Anhängelast erhöhen W124.021
Hallo alle Zusammen!
Ja, ich hab schon ganz viel gesucht und gelesen, auch hier, aber meistens sind dann die Beitrag so alt (2002), dass ich nicht sicher bin, ob das noch gültig ist.
Also wir sind stolze Besitzer eines 200E w124 Baujahr 90 :-) Topfit mit abnehmbarer Anhängerkupplung (D-Wert 10,2). Eingetragenen max. gebremste Anhängelast ist 1500 kg.
Lt. "Serviceinformation zun Anhängelasten" SI31.00-P-0002A darf ich, zumindest nach meinem Verständnis bis 1900 kg auflasten lassen. Die Dame beim Straßenverkehrsamt meint, das gilt nicht nur für Schaltgetriebe, so würde sie das verstehen (wir haben Automatik).
Mercedes sagt am Telefon kurz und knapp "nee, geht nicht". Mercedes sagt per E-Mail geht für den 124.019 nicht (wir haben einen 124.021, weiß leider nicht, wie die auf .019 kommen).
Was heißt dann die Service-Information? Was kann ich noch machen? Wen fragen? Wohin gehen?
Vielen Dank schonmal für´s lesen! :-)
Liebe Grüße,
Nicole
(Würde die SI gerne anhängen, klappt aber nicht, über google findet man sie aber)
Beste Antwort im Thema
tut mir leid, aber die letzten postings sind leider alle unsinn, sie bringen hier in das ganze thema nur verwirrung rein.
fakt ist: der hersteller gibt die erhöhte anhängelast für deinen wagen frei, und zwar wenn du automatik hast 1900 kg, für jede art von anhängern.
und der WIS-auszug ist ausreichend für einen tüv-prüfer, um das einzutragen.
mit dem hersteller der anh.-kupplung kontakt aufzunehmen ist blanker unsinn, es kann durchaus sein, daß die anh.-kupplung in verbindung mit dem zul. gesamtgewicht des zugfahrzeugs eine höhere last hergibt (sogenannter D-wert), aber sagt noch lange nicht daß es zulässig ist. man könnte eine anhängekupplung für einen käfer bauen, die 3 tonnen aushält, trotzdem dürfte er das garantiert nicht ziehen 🙂
bei der festlegung, wieviel angehängt werder darf, spielen viele faktoren eine rolle, die NUR der fzg.-hersteller prüfen und beurteilen kann: z.b. die fahrstabilität, das bremsvermögen und das vermögen, mit voller anhängelast an einem steilen berg soundsooft anfahren zu können.
und das letzenannte ist genau der grund warum automatik fahrzeuge oft eine HÖHERE anh.-last haben als schalter. denn beim schalter raucht die kupplung beim dritten/vierten anfahrversuch eben ab.
wenn es weiter probleme mit der eintragung geben sollte, schicke mir eine PN.
grüße vom nogel!
46 Antworten
Dann wird es höchstwahrscheinlich die Originale sein bzw. die vom Werk eingebaute.
Aber selbst diese Anhängerkupplungen hat doch Mercedes damals von anderen Herstellern bezogen, denke ich.
Vielleicht durch die Teile-Nummer kommen Sie noch Weiter.
Ansonsten, wird es wahrscheinlich bei der Anhänge-Last von 1500 kg bleiben. Man kann aber als Privatperson bis zu 1900 kg erhöhen, wenn man einen Pferdeanhänger oder ähnliches, der Privat genutzt wird, dran anhängt.
Aber ich könnte schwören, dass die 124er bis zu 2100 kg Anhänge-Last ziehen können.
Gut, ich hatte halt nen Kombi gehabt.
Genau das wollen wir ja (Pferdeanhänger ziehen), nix anderes, haben wir MB auch so mitgeteilt.... Also geh ich jetzt mal zu einem Händler hier, mal gucken, ob die mir helfen können (wobei wollen die überhaupt, wenn man mit so einem alten Schätzchen ankommt.....? :-( )!
Die Anhängerkupplung darf übrigens "ganz viel" ziehen, ich guck zu Hause nochmal nach, aber das war das erste, was ich geguckt hatte. D-Wert hat gepasst (10,2) und die Anhängelast für die Kupplung wäre sogar "überdimensioniert" (?)!
Warum MB mir allerdings für den Schaltwagen einen Genehmigung für Pferdtransporte (1900 kg) geben würde für den Automatik allerdings nicht, weiß ich immer noch nicht.....
Zitat:
Original geschrieben von Acanto8
Warum MB mir allerdings für den Schaltwagen einen Genehmigung für Pferdtransporte (1900 kg) geben würde für den Automatik allerdings nicht, weiß ich immer noch nicht.....
Weil bei einer Automatik das thermische Problem vorhanden ist, d.h. es müsste ein größerer Kühlkreislauf für das ATF verbaut werden. Bei originaler AHK ist dieser Umbau werksseitig vorhanden.
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Oh, das ist schonmal eine Erklärung! Woran erkenne ich, ob die AHk original ist und ein werksmäßiger Umbau vorhanden ist?
Und wenn nicht, könnte ich den Kühler umbauen lassen, um die höhere Anhängelast zu erhalten?
(Und warum sagt mir sowas der TÜV-Mensch nicht? Hätten ich ja mit ihm zusammen mal gucken können....)
tut mir leid, aber die letzten postings sind leider alle unsinn, sie bringen hier in das ganze thema nur verwirrung rein.
fakt ist: der hersteller gibt die erhöhte anhängelast für deinen wagen frei, und zwar wenn du automatik hast 1900 kg, für jede art von anhängern.
und der WIS-auszug ist ausreichend für einen tüv-prüfer, um das einzutragen.
mit dem hersteller der anh.-kupplung kontakt aufzunehmen ist blanker unsinn, es kann durchaus sein, daß die anh.-kupplung in verbindung mit dem zul. gesamtgewicht des zugfahrzeugs eine höhere last hergibt (sogenannter D-wert), aber sagt noch lange nicht daß es zulässig ist. man könnte eine anhängekupplung für einen käfer bauen, die 3 tonnen aushält, trotzdem dürfte er das garantiert nicht ziehen 🙂
bei der festlegung, wieviel angehängt werder darf, spielen viele faktoren eine rolle, die NUR der fzg.-hersteller prüfen und beurteilen kann: z.b. die fahrstabilität, das bremsvermögen und das vermögen, mit voller anhängelast an einem steilen berg soundsooft anfahren zu können.
und das letzenannte ist genau der grund warum automatik fahrzeuge oft eine HÖHERE anh.-last haben als schalter. denn beim schalter raucht die kupplung beim dritten/vierten anfahrversuch eben ab.
wenn es weiter probleme mit der eintragung geben sollte, schicke mir eine PN.
grüße vom nogel!
Danke Nogel!! Das macht mir Mut! :-) Ich bin nur so verwirrt, wei MB in Mails und Telefonaten so völlig klar zu "Nein" steht, trotz meines Hinweises auf die WIS und mir erklärt, "bei Schaltwagen kein Problem bei Automatik keine Chance".....:-( Ich fahr Montag nochmal zu nem anderen TÜV und schau mal, was der sagt! Und ich melde mich auf jeden Fall!!!!!
Ja, fahr mal zu einem anderen TÜV...
Mir haben sie meine selbst montierte (starre!!) AHK von Bosal problemlos mit 2100 kg eingetragen.
300 TE Automatik, Bj. 87. Das war im Jahr 2004 beim TÜV Krumbach, Lkr. Günzburg /Bayern (Schwaben)
Ich hatte nur den Wisch mit, der bei der Kupplung dabei war. ABE, oder so was... Das reichte denen 🙂
Warum sollten sie es Dir verweigern?
Gut, Dein 200er hat nicht so viel PS - aber 1900 Kg für den Pferdehänger sollten schon machbar sein - gerade wegen der Automatik eben! Beim Schalter kriegst das nie eingetragen - warum, wurde oben schon geschrieben.
LG und viel Glück,
Mani
Zitat:
tut mir leid, aber die letzten postings sind leider alle unsinn, sie bringen hier in das ganze thema nur verwirrung rein.
fakt ist: der hersteller gibt die erhöhte anhängelast für deinen wagen frei, und zwar wenn du automatik hast 1900 kg, für jede art von anhängern.
und der WIS-auszug ist ausreichend für einen tüv-prüfer, um das einzutragen.
mit dem hersteller der anh.-kupplung kontakt aufzunehmen ist blanker unsinn, es kann durchaus sein, daß die anh.-kupplung in verbindung mit dem zul. gesamtgewicht des zugfahrzeugs eine höhere last hergibt (sogenannter D-wert), aber sagt noch lange nicht daß es zulässig ist.bei der festlegung, wieviel angehängt werder darf, spielen viele faktoren eine rolle, die NUR der fzg.-hersteller prüfen und beurteilen kann: z.b. die fahrstabilität, das bremsvermögen und das vermögen, mit voller anhängelast an einem steilen berg soundsooft anfahren zu können.Zitat:
man könnte eine anhängekupplung für einen käfer bauen, die 3 tonnen aushält, trotzdem dürfte er das garantiert nicht ziehen
und das letzenannte ist genau der grund warum automatik fahrzeuge oft eine HÖHERE anh.-last haben als schalter. denn beim schalter raucht die kupplung beim dritten/vierten anfahrversuch eben ab.
wenn es weiter probleme mit der eintragung geben sollte, schicke mir eine PN.
grüße vom nogel!
Danke!
So, komm grad von der Dekra. Der Herr Sachverständige hat den ganze Aufstand nicht verstanden. Er sagt lt. der WIS bräuchte ich eben KEINE Unbedenklichkeitsbescheinigung von niemanden. Der w124.021 Automatik hat eine zugelassene Anhängelast von 1900 kg und basta. Stände ja da drin. Wofür ich das jetzt eintragen lassen will? Äh, wegen der Rennleitung und wenn ich angehalten werde und so. Er meint, er könnte mir was ausstellen, wäre aber Geldmacherei. Er hat den Wagen und Papiere angeguckt, den WIS Ausdruck gestempelt, unterschrieben und den soll ich jetzt zu den Papieren packen und gut ist.
Bin ich zu umständlich oder zu übervorsichtig? (Wer jetzt mit den Augen rollt, den komm ich besuchen :-))
Nicole
Zitat:
Bin ich zu umständlich oder zu übervorsichtig?
Die Anhängelast steht im Fahrzeugschein. Stehn da 1900kg war der Aufwand für die Katz. Steht etwas niedrigeres darin, war der Besuch bei der Dekra ein voller Erfolg. Die Polizei kann schlecht alle Daten eines jeden Autos kennen. Dazu gibt es den Fahrzeugschein (bzw. den Wisch der ausgestellt wurde).
MfG
Natürlich steht im Fahrzeugschein NICHT 1900 kg, sonst hätte ich den ganzen Zirkus ja gar nicht veranstaltet.... 😉
Eine Herstellerbescheinigung reicht m.W. aus.
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Eine Herstellerbescheinigung reicht m.W. aus.
Ist es ja eben nicht, die rückt MB ja nicht raus (siehe Beiträge vorher)......
Die kannst du dir doch aus der Wis oder ausm Netz selber ausdrucken oder in der nächsten Niederlassung druck lassen...