angeblich zu dicht aufgefahren :(
so nun hats mich auch mal erwischt 🙁
kennzahl des tatbestands ist 104607. ich soll bei 114 km/h den erforderlichen abstand von 57m zum vorausfahrenden nicht eingehalten haben. es sollen nur 21,9m gewesen sein und damit 4/10 des halben tachowerts. toleranzen wurden schon zu meinen gunsten berücksicht...
es gibt ein foto, ein video und ein frontfoto.
das auto läuft auf meinem papi und der war zur "tatzeit" leider nicht in deutschland! es gäbe für ihn 2 punkte und 50 euro bußgeld.
bei mir siehts wahrscheinlich anders aus, da ich noch in der probezeit bin 🙁
ist das ein a- oder b-verstoß? was soll ich als nächstes machen?
ich kann mich an die situation nur wage erinnern. es könnte dagewesen sein, als der vordermann nach links ausgeschert ist und ich die nächste abfahrt runter wollte und der der vor mir dann war, hatte schon sehr weit runtergebremst... aber ich bin mir nicht sicher!
ich bin heut abend wieder on..
dank euch schon mal
51 Antworten
ja das mit dem Fahrer war nicht so ne gute idee! 🙂
weis zwar nicht genau wann genau Nachschulung fällig ist, da es bei mir schon ne weile her ist, aber eigentlich sobald es punkte gibt. Die 2 Punkte un 50€ sind soweit mir bekannt ist nur für diejenigen die aus der Probezeit raus sind!
Naja, drück dir die DAUMEN!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von rüdiger_vogel
der bescheid ist an meinen papi adressiert gewesen. ich habe auch schon angegeben, dass ich der fahrer bin
garnicht gut. somit hast du die tat zugegeben.
normalerweise muss die polizei erstmal denjenigen ausfindig machen der gefahren ist. dein vater kanns also nicht gewesen sein und er braucht auch bei verwandten 1. grades keine angaben machen wer das auto gefahren ist. somit müsste die polizei dich sehen um zu wissen das du gefahren bist. da du aber schon zugegeben hast, isses natürlich schlecht.
mein bruder ist auf die weise schon einigen geldbußen endgangen.
angenommen auf den beweisen erkennt man den fahrer nicht und mein papi kann es nicht gewesen sein, dann besteht die gefahr, dass wir als auflage ein fahrtenbuch bekommen. das wäre auch nicht so toll :/
wie gesagt ich vertraue den beiden polizisten und hoffe einfach auf 2 punkte und die 50 euro, auch wenn ich mir nicht so wirklich vorstellen kann, dass ich KEIN aufbauseminar machen soll/muss...
ich sag bescheid, so bald ich einen brief bekomme!
danke euch weiterhin für eure hilfe und eure tips!
fahrtenbuch wird soweit ich weis erst beim 3 mal verhängt, und das nur dann wenn der Fahrzeughalter keine angaben zum fahrer macht.
Solltest du bekannte im Ausland haben einfach die eintragen... wenn Pech hast steht die Polizei halt mal bei dir mit dem Foto vor der Tür und macht einen Personenvergleich. In diesem Falle hat man aber immer noch die Möglichkeit einen Fehler bei der Angabe einzugestehen! (Irrtum halt!) :-)
will mich damit aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.. wie gesagt keine Gewähr!
Gruß
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so nun habe ich den brief praktisch noch einmal von der polizei bekommen, aber eben dieses mal an mich gerichtet...
den werd ich dann demnächst mal ausfüllen und ihn zurückschicken. ich weiß aber nicht wie ich schreiben soll, dass ich den verkehrsverstoß nicht zugebe... weil ich mir dessen nicht bewusst war/bin?!
Guter Tipp: Haste ne Rechtsschutzversicherung dann "einspruch" wenn nicht, dann nimm es so hin.
Mir is das gleiche passiert. hatte auch 2 punkte und 50 EUR Bußgeld aber ich hatte keine Probezeit mehr.
heute folgte nun ein gelber Brief der Zentralen Bußgeldstelle.
erst mal steht da nochmal das gleiche wie im ersten brief und auf der rückseite ist dann ein kästchen mit:
"Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie
1. eine Geldbuße festgesetzt in Höhe von 50,00
2. Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (§§§§§§§) a) Gebühr: 20,00; b) Auslagen der Bußgeldstelle 5,60; c) Auslagen der Polizei/Gemeinde Eur
Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 02
zu zahlender Betrag 75,60"
So dann Rechtsbehelfsbelehrung und anderes...
Allgemeine Hinweise:
Die Angabe der Punkte ist unverbindlich. Die Bewertung erfolgt vorläufig durch das Kraftfahrt-Bundesamt und endgültig durch die für Maßnahmen nach dem Punktesystem zuständige Verwaltungsbehörde. Bei allen Zahlungen, Einsprüchen und sonstiges Eingaben ist die Angabe des oben vermerkte 13-stelligen Aktenzeiches unerläßlich. Ohne Angabe des Aktenzeichens können Ihre Zahlungen und Eingaben nicht gebucht bzw. bearbeitet werden. Bis zum Abschluß des Verfahrens werden ihre Daten in einer automatisiert geführten Datei gespeichert.
So das ich die 75,60 zahlen muss und zahlen werde ist klar. aber kann da noch ein bescheid für ein aufbauseminar kommen? im kästchen "Für diese Ordnungswidirgkeit wird gegen Sie" steht ja nichts und der allgemeine hinweis verwirrt mich jetzt ein bisschen... Die Grün-Weißen hatten zwar schon mal zu mir gesagt, dass ich nur 2 punkte bekomme, aber glauben kann ich es nicht so recht!
Naja danke schon mal wieder...