Anhängelast BiTurbo 2.0 195 PS Auto.
Hallo,
habe ja das genannte Fahrzeug und eigentlich sollte es auch ziehen aber nun am Übergabetag stellte ich fest das im Fahrzeugschein nur 1800kg bei 12% Steigung eingetragen sind - hat einer ne Ahnung ob bei weniger Steigung mehr erlaubt sind und ob die Eingetragen sein müssen/können
Ich bin sicher in den Prospekten steht was anderes, mein FOH hat keine Ahnung aber der Verkäufer war sicher das er 2000kg bis 8% Steigung ziehen darf - ist aber nimmer im Hause wurde sehr schnell nach der Unterschrift fristlos entlassen
Tja und somit hoffe ich mal wieder das einer hier im Forum mehr Ahnung hat als Opel selber denn die wussten auch nicht mehr - man man man
Danke euch allen !
Beste Antwort im Thema
Also zur Information für alle die es benötigen könnten.
Mein FOH hat mir über den Tüv eine Anhängelast Erhöhung auf 2100kg laut Tüvbescheinigung erwirkt,
damit kann ich "und auch andere interessierte" nun meine 2 Pferde mit Hänger überall hinbringen und dafür sage ich mal danke.
51 Antworten
Hmmmm also ich muss dann bald mit meinem Zweitwagen zum TÜV und wenn sagt alles ok dann lieber nicht glauben sondern zur Decra und wenn die auch sagt alles ok denn auch lieber nicht glauben und zur Polizei hmmm die schickt mich weg und zeigt mir nen Vogel hmmmm was nu also zu DIR?
Zitat:
Original geschrieben von latanio
Hmmmm also ich muss dann bald mit meinem Zweitwagen zum TÜV und wenn sagt alles ok dann lieber nicht glauben sondern zur Decra und wenn die auch sagt alles ok denn auch lieber nicht glauben und zur Polizei hmmm die schickt mich weg und zeigt mir nen Vogel hmmmm was nu also zu DIR?
Du kannst ja mal Dr. Google bemühen: Auch die Polizei zweifelt regelmäßig Eintragungen an.
Es hat schon Fälle gegeben in denen ein TÜV Eintragungen durchgeführt hat, die Polizei hat die angezweifelt und das Fahrzeug still gelegt. Der von der Polizei beauftragte zweite TÜV hat die Eintragungen dann für nicht zulässig erklärt.
Frag doch einfach den FOH oder lass Dir die Unterlagen zu der Eintragung geben!
Oder hast Du Angst, dass da was falsch gelaufen ist und die Eintragung wiederrufen wird?
Zitat:
Original geschrieben von latanio
Hmmmm also ich muss dann bald mit meinem Zweitwagen zum TÜV und wenn sagt alles ok dann lieber nicht glauben sondern zur Decra und wenn die auch sagt alles ok denn auch lieber nicht glauben und zur Polizei hmmm die schickt mich weg und zeigt mir nen Vogel hmmmm was nu also zu DIR?
Nix da, so leicht kommst da nicht davon. Es gibt noch den KÜS und diverse andere Organisationen und wenn du die alle DREIMAL durch hast, musst du dich noch den Herren Oberanzweiflern hier stellen.
Am besten baust die AHK gleich ab, denn die könnte ja auch unzulässig sein.
Mir langts und ich deabonniere den Thread, dann iss Ruhe. 😮 😮 😮
'Rauskram.
Heute habe ich vom sFOH eine mail erhalten.
Anhängelast Erweiterung auf 2100 kg mit den Einschränkungen:
- Gesamtzuggewicht nicht über 4300 kg
- ab 2000 kg Anhängergewicht muss ein Schlingerdämpfer verbaut sein
- bei hohen Außentemperaturen kann es zum Eingriff des Überhitzungsschutzes kommen
- max 8% Steigung
Das hatte mir mein FOH vorher schon gesagt, dass es NICHT am Motor, Getriebe oä liegt sondern an der Kühlung
Die Bescheinigung ist zwar auf meine FIN ausgestellt, enthält aber nichts, dass besondere Maßnahmen erfordert => sollte für alle 2l CDTIs mit Biturbo 4x4 AT-6 gültig sein.
Ähnliche Themen
Zitat:
@BassXs schrieb am 26. März 2014 um 10:32:30 Uhr:
'Rauskram.Heute habe ich vom sFOH eine mail erhalten.
Anhängelast Erweiterung auf 2100 kg mit den Einschränkungen:
- Gesamtzuggewicht nicht über 4300 kg
- ab 2000 kg Anhängergewicht muss ein Schlingerdämpfer verbaut sein
- bei hohen Außentemperaturen kann es zum Eingriff des Überhitzungsschutzes kommen
- max 8% Steigung
Das hatte mir mein FOH vorher schon gesagt, dass es NICHT am Motor, Getriebe oä liegt sondern an der Kühlung
Die Bescheinigung ist zwar auf meine FIN ausgestellt, enthält aber nichts, dass besondere Maßnahmen erfordert => sollte für alle 2l CDTIs mit Biturbo 4x4 AT-6 gültig sein.
Hast du hier evtl noch die Bescheinigung als Scan da? 🙂
Zitat:
@manuel11651 schrieb am 20. Mai 2024 um 10:43:50 Uhr:
Zitat:
@BassXs schrieb am 26. März 2014 um 10:32:30 Uhr:
'Rauskram.Heute habe ich vom sFOH eine mail erhalten.
Anhängelast Erweiterung auf 2100 kg mit den Einschränkungen:
- Gesamtzuggewicht nicht über 4300 kg
- ab 2000 kg Anhängergewicht muss ein Schlingerdämpfer verbaut sein
- bei hohen Außentemperaturen kann es zum Eingriff des Überhitzungsschutzes kommen
- max 8% Steigung
Das hatte mir mein FOH vorher schon gesagt, dass es NICHT am Motor, Getriebe oä liegt sondern an der Kühlung
Die Bescheinigung ist zwar auf meine FIN ausgestellt, enthält aber nichts, dass besondere Maßnahmen erfordert => sollte für alle 2l CDTIs mit Biturbo 4x4 AT-6 gültig sein.
Hast du hier evtl noch die Bescheinigung als Scan da? 🙂
Mann hast Du Schwein.....
Zitat:
Zitat:
@manuel11651 schrieb am 20. Mai 2024 um 10:43:50 Uhr:
Zitat:
@BassXs schrieb am 26. März 2014 um 10:32:30 Uhr:
'Rauskram.Heute habe ich vom sFOH eine mail erhalten.
Anhängelast Erweiterung auf 2100 kg mit den Einschränkungen:
- Gesamtzuggewicht nicht über 4300 kg
- ab 2000 kg Anhängergewicht muss ein Schlingerdämpfer verbaut sein
- bei hohen Außentemperaturen kann es zum Eingriff des Überhitzungsschutzes kommen
- max 8% Steigung
Das hatte mir mein FOH vorher schon gesagt, dass es NICHT am Motor, Getriebe oä liegt sondern an der Kühlung
Die Bescheinigung ist zwar auf meine FIN ausgestellt, enthält aber nichts, dass besondere Maßnahmen erfordert => sollte für alle 2l CDTIs mit Biturbo 4x4 AT-6 gültig sein.
Hast du hier evtl noch die Bescheinigung als Scan da? 🙂
Mann hast Du Schwein.....
Sehr geil 🙂
Danke!