abgestellt, das Zugfahrzeug entladen und dann der Anhänger wieder angehängt. Habe ich in meiner Kieskutscherzeit vor 25 Jahren nicht anders praktiziert.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. Juni 2021 um 12:52:50 Uhr:
Die beiden BGB-Paragraphen haben in diesem Fall keinerlei Bedeutung. Der Zuparker nutzt schließlich lediglich einen dafür gewidmeten Parkplatz. Verbotene Eigenmacht wäre es, wenn er z.B. eine Parkkralle am Rad anbringen würde.
Was ginge wäre maximal § 240 StGB Nötigung. Und selbst das würde wohl nicht durchsetzbar sein, wenn das Auto innerhalb der Markierungen des Parkplatzes steht.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 10:54:27 Uhr:
Ich bin echt überwältigt, daß Viele für Ihr Tun und Handeln eine Vorschrift benötigen... keinesfalls jedoch weiterdenken.
Selbst wenn es erlaubt ist, vor einem Anhänger zu parken, der sogar noch beladen ist, sollte soviel Anstand im Ranzen vorhanden sein, daß man davor nicht sein Fahrzeug parkt.
Dafür braucht es keine Vorschrift, Verbote, oder Gesetzestexte.Ein beladener Anhänger wartet darauf abtransportiert zu werden.
Das ist eine abwegige Forderung. Wie lange soll denn der Platz vor dem Anhänger, der angelblich "wartet", frei gehalten werden? Vielleicht wartet ja auch ein leerer Anhänger, abgeholt zu werden, um beladen werden zu können? Jeder geparkte Anhänger "wartet" nämlich darauf, abgeholt zu werden, spätestens nach 14 Tagen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. Juni 2021 um 13:43:04 Uhr:
Das ist eine abwegige Forderung. Wie lange soll denn der Platz vor dem Anhänger, der angelblich "wartet", frei gehalten werden? Vielleicht wartet ja auch ein leerer Anhänger, abgeholt zu werden, um beladen werden zu können? Jeder geparkte Anhänger "wartet" nämlich darauf, abgeholt zu werden, spätestens nach 14 Tagen.Grüße vom Ostelch
Alles klar !
Und wenn @Foggy oder @autoauto2 länger als 14 Tage vor dem Anhänger parken, ist es auch das Problem von demjenigen, der den Anhänger da abgestellt hat ?
Der darf dann ein Knöllchen bezahlen, weil der Anhänger nicht innerhalb der 14Tage-Frist weggefahren werden kann.
Selbst wenn es eine abwegige Forderung ist und der Hänger mit der Abholung evtl 14 Tage auf sich warten lässt, kann man trotzdem von den Leuten erwarten, daß soviel Platz gelassen wird, daß man unabhängig der Frist den Anhänger ankuppeln kann.
Jedes andere Verhalten ist nicht besonders gesellschaftsfähig, sondern egoistisch und ignorant.
Und wie ist deine Entschuldigung, wenn x-beliebige Fahrzeuge davor stehen? Keiner wird 24/7 vor seinem Anhänger warten. In der Zeit, wo man nicht da ist, kann der Parkende wechseln, aber das ursprüngliche Problem bleibt...
Und selbst wenn es nur ein Auto wäre, was dort parkt, so ist dies ok, wenn kein Verkehrszeichen eine Höchstparkdauer vorschreibt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 13:55:37 Uhr:
Alles klar !
Und wenn @Foggy oder @autoauto2 länger als 14 Tage vor dem Anhänger parken, ist es auch das Problem von demjenigen, der den Anhänger da abgestellt hat ?
Der darf dann ein Knöllchen bezahlen, weil der Anhänger nicht innerhalb der 14Tage-Frist weggefahren werden kann.Selbst wenn es eine abwegige Forderung ist und der Hänger mit der Abholung evtl 14 Tage auf sich warten lässt, kann man trotzdem von den Leuten erwarten, daß soviel Platz gelassen wird, daß man unabhängig der Frist den Anhänger ankuppeln kann.
Jedes andere Verhalten ist nicht besonders gesellschaftsfähig, sondern egoistisch und ignorant.
Ignorant und egoistisch ist es wohl, einen Anhänger ohne Zugfahrzeug und ohne jeden Hinweis irgendwo abzustellen und zu erwarten, alle anderen würden jetzt auf unbestimmte Zeit Parkflächen vor dem Anhänger ungenutzt lassen. Ich bin der Letzte der Rücksichtslosigkeit und Egoismus das Wort redet, aber deine Forderung ist schlicht weltfremd. Wenn an dem Anhänger ein Hinweis ist, dass bitte Platz gelassen werden soll, weil er kurzfristig abgeholt wird, dann würde ich das respektieren.
Grüße vom Ostelch
Du könntest also ohne einen Hinweis am Anhänger nicht selbstständig drauf kommen, daß dieser abgeholt wird ?!
Traurig, daß man den Leuten immer alles mitteilen muß
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 14:53:12 Uhr:
@OstelchDu könntest also ohne einen Hinweis am Anhänger nicht selbstständig drauf kommen, daß dieser abgeholt wird ?!
Traurig, daß man den Leuten immer alles mitteilen muß
Dass er irgendwann mal abgeholt werden wird, ist das eine, wann das ist, das andere. In vorauseilender Rücksichtnahme nicht für drei Stunden vor einem Anhänger zu parken, nur weil dieser in den nächsten vierzehn Tagen abgeholt werden könnte, ist doch wohl nicht dein Ernst.
Grüße vom Ostelch
Vielleicht lebt Geisslein auf dem Land, wo Parkraum in unbegrenzter Menge zur Verfügung steht.
Anders ist soviel Weltfremdheit nicht zu erklären.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. Juni 2021 um 14:57:44 Uhr:
Dass er irgendwann mal abgeholt werden wird, ist das eine, wann das ist, das andere. In vorauseilender Rücksichtnahme nicht für drei Stunden vor einem Anhänger zu parken, nur weil dieser in den nächsten vierzehn Tagen abgeholt werden könnte, ist doch wohl nicht dein Ernst.Grüße vom Ostelch
Das ist doch völlig irrelevant, ob der Anhänger erst nach spätestens 14 Tagen abgeholt wird, oder bereits schon 5 Minuten nachdem das Auto davor abgestellt wurde.
Man kann doch einfach auch mal vom nächstmöglichen Zeitpunkt ausgehen.
Scheint wohl für den Ein oder Anderen ein gewaltiges Problem zu sein mit etwas Abstand zum Anhänger zu parken, bzw. auch mal woanders.
Das wird doch auch verlangt, daß man keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz hat.