Anhängelast / Zulässiges Gesamtgewicht

Hallo zusammen.

Ich würde gerne wissen, was ich mit meinem Wagen maximal als Anhänger ziehen kann.
Im Fahrzeugschein sind folgende Angaben:

Leergewicht: 1.580 kg
zulässige Gesamtmasse: 2.045 kg
Anhängelast: 1.600 kg

Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Gesamtgewicht nichts mit der zulässigen Gesamtmasse zu tun hat?
Also Gesamtmasse = Gesamtgewicht des Fahrzeugs incl. Insassen und Gepäck und zusätzlich ein Anhänger der samt Inhalt 1.600 km wiegen darf?

Beste Antwort im Thema

Immer die Antworten zu einem Thema nach dem nicht gefragt wurde.  😁

Maximale Anhängelast 1600kg bedeuten ganz einfach das der Hänger maximal 1600kg wiegen darf.
Dabei ist es egal ob es sich um einen überladenen 1200kg Hänger handelt oder um einen halbleeren 3,5tonner, es zählt das tatsächliche Gewicht.
Ein Bonus ist das die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, bei 50kg Stützlast darf der Hänger dann also 1650kg wiegen.

Führerscheinrechtliche und zulassungsrechtliche Vorgaben sind halt mal zwei verschiedene Dinge, hier aber wurde nach dem Zulassungsrechtlichen gefragt.😉

Aber Achtung, oftmals ist auch ein Gesamtzuggewicht eingetragen welches zu beachten ist!

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Zitat:

Original geschrieben von Christian V6


Warum fahren ohne Fahrerlaubnis ? Welche Werte werden den da herangezogen von den Gewichten ?

Nachdem B ein zulässiges Gespann Gesamtgewicht von 3.500 kg hat.

ABER

Zugfahrzeug: Zul. Anhängelast gebremst

1500

kg

dürfte der Anhänger nur 423 kg haben.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von Christian V6


Warum fahren ohne Fahrerlaubnis ? Welche Werte werden den da herangezogen von den Gewichten ?
Nachdem B ein zulässiges Gespann Gesamtgewicht von 3.500 kg hat.
ABER
Zugfahrzeug: Zul. Anhängelast gebremst 1500kg
dürfte der Anhänger nur 423 kg haben.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es, weil das Gespann eine Zulässige Gesamtmasse von insgesamt 4049 kg hat.

Das (leichte) Überschreiten der zulässigen Anhängelast ist dagegen Pilliepalle.

Zitat:

Original geschrieben von Christian V6


Ich beschäftige mich jetzt schon ein paar Tage aber so richtig schlau werde ich aus allen nicht.

Ich: Führerschein B

Das kann nicht sein, weil beim B doch bisher immer Motorroller, kleine Traktoren usw. dabei waren. Du hast also nichts hier relevantes vergessen wie B96 oder BE?

Zitat:

Anhänger: Zul. Gesamtmasse 2000kg
Leergewicht 585kg

Zugfahrzeug: Zul. Anhängelast gebremst 1500kg
Leermasse 1625kg
Zul. Gesamtmasse 2049kg.

Auf den Anhänger soll ein Fahrzeug mit Leergewicht 1077kg.

Darf ich das ganze fahren ?

http://www.adac.de/.../default.aspx?...

Leergewichte sind seit Anfang des Jahres bzgl. PKW+AH irrelevant geworden. Wenn der AH eine zGM >750kg hat, musst du beide zGM addieren (bei AH <=750kg zGM musst du nur drauf achten, dass das ziehende Fahrzeug max. 3,5t zGM hat). Da kommt in deinem Fall was >3,5t raus, also nein. Du brauchst eine B96-Schulung (dann darf zGM PKW+AH max. 4250kg sein) oder halt einen BE (ca. doppelt so teuer und mit Fahrstunden, aber noch mehr AH-zGM erlaubt (B96 ist AFAIK nur Theorie)).

Der Witz an der Sache ist, dass deine Kombi ohne B96/BE fahren ohne Fahrerlaubnis wäre, aber wenn du einen AH mit 1,5t zGM nimmst und den auf reale 2t GM bringst (PKW 2t + AH 1,5t = 3,5t -> genau an der Grenze), ist das bei weitem nicht so schlimm.

notting

PS: Immer auch in die Fahrzeugpapiere schauen, was man überhaupt an den PKW dranhängen darf.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von Christian V6


Warum fahren ohne Fahrerlaubnis ? Welche Werte werden den da herangezogen von den Gewichten ?
Nachdem B ein zulässiges Gespann Gesamtgewicht von 3.500 kg hat.
ABER
Zugfahrzeug: Zul. Anhängelast gebremst 1500kg
dürfte der Anhänger nur 423 kg haben.

Sorry, aber ich kapiere dein Posting nicht. AH bis 750kg zGM mit Kl. B ist kein Thema, solange das ziehende Fahrzeug max. 3,5t hat (was man auch ohne AH einhalten muss). Erst danach muss man addieren und sich an die 3,5t-Grenze für PKW+AH zusammen halten.

notting

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Ich habe es mir jetzt nochmal von jemanden erklären lassen der meinte folgendes:

Die 3500kg errechnen sich aus dem max. Gewicht des PKW (in meinem Fall 2150kg) PLUS die max. Anhängelast von 1500kg = 3650kg. Richtig ?
Aber warum soll ein voll beladenes Fahrzeug als Maßstab nehmen wenn in diesem nur 2 Personen sitzen ? Heißt: das Fahrzeug kommt nur auf max. 1800kg!

Was die max. Anhängelast betrifft so habe ich einen Anhänger mit "nur" 490kg gefunden. So wären es "nur" 67kg über der max. Anhängelast.

Zitat:

Original geschrieben von Christian V6


Ich habe es mir jetzt nochmal von jemanden erklären lassen der meinte folgendes:

Die 3500kg errechnen sich aus dem max. Gewicht des PKW (in meinem Fall 2150kg) PLUS die max. Anhängelast von 1500kg = 3650kg. Richtig ?

Nein, weil du ursprünglich

Zitat:

Anhänger: Zul. Gesamtmasse 2000kg

Leergewicht 585kg

 

Zugfahrzeug: Zul. Anhängelast gebremst 1500kg

Leermasse 1625kg

Zul. Gesamtmasse 2049kg.

geschrieben hattest. Das sind die bzgl. deiner Fahrerlaubnis relevanten Werte. Wenn du mehr anhängst, als die Papiere des Zugfahrzeugs erlauben, ist eine andere Geschichte.

Zitat:

Aber warum soll ein voll beladenes Fahrzeug als Maßstab nehmen wenn in diesem nur 2 Personen sitzen ? Heißt: das Fahrzeug kommt nur auf max. 1800kg!

Ist leider so, siehe mein ADAC-Link. Rechtlich betrachtet ist es in deinem Fall wohl unkritischer, einen kleineren AH zu nehmen (sodass die beiden zGM zusammen 3,5t ergeben) und den zu überladen (solange es keinen Unfall gibt...).

Und nochmal: max. zulässige Werte für den Anhänger in den Papieren den Zugfahrzeugs auch beachten!

Zitat:

Was die max. Anhängelast betrifft so habe ich einen Anhänger mit "nur" 490kg gefunden. So wären es "nur" 67kg über der max. Anhängelast.

Häh? Redest du jetzt plötzlich von einem ungebremsten Anhänger?

AH bis 750kg zGM darf man mit B fahren (darf man an alles dranhängen, was man mit B auch ohne AH fahren darf, spricht 3,5t zGM Zugfahrzeug + 750kg zGM AH ist ok), man muss eben nur drauf achten, dass man sich an die Werte aus den Papieren des Zugfahrzeugs hält (wobei es hier AFAIK die reale Gesamtmasse des AH geht).

notting

Ich bin raus mir tut der Kopf weh 😉

Zugfahrzeug:

Leer : 1625kg
Max. Anhängelast 1500kg
Max. beladen 2150kg

Anhänger:

Leer: 490kg
Max. Zuladung / Gesamtmasse 2000kg

Fahrzeug was geholt werden soll Leermasse 1077kg

Sagt mir einfach was wieviel drüber ist und was ich für eine Strafe zu erwarten hab sollten sie mich anhalten 😉

Zitat:

Original geschrieben von Christian V6


Ich bin raus mir tut der Kopf weh 😉

Zugfahrzeug:

Leer : 1625kg
Max. Anhängelast 1500kg
Max. beladen 2150kg

Anhänger:

Leer: 490kg
Max. Zuladung / Gesamtmasse 2000kg

Fahrzeug was geholt werden soll Leermasse 1077kg

Sagt mir einfach was wieviel drüber ist und was ich für eine Strafe zu erwarten hab sollten sie mich anhalten 😉

Weil beim AH die fette Zahl >750kg ist und beide fetten Zahlen zusammen etwas >3,5t ergeben, ist das nur mit Kl. B (also kein B96/BE)

fahren ohne Führerschein

, egal wieviel Masse du real durch die Gegend kutschierst.

Evtl. kommt dazu, dass du zuviel ans Auto angehängt hast, muss man aber AFAIK nachwiegen, da die Werte in den Papieren nicht immer alle Feinheiten bei den Ausstattungsvarianten und anderweitig ins Fahrzeug eingebrauchter Kram (z. B. auch gestautes Wasser in irgendwelchen Hohlräumen) berücksichtigen können und zudem beim PKW-Leergewicht gemäß Papieren IIRC immer ein 68kg(?) schwerer Fahrer einberechnet wurde. Beachte aber, dass bzgl. AH mit bzw. ohne Bremse meist 2 verschiedene Werte gelten.

-> Du brauchst entweder ein Zugfahrzeug oder einen AH mit kleinerer zGM oder beides, wenn du keine B96-Schulung/BE-Unterricht machen willst. Ob man dann in der Praxis noch legal die gewünschte Fracht draufladen kann, ist eine andere Frage (aber keine Frage von wegen fahren oder Fahrerlaubnis ja/nein).

notting

PS: Max. Zuladung = Gesamtmasse würde bedeuten, dass der AH 0g wiegt ;-)

Ich wollte / MÜSSTE das Auto diese Woche holen. Die B96 Schulung sind doch nur ein paar Stunden. Ob mir eine Fahrschule einfach den wisch ausfüllt und ich die Stunden bezahle 😉

Zitat:

Original geschrieben von Christian V6


Ich wollte / MÜSSTE das Auto diese Woche holen. Die B96 Schulung sind doch nur ein paar Stunden. Ob mir eine Fahrschule einfach den wisch ausfüllt und ich die Stunden bezahle 😉

Das muss auch noch in den FS eingetragen werden ;-)

Also das mit den Alternativen PKW/AH, um zusammen auf max. 3,5t zGM zu kommen, hast du schon probiert?

Kennst du niemanden mit B96 (also zGM bis 4,25t) bzw. BE, also z. B. jemand mit der alten Kl. 3?

Schau mal, was ich gefunden habe: http://www.v3-verkehrstraining.de/15.html
-> Es gibt wohl Kurse, wo man das an einem Tag machen kann (wobei ich mich korrigieren muss: Es gibt doch einen Praxisteil, aber keinerlei theoretische oder praktische Prüfung beim TÜV).

notting

Zitat:

Original geschrieben von Christian V6


Ich wollte / MÜSSTE das Auto diese Woche holen. Die B96 Schulung sind doch nur ein paar Stunden. Ob mir eine Fahrschule einfach den wisch ausfüllt und ich die Stunden bezahle 😉

Keine seriöse wird das machen. Du mußt nämlich auf jeder Liste für jeden theoretischen Unterricht unterschreiben und niemand wird der Fahrschule abnehmen, Theoriekurse mit nur einem Teilnehmer gegeben zu haben 😉 Und: Du müßtest in der Führerscheinstelle ein neues Dokument beantragen. Kann ein paar Wochen dauern.

Ansonsten: Was Dich an Strafe erwartet, wenn Du so erwischt wirst: Auf alle Fälle 6 Punkte, eventuell Fahrverbot oder Entzug der vorhandenen Fahrerlaubnis mit entsprechender Sperrfrist, bevor Du ihn wieder machen darfst - und natürlich eine Geldstrafe von wenn Du nicht einschlägig vorbestraft bist etwa einem Monatseinkommen.
Ach ja: Erst nachdem Du den Führerschein neu bestanden und erhalten hast, beginnen die 5 Jahre, nach denen die Punkte gestrichen werden.

Und bevor du dann anfängst das geld für die B96 sinnlos rauszuschmeißen mach gleich die BE dann hast du später überhaupt keine probleme mehr.

Seit dem die B96 raus ist habe ich noch nicht einen kurs gemacht, ich konnte bis jetzt alle leute auf die BE umstimmen, was immer die besser entscheidung ist.

Gruß
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Und bevor du dann anfängst das geld für die B96 sinnlos rauszuschmeißen mach gleich die BE dann hast du später überhaupt keine probleme mehr.

Seit dem die B96 raus ist habe ich noch nicht einen kurs gemacht, ich konnte bis jetzt alle leute auf die BE umstimmen, was immer die besser entscheidung ist.

Dauert doch aber deutlich länger und ist deutlich teurer? Außerdem darf man mit BE doch auch nicht alle PKW-AH-Gespanne ziehen, die man mit Kl. 3 fahren durfte? In dem ADAC-Link steht was von Klasse C1E, weil bei BE nur AH bis 3,5t zGM erlaubt sind?

notting

Ich will das irgendwie nicht wahr haben das die 2000 PLUS 2150 addiert werde. der sinn ergibt sich mir nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Christian V6


Ich will das irgendwie nicht wahr haben das die 2000 PLUS 2150 addiert werde. der sinn ergibt sich mir nicht.

So ist es aber leider seit dem die gesetztesänderung kam.

Gruß
Maik

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