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Mit Anhänger von Holland nach Österreich

Themenstarteram 4. Oktober 2012 um 21:22

Ich konnte leider mit der Suche nichts Hilfreiches finden.

Ich habe mir einen langgehegten Traum erfüllt und mir einen Sportkatamaran gekauft. Leider steht er in Holland und muss erst noch nach Österreich transportiert werden.

Der Katamaran steht auf einen kippbaren Anhänger (ungebremster leichter Anhänger) ich weiß nicht ob zugelassen oder nicht.

Zum Glück borgt mir ein Bekannter sein Auto mit Anhängerkupplung um das Boot zu holen.

Nur weiß ich nicht wie ich den Anhänger rechtlich legal von Holland nach Österreich bekomme. Brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen von einer Holländischen Behörde oder von einer Österreichischen? Ein blaues Überstellungskennzeichen? Gibt es soetwas für Anhänger? Gibt es andere Lösungen? Ich blick da nicht mehr durch.

Der ÖAMTC weiß nichts; meine Versicherung weiß nichts und ich möchte das Boot in einer Woche Überstellen.

Ich bitte um eure Hilfe!

Freundliche Grüße

Daniel

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17 Antworten

Puh ich hab davon auch kein Ahnung. Bzg. Transport wäre der Transport des Trailers und Bootes auf einem eigenen geeigneten Anhägner ( Gewicht/Abmessungen etc. ).

Keine Ahnung was mit Aufuhr/Einfuhr noch zu regeln ist.

Zitat:

Original geschrieben von Scirosto 8V

Puh ich hab davon auch kein Ahnung. Bzg. Transport wäre der Transport des Trailers und Bootes auf einem eigenen geeigneten Anhägner ( Gewicht/Abmessungen etc. ).

Keine Ahnung was mit Aufuhr/Einfuhr noch zu regeln ist.

Best first post ever.

Lieber TE, ich kann dir leider auch nicht helfen.

Themenstarteram 4. Oktober 2012 um 21:45

Na toll... :rolleyes:

Eigener Anhänger geht nicht. Boot ist 260 breit und kann nur durch aufkippen auf die vorgeschriebenen 250cm Breite gebracht werden.

Und nein! Einen Schwertransport zahl ich nicht! gg

Naja, ich stell mir sowieso was spannenderes vor als eine Yacht auf dem Neusiedler See :D

Meines Wissens nach ist das ein Problem, weil zumindest die Österreichischen Überstellungskennzeich im Ausland nix wert sind.

Ich denke das es umgekehrt ähnlich sein wird.

Themenstarteram 4. Oktober 2012 um 22:07

Ich muss das Ding nur mal nach Österreich bringen. Mit Zulassung ist das dann kein Problem.

Übrigens: Keine Yacht sondern ein 180kg Katamaran für Regatten. Meer ist zwar schöner Neusidlersee reicht aber fürs erste auch. Yacht macht hier aber wirklich keinen Sinn...

Zitat:

Original geschrieben von keepinemrollin

 

Der ÖAMTC weiß nichts; meine Versicherung weiß nichts und ich möchte das Boot in einer Woche Überstellen.

Ich bitte um eure Hilfe!

Freundliche Grüße

Daniel

Hallo, warum denn so hilflos. Jedes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr muß zugelassen und vor allem versichert sein. Natürlich gibt es in D z.B. komische Ausnahmen für Bau-Anhänger die mit max 20 km/h bewegt werden oder spezielle Anhänger von Schaustellern. Da zählt ein Bootsanhänger aber nicht zu.

Entweder du hast bereits die Papiere vom Anhänger und läßt ihn in Ö zu wie jeden anderen Anhänger auch. Die Kennzeichen nimmst du dann mit nach Holland. Was eventuell auf Probleme stoßen könnte, denn in D gilt nämlich folgendes:

"Gebrauchte Fahrzeuge, die auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden sollen, müssen in der Regel bei der Zulassungsstelle zur Identifizierung vorgefahren werden."

Aber das kann ja in Holland oder Österreich anders sein.

Oder du gehst zu einer holländischen Zulassungsstelle oder wie das da heißt und holst dir ein Ausfuhrkennzeichen.

vor allem: "Es gelten immer die rechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Auto gekauft wurde" - danach würde ich mich auch beim Anhänger richten.

 

Themenstarteram 4. Oktober 2012 um 23:47

Danke für die Antwort!

Der Verkäufer spricht von einer "5 days license plate" in Deutschland oder Österreich. Weiß jemand was er damit meint?

am 5. Oktober 2012 um 0:42

Hallo Landsmann,

warum leihst du dir nicht so einen Anhänger wo man z.B. Formel Autos transportiert?

Sowas z.B.

http://www.humer.com/.../neuheit_formel3_1.jpg

Ich habe mir ein größeres Ruderboot für circa 10 Personen gekauft. Wiegt um die 150kg und habe es mit so einem Anhänger transportiert. Beim einladen braucht man halt Helfer.

mfG und viel Glück

Zitat:

Original geschrieben von keepinemrollin

Danke für die Antwort!

 

Der Verkäufer spricht von einer "5 days license plate" in Deutschland oder Österreich. Weiß jemand was er damit meint?

...ist ein ganz normales Kurzzeitkennzeichen.

 

Hol dir eine Versicherung für den Anhänger in A, mit dieser zu deiner Zulassungsstelle und Überführungskennzeichen holen. Die entsprechenden Papiere für das Überführungskennzeichen füllst du vor Ort in Holland aus (Fgst-Nr., Hersteller etc.), schraubst die Kennzeichen hin und fährst nach Hause. Ich sehe hier kein Problem.

 

NT

Zitat:

Original geschrieben von keepinemrollin

Danke für die Antwort!

Der Verkäufer spricht von einer "5 days license plate" in Deutschland oder Österreich. Weiß jemand was er damit meint?

5-Tageskennzeichen.

Du gehst zu deiner Versicherung, klärst ob der Hänger mit deinem Zugfahrzeug versichert ist.

Dann nimmst Du den Wisch mit zur Zulassungsstelle (evtl. extra Nachweis ausstellen lassen) und klärst dort die Formalitäten (Fahrzeugschein wird vorbereitet, evtl. mußt Du die Hängerdaten vor ort erst eintragen) und läßt Dir ein entspr. Kennzeichen prägen.

Dann nimm ein entspr. Zugfahrzeug mit rauf, Werkzeug nicht vergessen falls die Lichtanlage oder Bremsen Probleme machen könnten.

Vor Ort dann das Übliche, Bremsencheck, Lichtcheck, wie sitzen die Radlager???

Nach kurzer Fahrstrecke und in Intervallen Temperatur der Naben prüfen, mehr als handwarm dürfen die nicht werden.

Der Katamaran liegt wahrsch. auf einer kippbaren Auflage auf dem Trailer, eine Seite wird hochkant angehoben, der Mast liegt zentral auf einer Halterung (evtl. ist er mit dem Fuß und Steckbolzen gesichert. Sehe zu, daß die Mastnut nicht nach unten in der Auflage liegt!!!! Ein Federn des Mastes schlägt Dir ansonsten dort das Profil zusammen und das Groß wird dann später klemmen!!!)

Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 16:23

Neue Infos:

Holländische Anhänger bis 750kg brauchen weder Typenschein noch Versicherung noch Fahrgestellnummer.

Dadurch kann auch kein Überstellungskennzeichen ausgegeben werden.

Aber: Ein holländischer Anhänger darf mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges bewegt werden. Es ist nicht spezifiziert ob das Fahrzeug ein Holländisches sein muss und ob das nur für Holland gilt. (Ein Holländer darf mit dem Anhänger in der Ganzen EU fahren)

Jetzt hab ich zwei Möglichkeiten

1. Ich fahr mit einem Holländischen Anhängerkennzeichen (anscheinend gängige Praxis)

2. Ich hol mir ein Deckungskennzeichen (z.B Für Fahrradträger) und fahre damit

Ich konnte kein klares Verbot aber auch keine klar formulierte Erlaubnis finden.

 

Ps: Anhänger auf einem Anhänger transportieren wäre mir am liebsten. Dadurch, dass der Anhänger recht lang ist braucht man aber einen schweren doppelten KFZ Anhänger und den darf weder mein Auto noch ich mit meinem Führerschein bewegen...

das ist schon interessant, was die Holländer da so machen. Die Zulassungspflichtigkeit hat sich somit anscheinend für die Überführung erledigt und du kannst von Holland aus nach Österreich fahren. Ich würde die Bestimmungen ausdrucken und mitnehmen, damit du sie im Notfall vorzeigen kannst.

Relevant ist ja vor allem die Deckung des Anhängers durch die Versicherung. Bei den Holländern ist der Anhänger bis 750 kg augenscheinlich durch die Versicherung des Zugfahrzeugs mit abgedeckt. Da würde ich bei deiner Versicherung nachfragen, ob die das auch machen, denn das ist wichtig. Schriftliche Bestätigung wäre da sinnvoll. Nicht daß du im Schadensfall (Boot fällt von Anhänger o.ä.) ohne Versicherung dastehst.

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