Anhänger blockiert, wegziehen nicht möglich. Was dann?

Man stelle sich einen mit Bauschutt vollgeladenen 750 kg Anhänger vor, der am Straßenrand abgestellt ist und angekoppelt werden soll. Ein fremdes Auto ist jedoch plötzlich davor geparkt und bleibt die nächsten drei Wochen auch dort stehen, das Anhängen ist also nicht möglich.
Dabei wird nun die zweiwöchige Frist zum Abstellen des Anhängers ohne Zugfahrzeug überschritten. Was passiert dann bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes?

129 Antworten

Und wenn da ein LKW-Anhänger steht fallen 10 PKW Parpklätze weg damit der LKW davor einparken und anhängen kann? Das übersteigt dann doch den "Anstand" im Ranzen. 😉

Gruß Metalhead

@Geisslein Es geht nicht darum, Vorschriften für mein Tun zu nennen, sondern für das von Dir prophezeite Abschleppen durch die Behörden. Die werden weder Knöllchen verteilen, geschweige denn abschleppen, nur weil Dir eine Verhaltensweise nicht gefällt.

Also nochmal die Frage: Aufgrund welcher Vorschrift ist das Abschleppen in der beschriebenen Situation möglich?

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 11:11:03 Uhr:


@Geisslein Es geht nicht darum, Vorschriften für mein Tun zu nennen, sondern für das von Dir prophezeite Abschleppen durch die Behörden. Die werden weder Knöllchen verteilen, geschweige denn abschleppen, nur weil Dir eine Verhaltensweise nicht gefällt.

Also nochmal die Frage: Aufgrund welcher Vorschrift ist das Abschleppen in der beschriebenen Situation möglich?

Wer hat etwas geschrieben, daß die Behörden in diesem Fall abschleppen ?
Das wurde von Dir hineininterpretiert.

Wenn das LKW-Unternehmen, welches den mit Baumaterial beladenen Anhänger, welches auf der Baustelle benötigt wird, abholen möchte und es steht Dein Fahrzeug davor, kann das Unternehmen sehr wohl einen Abschlepper beauftragen.
Sollte sich das Ganze noch etwas in die Länge ziehen und die Baustelle steht deshalb, weil das Material nicht bei Zeit eintrifft, kann man Dir neben den Abschleppkosten auch die Ausfallkosten der Baustelle in Rechnung stellen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. Juni 2021 um 10:59:01 Uhr:


Und wenn da ein LKW-Anhänger steht fallen 10 PKW Parpklätze weg damit der LKW davor einparken und anhängen kann? Das übersteigt dann doch den "Anstand" im Ranzen. 😉

Gruß Metalhead

Schon mal was von Rangierabstand gehört ?

10 PKW-Parkplätze, die da Deiner Meinung nach wegfallen, klingt jetzt doch schon übertrieben viel.
15 Meter, das sind ca. 3 PKW-Parkplätze, sollten ausreichen damit ein LKW einen Anhänger ankuppeln kann.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 11:29:05 Uhr:


Wenn das LKW-Unternehmen, welches den mit Baumaterial beladenen Anhänger, welches auf der Baustelle benötigt wird, abholen möchte und es steht Dein Fahrzeug davor, kann das Unternehmen sehr wohl einen Abschlepper beauftragen.

Auf öffentlichem Grund? Ohne eingerichtetes Halteverbot? Ganz sicher nicht.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 11:30:06 Uhr:


Schon mal was von Rangierabstand gehört ?

Ja, aber du scheinbar noch nicht. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 11:29:05 Uhr:



Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 11:11:03 Uhr:


@Geisslein Es geht nicht darum, Vorschriften für mein Tun zu nennen, sondern für das von Dir prophezeite Abschleppen durch die Behörden. Die werden weder Knöllchen verteilen, geschweige denn abschleppen, nur weil Dir eine Verhaltensweise nicht gefällt.

Also nochmal die Frage: Aufgrund welcher Vorschrift ist das Abschleppen in der beschriebenen Situation möglich?

Wer hat etwas geschrieben, daß die Behörden in diesem Fall abschleppen ?
Das wurde von Dir hineininterpretiert.

Wenn das LKW-Unternehmen, welches den mit Baumaterial beladenen Anhänger, welches auf der Baustelle benötigt wird, abholen möchte und es steht Dein Fahrzeug davor, kann das Unternehmen sehr wohl einen Abschlepper beauftragen.
Sollte sich das Ganze noch etwas in die Länge ziehen und die Baustelle steht deshalb, weil das Material nicht bei Zeit eintrifft, kann man Dir neben den Abschleppkosten auch die Ausfallkosten der Baustelle in Rechnung stellen.

Dann stelle ich die Frage um: Aufgrund welcher Vorschrift kann ein Dritter mein Fahrzeug in der Situation abschleppen lassen!?

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 11:36:46 Uhr:


Dann stelle ich die Frage um: Aufgrund welcher Vorschrift kann ein Dritter mein Fahrzeug in der Situation abschleppen lassen!?

Denk doch mal bitte einfach nur logisch nach... und dann meldest Du Dich wieder zu welcher Antwort Du gekommen bist.
Alles klar ?!

Und unterlasse die Fullquotes... aber daran scheiterts ja schon 😁

Kann keiner.
Wieso auch.
Wenn ich mein Fahrzeug ordnungsgemäß vor oder hinter diesem Anhänger anstelle ist alles tutti.

Zitat:

@Foggy schrieb am 7. Juni 2021 um 11:45:49 Uhr:


Kann keiner.
Wieso auch.
Wenn ich mein Fahrzeug ordnungsgemäß vor oder hinter diesem Anhänger anstelle ist alles tutti.

Wenn der Anhänger mit samt der Beladung auf der Baustelle benötigt wird, hat das LKW Unternehmen alle Freiräume Dein Fahrzeug abschleppen zu lassen.
Die Paragraphen dazu hast Du weiter oben gelesen ?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 11:55:54 Uhr:



Zitat:

@Foggy schrieb am 7. Juni 2021 um 11:45:49 Uhr:


Kann keiner.
Wieso auch.
Wenn ich mein Fahrzeug ordnungsgemäß vor oder hinter diesem Anhänger anstelle ist alles tutti.

Wenn der Anhänger mit samt der Beladung auf der Baustelle benötigt wird, hat das LKW Unternehmen alle Freiräume Dein Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Nein.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juni 2021 um 11:55:54 Uhr:


Wenn der Anhänger mit samt der Beladung auf der Baustelle benötigt wird, hat das LKW Unternehmen alle Freiräume Dein Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Können die gern machen solange ich mein Auto unbeschädigt und ohne Kosten wieder auffinde. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 7. Juni 2021 um 11:56:45 Uhr:


Nein.

Und wie begründest Du das ?

§ 1 Abs 2 der STVO und die beiden § 858 und § 859 BGB haben Deiner Ansicht nach keinerlei Bedeutung ?!

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