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Anhängelast Chevy K10

Chevrolet C / K III
Themenstarteram 24. März 2009 um 13:25

Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem stolzer Besitzer eines Chevy K30 ex army und habe ein Problem. Ich habe keine Anhängelast in den Papieren stehen, aber würde mir gerne eine AHK für 3,5t anbauen.

Könnte mir irgendwer eine Briefkopie zukommen lassen, damit ich bei meinem aaS eine Chance habe die Eintragung zu kriegen? Oder hat keiner bei seinem K30 diese Anhängelast drinstehen?

 

Bin auch dankbar für Tipps welchen Anhängebock usw. man nehmen kann bzw. wie das mit Class IV Teilen aus USA aussieht zwecks Eintragung. Würde dann den Büsching Adapter benutzen, wenn ich den Bock auf 3,5t  eingetragen bekomme.

 

Ihr seid meine letzte Hoffnung.

 

Viele Grüße

Tom 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Chevy K30 (M1008) Anhängelast eintragen' überführt.]

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41 Antworten

Zitat:

Zur Anhängevorrichtung von RockAuto gibt es sicher auch Papiere zu

Wo? Welche? In welcher Sprache?

Die "Vorrichtung" ist nur der Kupplungsträger mit der quadratischen Aufnahme für die eigentliche Kupplung (hitch receiver).

In den Kupplungsträger kommt der Einschub mit der Kupplung. Die Amis haben dafür verschiedene Klassen, und die jeweilige Klasse bestimmt die maximalen Lasten, die man dranhängen darf.

In D muss man eine passende Kupplung für den Receiver kaufen. Die hat dann alle Prüfzeichen und Unterlagen.

Mein Silverado kam ab Werk ohne Kupplungsträger (was eher ungewöhnlich ist), und folglich war dann auch keine Anhängelast eingetragen. Der bestellte Kupplungsträger von RA (Hersteller: Curt) kam mit einer knappen Einbauanleitung. Falls der Hersteller weitergehende technische Unterlagen besitzt, die er Dir auf Nachfrage zur Verfügung stellt, sind die vermutlich nicht in einem Format, das einem deutschen Prüfingenieur behagt.

Die Materialstärken des Rahmens und des Kupplungsträgers sind ... ziemlich überzeugend. Auch ohne Nachweise. Aber das nützt im Zweifel wenig.

Die erlaubten Anhängelasten für das Fahrzeug sind vom Hersteller irgendwo dokumentiert, aber nur für das Baujahr und die Modellreihe, nicht für die spezielle Fahrgestellnummer. Den deutschen Behörden nachzuweisen, welche Tabellenzeile in einem obskuren englischen PDF mit nicht-metrischen Maßen jetzt für das eigene Fahrzeug und einen fabrikatsfremden Kupplungsträger ohne Unterlagen gelten soll... Auf dem berühmten Door Sticker stehts nicht - und selbst wenn: wenn das Auto ohne Kupplungsträger ausgeliefert wurde, würde da eh nichts stehen.

Wenn der Kupplungsträger aussieht, als wäre er immer schon da gewesen, und die Papiere für die eigentliche Kupplung vorhanden sind, und sonst alles OK ist... Das ist kein Ratschlag, aber vermutlich manchmal die einzig sinnvolle Lösung.

Kupplungsträger
am 28. April 2019 um 10:43

Zitat:

@SportTaxi schrieb am 28. April 2019 um 12:16:09 Uhr:

Zitat:

Zur Anhängevorrichtung von RockAuto gibt es sicher auch Papiere zu

Wo? Welche? In welcher Sprache?

Ganz einfach..., eine Rechnung von RockAuto, in welcher wahrscheinlich auch stehen wird, für welches Fahrzeug der Kupplungsträger gedacht ist. Unter Umständen sogar mit Einbauanleitung, was allerdings von Hersteller zu Hersteller und Teil zu Teil unterschiedlich sein dürfte.

Ergo? Der Tüv weiß dann schon mal, dass da nix selbst zusammengeschweißt ist oder das Teil aus einem alten Opel Frontera stammt. Im Zusammenspiel mit der ABE des Einschubes, wo die maximale Anhängelast für Fahrzeug XYZ dokumentiert sein dürfte, sollte es für den TÜV-Prüfer am Ende kein Problem mehr sein, vorsichtig eine Anhängelast XY festzulegen, welche übrigens nicht nur von der Rahmenstärke abhängig ist. Aber das ist ein anderes Thema und ich meine mal, der TÜV hat im Extremfall auch genug Vergleichsdokumente an der Hand.

Noch besser wäre natürlich gleich die Kopie einer K10 Zulassung mit AHK, zum Beispiel eines anderen K10 fahrers, dann sollte es gar keine Probleme mehr geben. Also vielleicht doch mal freundlich bei Morlock Motors anfragen, die schon genug von den Kisten verkauft haben...

Zitat:

@SportTaxi schrieb am 28. April 2019 um 12:16:09 Uhr:

Die "Vorrichtung" ist nur der Kupplungsträger mit der quadratischen Aufnahme für die eigentliche Kupplung (hitch receiver).

In den Kupplungsträger kommt der Einschub mit der Kupplung. Die Amis haben dafür verschiedene Klassen, und die jeweilige Klasse bestimmt die maximalen Lasten, die man dranhängen darf.

Nett erklärt, aber ich denke mal, dass das hier jeder weiß, der sich beim Thema zu Wort gemeldet hat. Ist aber im Grunde auch nicht Thema, sondern ausschließlich die Frage, wie der TE das hier rechts-, zulassungs.- und versicherungskonform gebacken bekommt. Vielleicht besser auch, ohne im Zweifelsfall seinen Versicherungsschutz zu verlieren oder die Ladung irgendwo in der Pampa stehen lassen zu müssen.

Zitat:

@SportTaxi schrieb am 28. April 2019 um 12:16:09 Uhr:

In D muss man eine passende Kupplung für den Receiver kaufen. Die hat dann alle Prüfzeichen und Unterlagen.

Absolut richtig, nur eben ausschließlich für die Kupplung selbst, nicht für den nachgerüsteten Kupplungsträger. Bringt also nur bedingt etwas...

Zitat:

@SportTaxi schrieb am 28. April 2019 um 12:16:09 Uhr:

Wenn der Kupplungsträger aussieht, als wäre er immer schon da gewesen, und die Papiere für die eigentliche Kupplung vorhanden sind, und sonst alles OK ist... Das ist kein Ratschlag, aber vermutlich manchmal die einzig sinnvolle Lösung.

Klar, kann man probieren... Am Ende noch alles mit Unterbodenschutz übertünchen oder abwarten, bis genug Dreck drauf ist. Funktioniert bestimmt - mhmm....... bis halt doch mal die Papiere kontrolliert werden und keine Anhängelast eingetragen ist. Oder dies ein Gutachter nach einem Unfall feststellt und sich die Haftpflicht dann an den Fahrzeugbesitzer wendet. Si ein paar hunderttausend Euro Sach- oder Personenschaden lassen sich halt nicht eben mal so in Raten abstottern.

DAS ist das Problem. Ich für meinen Teil würde so ein Risiko nicht eingehen wollen - um jetzt mal eben ein paar Euro oder ein paar Wochen Zeit einzusparen.

Die Anhängelast muss in der Zulassung eingetragen sein, ansonsten bleibt die Fuhre unter Umständen bei der nächsten Fahrzeugkontrolle stehen. Von eventuell saftigen Geldbußen mal abgesehen. Im Inland mag das noch gehen, im Ausland, na ja, kann ich gut drauf verzichten.

Klar, kann alles funktionieren und gutgehen. Oder eben auch nicht.

Will hier bestimmt auch nicht den Moralapostel spielen, sehe aber schon einen Unterschied, ob jemand irgendwo mal ne Lampe nachrüstet, die keine Zulassung hat, oder jemand einen Hänger mit 3 oder 3,5 Tonnen Gesamtgewicht hinter sich herzieht, ohne dass die Anhängevorrichtung komplett von einem Sachverständigen abgenommen wurde - und zwar im Ganzen.

Die Eintragung der Anhängelast ist dabei natürlich erstmal theoretischer Natur. Bin mir aber sicher, dass sich der TE am Ende doch ärgern würde, falls er zufällig mal im benachbarten CZ unterwegs ist, Hänger nebst Ladung beschlagnahmt wird und ein paar hundert Euro Strafe fällig werden... Oder nach einem Unfall die Regressforderung des Versicherers ins Haus flattert. Können ein paar hundert, vielleicht auch ein paar hunderttausend Euro sein... ;)

Also vielleicht lieber doch jetzt etwas mehr Mühe in die Sache investieren... Oder? ;)

Die Haftpflichtversicherung kann dich nur mit maximal 5000€ in Regress nehmen.

am 28. April 2019 um 18:04

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 28. April 2019 um 13:35:05 Uhr:

Die Haftpflichtversicherung kann dich nur mit maximal 5000€ in Regress nehmen.

Sorry, aber auch wenn das bei der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung die Regeldeckelungsgrenze darstellt, heißt das am Ende noch nicht, dass ein Regress gegen den Schadensverursacher - grundsätzlich - und im Ganzen auf die von Dir genannten 5.000 Euro begrenzt ist.

Ich gebe Dir aber recht, in dem hier vorliegenden Fall wären es wahrscheinlich zunächst mal 5.000 Euro seitens der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer selbst. Da hast Du vollkommen recht.

Wenn man jetzt noch etwas tiefer ins Versicherungs- und Haftungsrecht eintauchen möchte, wird man jedoch auch ganz schnell feststellen, dass diese Regressgrenze nur das Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber betrifft. Im Außenverhältnis Dritten gegenüber gilt diese Deckelung nämlich gar nicht erst...

Aber das würde jetzt auch zu weit führen, wollen es mit einem Schadensszenario ja hier auch nicht übertreiben... :p Allerdings frage ich mich schon, ob es das Risiko wirklich wert ist. Lieber investiere ich doch jetzt 3 Euro und 4 Wochen Zeit mehr, als später das Nachsehen zu haben. Oder? Selbst wenn ein eventueller Schaden am Ende nicht so drastisch hoch wäre, mal eben 5.000 Euro sind ja auch nicht von Pappe. Von zusätzlichen Geldstrafen mal abgesehen, die übernimmt die Haftpflicht ja gar nicht erst.

Logisch, der Rest stimmt natürlich.

am 28. April 2019 um 21:23

Siehst..., schon sind wir uns soweit einig... :p

Ich würde dem TE einfach empfehlen, mal verschiedene US-Car Foren abzugrasen, ob sich da ein K10-Fahrer finden lässt, der bereit ist, die Kopie seiner Zulassung zur Verfügung zu stellen. Im Regelfall weiß man da innerhalb von 2 bis 3 Tagen, ob was geht oder nicht. Zweiter Anlauf wäre Morlock Motors, die schon genug solcher Kisten verkauft haben. Weiß zwar immer nicht so recht, was ich von dem Typen halten soll, aber als Anlaufstelle wäre es wohl die richtige Adresse.

Letzlich dürfte der TÜV aber auch eintragen anhand vorliegender Dokumentation, also Rechnung des Kupplungsträgers (dass es sich um das richtige Fahrzeug handelt) und ABE der Kupplung selbst. Dazu noch die Dokumentation aus dem Internet über die Anhängelasten des K10 und gut ist. Sollte ausreichen...

Moin.

Manchmal hat man das Glück und findet sozusagen Werksangaben über Anhängelasten etc. im gmmediaarchive. Für die 1980er Trucks z.B.:

https://www.gmheritagecenter.com/.../1980-Chevrolet-Truck.pdf

Leider habe ich beim Überfliegen keine Angaben zur Anhängelast gefunden. Dafür wurde auf eine extra Brochüre verwiesen:

https://www.ebay.com/.../351635606115

Habe sie leider nirgends digital gefunden - sollte den Prüfer aber ggf. bei der Findung der "offiziellen" Anhängelast unterstützen.

Oder du findest einen Prüfer der "cool" genug ist, und dir die höchstmögliche Anhängelast einträgt die geht. Das ergibt sich aus dem zGG deines Wagens *1,5, da Geländefahrzeug mit Allrad. Maximal aber 3,5to...

Zitat:

@schleuti schrieb am 27. April 2019 um 06:45:00 Uhr:

Besorg dir eine OEM-Einschub-Vorrichtung mit 2"-Vierkant.

Dazu einen EU-Einschub mit minimum 16KN-D-Wert.

Die Papiere vom Einschub musst du mitführen, Eintragen kannst du dir sparen.

Dann kannst du 750 kg-ungebremst und 3500 kg-gebremst anhängen.

Links sind unterstrichen.

Ich meine, dass ich dir das schon mehrfach erklärt habe, dass diese Aussage absolut falsch ist!

Zum TE: Wenn in deinen Papieren keine Anhängelast unter O.1 und O.2 eingetragen ist, muss das vom TÜV nachgetragen werden. Denn ohne Anhängelast darfst du nichts ziehen. Ein Fahrradträger für die Anhängerkupplung wäre z.B. in Ordnung.

Du brauchst ein Datenblatt (z.B. von der Dekra oder dem TÜV Nord) wo für deinen Fahrzeugtyp eine Anhängelast eingetragen ist. Das Datenblatt ist leider teuer.

Damit musst du dann zum TÜV (im Westen) bzw. zur Dekra (im Osten) und eine Änderungsabnahme machen lassen. Die kann auch teuer sein.

Den Einschub brauchst du nachher natürlich trotzdem noch, der stellt aber kein Problem dar. Schwieriger wird es mit der Elektrik.

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 28. April 2019 um 23:23:56 Uhr:

Letzlich dürfte der TÜV aber auch eintragen anhand vorliegender Dokumentation, also Rechnung des Kupplungsträgers (dass es sich um das richtige Fahrzeug handelt) und ABE der Kupplung selbst. Dazu noch die Dokumentation aus dem Internet über die Anhängelasten des K10 und gut ist. Sollte ausreichen...

Hat bei meinem Explorer nicht geklappt und ich habe mehrere TÜV Prüfstellen im Rheinland angefahren und vor Ort gefragt. Ohne Datenblatt keine Chance.

Na ich denke auch, das Eintragen im Schein steht ausser Frage.

Mein Problem gerade ist, eine verbindliche Aussage darüber zu bekommen, was dort als Anhängelast rein darf.

Bei TÜV Süd habe ich nachgefragt, bei Chevrolet bei verschiedenen TÜVern

Ich hätte jemanden der mit dort 1,7t eintragen würde, aber das ist mir noch zu wenig...

Eventuell steht auch was in dem Owners Manual, gibts leider nirgends online.

Mal Abwarten was noch als Info reinkommt.

VG

Mattze

Hast du schon den US Anhängebock dran? Wenn ja, bei mir war da ein Typschild drauf, dort stand die Anhängelast in Pound und KG drauf.

Was immer noch nix drüber aussagt, was das FAHRZEUG SELBST eigentlich darf.

Meine AHK am Roadmaster dürfte ~4500kg ziehen. Bringt mir aber so wenig...

Wobei ich jetzt auch schon ohne Eintragung 10 Jahre fahre. Wurde allerdings (mit Anhänger) auch noch nie angehalten. Wäre schon spannend, was dann passiert..

Bei Überschreiten der zulässigen Anhängelast um 30% sind das jeweils 235 Euro für den Fahrer und den Halter, sowie für beide jeweils einen Punkt.

https://www.kba.de/.../...amtgewicht_anhaengelast_fahrlaessig.html?...

Sollte das Fahrzeug und der Anhänger zusammen mehr als 2t wiegen sind es 380 Euro für den Fahrer und 425 Euro für den Halter. Der Punkt bleibt.

Schon. Greift hier aber nicht... sondern eine andere TBNR. Kann se später ma raussuchen.

Weil wenn GAR KEINE Anhängelast eingetragen ist... kann die ja schlecht um unendlich % überschritten werden...

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 28. April 2019 um 23:23:56 Uhr:

Zweiter Anlauf wäre Morlock Motors, die schon genug solcher Kisten verkauft haben.

In irgendeiner Folge haben Sie auch schon selbst eine Anhängerkupplung angefertigt, gehe mal davon ais das Sie wissen was Sie machen, :D auch wenn es manchmal kaum zu glauben ist.

Zumindest wurde laut der Folge die Karre mit neuer HU verkauft und ich gehe mal davon aus das Ärger mit den Behörden das Letzte ist was er brauchen kann.

Zitat:

Weiß zwar immer nicht so recht, was ich von dem Typen halten soll, aber als Anlaufstelle wäre es wohl die richtige Adresse.

Wenn man sieht das er mal eben so Containerweise Material der US-Army blind kauft und dabei mit höheren sechstelligen Summen hantiert dürfte er zumindest bei seinen Finanzen kein Chaos haben.

Gehe mal davon aus das der Alltag nicht so Chaotisch ist wie es in den Folgen scheint

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