Anhängelast / Zulässiges Gesamtgewicht
Hallo zusammen.
Ich würde gerne wissen, was ich mit meinem Wagen maximal als Anhänger ziehen kann.
Im Fahrzeugschein sind folgende Angaben:
Leergewicht: 1.580 kg
zulässige Gesamtmasse: 2.045 kg
Anhängelast: 1.600 kg
Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Gesamtgewicht nichts mit der zulässigen Gesamtmasse zu tun hat?
Also Gesamtmasse = Gesamtgewicht des Fahrzeugs incl. Insassen und Gepäck und zusätzlich ein Anhänger der samt Inhalt 1.600 km wiegen darf?
Beste Antwort im Thema
Immer die Antworten zu einem Thema nach dem nicht gefragt wurde. 😁
Maximale Anhängelast 1600kg bedeuten ganz einfach das der Hänger maximal 1600kg wiegen darf.
Dabei ist es egal ob es sich um einen überladenen 1200kg Hänger handelt oder um einen halbleeren 3,5tonner, es zählt das tatsächliche Gewicht.
Ein Bonus ist das die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, bei 50kg Stützlast darf der Hänger dann also 1650kg wiegen.
Führerscheinrechtliche und zulassungsrechtliche Vorgaben sind halt mal zwei verschiedene Dinge, hier aber wurde nach dem Zulassungsrechtlichen gefragt.😉
Aber Achtung, oftmals ist auch ein Gesamtzuggewicht eingetragen welches zu beachten ist!
122 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
Wenn ich das rechne:
2049 + (585 + 1077) = 3711 = nicht mit B fahrbar (aber mit B96)
2049 + 2000 = 4049 = nicht mit B fahrbar (aber mit B96)Fährst du nun ein Auto mit Leergewicht von 2150, sind das in der Gesamtmasse sicher über 2500kg.
2500 + (585 + 1077) = 4162 = nicht mit B fahrbar (aber mit B96)
2500 + 2000 = 4500 = weder mit B noch mit B96 fahrbar...
Ich stimme zu - BE ist im Bereich des "schweren" Transports die Wahl.
Immerhin sprechen wir hier über den Transport von Autos.
Wir können auch gern Pferde nehmen - die sind ebenfalls schwer.
Neue Autos werden heute kaum leichter bzw. auch leichtere Autos dürfen im Vergleich zu früher weniger fahren (liegt evtl. an Downsizing, Turbo statt Hubraum).
Wenn TE jetzt jemals ein anderes Zugfahrzeug hat - ist mit B96 bald Ende wenn er einen 2 Tonnen Gesamtmasse Anhänger hat.
Eben bereits bei 2251 kg zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug...
Oder wenn TE einen Hänger mit mehr zulässiger Gesamtmasse hat, 2500 statt 2000 kg - dann ist mit B96 auch Ende.
BE ist das kein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von Christian V6
Wenn man B96 hat kann man dan "günstiger" den BE machen ?
Kaum... Und üben kannst du mit B (und einer Kombi die mit B zu fahren ist) auch...
Darum raten dir so viele hier direkt den BE zu machen... Etwas höhere Anfangsinvestition, die sich aber beim ersten schwereren Zugfahrzeug schon bezahlt gemacht hat...
@ichtyos
... jungejunge, was bei euch alles geregelt und notiert ist ... (Berglast usw)