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Anhängelast / Zulässiges Gesamtgewicht

Hallo zusammen.

Ich würde gerne wissen, was ich mit meinem Wagen maximal als Anhänger ziehen kann.
Im Fahrzeugschein sind folgende Angaben:

Leergewicht: 1.580 kg
zulässige Gesamtmasse: 2.045 kg
Anhängelast: 1.600 kg

Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Gesamtgewicht nichts mit der zulässigen Gesamtmasse zu tun hat?
Also Gesamtmasse = Gesamtgewicht des Fahrzeugs incl. Insassen und Gepäck und zusätzlich ein Anhänger der samt Inhalt 1.600 km wiegen darf?

Beste Antwort im Thema

Immer die Antworten zu einem Thema nach dem nicht gefragt wurde.  😁

Maximale Anhängelast 1600kg bedeuten ganz einfach das der Hänger maximal 1600kg wiegen darf.
Dabei ist es egal ob es sich um einen überladenen 1200kg Hänger handelt oder um einen halbleeren 3,5tonner, es zählt das tatsächliche Gewicht.
Ein Bonus ist das die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, bei 50kg Stützlast darf der Hänger dann also 1650kg wiegen.

Führerscheinrechtliche und zulassungsrechtliche Vorgaben sind halt mal zwei verschiedene Dinge, hier aber wurde nach dem Zulassungsrechtlichen gefragt.😉

Aber Achtung, oftmals ist auch ein Gesamtzuggewicht eingetragen welches zu beachten ist!

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Es kommt drauf an, was Du für eine Fahrerlaubnis hast.

Bei Klasse 3 ist die Grenze eine tatsächliche Masse des Anhängers von 1600 kg.
Das Gleiche bei BE.
In den beiden Fällen ist die zulässige Gesamtmasse des Hängers ziemlich wurscht.
Bei B darf die zulässige Gesamtmasse des Hängers in Deinem Beispiel nicht höher als 1455 kg sein.

So ist z.B. auch das Ziehen eines fast leeren Tandemachsenanhängers (Leermasse 600 kg, zulässige Gesamtmasse 2000 kg) mit einem alten Fiat Panda (Leermasse 700 kg, zulässige Gesamtmasse 1150 kg, Anhängelast 850 kg) hzulässig, wenn man Klasse 3 oder BE hat. Mit nur B darf man den Hänger aus dem Beispiel gar nicht ziehen, auch nicht mit einem anderen Auto.

Da die Bundeswehrzeit doch zu was Nütze war habe ich alle Führerscheine bis hin zum 40 Tonner (allerdings schon 12 Jahre her).
Damit dürfte ich also gewichtstechnisch alles fahren.

Immer die Antworten zu einem Thema nach dem nicht gefragt wurde.  😁

Maximale Anhängelast 1600kg bedeuten ganz einfach das der Hänger maximal 1600kg wiegen darf.
Dabei ist es egal ob es sich um einen überladenen 1200kg Hänger handelt oder um einen halbleeren 3,5tonner, es zählt das tatsächliche Gewicht.
Ein Bonus ist das die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, bei 50kg Stützlast darf der Hänger dann also 1650kg wiegen.

Führerscheinrechtliche und zulassungsrechtliche Vorgaben sind halt mal zwei verschiedene Dinge, hier aber wurde nach dem Zulassungsrechtlichen gefragt.😉

Aber Achtung, oftmals ist auch ein Gesamtzuggewicht eingetragen welches zu beachten ist!

Mahlzeit!

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla


Also Gesamtmasse = Gesamtgewicht des Fahrzeugs incl. Insassen und Gepäck und zusätzlich ein Anhänger der samt Inhalt 1.600 km wiegen darf?

Fast.

Die Stützlast zählt zum Zugfahrzeug.

Schau mal in Feld 22 deines Fahrzeugscheins, ggf. ist für den Anhängerbetrieb eine um die Stützlast erhöhte zGM zugelassen. Außerdem könnte da auch eine maximale Zug-Gesamtmasse angegeben sein, die sozusagen eine weitere Einschränkung bedeutet.

Gruß,
HK

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Zitat:

… hier aber wurde nach dem Zulassungsrechtlichen gefragt.

Nicht nur:

Ich würde gerne wissen, was ich mit meinem Wagen maximal als Anhänger ziehen kann.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Mit nur B darf man den Hänger aus dem Beispiel gar nicht ziehen, auch nicht mit einem anderen Auto.

Aber sicher doch, Zugfahrzeug Leermasse 1610 kg, zulässige Gesamtmasse 1900kg würde gehen da dabei sowohl die die zulässige Gesamtmasse des Hängers unter dem der Zugmaschine liegt aber das Gesamtzuggewicht 3500kg nicht überschreitet.

Dürfte zwar schwer sein ein passendes Fahrzeug zu finden aber es ist möglich diesen Hänger mit Klasse "B" zu ziehen, zumindest theoretisch. 😁

@ TE, mit dem 2er bist du alle Sorgen was Angängelasten im führerscheinrechtlichen Bereich angeht los, nur daran denken das die Klasse C und CE an deinem 50sten vorläufig erlöschen.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2


Nicht nur:
Ich würde gerne wissen, was ich mit meinem Wagen maximal als Anhänger ziehen kann.

😉 Wobei da der Hinweis auf die vorhandene Führerscheinklasse 2 (CE) die Sache vereinfacht hätte.

Danke schon mal bis hierher.
Schön dass im Fahrzeugschein alles so schön nacheinander durchnummeriert ist ...
Also unter 22 steht:

"Zu F.1/F.2: 2120 U. ZU 7.1-8.3:H. 1275 B.ANH-BETR.*WW.AHK"
Werksseitige AHK habe ich. F.1 = technisch zulässige Gesamtmasse also 2.120 anstatt 2.450 und unter 8.2 habe ich 1.160

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2


Nicht nur:
Ich würde gerne wissen, was ich mit meinem Wagen maximal als Anhänger ziehen kann.
😉 Wobei da der Hinweis auf die vorhandene Führerscheinklasse 2 (CE) die Sache vereinfacht hätte.*

* =

Sorry 🙂

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Es kommt drauf an, was Du für eine Fahrerlaubnis hast.

Bei Klasse 3 ist die Grenze eine tatsächliche Masse des Anhängers von 1600 kg.
Das Gleiche bei BE.
In den beiden Fällen ist die zulässige Gesamtmasse des Hängers ziemlich wurscht.
Bei B darf die zulässige Gesamtmasse des Hängers in Deinem Beispiel nicht höher als 1455 kg sein.

So ist z.B. auch das Ziehen eines fast leeren Tandemachsenanhängers (Leermasse 600 kg, zulässige Gesamtmasse) mit einem alten Fiat Panda (Leermasse 700 kg, zulässige Gesamtmasse 1150 kg, Anhängelast 850 kg) hzulässig, wenn man Klasse 3 oder BE hat. Mit nur B darf man den Hänger aus dem Beispiel gar nicht ziehen, auch nicht mit einem anderen Auto.

Die Frage bezog sich doch auf das Fahrzeug und da steht 1600 kg. Es gäbe noch die Möglichkeit beim TÜV/DEKRA nach einer Auflastung zu fragen. Vielleicht könnte man die Anhängelast (gebremst) dadurch auf 1800 kg anheben.

Mir gehts um Folgendes:
Ich muss Schränke (ein ganzes Schlafzimmer) abholen und würde das gerne mit meinem Fahrzeug machen.
Einen Anhänger habe ich zwar, aber nur 750 kg. Also einen leihen.
Ich finde Anhänger mit bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 kg.
Führerscheintechnsich darf ich alles fahren, was ist aber zulassungstechnisch maximal möglich?
Wenn das nämlich nicht hinhaut, brauch ich einen Transporter...

Die Hänger mit einer zGM von 2000 kg haben idR eine Leermasse von 600 kg. Also darfst da noch eine Tonne draufladen und dann mit Deinem Auto ziehen.

Super - das dürfte auch reichen.
Danke für die Hilfe soweit schon mal.

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla


Mir gehts um Folgendes:
Ich muss Schränke (ein ganzes Schlafzimmer) abholen und würde das gerne mit meinem Fahrzeug machen.
Einen Anhänger habe ich zwar, aber nur 750 kg. Also einen leihen.
Ich finde Anhänger mit bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 kg.
Führerscheintechnsich darf ich alles fahren, was ist aber zulassungstechnisch maximal möglich?
Wenn das nämlich nicht hinhaut, brauch ich einen Transporter...

Hast Du doch geschrieben. Dein FZ darf 1600 kg ziehen. Natürlich kannst Du den 2000 kg Anhänger daran hängen. Aber beladen nur soviel, dass Du ingesamt 1600 kg nicht überschreitest. Abwiegen oder gut schätzen musst Du schon selbst. Das Eigengewicht des Anhänger dabei nicht vergessen 😉

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