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Angels Einbau Fahrerseite??!! HILFE

Themenstarteram 27. April 2006 um 18:00

Hallo!!

 

Ich hatte heute vor die AEs in meinen Astra einzubauen...es ging alles ganz gut solang ich auf der Beifahrerseite gearbeitet habe...aber dann kams...auf der Fahrerseite passt bei mir der Stellmotor für die Leuchtweitenregulierung überhaupt nicht durch die Öffnung für die Scheinwerfer durch sodass ich den Scheinwerfer gar nicht reinbekomm :( Hatte schonmal einer dieses Problem und kann mir weiterhelfen evtl. mit Fotos??

Danke schonmal im Vorraus.

 

MfG Iwona

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56 Antworten
am 2. Mai 2006 um 20:43

My AE's

am 2. Mai 2006 um 20:43

und noch eins

am 2. Mai 2006 um 20:47

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Caravano

 

nicht zulässig? el. LWR ? Erklähr mir das genauer.... .Komm mir grad blöd vor. Hab da nicht so wirklich plan von,....heißt das die sind net erlaubt??? :confused:

Richtig, die sind nicht erlaubt. Die tragen das E-Prüfzeichen zu unrecht. Die Standlichtringe dürfen nur für Showzwecke verwendet werden, Standlicht ist ne extra funzel. Elektrische Stellmotoren für die Leuchtweitenregulierung kann man bei denen nicht nachrüsten. Somit fehlt hier die Zulassung.

Anders sieht das bei den FK Angel Eyes aus. Die sind zugelassen und die Elektrische Leuchtweitenregulierung kann man "ohne" Probleme nachrüsten. Nur die FK's sind zulässig.

am 3. Mai 2006 um 11:31

Bei meinen steht ja auch das die Lichter EG- Zulassung haben, das heißt das ich damit nicht zum Tüv muss,...also dürften die bullen nicht meckern..... oder?

P.s.: Ich fahr doch net mit standlicht. Wer sacht des ? Mit Standlicht würd ich sowieso net fahren.....

am 3. Mai 2006 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Caravano

Bei meinen steht ja auch das die Lichter EG- Zulassung haben, das heißt das ich damit nicht zum Tüv muss,...also dürften die bullen nicht meckern..... oder?

P.s.: Ich fahr doch net mit standlicht. Wer sacht des ? Mit Standlicht würd ich sowieso net fahren.....

Jeder fährt mit Standlicht, wenn das Licht angeschaltet wird. Zusätzlich leuchtet dazu auch noch das Ablendlicht. Logisch??

Fakt ist, die Scheinwerfer gemäß Deinem E-Bay Link sind nicht zulässig. Die tragen das E-Zeichen zu unrecht. Der TÜV bzw. Polizei würde rummeckern, weil keine Stellmotoren vorhanden sind. Und wegen den Standlichtringe gibt es sowieso ärger. Wenn Du die dann am Auto hast, fährst Du ohne Betriebserlaubnis. D.h. auch ohne Versicherungsschutz. Das kann richtig teuer werden, da kannste im extremfall bis zum Tode für evtl. entstandene Schäden zahlen. Hast Du so viel Geld, dass Du es nicht mehr brauchst??

am 4. Mai 2006 um 10:56

So, jetz muss ich ma meinen Kumpel Caravano untersützen ;)

Also ich versteh das alles nicht ... ich mein, wenn da steht die ham ne Zulassung dann geht man doch als Kunde davon aus, dass sie erlaubt sind. Wenn man sich die Auktion ausdruckt und die zusammen mit der Rechnung und allem im Auto mitführt, kann doch die Polizei höchstens dem Verkäufer an den Kragen, oder?

am 4. Mai 2006 um 10:57

Hart ! Danke für deine mühe ! Werd die trozdem mal einbauen und gucken beim kumpel ob die blenden. Wenn die bullen mosern dann zeig ich denen die eg-zulassung und wenns denen immernoch nicht passt dann sag ich das ich als käufer nix für kann und das ich nicht wusste das die das e-prüfzeichen zu unrecht tragen. dann ist doch eher der verkäufer dran schuld. nicht ich !

am 4. Mai 2006 um 13:44

Unwissenheit hilft dir da gar nix.

Und grundsätzlich sind die ja zugelassen nur halt nich an deinem Auto weil du da serienmäßig ne ELWR hast und die darf nicht zurück gerüstet werden.

Ich frag mich wann das Thema endlich mal ein Ende findet jede Woche wieder einer der anfängt zu diskutieren.

am 4. Mai 2006 um 14:57

Du, jeder fängt irgendwann mal klein an und jetzt tu doch nicht so, als kennst du dich von Geburt an mit allem aus. Lass doch die Leute fragen, meine Güte ... Ich konnte jedenfalls die ELWR beim TÜV austragen lassen und somit war die Sache gegessen.

am 4. Mai 2006 um 20:04

Hey,

muss sich ja niemand gleich angegriffen fühlen.

Und ich weis nich alles von Geburt an da hast du schon recht.

Aber ich hab mich informiert und wenn man die Suche benutzt wird man mindestens 20 Threads finden in denen erklärt wird das die Angels von Raid/Sonar aus mehreren Gründen nicht legal sind obwohl da son E-Prüfzeichen drauf is.

Und normaler Weise kann man die elektrische Leuchtweitenregelung nicht austragen lassen weil alle Autos ab Baujahr 1990 diese haben müssen.

am 4. Mai 2006 um 20:30

oh man,.... :D danke euch beiden! :) Ich bau se einfach ein, nicht mein problem wenn die mir mit eg-zulassung verkauft werden und e-prüfzeichen dabei ist,.....

am 4. Mai 2006 um 21:04

Wer es genau wissen will, kann beim KBA anfragen. Es wird kein Prüfungsgutachten für eine E-Zulassung für die Scheinwerfer vorliegen.

Das gleiche hatte ich mit meinen Sonar Klarglas Rückleuchten auch, ein Prüfgutachten lag beim KBA nicht vor. Somit nicht zulässig. Hab die dann an den Händler zurückgeschickt, da die Zulässigkeit zum Einbau und Betrieb nicht vorliegt.

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