Anhängelast / Zulässiges Gesamtgewicht
Hallo zusammen.
Ich würde gerne wissen, was ich mit meinem Wagen maximal als Anhänger ziehen kann.
Im Fahrzeugschein sind folgende Angaben:
Leergewicht: 1.580 kg
zulässige Gesamtmasse: 2.045 kg
Anhängelast: 1.600 kg
Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Gesamtgewicht nichts mit der zulässigen Gesamtmasse zu tun hat?
Also Gesamtmasse = Gesamtgewicht des Fahrzeugs incl. Insassen und Gepäck und zusätzlich ein Anhänger der samt Inhalt 1.600 km wiegen darf?
Beste Antwort im Thema
Immer die Antworten zu einem Thema nach dem nicht gefragt wurde. 😁
Maximale Anhängelast 1600kg bedeuten ganz einfach das der Hänger maximal 1600kg wiegen darf.
Dabei ist es egal ob es sich um einen überladenen 1200kg Hänger handelt oder um einen halbleeren 3,5tonner, es zählt das tatsächliche Gewicht.
Ein Bonus ist das die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, bei 50kg Stützlast darf der Hänger dann also 1650kg wiegen.
Führerscheinrechtliche und zulassungsrechtliche Vorgaben sind halt mal zwei verschiedene Dinge, hier aber wurde nach dem Zulassungsrechtlichen gefragt.😉
Aber Achtung, oftmals ist auch ein Gesamtzuggewicht eingetragen welches zu beachten ist!
122 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von notting
Dauert doch aber deutlich länger und ist deutlich teurer? Außerdem darf man mit BE doch auch nicht alle PKW-AH-Gespanne ziehen, die man mit Kl. 3 fahren durfte? In dem ADAC-Link steht was von Klasse C1E, weil bei BE nur AH bis 3,5t zGM erlaubt sind?
Bei mir gehen die leute unter 500 euro inklusive prüfungsgebüren für die BE raus, vorraussetzung ist aber das sie dabei schon erfahrung mit kleinen anhängern haben die unter die klasse B fallen, sonst wird es teurer.
Der ganze kram dauert wenn man es drauf anlegt keine 5 tage.
Mit der BE kann man dann PKW bis 3500kg fahren und anhänger bis 3500kg anhängen, da braucht keiner mehr rechnen wie bei der B oder B96.
Gruß
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
So ist es aber leider seit dem die gesetztesänderung kam.Zitat:
Original geschrieben von Christian V6
Ich will das irgendwie nicht wahr haben das die 2000 PLUS 2150 addiert werde. der sinn ergibt sich mir nicht.Gruß
Maik
Welche Gesätzesänderung? Die Regelung des Zusammenzählens der zGM gibt es schon lange. Nur die Leermassenklausel ist weggfallen.
Zitat:
Original geschrieben von Christian V6
Ich will das irgendwie nicht wahr haben das die 2000 PLUS 2150 addiert werde. der sinn ergibt sich mir nicht.
Steht in
§ 6 FeV:
Zitat:
Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
(Hervorhebung von mir.)
@TE: Dieser Beitrag hat mit Deinem Problem nichts zu tun - bevor Dir die Rübe abraucht, solltst Du nicht weiterlesen. Jetzt wird es richtig kompliziert:
Zitat:
Original geschrieben von notting
Außerdem darf man mit BE doch auch nicht alle PKW-AH-Gespanne ziehen, die man mit Kl. 3 fahren durfte? In dem ADAC-Link steht was von Klasse C1E, weil bei BE nur AH bis 3,5t zGM erlaubt sind?
In der Praxis stellt sich das Problem kaum, weil kaum ein Fahrzeug (nicht nur ein PKW) eine Druckluftbremse hat. Und mit Auflaufbremse ist bei einer zGM von 3,5 Tonnen ohnehin das Ende der Fahnenstange erreicht.
Es gibt seltene Fälle von Klasse B - Fahrzeugen (iirc u.a.uralte Unimogs), die eine Druckluftbremsanlage haben.
Die Tücke dabei ist, dass die Klasse C1E nach § & FeV :
Zitat:
Klasse C1:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse C1E:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug–
der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
–
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
beschreibt.
Es gibt aber Unimogs der Klasse B, die selbst eine zGM von 3,5 Tonnen haben und Anhänger von 11 Tonnen ziehen dürfen. Für diese sehr exotische Kombination gibt es derzeit keine Möglichkeit, eine FE neu zu erwerben.
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Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
@TE: Dieser Beitrag hat mit Deinem Problem nichts zu tun - bevor Dir die Rübe abraucht, solltst Du nicht weiterlesen. Jetzt wird es richtig kompliziert:
[...]
Es gibt aber Unimogs der Klasse B, die selbst eine zGM von 3,5 Tonnen haben und Anhänger von 11 Tonnen ziehen dürfen. Für diese sehr exotische Kombination gibt es derzeit keine Möglichkeit, eine FE neu zu erwerben.
Stellt das ggü. jüngeren keine Altersdiskriminierung dar?
notting
Ich war gerade bei der Dekra. Der sagte mir das auch mit dem zusammen zählen der max. Zulässigen Gesamtgewicht. Sagte aber auch irgendwas von einem Gerichtsurteil das nur das tatsächliche Gewicht genommen werden darf / kann !?
🙁
Zitat:
Original geschrieben von Christian V6
Ich war gerade bei der Dekra. Der sagte mir das auch mit dem zusammen zählen der max. Zulässigen Gesamtgewicht. Sagte aber auch irgendwas von einem Gerichtsurteil das nur das tatsächliche Gewicht genommen werden darf / kann !?🙁
Welches Gerichtsurteil? Der letzte Satz bezieht sich wohl auf die Grenzen, die sich aus den Angaben der Fahrzeugpapiere ergeben, also da geht's nur um das Bußgeld bzgl. Überladung. Das ist aber unabh. von der Führerschein-Geschichte.
notting
Naja er war sich halt unsicher und konnte mir nicht mehr dazu sagen.
Aber er war der Meinung das die doch dann Waagen haben und wirklich nur das tatsächliche Gewicht nehmen. Mein Fahrlehrer sagt aber auch. max. Zul. Gesamtgewicht + max. Zul. Gesamtgewicht Anhänger (in meinem Fall 4150kg). Kotzt mich alles an. Da fährt man ja. z.B Leer hin, kommt auf max. 2200kg und wird dann, sollte man angehalten werden, wegen Fahren ohne Führerschein Angeklagt. Wie doof ist das den.
Zitat:
Original geschrieben von Christian V6
Naja er war sich halt unsicher und konnte mir nicht mehr dazu sagen.Aber er war der Meinung das die doch dann Waagen haben und wirklich nur das tatsächliche Gewicht nehmen. Mein Fahrlehrer sagt aber auch. max. Zul. Gesamtgewicht + max. Zul. Gesamtgewicht Anhänger (in meinem Fall 4150kg). Kotzt mich alles an. Da fährt man ja. z.B Leer hin, kommt auf max. 2200kg und wird dann, sollte man angehalten werden, wegen Fahren ohne Führerschein Angeklagt. Wie doof ist das den.
Also so wie ich das verstanden habe, ist die zulässige(!) Gesamtmasse (also der bzgl. fahren ohne Fahrerlaubnis relevante Wert) ist völlig unabh. von der Beladung.
Gewogen wird AFAIK nur bzgl. des Überladungs-Bußgeldes.
notting
Für mich stellt sich doch die Sache ganz einfach dar.
FS B erlaubt eine Fahrzeugkomination von 3.500 kg
eine aus dem Datenblatt ersichtliche
Techn. zul. Gesamtmasse der
Fahrzeugkomination von 3.535 kg
Techn. zul. Max. Anhängermasse
1.400 kg
Mit meinem Fahrzeug darf ich sowieso nicht mehr ziehen als der B FS hergibt.
Ansonst ist BE notwendig
Es ging mir lediglich darum das die max. Zul. Gesamtmasse genommen wird und nicht die TATSÄCHLICHE.
Es wird ein VOLL beladenes Zugfahrzeug und ein VOLL beladener Anhänger angeommen obwohl die Kombination in Wirklichkeit, also TATSÄCHLICH innerhalb der 3500kg liegt.
Weil in WIRKLICHKEIT wäre ich mit: 1625kg Leergewicht Zugfahrzeug + 1 Beifahrer (ca. 2000kg - sehr sehr großzügig geschätzt) + Anhänger 490kg + Auto was geholt wird 950kg unterwegs. Sind REAL 3440kg.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Für mich stellt sich doch die Sache ganz einfach dar.
FS B erlaubt eine Fahrzeugkomination von 3.500 kgeine aus dem Datenblatt ersichtliche
Techn. zul. Gesamtmasse der
Fahrzeugkomination von 3.535 kgTechn. zul. Max. Anhängermasse
1.400 kgMit meinem Fahrzeug darf ich sowieso nicht mehr ziehen als der B FS hergibt.
Ansonst ist BE notwendig
Ich sehe da nur Unsinn in deinem Posting (wobei man den ersten Satz gerade noch durchgehen lassen kann, obwohl er die Besonderheit bei AH <=750kg nicht berücktsichtigt), lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
http://www.motor-talk.de/.../...ssiges-gesamtgewicht-t4262987.html?...Zitat:
Anhänger: Zul. Gesamtmasse 2000kg
Leergewicht 585kg
Zugfahrzeug: Zul. Anhängelast gebremst 1500kg
Leermasse 1625kg
Zul. Gesamtmasse 2049kg.
-> Wie kommst du daraus auf deine Zahlen? Bzgl. der Fahrerlaubnis sind die zGM relevant. 2049kg + 2000kg gibt bei mir 4049kg. Dafür braucht man kein BE, weil B96 (<=4250kg) auch reicht.
Dazu kommt, dass man mit "nur" überladenem Gepann bei weitem nicht so schlimm bestraft wird als mit zu hoher zGM, sodass man ersteres als "Überladungszuschlag" eher riskieren könnte.
notting
Ja notting. Ich rede ja auch die ganze Zeit wegen der zu hohen zGM. Wegen der Überladung der max. Anhängelast von etwa 50kg hab ich mir ja gar keine Gedanken mehr gemacht.
Ich habe mich extra noch nach einem neuen Hänger umgeschaut. Der hat Leergewicht 490kg. Das Fahrzeug was ich holen will hat 950kg Leergewicht und das Zugfahrzeug wiegt Leer 1625kg.
Aber da ja die zGM als Bezugspunkt genommen wird ist das ja alle irrelevant. Scheiße!!!
Das mit dem B96 weis ich jetzt ja auch, leider zu spät. Den bis morgen wird das nichts mehr 😉 !
Zitat:
Original geschrieben von Christian V6
Sagte aber auch irgendwas von einem Gerichtsurteil das nur das tatsächliche Gewicht genommen werden darf / kann !?
So ein Urteil gibt es nicht.
Ok, ich werde mich nun erkundigen was B96 kostet im Ort.
Noch was zum "Abschluss". Mein Fahrzeug darf bis 1700kg bis 10% Steigung ziehen. Auch wenn das Zugfahrzeug NUR 1700kg gebremst fahren darf kann ich trotzdem ein Anhänger mit zGM von 2000kg drann hängen, oder ? Dann eben nur nicht voll beladen. Richtig verstanden ?
Merci