Angeblich außerhalb der Parkflächenmarkierungen geparkt

Volvo V40 1 (V/644/645)

Hallo,
meiner Frau wird vorgeworfen, außerhalb der Parkflächenmarkierungen / Parkboxen geparkt zu haben.
Ich habe einmal das Foto der Stadt angehängt und ein Farbfoto von uns, auf welchem man mehr erkennen kann.

Für mich sieht das wie ein ganz normaler Parkplatz aus.
Wir haben einmal kurz beim Amt aangerufen, angeblich wäre sogar eine höhere Strafe fällig, weil auf einem Grünstreifen ooder so ähnlich geparkt wird. Zitat "Da liegt Laub, das sieht man doch."

Das ist doch ein stink normaler Parkplatz am Ende der Reihe. Die Markierung rechts ist genauso wie die Markierung zwischen den ganzen anderen Parkplätzen...

P.S. Ist es eigentlich legitim, dass die Stadt auf dem Foto das Kennzeichen von dem anderen Auto nicht unkenntlich gemacht hat?

Scharzweiß
Farbe
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Ich sehe hier nur eine Grünfläche, die keine Parkfläche ist, aber von Wildparkern schon stark beschädigt wurde. Meiner Meinung nach hat die Behörde recht.

Grüße vom Ostelch

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Ein großes (langes) Fahrzeug würde beim Parken über die Rundung in den Straßenbereich ragen. Deshalb kann es im Vergleich zu den anderen Plätzen schonmal kein Parkplatz sein.

Dann kenne ich aber auch Supermärkte, die gar keine Parkplätze haben, weil die alle so eng sind, dass die SUVs meistens auf zwei "Parkplätzen" parken müssen.

Von der Optik her ist das ein Parkplatz und von den anderen nicht zu unterscheiden. Würde ich nicht zahlen.

Also ich sags ganz ehrlich, wenn sonst alles voll gewesen wäre, hätte ich da auch geparkt. Also Null Vorwurf an den TE.

Aber ein Parkplatz ist es definitiv nicht, das sieht man ganz deutlich. Also da gibt es meiner Meinung nach nix zu drehen. Das Ticket muss man bezahlen. Ärgern würde ich mich darüber natürlich auch. Das ist dann halt die übliche Abzocke. Hätten von vorn herein da noch einen Parkplatz für Fahrzeuge unter 3 oder 4m hin machen können. Gibt es hier in Parkhäusern auch hin und wieder, um wirklich jeden Raum zu nutzen.

Aber Städte denken halt nicht so.

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Es ist wohl bei GANZ genauer Betrachtung nicht als Parkplatz gedacht - aber da kann man wirklich niemandem, der das nicht sieht, einen Vorwurf machen. Und insofern dürfte das Knöllchen ebenfalls unzulässig sein, ähnlich wie bei uneindeutiger Beschilderung mit x Zusatzschilldern, aus denen nicht klar hervorgeht, wer wo wann genau mit oder ohne Parkschein parken darf oder nicht.

Wenn ich der Betroffene wäre, würde ich wohl Einspruch einlegen.

Was sind denn die Kriterien, die der Nutzung als Parkplatz entgegenstehen würden? Einige Teilnehmer hier wollen das ja ganz genau erkannt haben? Also jenseits der persönlichen Intuition.

Naja das sehe ich zwiespältig. Genau wegen so einem Schmarrn muss dann alles x Fach ausgeschildert sein, damit auch der letzte Honk versteht, dass er nicht jede Sonderlocke durch kriegt.

Ich würde es bezahlen, der Begrenzungsstein, der zwar kaputt, aber da rechts klar zu sehen ist läßt keinen Interpretationsspielraum zu. Nichts desto trotz bin ich ja auf der Seite des TE, das ist schon einfach nur Abzocke, sowas mit nem Knöllchen zu bedenken.

Wenn er es anfechten möchte, kann er es natürlich probieren, gar kein Thema.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 9. April 2019 um 13:22:51 Uhr:


Naja das sehe ich zwiespältig. Genau wegen so einem Schmarrn muss dann alles x Fach ausgeschildert sein, damit auch der letzte Honk versteht, dass er nicht jede Sonderlocke durch kriegt.

Ich würde es bezahlen, der Begrenzungsstein, der zwar kaputt, aber da rechts klar zu sehen ist läßt keinen Interpretationsspielraum zu. Nichts desto trotz bin ich ja auf der Seite des TE, das ist schon einfach nur Abzocke, sowas mit nem Knöllchen zu bedenken.

Wenn er es anfechten möchte, kann er es natürlich probieren, gar kein Thema.

Was heißt kaputt? Die Begrenzungssteine sehen alle so aus...

Boar geh mir doch jetzt nicht mit Spitzfindigkeiten auf die Nüsse.

Ich sagte doch nur dass da ein Begrenzungsstein zu sehen ist und ich daher einen Einspruch für nicht sinnvoll halte. 🙄

Wie gesagt, wenn ihr das nicht zahlen wollt, drück ich euch auf jedenfall die Daumen. Wäre schön wenn sie das zurück ziehen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 9. April 2019 um 13:22:51 Uhr:


Ich würde es bezahlen, der Begrenzungsstein, der zwar kaputt, aber da rechts klar zu sehen ist läßt keinen Interpretationsspielraum zu.

Das sind doch exakt die selben Grenzsteine, wie sie die anderen Parkbuchten trennen. Warum sollte die Steine das eine mal eindeutig zeigen, dass der letzte Platz kein Parkplatz ist und 3m weiter die einzelnen Parkbuchten untereinander abgrenzen. Da muss schon baulich ein Unterschied sein.

Moment. Ich würde die Fragestellung nochmal hinterfragen... (klingt das blöd?)

Geht es darum, ob das eine Parkfläche ist oder nicht?

Oder ist die (behördliche) Frage, ob das eine Grünfläche sein soll oder nicht?

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 9. April 2019 um 12:45:14 Uhr:


Also ich sags ganz ehrlich, wenn sonst alles voll gewesen wäre, hätte ich da auch geparkt. [...]

Ick ooch 🙂

gibt es eine vorschrift, wie parktaschenmarkierungen auszusehen haben? ich habe nichts gefunden. aber diese grauen steine, die teilweise nur kurz sind, sind oft kaum zu erkennen.

peso

Hallo!

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 9. April 2019 um 13:29:46 Uhr:


Ich sagte doch nur dass da ein Begrenzungsstein zu sehen ist und ich daher einen Einspruch für nicht sinnvoll halte. 🙄

Auf den Fotos ist aber nicht nur ein Begrenzungsstein zu sehen. Sondern zwischen jedem Parkfeld gibt es ebenfalls einen solchen. Und die sehen allesamt gleich aus, sowohl in Form, Farbe und sonstiger Beschaffenheit.

Dazu kommen dann noch die hinteren Begrenzungssteine; am Ende der jeweiligen Parkfelder, zur Grünfläche hin. Und diese Reihe von Begrenzungssteinen (wenn auch streckenweise überwuchert) zieht sich augenscheinlich über die gesamte Breite der "Parkinsel". Dadurch gibt es meines Erachtens eine ganz klare räumliche Abtrennung zwischen Park- und Grünfläche, auch die seitlich äußeren Bereiche betreffend.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 9. April 2019 um 09:47:13 Uhr:


Ein großes (langes) Fahrzeug würde beim Parken über die Rundung in den Straßenbereich ragen. Deshalb kann es im Vergleich zu den anderen Plätzen schonmal kein Parkplatz sein.

Der einzige Unterschied zu den "inneren" Parkfeldern ist tatsächlich die in einem Bogen geführte äußere vordere Begrenzung ganz links und ganz rechts. Dies reduziert natürlich die zur Verfügung stehende nutzbare Länge dieser beiden Parkfelder. Wie man aber anhand der Fotos im Eröffnungsbeitrag erkennen kann, steht das beanstandete Fahrzeug auf etwa gleicher Höhe wie das nebenan geparkte Fahrzeug und damit ziemlich sicher auch weit genug entfernt von der hinten durch den Begrenzungsstein abgetrennten Grünfläche. Am Fahrzeugheck, zur Fahrbahn hin, reicht es wohl auch gerade noch so.

Es liegt doch in der Verantwortung der Fahrer, einen Parkplatz nur dann zu nutzen, wenn das eigene Fahrzeug komplett innerhalb der Parkfeldmarkierung platzierbar ist. Für einen Bentley könnte es zu kurz sein, aber warum sollen alle anderen, mit passenden Autos, nicht dort stehen dürfen?

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich halte den Vorwurf des widerrechtlichen Parkens in diesem Fall für völlig unbegründet!

Gruß
.SD

Zitat:

@.SD schrieb am 10. April 2019 um 02:11:48 Uhr:


Auf den Fotos ist aber nicht nur ein Begrenzungsstein zu sehen. Sondern zwischen jedem Parkfeld gibt es ebenfalls einen solchen. Und die sehen allesamt gleich aus, sowohl in Form, Farbe und sonstiger Beschaffenheit.

Auf welchem der 7 Fotos erkennt ihr das?

Auf dem Foto

https://data.motor-talk.de/.../...709218538367-4457925248244854066.jpg

erkenne ich zwischen dem prominenten Stein im Vordergrund um dem Auto rechts oben im Hintergrund keine Begrenzungssteine, die zwischen den Autos sein müssten. Da ist zuviel Schatten, da kann alles mögliche sein.

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