Anhängelast / Zulässiges Gesamtgewicht
Hallo zusammen.
Ich würde gerne wissen, was ich mit meinem Wagen maximal als Anhänger ziehen kann.
Im Fahrzeugschein sind folgende Angaben:
Leergewicht: 1.580 kg
zulässige Gesamtmasse: 2.045 kg
Anhängelast: 1.600 kg
Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Gesamtgewicht nichts mit der zulässigen Gesamtmasse zu tun hat?
Also Gesamtmasse = Gesamtgewicht des Fahrzeugs incl. Insassen und Gepäck und zusätzlich ein Anhänger der samt Inhalt 1.600 km wiegen darf?
Beste Antwort im Thema
Immer die Antworten zu einem Thema nach dem nicht gefragt wurde. 😁
Maximale Anhängelast 1600kg bedeuten ganz einfach das der Hänger maximal 1600kg wiegen darf.
Dabei ist es egal ob es sich um einen überladenen 1200kg Hänger handelt oder um einen halbleeren 3,5tonner, es zählt das tatsächliche Gewicht.
Ein Bonus ist das die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, bei 50kg Stützlast darf der Hänger dann also 1650kg wiegen.
Führerscheinrechtliche und zulassungsrechtliche Vorgaben sind halt mal zwei verschiedene Dinge, hier aber wurde nach dem Zulassungsrechtlichen gefragt.😉
Aber Achtung, oftmals ist auch ein Gesamtzuggewicht eingetragen welches zu beachten ist!
122 Antworten
Sofern du mit deiner Fahrerlaubnisklasse hinkommst, natürlich.
Da könnte es schon heikel werden, bei 2 Tonnen Anhänger bräuchtest du ein Zugfahrzeug das maximal zulässige Gesamtmasse von 1500 kg hat.
Der Hintergrund für das stumpfe 1+1 zusammenzählen meiner Meinung nach:
Es könnte sonst jeder sagen ich häng mal einfach zul. Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen Anhänger hin - und solang der leer ist bzw. ich nicht über 3,5t. tatsächlich komme ist der mit B zu fahren...
Nö, sowas ist BE vorbehalten. Oder je nach Konstellation B96.
Für mehr als 3,5t. zul. Gesamtmasse Hänger inzwischen C1E(neu).
Es sollte jeder froh sein, daß es bei B nicht ist wie bei den anderen Klassen. Maximal 750 kg - alles andere ist BE.
Soweit wird es vielleicht nochmal kommen... In der nächsten Reform. 😁
Einschränkungen die man haben kann:
- Fahrerlaubnistechnisch:
Ich habe nur B.
Damit darf ich insgesamt nicht über 3,5 Tonnen kommen.
- autotechnisch:
Mein Auto hat eine Anhängelast von nur 400 kg ungebremst.
Mache ich einen 750 kg Hänger hin - nur bis 400 kg vollmachen.
(geht auch mit höheren Beispielen - Einschränkung B nicht vergessen)
- eintragungstechnisch:
Mein Auto hat ein "zulässiges Zuggesamtgewicht von maximal 3,2 t." eingetragen.
Hier muß ich sehen wie ich das Gewicht zwischen Auto und Hänger verteile.
Dabei Anhängelast und Führerscheinklasse beachten.
Eintragungstechnisch2:
Anhängelasten "normal" und für 12 % und 8 % Steigung angegeben.
Diese sind unterschiedlich.
- Hängertechnisch:
Mein Auto hat eine Anhängelast von 1500 kg.
Der Hänger hat aber nur 1.200 kg Gesamtmasse.
Versteht sich von selbst.
z. B. ein Fahrzeug, der Einfachheit halber nehmen wir 1500 kg Leer, 2000 kg Gesamtmasse, 1700 kg Anhängelast, eingetragene Zuggesamtmasse von 3200 kg.
Wir beachten hier folgendes:
Wir können maximal einen 1500 kg Gesamtmasse Anhänger anhängen wegen der Gesamtmasse des PKW. Gesamt sind wir dann bei 3500 kg. Auch wenn wir 1.700 kg Anhängelast haben!
Wir haben eine eingetragene Zuggesamtmasse von 3.200 kg.
Ist unser Auto mit 2000 kg voll dürfen wir den 1500 kg Gesamtmasse Anhänger nur noch bis 1200 kg vollmachen.
Ist unser Hänger mit 1500 kg voll darf unser Auto nur noch 1700 kg wiegen.
Das könnte knapp werden bei 4 Erwachsenen. 😁
Schon bei 2 Erwachsenen und Gepäck, je nach "Größe".
Anderes Fahrzeug: 1000 kg Leer, 1500 kg Gesamtmasse, 1000 kg Anhängelast, eingetragene Zuggesamtmasse von 2.500 kg. Anhängelast bei 8 % Steigung 1200 kg.
Ok was für einen Hänger dürfen wir anhängen?
Na bis 2000 kg Gesamtmasse! Damit sind wir dann bei 3500 kg - fahrerlaubnistechnisch.
Wir dürfen aber nur bis 1000 kg vollmachen wegen der Anhängelast.
Wir haben eine Zuggesamtmasse die den beiden Gesamtmassen entspricht. Da gibt's erstmal keine Probleme.
Aber:
Möchten wir die Anhängelast für 8 % Steigung ausnutzen, also die 1200 kg...
Dann darf unser Zugfahrzeug nur noch 1300 kg wiegen.
Da wir Zuggesamtmasse von 2500 kg haben.
Beispiel 3:
Leermasse 650 kg. Gesamtmasse 1100 kg. (irgendwas kleines - Mini oder Fiat 500 - also die echten)
Anhängelast 500 kg.
Anhängen dürfen wir was?
Einen 2,4 Tonnenhänger!
Vollmachen aber nur bis 500 kg. 😁
(müßte machbar sein - irgendein leichter PKW Hänger könnte soviel leer wiegen - wir dürfen eben nix draufstellen)
Das können wir auch gern an einem realen Beispiel durchspielen.
Dafür brauchen wir
Leermasse, Gesamtmasse Zugfahrzeug. Anhängelast.
Eintragungen zu Zuggesamtmasse (falls vorhanden), Eintragungen zu Anhängelast in Abhängigkeit von X % Steigung.
Wenn vorhanden Daten vom Hänger. Oder Daten von einem Hänger den man mal ziehen möchte.
Es ist übrigens viel leichter seit die Leermassenregelung gefallen ist. 😁 😁 😁
Doch ernsthaft. Wenn wir auch noch Gesamtmasse Hänger < Leermasse Zugfahrzeug rechnen müssten...
Dann würde z. B. unser Mini keinen 2,4 Tonnenhänger ziehen dürfen. Mit B.
Ja, nichtmal nen 800 kg Hänger - das war damals schon BE.
Da Gesamtmasse Hänger 800>650 Leermasse Zugfahrzeug.
750 kg allerdings wiederum ja, das geht immer - und eben nur bis 500 kg beladen - anhängelasttechnisch.
Aber 800 kg war bereits Fahren ohne Fahrerlaubnis - egal ob leer oder nicht.
Es ist echt schon viel leichter. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Einschränkungen die man haben kann:- Fahrerlaubnistechnisch:
Ich habe nur B.
Damit darf ich insgesamt nicht über 3,5 Tonnen kommen.
Das ist falsch. Wenn der AH <=750kg zGM hat, darfst du den an alles hängen, was du mit B fahren darfst, sprich max. 3,5t. Erst bei >750kg zGM des AH geht die Rechnerei und das mit der 3,5t-zGM-Grenze für das gesamte Gespann los.
notting
Richtig. Das kommt da nicht richtig rüber, sorry.
750 kg Gesamtmasse Anhänger gehen fahrerlaubnistechnisch immer.
Ähnliche Themen
@ Archduchess: Sehr schön 🙂
Ich hatte schon ein paar interessante Kombinationen in der Realität:
Fiat Panda 1000, Leermasse 700 kg, zGM 1140 kg, Anhängelast 12% 750 kg / 8% 850 kg mit Anhänger Leermasse 600 kg und zGM 2000 kg. Damit Umzug gefahren, keine sonderlich schweren Sachen, sondern nur voluminös 😉
Mazda 121, Leermasse 815 kg, zGM 1260 kg, Anhängelast 12% 800 kg / 8% 1190 kg mit Wohnwagen mit zgM von 1200 kg. Damit im Dänemarkurlaub gewesen, einige Male von der Polizei angehalten worden. Alles in Ordnung 😁
Beide Kombinationen wären früher mit B illegal gewesen, inzwischen ists erlaubt.
Mit einer maximalen Zuggesamtmasse wurde ich bisher nicht konfrontiert. Dafür aber:
Nissan Micra, Leermasse 690 kg, zGM 1100 kg, Anhängelast 12% 700 kg / 8% 1100 kg
Mazda 323 GT, Leermasse 1025 kg, zGM 1590 kg, Anhängelast 12% 1200 kg / 8% 1590 kg
😁
Komisch dabei: Wenn man nur B hat und man den Umzugshänger aus dem ersten Beispiel ziehen soll und auf dem Hof stehen der 128-PS-Mazda und der 45-PS-Panda - da müßte man den Panda als Zugfahrzeug nehmen, da es mit dem 323 illegal ist. OK, früher war es das mit beiden. Aber trotzdem: Armes Deutschland...
Das ist der Problematik der gestrichenen Leermasse Regelung geschuldet.
Und da bei B mehr als nur 750 kg gehen soll. Das ist eine politische Entscheidung...
Ich finde die Änderung nicht unbedingt schlecht - so muß man je nach Gegebenheit nicht immer aufpassen und nicht immer unbedingt den kleinsten Hänger nehmen.
Ich denke da an ein Fahrzeug mit 1000 kg Leermasse und 1200 kg Anhängelast. Da konnte B früher die 1200 kg nicht ausnutzen.
Oder ein Fahrzeug mit 1395 kg Leermasse, 2000 kg Gesamtmasse und ner guten Anhängelast - nen 1200 kg Anhänger war etwas mager, nen 1500 kg Anhänger war Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Heute ist es eben so:
Je weniger Gesamtmasse das Zugfahrzeug hat - desto mehr (Gesamt)Masse bleibt für den Hänger - bis 3,5 Tonnen.
Keine Einschränkung bis 3500 kg.
Theoretisch könnten wir dann am unteren Ende ein Fahrzeug haben mit
300 kg Leermasse, 500 kg Gesamtmasse.
Und könnten einen 3.000 kg Hänger hinhängen. 😁
fahrerlaubnistechnisch ist das ein Klasse B Gespann.
(Real vorstellbar wäre das durchaus, müßte eben mit der Anhängelast ausgehen, vermutlich dann auch leer - würde sicher lustig aussehen)
Aber an einen 3,5t. Gesamtmasse Geländewagen der die 3 Tonnen auch nützen könnte - keinesfalls, auch nicht leer!
Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das wäre eine BE Kombination.
---------------------------------------
Du hast echt noch nie ein "zul. Gesamtmasse des Zuges X kg" gesehen?
Opel gibt es das zuhauf. 😉
Da muß man dann eben jonglieren wie man das verteilt.
------------------------------------------------
Du mußt bedenken wir sind hier immer noch auf sehr einfachem Niveau unterwegs.
Wenn wir noch die Stützlast berücksichtigen...
Wenn wir noch auf die möglichen Eintragungen "F1/F2 Gesamtmasse Zugfahrzeug X kg bei Anhängebetrieb" oder "+ X kg bei Anhängebetrieb" eingehen würden...
Anhänger ist echt nicht einfach.
Zitat:
Original geschrieben von Christian V6
Ok, ich werde mich nun erkundigen was B96 kostet im Ort.Noch was zum "Abschluss". Mein Fahrzeug darf bis 1700kg bis 10% Steigung ziehen. Auch wenn das Zugfahrzeug NUR 1700kg gebremst fahren darf kann ich trotzdem ein Anhänger mit zGM von 2000kg drann hängen, oder ? Dann eben nur nicht voll beladen. Richtig verstanden ?
Merci
Christian,
am einfachsten: hol dir für diesen Transport jemanden, der BE oder höher hat. Du kriegst den B96 od. BE nicht rechtzeitig hin, wenn ich dich richtig verstanden hab und du in den nächsten Tagen den Wagen abholen musst.
Wegem Gewicht des Zuges machst du dir eh zu viele Gedanken.
zGG Zugfahrzeug + zGG Anhänger > 3,5to. Darfst du mit B nicht fahren.
zGG Zugfahrzeug + BG* Anhänger > 3,5to (wenn auch nur knapp). Darfst du mit B nicht fahren.
BG Anhänger: mit knapp 77 Kilo über der zulässigen "Anhängerlast gebremst" des Zugfahrzeuges (sorg für nen leeren Tank, nimm das Ersatzrad und möglichst viel Gewicht vom Hänger in's Zugfahrzeug und du hast ev. Glück)
(* BG = Betriebsgewicht = Leergewicht + Ladung.)
... du hast so oder so "Fahren ohne Führerschein", wenn du diese Kombi fährst (und Glück, wenn die das mit dem Überladen nicht ahnden); also ist die Art des Gewichtsrechnen hier ziemlich egal...
Und wenn du die Fuhre erledigt hast, mach am besten den BE, wie Maik sagt. Damit hast du dann 3,5to + 3,5to. Also Ruhe. Ferner lernst du in der BE-Theorie alles notwendige, was das Thema "Anhänger am Auto" betrifft. Unter anderem auch das "Rechnen" bezüglich den Gewichten...
B96 mag zwar schneller gehen, aber denk dran: ALLES darfst du damit dann auch wieder nicht ziehen. Und dann hast du ev. mal ein Zugfahrzeug der SUV-Sorte mit 2,5to, und solltest damit einen Anhänger mit 2to Betriebsgewicht ziehen. GG des Zuges > 4,5to, und schon gehts wieder los... Mit dem BE soweit kein Thema 😉
Momentan rechne ich so:
B: 3,5t max. zGM
B96: 4,25t zGM
Mein Fahrzeug, Vectra C 1.9DTH darf bei 8% noch 1700kg ziehen. Vllt bekomme ich ja bei einem netten Dekra Mensch noch die 1900kg des AT6 Eingetragen 😁 !?
Leergewicht Zugfahrzeug 2150kg + zGM Anhänger 2000kg = 4150kg - PASST mit BE
1700kg zulässige Anhängelast: 490kg Anhänger der Rest darf das Fahrzeug auf dem Anhäger haben. Zur Not das Fahrzeug auf dem Anhänger komplett leer gemacht. Die Überladung macht mir weniger sorgen als das fahren ohne Führerschein. Ich hab die Abholung jetzt erstmal nach hinten verschoben....
Zitat:
Original geschrieben von Christian V6
Momentan rechne ich so:B: 3,5t max. zGM
B96: 4,25t zGM
Mein Fahrzeug, Vectra C 1.9DTH darf bei 8% noch 1700kg ziehen. Vllt bekomme ich ja bei einem netten Dekra Mensch noch die 1900kg des AT6 Eingetragen 😁 !?
Leergewicht Zugfahrzeug 2150kg + zGM Anhänger 2000kg = 4150kg - PASST mit BE
1700kg zulässige Anhängelast: 490kg Anhänger der Rest darf das Fahrzeug auf dem Anhäger haben. Zur Not das Fahrzeug auf dem Anhänger komplett leer gemacht. Die Überladung macht mir weniger sorgen als das fahren ohne Führerschein. Ich hab die Abholung jetzt erstmal nach hinten verschoben....
Jetzt bin ich verwirrt, ich dachte es geht um folgende Kombi:
Zitat:
Anhänger: Zul. Gesamtmasse 2000kg
Leergewicht 585kgZugfahrzeug: Zul. Anhängelast gebremst 1500kg
Leermasse 1625kg
Zul. Gesamtmasse 2049kg.Auf den Anhänger soll ein Fahrzeug mit Leergewicht 1077kg.
Wenn ich das rechne:
2049 + (585 + 1077) = 3711 = nicht mit B fahrbar (aber mit B96)
2049 + 2000 = 4049 = nicht mit B fahrbar (aber mit B96)
Fährst du nun ein Auto mit Leergewicht von 2150, sind das in der Gesamtmasse sicher über 2500kg.
2500 + (585 + 1077) = 4162 = nicht mit B fahrbar (aber mit B96)
2500 + 2000 = 4500 = weder mit B noch mit B96 fahrbar...
Darum immer die Fahrzeugpapiere prüfen was drin steht... Je genauer du da bist, desto weniger Probleme hast du 🙂
Dann kommen noch Dinge wie die Stützlast (wieviel Gewicht liegt auf der Kupllung, auch da gibts max. Werte). Die Stützlast wiederum musst du zum Gewicht des Zugfahrzeuges hinzuaddieren...
Wie gesagt, wenn du eh schon Hängerschein machen willst, mach gleich den BE...
Kann es sein, dass bei Euch in der Schweiz andere Regeln gelten?
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
zGG Zugfahrzeug + zGG Anhänger > 3,5to. Darfst du mit B nicht fahren.
Klar.
Zitat:
zGG Zugfahrzeug + BG* Anhänger > 3,5to (wenn auch nur knapp). Darfst du mit B nicht fahren.
(* BG = Betriebsgewicht = Leergewicht + Ladung.)... du hast so oder so "Fahren ohne Führerschein", wenn du diese Kombi fährst (und Glück, wenn die das mit dem Überladen nicht ahnden)
Nein. Hat mit dem Problem des TE nichts mehr zu tun, aber ist in D anders:
Beispiel: Zugwagen zGM 2 t , Anhänger zGM 1,5 t (nehmen wir mal einen abgelasteten 2 t - Anhänger an): Wenn der Anhänger jetzt um 500 kg überladen wird, ist es kein FoFE, sondern "nur" ein Problem der Überladung.
Zitat:
Und wenn du die Fuhre erledigt hast, mach am besten den BE, wie Maik sagt. Damit hast du dann 3,5to + 3,5to. Also Ruhe. Ferner lernst du in der BE-Theorie alles notwendige, was das Thema "Anhänger am Auto" betrifft. Unter anderem auch das "Rechnen" bezüglich den Gewichten...
BE halte ich auch für sinnvoll, aber viel zu rechnen gibt es dann nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Christian V6
Leergewicht Zugfahrzeug 2150kg + zGM Anhänger 2000kg = 4150kg - PASST mit BE
Passt auch mit B96.
Entschuldigt. ALSO: Ich habe momentan nur den Führerschein klasse B
Allerdings mehrere Zugfahrzeuge zur Auswahl:
1.) Opel Zafira B 2.2 Direct
2.) Opel Vectra C 1.9 CDTI
Daher auch die unterschiedlichen Angaben. Aber mittlerweile blick ich ja durch 😉
Kein Problem. Das ist ja auch wirklich kein ganz einfaches Thema. Wenn noch Fragen aufkommen, frag einfach nach!
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Kann es sein, dass bei Euch in der Schweiz andere Regeln gelten?
Na das nehme ich mal sehr stark an... ABER:
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nein. Hat mit dem Problem des TE nichts mehr zu tun, aber ist in D anders:Zitat:
zGG Zugfahrzeug + BG* Anhänger > 3,5to (wenn auch nur knapp). Darfst du mit B nicht fahren.
(* BG = Betriebsgewicht = Leergewicht + Ladung.)... du hast so oder so "Fahren ohne Führerschein", wenn du diese Kombi fährst (und Glück, wenn die das mit dem Überladen nicht ahnden)Beispiel: Zugwagen zGM 2 t , Anhänger zGM 1,5 t (nehmen wir mal einen abgelasteten 2 t - Anhänger an): Wenn der Anhänger jetzt um 500 kg überladen wird, ist es kein FoFE, sondern "nur" ein Problem der Überladung.
Meine zwei Rechnungen da bezogen sich auf das Dilema von Christian bezüglich was nun als Berechnungsgrundlage (zGG oder Betriebsgewicht) genommen werden muss, weil er mit einigen seiner Rechnungen noch "im B-Bereich" gewesen wäre...
Wollte damit ja nur zeigen, das er mit "nur B" eh keine Chance hat, weil die Kombi so oder so zu schwer ist (darum ja auch FoFE - er läge so oder so über 3,5to)... Das mit der Überladung kommt ja in jedem Fall zusätzlich, resp. mit dem schwereren Zugfahrzeug hat sich die Überladung zumindest mal erledigt...
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
BE halte ich auch für sinnvoll, aber viel zu rechnen gibt es dann nicht mehr.
... sag das nicht, Stichwort Stützlast & Lastverteilung (oder wieviel darf man am Berg ziehen, und was sonst noch so geregelt ist) 😉 Aber eben, BE macht das Leben einfacher...
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
... sag das nicht, Stichwort Stützlast & Lastverteilung (oder wieviel darf man am Berg ziehen, und was sonst noch so geregelt ist) 😉 Aber eben, BE macht das Leben einfacher...Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
BE halte ich auch für sinnvoll, aber viel zu rechnen gibt es dann nicht mehr.
Das ist nicht mehr Rechnen, sondern Wiegen. 😉 Und was man am Berg ziehen darf, steht auch nur in den Papieren.
Und beim BE sind wir uns Einig. 🙂