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Anhänger blockiert, wegziehen nicht möglich. Was dann?
Man stelle sich einen mit Bauschutt vollgeladenen 750 kg Anhänger vor, der am Straßenrand abgestellt ist und angekoppelt werden soll. Ein fremdes Auto ist jedoch plötzlich davor geparkt und bleibt die nächsten drei Wochen auch dort stehen, das Anhängen ist also nicht möglich.
Dabei wird nun die zweiwöchige Frist zum Abstellen des Anhängers ohne Zugfahrzeug überschritten. Was passiert dann bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes?
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129 Antworten
Zitat:
@Ostelch schrieb am 8. Juni 2021 um 09:29:07 Uhr:
Stimmt. Steht so in der StVO und gilt für alle Arten von Anhängern. Und deshalb dürfte nach deiner Logik nie vor einem geparkten Anhänger geparkt werden. Denn spätestens nach 14 Tagen muss er abgeholt werden. Es weiß nur niemand, wann ein Anhänger, vor dem er parken könnte, tatsächlich abgeholt wird.
Grüße vom Ostelch
Du verstrickst Dich grad in Widersprüche.
Nur weil für Dich völlig unbekannt ist, wann der Anhänger abgestellt wurde, kann man nicht pauschal von den 14 Tagen ausgehen.
Würde ein solcher Anhänger bereits die 14 Tagesfrist erreicht haben und der Besitzer holt das Fahrzeug um den Anhänger wegstellen zu können, stellst Du das Auto davor, weil es für Dich und auch andere User hier nur nach dem Gesetz geht und ein bischen gesellschaftliches Mitdenken zuviel verlangt ist.
Und ja, Ich denke hier mit und gehe einfach davon aus, daß der Anhänger gleich abgeholt werden könnte und parke mein Fahrzeug nicht direkt dahinter.
Wenn der Fahrer mitgedacht hätte, hätte er den Anhänger nicht so bescheiden abgestellt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 8. Juni 2021 um 09:17:52 Uhr:
Genau um das Thema geht es hier ja schon die ganze Zeit, nur wollen, bzw. können das ein paar User hier nicht verstehen.
Nur zur Erinnerung:
Zitat:
@Harig58 schrieb am 5. Juni 2021 um 19:48:04 Uhr:
Man stelle sich einen mit Bauschutt vollgeladenen 750 kg Anhänger vor, der am Straßenrand abgestellt ist und angekoppelt werden soll. Ein fremdes Auto ist jedoch plötzlich davor geparkt und bleibt die nächsten drei Wochen auch dort stehen, das Anhängen ist also nicht möglich.
Dabei wird nun die zweiwöchige Frist zum Abstellen des Anhängers ohne Zugfahrzeug überschritten. Was passiert dann bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes?
Zitat:
@Harig58 schrieb am 5. Juni 2021 um 20:16:29 Uhr:
Der Anhänger ist eingeparkt, hinten und vorne etwa 50 cm. Wir haben versucht, ihn mittels Bugrad zu drehen, was aber erstens sehr, sehr schwer geht und zweitens das Ding mangels Platz nicht aus der Lücke zu bekommen ist. Erschwerend kommt die abschüssige Straße dazu. Einfach Mist.
Wegen mir kann das Ding da auch noch stehen bleiben, ich brauche den Hänger Gott sei Dank momentan nicht. Und das ein Auto da länger als drei Wochen steht, hatten wir auch noch nicht.
Der TE hatte lediglich gefragt, ob er ein Knöllchen riskiert, wenn er den Anhänger, den er momentan eigentlich nicht bewegen muss, stehen lässt.
Die große Moraldebatte hast du daraus entwickelt. Eigentlich ist das hier schon seitenlang alles OT.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Foggy schrieb am 8. Juni 2021 um 09:50:17 Uhr:
Wenn der Fahrer mitgedacht hätte, hätte er den Anhänger nicht so bescheiden abgestellt.
Wie soll der Fahrer den Anhänger dann abstellen nach Deinen Vorstellungen ?!
Ich meine, wenn Er beim Abstellen des Hängers mitdenkt, aber ein Autofahrer kommt, der nicht mitdenkt... Du kannst mir folgen ?!
Zitat:
@Geisslein schrieb am 8. Juni 2021 um 09:47:45 Uhr:
Du verstrickst Dich grad in Widersprüche.
Nur weil für Dich völlig unbekannt ist, wann der Anhänger abgestellt wurde, kann man nicht pauschal von den 14 Tagen ausgehen.
Würde ein solcher Anhänger bereits die 14 Tagesfrist erreicht haben und der Besitzer holt das Fahrzeug um den Anhänger wegstellen zu können, stellst Du das Auto davor, weil es für Dich und auch andere User hier nur nach dem Gesetz geht und ein bischen gesellschaftliches Mitdenken zuviel verlangt ist.
Und ja, Ich denke hier mit und gehe einfach davon aus, daß der Anhänger gleich abgeholt werden könnte und parke mein Fahrzeug nicht direkt dahinter.
Ich verstricke mich nicht in Widersprüche. Was du als "gesellschaftliches Mitdenken" bezeichnest, ist in diesem Fall schlicht überzogen. Da kannst du noch so viel schreiben. Auch wenn du jetzt sogar "dahinter" nicht mehr parken willst, meinst du wohl "davor". Es sei denn, du hast das "gesellschaftliche Mitdenken" inzwischen erweitert.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Geisslein schrieb am 8. Juni 2021 um 09:47:45 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 8. Juni 2021 um 09:29:07 Uhr:
Stimmt. Steht so in der StVO und gilt für alle Arten von Anhängern. Und deshalb dürfte nach deiner Logik nie vor einem geparkten Anhänger geparkt werden. Denn spätestens nach 14 Tagen muss er abgeholt werden. Es weiß nur niemand, wann ein Anhänger, vor dem er parken könnte, tatsächlich abgeholt wird.
Grüße vom OstelchUnd ja, Ich denke hier mit und gehe einfach davon aus, daß der Anhänger gleich abgeholt werden könnte und parke mein Fahrzeug nicht direkt dahinter.
Und ich gehe davon aus, dass 1m Rangierabstand ausreichend sein müssten, um den Hänger raus zu bekommen. Ich bin nicht für den Komfort anderer Verkehrsteilnehmer zuständig - wenn man den geschoben nicht ausparken kann, dann darf man den Hänger eben nicht abkuppeln. Oder muss eben so parken, dass er nicht eingeparkt werden kann.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 8. Juni 2021 um 10:01:48 Uhr:
Zitat:
@Foggy schrieb am 8. Juni 2021 um 09:50:17 Uhr:
Wenn der Fahrer mitgedacht hätte, hätte er den Anhänger nicht so bescheiden abgestellt.
Wie soll der Fahrer den Anhänger dann abstellen nach Deinen Vorstellungen ?!
Ich meine, wenn Er beim Abstellen des Hängers mitdenkt, aber ein Autofahrer kommt, der nicht mitdenkt... Du kannst mir folgen ?!
An anderen Stellen wo dies eben möglich ist.
Ich kenne einige Berufskraftfahrer die außerhalb der Ortschaften ihre Anhänger abstellen.
Ist meistens kein Problem wenn man vorher mit denkt und sich Gedanken macht.
Vielleicht habe ich die entsprechenden Posts übersehen, aber mich würde interessieren - um die Gesamtsituation besser einschätzen zu können - wie lange der Anhänger schon da stand bevor er "zugeparkt" wurde und ob er zu diesem Zeitpunkt schon beladen war.
Einen Anhänger der gerade abgestellt wurde und der beladen ist oder gerade beladen wird... vor den würde ich mich wohl vorsorglich nicht stellen. Aber wenn er schon länger da steht und unbeladen ist... dann hätte ich kein schlechtes Gewissen dabei. Rücksichtnahme ja, aber alles hat seine Grenzen.
Zitat:
@Foggy schrieb am 8. Juni 2021 um 10:34:14 Uhr:
Ich kenne einige Berufskraftfahrer die außerhalb der Ortschaften ihre Anhänger abstellen.
Ist meistens kein Problem wenn man vorher mit denkt und sich Gedanken macht.
Sofern es keine Vorfahrtsstraße ist.

Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. Juni 2021 um 10:57:05 Uhr:
Zitat:
@Foggy schrieb am 8. Juni 2021 um 10:34:14 Uhr:
Ich kenne einige Berufskraftfahrer die außerhalb der Ortschaften ihre Anhänger abstellen.
Ist meistens kein Problem wenn man vorher mit denkt und sich Gedanken macht.
Sofern es keine Vorfahrtsstraße ist.![]()
Gruß Metalhead
Nicht am Straßenrand, bei uns gibt's genug Plätze wo kann Problemlos seinen Anhänger abstellen kann.
Die Frage des TE war mit der ersten Antwort beantwortet.
Jetzt ist schon seit 7 Seiten Kindergarten und persönliche Profilierung einiger User.
Kann man hier nicht zumachen?
Vielleicht solltet ihr den Bauschutt auf dem Anhänger mal eine Runde mit der Schaufel durchrühren, wenn der Wind günstig steht. Dann ist der zuparker paniert. Womöglich parkt er danach keinen Anhänger mehr zu.
Wer das jetzt doof findet: Staub machen ist genauso wenig verboten, wie einen Anhänger zuparken. Wer A....loch säht, wird A....loch ernten.
Die ernsthafte Variante wäre in meinen Augen im übrigen, einen Zettel gut sichtbar am Anhänger zu befestigen "Anhänger kann nicht umgesetzt werden, weil seit geraumer Zeit zugeparkt", darunter deine Handynummer. Da kriegt sogar das Ordnungsamt ein weiches Herz.
Zitat:
@Bamako schrieb am 8. Juni 2021 um 12:25:05 Uhr:
Vielleicht solltet ihr den Bauschutt auf dem Anhänger mal eine Runde mit der Schaufel durchrühren, wenn der Wind günstig steht. Dann ist der zuparker paniert. Womöglich parkt er danach keinen Anhänger mehr zu.
Wer das jetzt doof findet: Staub machen ist genauso wenig verboten, wie einen Anhänger zuparken. Wer A....loch säht, wird A....loch ernten.
Das hat doch nichts mit Arschloch zu tun. Aber wenn ich mir um die Befindlichkeiten eines jeden Verkehrsteilnehmers Gedanken machen muss beim Parken, finde ich nie einen Platz. Oder kennzeichnen wir jetzt das Auto von Tante Gertrud, weil die einfach es ab der Unterschreitung eines gewissen Abstandes nicht mehr schafft ihren Wagen auszuparken, und parken dann alle weiträumig am besten so dass ein Parkplatz verloren geht?
Arschloch-Zuparken ist, wenn vorne und hinten auf 2cm angeparkt wurde. Wer mit 50cm auf jeder Seite nicht mehr aus der Lücke kommt - sorry, dem kann ich dann nicht mehr helfen, der muss den Hänger dann eben so abstellen wie er ihn auch bewegen kann wenn vorne und hinten normal geparkt wird.
Ansonsten könntest Du mit Deiner Staubtheorie im Irrtum sein: "Als Luftverschmutzung wird die Freisetzung umwelt- und gesundheitsschädlicher Schadstoffe in die Luft bezeichnet. Zu diesen Schadstoffen gehören zum Beispiel Rauch, Ruß,
Staub, Abgase, Aerosole, Dämpfe und Geruchsstoffe". Könnte das OA evtl eher interessieren als das korrekt geparkte Kfz
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 8. Juni 2021 um 12:38:46 Uhr:
Ansonsten könntest Du mit Deiner Staubtheorie im Irrtum sein: "Als Luftverschmutzung wird die Freisetzung umwelt- und gesundheitsschädlicher Schadstoffe in die Luft bezeichnet. Zu diesen Schadstoffen gehören zum Beispiel Rauch, Ruß, Staub, Abgase, Aerosole, Dämpfe und Geruchsstoffe". Könnte das OA evtl eher interessieren als das korrekt geparkte Kfz
Ach Du liebe Zeit !
Dann dürfte man ja gar nichts mehr machen. keine Gartenarbeit, Rasen mähen, Zement oder Beton anrühren, Holz sägen, Gehweg fegen, ja sogar das Autofahren dürfte man nicht mehr.
Wenn ein Anhänger mit Bauschutt beladen wird, entsteht nunmal Staub und Ich wüsste nicht, daß jemals das Ordnungsamt aufgetaucht ist, wo Anhänger beladen wurden.
Es wurde ja nicht die unvermeidbare Staubentwicklung beim umsichtigen Beladen beschrieben. Sondern dazu aufgerufen „den Schutt mit der Schaufel umzurühren“ um möglichst viel Staub absichtlich aufzuwirbeln und die Umgebung zu verschmutzen. Das sind unterschiedliche Dinge. Und eben auch ein Unterschied zu einem korrekt geparkten Auto. Oder muss ich jetzt beim Parken hinter einem Ford Ecosport berücksichtigen dass der seine seitlich angeschlagene Klappe noch auf bekommt? Muss ich das überhaupt wissen? Muss ich davon ausgehen, dass insgesamt 1m zum Rangieren nicht reicht? Wie lange muss ich denn den Platz vor dem Hänger frei halten in Erwartung dass der geholt wird? Hier stehen Hänger teils wochenlang - wenn ich da jeden Abend dran vorbei fahre soll ich den Parkplatz nicht nehmen und wochenlang frei halten in Erwartung dessen, dass der Nutzer den nicht raus bekommen könnte wenn ich normal Abstand halte?