Anhänger 750 kg ungebremst oder 1000kg gebremst
Abend zusammen, was würdet ihr mir empfehlen einen Anhänger 750 kg ungebremst oder einen 1000 kg gebremst? Bin mir total unschlüssig. Ich weiß das Thema passt hier nicht rein aber sonst habe ich keine andere Möglichkeit gefunden.
VG.
74 Antworten
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 16. Juli 2021 um 23:29:17 Uhr:
Die Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein.Nein Autobahn und auf Kraftfahrstrassen darfst du damit dann 100km/h ansonsten nur 80km/h. Weil man auf Landstraßen damit nicht auch 100 darf hab ich auf die 100km/h Zulassung verzichtet.
Ja gut der ist Nagelneu also sollte das kein Problem sein mit den Reifen.
Ja 80 auf der Landstraße ist Ärgerlich aber mir ist es Wichtig auf der Autobahn.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 16. Juli 2021 um 11:04:47 Uhr:
Von meinen 3 Fzgen dürfen 2 750 kg ohne Bremse ziehen , und so ist klar , der 750 kg Anhänger ist die allererste Wahl. Leergewicht 140 kg , macht locker gute 650 kg Zuladung bei einer zulässigen Stützlast von 75 kg.
Komische Rechnung!
Die Stützlast holt dich da auch nicht mehr raus, wenn der Anhänger nur 750Kg zgM hat, dann hat er eben nur 750Kg zgM.
Zitat:
@Manuel123x schrieb am 16. Juli 2021 um 23:35:18 Uhr:
Denke alles erfüllt für eine 100 Zulassung oder?
Ja, das denke ich auch. Allerdings reicht eine 100er Zulassung eben nicht aus um 100 fahren zu dürfen.
Das Zugfahrzeug muß auch einige Kriterien erfüllen.
das passende Gewicht, je nach Ausstattung von Zugfahrzeug und Anhänger muss quasi für jedes Zugfahrzeug neu geprüft werden.
Dazu nutzt man zb den Rechner von weiter oben im Verlauf.
Grüße
Steini
Zitat:
@Manuel123x schrieb am 16. Juli 2021 um 23:37:36 Uhr:
Ja 80 auf der Landstraße ist Ärgerlich aber mir ist es Wichtig auf der Autobahn.
und dieses wichtige Kriterium wird Eingangs unterschlagen? Ist schon seltsam, dass man andere User mit den eigenen Problemen betraut.
Man lässt sich halt alles aus der Nase ziehen u. hat ja sogar funktioniert. 🙁
Damit fällt die ungebremste Ausführung quasi schon von vorne herein weg. Ist schon sehr selten, dass eine Kombination von 100 km/h + ungebremst von Zugfahrzeugen realisiert werden kann. Das sind dann meistens Van´s u. Suv´s.
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Zitat:
@steini111 schrieb am 17. Juli 2021 um 00:50:22 Uhr:
Zitat:
@Manuel123x schrieb am 16. Juli 2021 um 23:35:18 Uhr:
Denke alles erfüllt für eine 100 Zulassung oder?Ja, das denke ich auch. Allerdings reicht eine 100er Zulassung eben nicht aus um 100 fahren zu dürfen.
Das Zugfahrzeug muß auch einige Kriterien erfüllen.
Ich habe es eingegeben und mir zeigt es an das ich bis 1760 kg gebremst 100 fahren darf.
Du muss rechts das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers eingeben, dann siehst Du links,welches Leergewicht Dein Zugfahrzeug haben muss.
In Deinem Fall 1182 kg, dass haben heute schon Kleinwagen
Nö!
Dein Zugfahrzeug muss noch eine Leermasse von mindestens 1.43t haben. Darauf wollte @windelexpress wahrscheinlich hinaus.
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 17. Juli 2021 um 09:08:33 Uhr:
Nö!Dein Zugfahrzeug muss noch eine Leermasse von mindestens 1.43t haben. Darauf wollte @windelexpress wahrscheinlich hinaus.
Ja also ich habe 1,6 leer Gewicht xD
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 16. Juli 2021 um 11:04:47 Uhr:
Leergewicht 140 kg , macht locker gute 650 kg Zuladung bei einer zulässigen Stützlast von 75 kg.
Du meinst, das sei zulässig?
Ich meine, Dein Beispiel führt bei einem Anhänger mit 750 kg zGG zu (abgerundet) 5% Überladung.
Zitat:
@Manuel123x schrieb am 17. Juli 2021 um 08:25:30 Uhr:
Ich habe es eingegeben und mir zeigt es an das ich bis 1760 kg gebremst 100 fahren darf.
Dann passt ja alles bei deiner Zugkombination 🙂
Grüße
Steini
Zitat:
@steini111 schrieb am 17. Juli 2021 um 10:29:14 Uhr:
Zitat:
@Manuel123x schrieb am 17. Juli 2021 um 08:25:30 Uhr:
Ich habe es eingegeben und mir zeigt es an das ich bis 1760 kg gebremst 100 fahren darf.Dann passt ja alles bei deiner Zugkombination 🙂
Grüße
Steini
Ja der Händler hat gestern alles kontrolliert mit meinem Fahrzeugschein . 🙂
Moin Moin !
Zitat:
Komische Rechnung!
Die Stützlast holt dich da auch nicht mehr raus, wenn der Anhänger nur 750Kg zgM hat, dann hat er eben nur 750Kg zgM.
Zitat:
Du meinst, das sei zulässig?
Ich meine, Dein Beispiel führt bei einem Anhänger mit 750 kg zGG zu (abgerundet) 5% Überladung.
Stimmt genau genommen. Aber: Die Polizei benutzt hier Achslastwaagen , und da ist es eben wichtig , unter 750 kg Achslast zu bleiben. Fahrten auf öffentliche Waagen können nur verlangt werden , wenn der Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Da aber nur die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit einer sehr geringen Überladung des Anhängers im Raum steht, wird das selbst dann nicht passieren , wenn der Umweg kleiner 6 km sein sollte. Auch beruht das Ganze einfach nur auf einer Überschlagsrechnung. Hier hole ich praktisch ausschliesslich Birke und Fichte in m-Enden aus dem Wald. Das Holz schlage ich nicht selber, sondern kaufe gerückte Stapel ab Weg. Es ist also noch nicht einmal frisch, sondern liegt in aller Regel einige Wochen. Da kann man immer rechnen , dass 1 Raummeter unter 600 kg wiegen , lade ich also genau diesen , liege ich mit äusserster Wahrscheinlichkeit im erlaubten Rahmen . Das kann sowohl ich als auch ein Polizist schnell nachrechnen. Bei einer Ladelänge von knapp 2 m und m-Enden lädt man eben ca. 50 cm hoch , bei einer Bordwandhöhe von 35 cm geht das auch noch wunderbar festzugurten.
Wer natürlich auf so einen Anhänger gut 2 m hoch lädt , landet auch schon mal mit Bild in der Zeitung.
MfG Volker
Edit
Zitat:
@Manuel123x schrieb am 17. Juli 2021 um 09:41:44 Uhr:
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 17. Juli 2021 um 09:08:33 Uhr:
Nö!Dein Zugfahrzeug muss noch eine Leermasse von mindestens 1.43t haben. Darauf wollte @windelexpress wahrscheinlich hinaus.
Ja also ich habe 1,6 leer Gewicht xD
Um den von Dir gekauften Anhänger(gebremst mit Stoßdämpfer) auf BAB und Kraftfahrstraßen mit 100 bewegen zu dürfen, muss das ZugFz min. 1182kg Leergewicht haben.
Bei Deinem künftigen Gespann also alles schick
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. Juli 2021 um 18:57:39 Uhr:
Zitat:
@Manuel123x schrieb am 17. Juli 2021 um 09:41:44 Uhr:
Ja also ich habe 1,6 leer Gewicht xD
Um den von Dir gekauften Anhänger(gebremst mit Stoßdämpfer) auf BAB und Kraftfahrstraßen mit 100 bewegen zu dürfen, muss das ZugFz min. 1182kg Leergewicht haben.
Bei Deinem künftigen Gespann also alles schick
Ja das hat er auf jeden Fall danke 🙂