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Anhängelast Mondeo Turnier 1.6 Ti-VCT

Ford Mondeo Mk4 (BA7)
Themenstarteram 28. Oktober 2017 um 7:48

In meinem Fahrzeugschein steht unter O.1 900 kg. Unter den Zusätzen bei 22. Steht: F.1./F.2: 2140 U.7.2/8.2: 1220 B. ANHÄNGEBETRIEB* WW.AHK LT EGTG....

Könntet ihr mir sagen, wieviel ich wirklich gebremst ziehen darf ? Geht um einen wohnwagen. VG Sarah

Beste Antwort im Thema

Das ist ein kleiner Benziner (mit kleinen Anhängerlasten), laut den technischen Daten sind es 900kg gebremst, und 750kg ungebremst, wenn du mehr brauchst geht das nur mit einen größeren (Diesel) Motor. Wenn du noch mehr brauchst geht es Richtung Ford Ranger oder Ford Transit.

Wieviel Anhängelast brauchst du denn?

 

Zitat:

8.2: 1220 B. ANHÄNGEBETRIEB*

8.2 ist die Hinterachse, die darf nicht mehr als 1220kg bei Anhängerbetrieb haben

 

Zitat:

22. Steht: F.1./F.2: 2140

das ist das max. zulässige Gesamtgewicht des Wagens

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Zitat:

@artkos schrieb am 28. Oktober 2017 um 18:47:39 Uhr:

Dann frage ich mich, wie das bei Deinem Wagen möglich sein soll, da nicht ein Benziner in der Liste diese 2 Tonnen ziehen darf? Selbst bei 8 % Steigung, sollte der Wert eingetragen worden sein, wird nicht wesentlich über die erlaubten 900 kg sein. Hat da wer was schreibtechnisch im Brief und Schein verwechselt bei der Zulassungsstelle? Wäre für mich die einzig logische Erklärung, da ich davon ausgeh, daß Du richtig liest.

Bei einem meiner Anhänger war mal die Fahrgestellnummer vertippt. Hat nur bei der 4. HU der Prüfer bemerkt. Amt hat anstandslos korrigiert.

mein 2 l EB Handschalter hat ebenfalls 2 t, Anhängelast, wurde seitens Ford aufgelastet,

Wenn ich mich auf drn technischen Überwachungs verein nicht verlassen kann, auf wenn den sonst?

Dafür sind die doch da, um solche Sachen für den sicheren Straßenverkehr freizugeben.

Die unter Feld O.1 gemachten Angaben: 900 KG (Anhängelast gebremst) ist die für das Fahrzeug zulässige maximale Anhägelast.

Unter Feld 22 ist nur beschrieben, das die zulässige Achslast (bei angehängtem Anhänger) reduziert ist*, hat also nichts mit der zulässigen Anhängelast (O.1) zu tun (*in der Regel wegen der Stützlast die der Anhänger auf die entsprechende Achse des Zugfahrzeuges aufbringt)

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