Anhänger blockiert, wegziehen nicht möglich. Was dann?

Man stelle sich einen mit Bauschutt vollgeladenen 750 kg Anhänger vor, der am Straßenrand abgestellt ist und angekoppelt werden soll. Ein fremdes Auto ist jedoch plötzlich davor geparkt und bleibt die nächsten drei Wochen auch dort stehen, das Anhängen ist also nicht möglich.
Dabei wird nun die zweiwöchige Frist zum Abstellen des Anhängers ohne Zugfahrzeug überschritten. Was passiert dann bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes?

129 Antworten

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 15:29:49 Uhr:


Vielleicht lebt Geisslein auf dem Land, wo Parkraum in unbegrenzter Menge zur Verfügung steht.
Anders ist soviel Weltfremdheit nicht zu erklären.

Da kannst Du sogar Recht haben... Die Gegend ist doch eher ländlich geprägt.
Jedenfalls gibts da auch genug Landwirte und Lohnunternehmen, die einen Haufen Anhänger in allen erdenklichen Größen besitzen.
Da wo es eher ländlich zugeht wird auch mal weggeschaut und man nimmt die Dinge eher lockerer in die Hand... gerade der ein oder andere Landwirt.

Zitat:

Dafür braucht es keine Vorschrift, Verbote, oder Gesetzestexte.

Ein beladener Anhänger wartet darauf abtransportiert zu werden.

Deshalb steht er ja auch schon 14 Tage beladen in der Parklücke.
Träum weiter,dass die PKW vor oder hinter dem geparkten Anhänger abgeschleppt werden.
Denn das passiert definitiv nicht.
Stell ich einen beladenen Anhänger in eine Straße und hab gleichzeitig ein Stellplatz für's Auto frei,weil ja keiner vor dem Anhänger stehen soll.
Ganz schlechter Traum von Dir. Weil dem davor parkenden PKW,passiert genau: nix.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 16:40:39 Uhr:



Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 15:29:49 Uhr:


Vielleicht lebt Geisslein auf dem Land, wo Parkraum in unbegrenzter Menge zur Verfügung steht.
Anders ist soviel Weltfremdheit nicht zu erklären.

Da kannst Du sogar Recht haben... Die Gegend ist doch eher ländlich geprägt.
Jedenfalls gibts da auch genug Landwirte und Lohnunternehmen, die einen Haufen Anhänger in allen erdenklichen Größen besitzen.
Da wo es eher ländlich zugeht wird auch mal weggeschaut und man nimmt die Dinge eher lockerer in die Hand... gerade der ein oder andere Landwirt.

Da hast Du Deinen Post ja gerade noch mal umformuliert. Von wegen ..."dann kann das Pech schonmal die Seiten wechseln" (oder wie war das noch genau?)

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 16:28:55 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. Juni 2021 um 14:57:44 Uhr:


Dass er irgendwann mal abgeholt werden wird, ist das eine, wann das ist, das andere. In vorauseilender Rücksichtnahme nicht für drei Stunden vor einem Anhänger zu parken, nur weil dieser in den nächsten vierzehn Tagen abgeholt werden könnte, ist doch wohl nicht dein Ernst.

Grüße vom Ostelch

Das ist doch völlig irrelevant, ob der Anhänger erst nach spätestens 14 Tagen abgeholt wird, oder bereits schon 5 Minuten nachdem das Auto davor abgestellt wurde.
Man kann doch einfach auch mal vom nächstmöglichen Zeitpunkt ausgehen.
Scheint wohl für den Ein oder Anderen ein gewaltiges Problem zu sein mit etwas Abstand zum Anhänger zu parken, bzw. auch mal woanders.
Das wird doch auch verlangt, daß man keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz hat.

Und Du beschwerst Dich, dass ein AH ihre Kundenfahrzeuge in Deine Straße parkt?

Park doch woanders,wenn das AH die Parkplätze braucht.
Du drehst Dir das auch so zurecht, wie Du es brauchst.

Wenn zum Anhänger der normale Abstand wie zu einem parkendenden Kfz gehalten wird,gibt's hier keinen Handlungsbedarf für das OA,für den Abschlepper schon gar nicht.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 16:40:39 Uhr:



Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 15:29:49 Uhr:


Vielleicht lebt Geisslein auf dem Land, wo Parkraum in unbegrenzter Menge zur Verfügung steht.
Anders ist soviel Weltfremdheit nicht zu erklären.

Da kannst Du sogar Recht haben... Die Gegend ist doch eher ländlich geprägt.
Jedenfalls gibts da auch genug Landwirte und Lohnunternehmen, die einen Haufen Anhänger in allen erdenklichen Größen besitzen.
Da wo es eher ländlich zugeht wird auch mal weggeschaut und man nimmt die Dinge eher lockerer in die Hand... gerade der ein oder andere Landwirt.

So locker wie Du mit den Kundenfahrzeugen eines gewissen Autohauses?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 07. Juni 2021 um 17:36:16 Uhr:


So locker wie Du mit den Kundenfahrzeugen eines gewissen Autohauses?

😁

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. Juni 2021 um 17:36:16 Uhr:



So locker wie Du mit den Kundenfahrzeugen eines gewissen Autohauses?

Gewerbliche Sondernutzung von öffentlichem Parkraum.
Dafür bedarf es eine Genehmigung der Behörde.

Nichts anderes ist der Sattelauflieger mit Baumaterial,den Du ins Spiel gebracht hast.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Juni 2021 um 19:39:49 Uhr:


Nichts anderes ist der Sattelauflieger mit Baumaterial,den Du ins Spiel gebracht hast.

Sattelauflieger im Wohngebiet ?!
Alles klar... versuchs nochmal.

Was dem lieben Nachbarn nicht gefällt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 11:29:05 Uhr:


Wenn das LKW-Unternehmen, welches den mit Baumaterial beladenen Anhänger, welches auf der Baustelle benötigt wird, abholen möchte und es steht Dein Fahrzeug davor,

Geisslein , Du kennst Deine eigenen Post's nicht mehr.

Da schreibst Du doch selber
Lkw Anhänger
Baumaterial

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Juni 2021 um 19:59:26 Uhr:



Geisslein , Du kennst Deine eigenen Post's nicht mehr.

Da schreibst Du doch selber
Lkw Anhänger
Baumaterial

Ein LKW Anhänger unterscheidet sich aber deutlich zu einem Sattelauflieger.
Zudem kommt der LKW Anhänger auch nicht von mir.
Und beide haben im Wohngebiet nichts verloren.

Also ist ein Sattel kein LKW???

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 20:33:13 Uhr:



Ein LKW Anhänger unterscheidet sich aber deutlich zu einem Sattelauflieger.
Zudem kommt der LKW Anhänger auch nicht von mir.
Und beide haben im Wohngebiet nichts verloren.

Von wegen! Das gilt nur für bestimmte Zeiten, nicht aber werktags tagsüber und abends.

§12 Abs. 3a StVO:

Zitat:

Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
(...)
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Was du forderst, Platz vor dem Anhänger zu lassen, verstößt allerdings gegen die StVO:

§12 Abs. 6:

Zitat:

Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 20:33:13 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Juni 2021 um 19:59:26 Uhr:



Geisslein , Du kennst Deine eigenen Post's nicht mehr.

Da schreibst Du doch selber
Lkw Anhänger
Baumaterial

Ein LKW Anhänger unterscheidet sich aber deutlich zu einem Sattelauflieger.
Zudem kommt der LKW Anhänger auch nicht von mir.
Und beide haben im Wohngebiet nichts verloren.

Ne von wem denn,

Hier Dein Post

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 11:29:05 Uhr:



Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 11:11:03 Uhr:


@Geisslein Es geht nicht darum, Vorschriften für mein Tun zu nennen, sondern für das von Dir prophezeite Abschleppen durch die Behörden. Die werden weder Knöllchen verteilen, geschweige denn abschleppen, nur weil Dir eine Verhaltensweise nicht gefällt.

Also nochmal die Frage: Aufgrund welcher Vorschrift ist das Abschleppen in der beschriebenen Situation möglich?

Wer hat etwas geschrieben, daß die Behörden in diesem Fall abschleppen ?
Das wurde von Dir hineininterpretiert.
Wenn das LKW-Unternehmen, welches den mit Baumaterial beladenen Anhänger, welches auf der Baustelle benötigt wird, abholen möchte und es steht Dein Fahrzeug davor, kann das Unternehmen sehr wohl einen Abschlepper beauftragen.
Sollte sich das Ganze noch etwas in die Länge ziehen und die Baustelle steht deshalb, weil das Material nicht bei Zeit eintrifft, kann man Dir neben den Abschleppkosten auch die Ausfallkosten der Baustelle in Rechnung stellen.

Denke Dir doch einfach nicht solchen Unsinn aus,wenn Du selbst vergisst,was Du schreibst.

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