Anhängelast BiTurbo 2.0 195 PS Auto.

Opel Insignia A (G09)

Hallo,

habe ja das genannte Fahrzeug und eigentlich sollte es auch ziehen aber nun am Übergabetag stellte ich fest das im Fahrzeugschein nur 1800kg bei 12% Steigung eingetragen sind - hat einer ne Ahnung ob bei weniger Steigung mehr erlaubt sind und ob die Eingetragen sein müssen/können

Ich bin sicher in den Prospekten steht was anderes, mein FOH hat keine Ahnung aber der Verkäufer war sicher das er 2000kg bis 8% Steigung ziehen darf - ist aber nimmer im Hause wurde sehr schnell nach der Unterschrift fristlos entlassen

Tja und somit hoffe ich mal wieder das einer hier im Forum mehr Ahnung hat als Opel selber denn die wussten auch nicht mehr - man man man

Danke euch allen !

Beste Antwort im Thema

Also zur Information für alle die es benötigen könnten.

Mein FOH hat mir über den Tüv eine Anhängelast Erhöhung auf 2100kg laut Tüvbescheinigung erwirkt,
damit kann ich "und auch andere interessierte" nun meine 2 Pferde mit Hänger überall hinbringen und dafür sage ich mal danke.

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Wer interessiert sich denn im Praxisfall für die 2t-Grenze des anzuhängenden Objektes und überprüft diese vor Fahrtbeginn?
Wichtig ist doch im Alltagsgebrauch, dass der Insi den Anhänger vernünftig bzw. kraftvoll ziehen kann und dabei am Fahrzeug nichts in Mitleidenschaft gezogen wird.
Sollte es mal einen Unfall geben, was natürlich niemand hoffen will, dann wird es interessant, aber wer will dann nachweisen ob der Anhänger wirklich überladen war?
Bei 2500 Liter Flüssigkeit, die sich nach dem Unfall im Graben vergießen oder zwei ausgebluteten Pferden, wer will da noch nachweisen können, ob die Beladung 2500 kg oder 2050 kg schwer war?
Also viel Theorie hier im Thread, die in der Praxis nur wenig Beachtung findet.

Hallo,

ich wollte eigentlich nur allen die mein Problem haben zeigen das es geht.

Um es klar zu sagen, es war für mich kaufentscheident das ich 2100 kg ziehen darf/kann und das mit Allradantrieb.

Jeder der mal so ein Gefährt auf evtl. Turnieren bewegen musste der weiß wie schön ein Allrad sein kann.

Ich bin sicher das die meisten diese Grenze gar nicht erreichen - ein durchschnittliches Pferd wiegt ca. 600 kg X 2 =1200kg + 700 kg Hänger = 1900 kg

Mir ist auch nicht klar wenn ich noch wie oft fragen muss, Opel hat bescheinigt das es geht und TÜV hat freigegeben, mehr wollte ich nicht und wenn ich sehe was heute so mancher SUV nur noch ziehen darf aber wie oft ich die mit Hänger und zwei Pferden sehe - Prost!

Wem es zu gefährlich ist und wer sowohl Opel (als Hersteller) und TÜV nicht vertraut sollte es halt lassen aber ich denke das so ein Fahrzeug das schaffen sollte und ich hatte ja mal darauf hingewiesen - als alle über das Gewicht gemeckert haben welches das Fahrzeug heute noch hat - das es für mich/uns für den Hänger betrieb sehr gut ist das das Fahrzeug so viel wiegt sonst würde das alles schon mal gar nicht gehen.

Also wenn ich helfen kann gerne aber bitte nicht alles gleich schlecht reden muss ja keiner soviel ziehen.

Aus versicherungstechn. Gründen würde ich nur eine Kopie im Fahrzeug mitführen, falls das Auto nach einem Unfall mit Pferdchen im Hänger abfackelt, kann ja leider passieren, und Du vielleicht in die Bredouille kommst was nachweisen zu müssen wegen Betriebserlaubnis o.ä..

Zitat:

Aus versicherungstechn. Gründen würde ich nur eine Kopie im Fahrzeug mitführen, falls das Auto nach einem Unfall mit Pferdchen im Hänger abfackelt, kann ja leider passieren, und Du vielleicht in die Bredouille kommst was nachweisen zu müssen wegen Betriebserlaubnis o.ä..

Da hast du vollkommen recht und deshalb bekommt man auch 2 Scheine vom TÜV einmal als Beweis im Auto steht etwas mehr drauf und dann nochmal ein Schreiben mit dem ich es in den Brief eintragen lasen könnte, damit wäre das erste Schreiben gegenstandslos.

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Zitat:

Original geschrieben von schrotti_999


Ach hört doch das Nörgeln auf. Immer diese typisch deutschen was wäre wenn Debatten.Fakt ist doch, dass laut Katalog die 2100Kg mit MT erlaubt wären und mit AT nicht. Der Passus Luftwiederstand sagt doch klar aus, dass das dem Fahrzeug nix ausmacht.
Zum Thema " noch mal Rückversichern": Was willst denn von dem Prüfer haben? Eine Eidesstattliche Erklärung?
Das mit der Gesamtmasse ist richtig, aber das ist eine Führerscheinsache und hat mit der Auflastung nix zu tun. Probleme damit haben ja nur die jüngeren Fahrer mit den kastrierten Führerscheinen.

Zu den nachträglichen Eintragungen im Allgemeinen: Wenn nur die Sachen eingetragen werden würden, die in einem Herstellerkatalog stehen, wäre es ganz schön eintönig auf den Strassen.

Danke Schrotti &

Einfach mal den gesunden Menschenverstand walten lassen.

Zitat:

Original geschrieben von latanio


Hallo,

ich wollte eigentlich nur allen die mein Problem haben zeigen das es geht...

Jetzt muss ich noch einmal fragen wie?

Ich habe meinen fOH angeschrieben und der hat mir eine (alte) TÜV Hessen Anhängelasttabelle zugeschickt, in der mein Typ gar nicht aufgeführt wurde.

Ich habe dann selber die aktuelle recherchiert, aber bei unserem Typ geht es ja eigentlich nicht.

Was für eine Bescheinigung ist das, die Du von Deinem fOH bekommen hast?

So, ich hoffe das hilft etwas.

Die angehängte Datei sollte keinerlei Rückschluss auf Personen erlauben, sollte ich was übersehen haben bitte mitteilen - danke

Ach ja, dies ist die einfache Variante der beiden die andere ist im Auto und da komme ich gerade nicht ran !

Zitat:

Original geschrieben von Swity


Er brauch doch nur nochmal nachzufragen ob die Eintragung richtig war.

Hältst du die TÜV Ing´s für Idioten, die heute etwas anderes sagen als wie morgen? Die Herrschaften müssen sich schon sehr gut überlegen wo sie ihr wertvolles Stempelchen drauf drücken, oder sie machen es nicht lange in ihrem Job.

Zitat:

Die Gesamtmasse hat nicht nur etwas mit dem Führerschein zu tun. Ein voll ausgestattetet Insignia wiegt ca. 2073kg, also kann er bei einer Gesamtmasse von 4.100kg die 2.100kg gar nicht mehr ausnutzen.

Woher nimmst du die 4100Kg Gesamtmasse ?

Zitat:

Original geschrieben von Ehle-Stromer



Sollte es mal einen Unfall geben, . . . dann wird es interessant, aber wer will dann nachweisen ob der Anhänger wirklich überladen war?
. . . oder zwei ausgebluteten Pferden, wer will da noch nachweisen können, ob die Beladung 2500 kg oder 2050 kg schwer war?

Manno, wie blutrünstig . . . für den Pferdeliebhaber grausam zu lesen.

Kennst du den Beruf des Sachverständigen? Da kannst einiges drauf verwetten, dass die dir auf ein paar KG genau ausrechnen wie schwer das "Viecherl" war.

Zitat:

Original geschrieben von rufus608


Aus versicherungstechn. Gründen würde ich nur eine Kopie im Fahrzeug mitführen, falls das Auto nach einem Unfall mit Pferdchen im Hänger abfackelt, kann ja leider passieren, und Du vielleicht in die Bredouille kommst was nachweisen zu müssen wegen Betriebserlaubnis o.ä..

Es schadet sicher nix, nötig ist es im Zeitalter der Elektronik nicht. Es wird, bzw muss alles gespeichert werden.

Ein verlorengegangenes Dokument kann man jederzeit vom Ausstellenden Tüv anfordern. Unter Umständen kostet es aber ein paar Euro. 😁

@Schrotti: Die 4.100kg stehen so im Katalog!
Ansonsten drücken die TÜV Leute doch schon immer Stempel auf alles was Geld bringt.
War doch auch schon in der Presse, dass der eine Prüfer bei Abnahmen Sachen eingetragen hat, wo der nächste Prüfer die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen hat. War das nicht bei Stern.TV?

Aber ist auch egal. Wenn was passiert, wendet sich die STA zuerst an den Halter/Fahrer, besonders bei Personenschäden.
Ich habe als ehrenamtlicher Richter schon so viele Ausreden von Angeklagten gehört.
Das habe ich nicht gewusst ... Aber... Ich habe gedacht... usw.
In so vielen Urteilen stand dann: Der Beschuldigte hätte sich vergewissern müssen...
Meine Erfahrung ist einfach: Lieber einmal zu viel Fragen....

Zitat:

Original geschrieben von latanio


So, ich hoffe das hilft etwas.

Vielen Dank, ich will es auch gar nicht so genau ansehen 🙂.

Das Dokument ist eigentlich die logische Folge, hättest du evtl. noch das Dok (oder wie es heißt) von Opel mit dem man diese TÜV Bescheinigung erhält?

Das bereits erwähnte Dok vom TÜV Hessen kann es ja nicht sein, da dies bei unserem Typ eine Lasterhöhung nicht zulässt.

Zitat:

Das Dokument ist eigentlich die logische Folge, hättest du evtl. noch das Dok (oder wie es heißt) von Opel mit dem man diese TÜV Bescheinigung erhält?

Nein leider kann ich damit nicht dienen.

Es ist ja so, ich habe das ja nicht gemacht sondern mein FOH - er hatte sich nach Rücksprache mit OPEL wohl von denen (so steht es auf dem TÜV-Bericht) eine Freigabe geholt und damit zum TÜV und deshalb habe ich die nie in der Hand gehabt.

Für mich war es nur wichtig das es funktioniert aber ich denke mit dem Anhang sollte es doch möglich sein die Auflastung bei gleichem Fahrzeug zu bekommen - sollte es dann Probleme geben kann ich gerne nochmal bei meinem FOH nachfragen aber im Moment stehe ich da gerade auf Kriegsfuß wegen meinem TWW aber das is ein anderes Thema

Zitat:

Original geschrieben von BassXs



Zitat:

Original geschrieben von latanio


So, ich hoffe das hilft etwas.
Vielen Dank, ich will es auch gar nicht so genau ansehen 🙂.

Das Dokument ist eigentlich die logische Folge, hättest du evtl. noch das Dok (oder wie es heißt) von Opel mit dem man diese TÜV Bescheinigung erhält?

Diese Dokument würde mich auch interessieren, wobei ich denke mit meiner AZV nie in diese Grenzbereiche vorstoßen zu müssen.

Wie zieht denn der BiTurbo z.B. einen einfachen Pferdeanhänger? Hat jemand darüber schon entsprechende Erfahrungen sammeln können?

Zitat:

Original geschrieben von Ehle-Stromer


.
Wie zieht denn der BiTurbo z.B. einen einfachen Pferdeanhänger? Hat jemand darüber schon entsprechende Erfahrungen sammeln können?

Ich habe einen "normalen" 135 cm breiten, allerdings mit hoher Plane ca. +300 cm.

Da spielt das Gewicht eher die untergeordnete Rolle, abgesehen vom Bremsen😁.

Ab 100 Km/h werden 5 Std/Km Sprünge mit 2 l Mehrbrauch "belohnt". Die Fahrleistungen sind über jeden Zweifel erhaben.

Zitat:

Original geschrieben von Swity


Ich habe als ehrenamtlicher Richter schon so viele Ausreden von Angeklagten gehört.
Das habe ich nicht gewusst ... Aber... Ich habe gedacht... usw.
In so vielen Urteilen stand dann: Der Beschuldigte hätte sich vergewissern müssen...
Meine Erfahrung ist einfach: Lieber einmal zu viel Fragen....

Und für dich als Richter macht es dann einen Unterschied ob ich den Sachverständigen einmal oder dreimal gefragt habe, ob das so passt?

Oder stempelst du das dann als Ausrede ein, denn mit einem ""Nachfragezertifikat"" mit Stempel und Unterschrift wird mich der Herr Ingeneur nicht beglücken.

Wenn der TÜV Mensch für mich als Laie nicht mehr ausreicht, dann gute Nacht liebe Gesetzsprechung.

Zitat:

Original geschrieben von schrotti_999


Und für dich als Richter macht es dann einen Unterschied ob ich den Sachverständigen einmal oder dreimal gefragt habe, ob das so passt?
Oder stempelst du das dann als Ausrede ein, denn mit einem ""Nachfragezertifikat"" mit Stempel und Unterschrift wird mich der Herr Ingeneur nicht beglücken.

Wenn der TÜV Mensch für mich als Laie nicht mehr ausreicht, dann gute Nacht liebe Gesetzsprechung.

Der Fahrer/Halter ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Nicht der FOH und nicht der TÜV. Spätestens seit dem Hinweis hier im Thema, dass laut Herstellerkatalog die Eintragung nicht vorgesehen ist, hätte er aktiv werden müssen.

Wenn es theoretisch zu einem Prozess kommen würde, würde die STA Klage erheben und ihm etwas vorwerfen. Das müsste er dann widerlegen, sprich sich verteidigen. Laut seiner Aussage hat er auch nur den Abnahmebericht und nicht die Unterlagen die zu der Abnahme geführt haben. Wenn dann herauskommt, dass die Eintragung nicht rechtens war, müsste er sogar dann noch seine Ansprüche gegen FOH und TÜV gelten machen. Viel Aufwand, den man mit einer kleinen Nachfrage vermeiden kann.

Ich hätte mir vom FOH einfach die Unterlagen geben lassen, die der beim TÜV vorgelegt hat.

Vielleicht ist die Lösung auch ganz einfach: Entweder gibt es einen aktuelleren Katalog oder die Adam Opel AG hat eine Einzelbescheinigung ausgestellt.

Und ja... Vor Gericht werden Sachverständige und Gutachten regelmäßig angezweifelt. Das Gericht hat auch Amtsermittlungs Pflichten!

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