Anhängelast BiTurbo 2.0 195 PS Auto.
Hallo,
habe ja das genannte Fahrzeug und eigentlich sollte es auch ziehen aber nun am Übergabetag stellte ich fest das im Fahrzeugschein nur 1800kg bei 12% Steigung eingetragen sind - hat einer ne Ahnung ob bei weniger Steigung mehr erlaubt sind und ob die Eingetragen sein müssen/können
Ich bin sicher in den Prospekten steht was anderes, mein FOH hat keine Ahnung aber der Verkäufer war sicher das er 2000kg bis 8% Steigung ziehen darf - ist aber nimmer im Hause wurde sehr schnell nach der Unterschrift fristlos entlassen
Tja und somit hoffe ich mal wieder das einer hier im Forum mehr Ahnung hat als Opel selber denn die wussten auch nicht mehr - man man man
Danke euch allen !
Beste Antwort im Thema
Also zur Information für alle die es benötigen könnten.
Mein FOH hat mir über den Tüv eine Anhängelast Erhöhung auf 2100kg laut Tüvbescheinigung erwirkt,
damit kann ich "und auch andere interessierte" nun meine 2 Pferde mit Hänger überall hinbringen und dafür sage ich mal danke.
51 Antworten
Zitat:
Interessant wäre nur ob Dein FOH irgendwelche Papiere aus dem Hut gezaubert hat oder ob er "nur" beim TÜV nachgefragt hat.
Würdest Du mir das bitte mitteilen?
Also, ich habe von ihm nur das vom TÜV mit der Aufforderung dieses beim den Papieren zu haben falls ich kontrolliert werde um nachweisen zu können das mein Fahrzeug die 2100 kg ziehen darf und das reicht mir voll aus.
Aber was bedeutet in deiner Frage das Wort "nur"
Zitat:
Original geschrieben von latanio
..
Aber was bedeutet in deiner Frage das Wort "nur"
Ob ich "nur" einfach zum TÜV fahre und einen Ing. bitte, die erhöhte A-Last einzutragen,
oder ob ich vorher Opel um Freigaben ersuche. (Schriftlich)
Zitat:
Ob ich "nur" einfach zum TÜV fahre und einen Ing. bitte, die erhöhte A-Last einzutragen,
oder ob ich vorher Opel um Freigaben ersuche. (Schriftlich)
Das müsste ich mal abklären ob die vom Autohaus da was hingeben mussten....
Zitat:
Original geschrieben von latanio
.
Das müsste ich mal abklären ob die vom Autohaus da was hingeben mussten....
Das wäre nett von Dir 🙂
Ähnliche Themen
Mich würde es mal interessieren, wie es rechtlich aussieht.
Laut Anhängelastenkatalog, dürfte der Wagen in der Konfiguration doch nicht die 2.100kg ziehen.
Selbst wenn man dem TÜV-Prüfer einen Ermessensspielraum zugesteht... was passiert nach einem Unfall? Wenn dann ein Gutachter feststellt, das der Hersteller das Fahrzeug für die Anhängerlast nicht freigegeben hat, wer hat dann die A-Karte?
Also erste Info, 2100 bis 8% - 1800 bis 12% das reicht allemale für mich
Es wurde momentan nur das Schreiben vom TÜV erstellt und wenn ich einen neuen Fahrzeugschein möchte wird es dann eben so eingetragen aber es gilt auch mit dem Schreiben als Nachweis !
Zitat:
Mich würde es mal interessieren, wie es rechtlich aussieht.
Laut Anhängelastenkatalog, dürfte der Wagen in der Konfiguration doch nicht die 2.100kg ziehen.Selbst wenn man dem TÜV-Prüfer einen Ermessensspielraum zugesteht... was passiert nach einem Unfall? Wenn dann ein Gutachter feststellt, das der Hersteller das Fahrzeug für die Anhängerlast nicht freigegeben hat, wer hat dann die A-Karte?
Wenn man mir bescheinigt das ich das ziehen darf, dann habe ich ganz bestimmt keine Schuld - würde ja echt Schwachsinn sein wenn ich dann hinhalten müsste.
Aber ich hoffe und bin fest überzeugt das der Wagen in der Ausstattung das schafft und somit sollte alles ok sein :-)
Edit:
Ich habe noch einen Zusatz bekommen auf dem steht:
Für die Anhängerlasterhöhung liegt eine Herstellerbescheinigung vor! diese sit vom Datum her sehr neu und somit ist klar das Opel dies freigegeben hat.
Ab 2000 kg muss eine Schlingerkupplung eingebaut werden an den Hänger .... ansonten alles klar.
Zitat:
Original geschrieben von Swity
Mich würde es mal interessieren, wie es rechtlich aussieht.
Laut Anhängelastenkatalog, dürfte der Wagen in der Konfiguration doch nicht die 2.100kg ziehen.
Selbst wenn man dem TÜV-Prüfer einen Ermessensspielraum zugesteht... was passiert nach einem Unfall? Wenn dann ein Gutachter feststellt, das der Hersteller das Fahrzeug für die Anhängerlast nicht freigegeben hat, wer hat dann die A-Karte?
Du bist
IMMERverantwortlich für Dein Fahrzeug.........
Zitat:
Original geschrieben von latanio
Also erste Info, 2100 bis 8% - 1800 bis 12% das reicht allemale für mich
Ich habe noch einen Zusatz bekommen auf dem steht:Für die Anhängerlasterhöhung liegt eine Herstellerbescheinigung vor! diese sit vom Datum her sehr neu und somit ist klar das Opel dies freigegeben hat.
Ab 2000 kg muss eine Schlingerkupplung eingebaut werden an den Hänger .... ansonten alles klar.
Und diese Bescheinigung hast Du über Deinen FOH?
Könntest Du die bitte Kopieren / scannen und mir schicken?
Mit der dürfte der Tüv Eintrag kein Problem sein.
Ich schreib mal parallel meinen FOH an.
@BassXs
Zitat:
Du bist IMMER verantwortlich für Dein Fahrzeug.........
Hallo, ich kann doch nur soweit verantwortlich sein wie ich mich nicht konform mit den im Fahrzeugschein angegeben Daten halte.
Wenn dort steht ich darf, Opel und der TÜV das freigeben warum sollte ich mir dann Sorgen machen, wenn es doch einer wissen muss dann doch die -- oder --
Zitat:
Original geschrieben von BassXs
Und diese Bescheinigung hast Du über Deinen FOH?Zitat:
Original geschrieben von latanio
Also erste Info, 2100 bis 8% - 1800 bis 12% das reicht allemale für mich
Ich habe noch einen Zusatz bekommen auf dem steht:Für die Anhängerlasterhöhung liegt eine Herstellerbescheinigung vor! diese sit vom Datum her sehr neu und somit ist klar das Opel dies freigegeben hat.
Ab 2000 kg muss eine Schlingerkupplung eingebaut werden an den Hänger .... ansonten alles klar.
Könntest Du die bitte Kopieren / scannen und mir schicken?
Mit der dürfte der Tüv Eintrag kein Problem sein.
Ich schreib mal parallel meinen FOH an.
Wenns so läuft wie bei Mercedes, steht auf diesem Papier die Fahrgestellnummer. Damit wäre der "Wisch" für alle anderen nutzlos. Prüf das mal besser 😉
Gruss
Jürgen
Zitat:
Wenns so läuft wie bei Mercedes, steht auf diesem Papier die Fahrgestellnummer. Damit wäre der "Wisch" für alle anderen nutzlos. Prüf das mal besser
Recht hast du und klar stehen alle Fahrzeugdaten drauf - ich würde das auch nicht ohne schwärzen dieser Daten versenden.
Was ich mit dem Tread sagen wollte ist das es geht und mancher der in meiner Lage ist davon profitieren kann, manchmal ist es besser seinem FOH etwas vorzulegen und nicht alles blind zu glauben denn dann hätte ich diese Bescheinigung nicht
Es mag schon Grenzfälle geben, aber doch nicht in diesem Fall. Die Insignias sind konstruktionsbedingt für die 2100Kg freigegeben, also sind sowohl die Bremsen, als auch die AHK und das Chassis stark genug.
Für die kleinen Motorisierungen bekommst sowieso keine Eintragung.
Selbst wenn die FIN auf dem "Wisch" steht, ist dieser nicht ganz sinnlos, alledings wirds damit nicht einfacher.
Zitat:
Original geschrieben von schrotti_999
Es mag schon Grenzfälle geben, aber doch nicht in diesem Fall. Die Insignias sind konstruktionsbedingt für die 2100Kg freigegeben, also sind sowohl die Bremsen, als auch die AHK und das Chassis stark genug.
Richtig, aber...
Laut Katalog von 01/2012 darf sein Fahrzeug (ST, 4x4, AT, elektr. Feststellbremse) 1800kg bis 12%, eine Auflastung ist nicht vorgesehen! Selbst mit MT dürfte der die 2000kg nur bis 8% und die 2100kg nur mit einem Anhänger mit geringem Luftwiederstand. Dann darf sein Pferdeanhänger nur max. 1,40m hoch sein (siehe Seite 45). Reicht also für zwei Pony's. :-)
Dazu kommt auch noch, dass die Gesamtmasse des Gespanns beachtet werden muss!
Ich will ihm das ja nicht schlecht reden aber entweder gibt es einen neuen Katalog oder aber sein Händler hat das was gemauschelt. Wenn der Verdacht besteht, dass mit der Eintragung etwas nicht stimmt (kann ja auch ein Versehen des Prüfers sein), sollte er m.E. sich nochmal rückversichern.
Wenn etwas passiert, wird man zuerst zu Ihm kommen und er darf sich dann mit seinem Händler und dem TÜV herumschlagen. Und mal ehrlich... im schlimmste Fall kommt er Dir mit einem 4,1t Gespann in den Bergen entgegen. Da möchtest Du doch auch, dass das ganze "sauber" ist oder?
Ach hört doch das Nörgeln auf. Immer diese typisch deutschen was wäre wenn Debatten.
Fakt ist doch, dass laut Katalog die 2100Kg mit MT erlaubt wären und mit AT nicht. Der Passus Luftwiederstand sagt doch klar aus, dass das dem Fahrzeug nix ausmacht.
Zum Thema " noch mal Rückversichern": Was willst denn von dem Prüfer haben? Eine Eidesstattliche Erklärung?
Das mit der Gesamtmasse ist richtig, aber das ist eine Führerscheinsache und hat mit der Auflastung nix zu tun. Probleme damit haben ja nur die jüngeren Fahrer mit den kastrierten Führerscheinen.
Zu den nachträglichen Eintragungen im Allgemeinen: Wenn nur die Sachen eingetragen werden würden, die in einem Herstellerkatalog stehen, wäre es ganz schön eintönig auf den Strassen.
Zitat:
Original geschrieben von schrotti_999
Fakt ist doch, dass laut Katalog die 2100Kg mit MT erlaubt wären und mit AT nicht. Der Passus Luftwiederstand sagt doch klar aus, dass das dem Fahrzeug nix ausmacht.
Zum Thema " noch mal Rückversichern": Was willst denn von dem Prüfer haben? Eine Eidesstattliche Erklärung?
Das mit der Gesamtmasse ist richtig, aber das ist eine Führerscheinsache und hat mit der Auflastung nix zu tun. Probleme damit haben ja nur die jüngeren Fahrer mit den kastrierten Führerscheinen.
Du schreibst es ja selber... laut Katalog darf er die 2100kg nicht ziehen!
Mich würde auch mal interessieren, wie die Daten in dem Katalog zustande gekommen sind. Wenn man sich die anderen Insignia's ansieht, darf der eine Motor 2100kg mit AT, ein anderer darf das nur mit mech. Feststellbremse. Mich würde auch mal die Unterlagen interessieren, denn ein Auflastung hatte ich auch geplant.
Er brauch doch nur nochmal nachzufragen ob die Eintragung richtig war. Vielleicht mit dem Verweis auf den Katalog.... Wenn er dann als Antwort bekommt, dass es einen neuen Katalog, ist doch alles o.k.
Die Gesamtmasse hat nicht nur etwas mit dem Führerschein zu tun. Ein voll ausgestattetet Insignia wiegt ca. 2073kg, also kann er bei einer Gesamtmasse von 4.100kg die 2.100kg gar nicht mehr ausnutzen. Wenn er mit zwei Pferden unterwegs ist, ist er vermutlich nicht alleine und hat auch noch "Zubehör dabei", also darf er noch weniger ziehen. Unter Umständen also deutlich weniger als 2 t!