Angeblich außerhalb der Parkflächenmarkierungen geparkt
Hallo,
meiner Frau wird vorgeworfen, außerhalb der Parkflächenmarkierungen / Parkboxen geparkt zu haben.
Ich habe einmal das Foto der Stadt angehängt und ein Farbfoto von uns, auf welchem man mehr erkennen kann.
Für mich sieht das wie ein ganz normaler Parkplatz aus.
Wir haben einmal kurz beim Amt aangerufen, angeblich wäre sogar eine höhere Strafe fällig, weil auf einem Grünstreifen ooder so ähnlich geparkt wird. Zitat "Da liegt Laub, das sieht man doch."
Das ist doch ein stink normaler Parkplatz am Ende der Reihe. Die Markierung rechts ist genauso wie die Markierung zwischen den ganzen anderen Parkplätzen...
P.S. Ist es eigentlich legitim, dass die Stadt auf dem Foto das Kennzeichen von dem anderen Auto nicht unkenntlich gemacht hat?
Beste Antwort im Thema
Ich sehe hier nur eine Grünfläche, die keine Parkfläche ist, aber von Wildparkern schon stark beschädigt wurde. Meiner Meinung nach hat die Behörde recht.
Grüße vom Ostelch
288 Antworten
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. April 2019 um 22:14:49 Uhr:
[...] Das kommt dabei raus, wenn die Falschparker nicht von Beginn an konsequent verfolgt werden. Erst alles kaputtfahren und dann behaupten, die Grünfläche sähe ja aus wie die Parkfläche. Ziemlich dreist, finde ich.Grüße vom Ostelch
Die Gattin des TE kann man ja wohl nicht für den miserablen Zustand verantwortlich machen. Die Kommune hat hier scheinbar jahr(zehnt)elang gefaulenzt: keine Pflege, keine rechtzeitigen Maßnahmen gegen Wildparken. Auf dem städtischen Bauhof liegen sicher ein paar große Klamotten herum, die man dort platzieren kann - ach nee, kein Geld, keine Leute, Unfallgefahr... Aber für die Parkraumüberwachung hat man reichlich Personal. Das finde ich wiederum dreist. Den Fall des TE finde ich jedenfalls strittig und die Knöllchenschreiber sollten mal großzügig sein.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 7. April 2019 um 22:53:42 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. April 2019 um 22:14:49 Uhr:
[...] Das kommt dabei raus, wenn die Falschparker nicht von Beginn an konsequent verfolgt werden. Erst alles kaputtfahren und dann behaupten, die Grünfläche sähe ja aus wie die Parkfläche. Ziemlich dreist, finde ich.Grüße vom Ostelch
Die Gattin des TE kann man ja wohl nicht für den miserablen Zustand verantwortlich machen. Die Kommune hat hier scheinbar jahr(zehnt)elang gefaulenzt: keine Pflege, keine rechtzeitigen Maßnahmen gegen Wildparken. Auf dem städtischen Bauhof liegen sicher ein paar große Klamotten herum, die man dort platzieren kann - ach nee, kein Geld, keine Leute, Unfallgefahr... Aber für die Parkraumüberwachung hat man reichlich Personal. Das finde ich wiederum dreist. Den Fall des TE finde ich jedenfalls strittig und die Knöllchenschreiber sollten mal großzügig sein.
Ja, schuld sind zum Glück immer die anderen. Für mich ist das klar zu sehen, dass man dort nicht parken soll und darf. Aber man kann es, muss dann nur die Folgen in Kauf nehmen. Da das versammelte MT-Verkehrs- und Sicherheitsgericht trotz unschlagbarer Schwarmintelligenz auch diesen Fall nicht abschließend entscheiden kann, hoffe ich, der TE folgt der Parken-erlaubt-Fraktion und geht in Widerspruch. Dann wissen wir bald mehr.
Grüße vom Ostelch
Man muss das halt differenziert sehen. Es gibt tausende solcher "Dreckplätze", da ist das Parken in dieser Weise sogar ausdrücklich erwünscht - zumindest wenn über die Anzahl der parkenden Fahrzeuge Einnahmen generiert werden. Die StVO verlangt sogar ausdrücklich "platzsparend zu parken".
Andernorts wird sogar das illegale Gehwegparken geduldet, weil es keine andere Lösung gibt. Verkehrsteilnehmer, denen man ein solches Verhalten "antrainiert" hat, begreifen dann in einer anderen Stadt die Welt nicht mehr, wenn sie für das gleiche Verhalten plötzlich ein Knöllchen bekommen.
So, hier sind Fotos von dem gesamten Parkplatz ohne Auto.
Könnt mir erzählen was ihr wollte, das ist doch ein vollständig regulärer Parkplatz.
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Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 8. April 2019 um 15:01:16 Uhr:
sieht leider nach den gebogenen Begrenzungslinien nicht nach einem Parkplatz aus.
Das ist so weil .... ?
Verglichen mit einer normalen Parkbucht, ist die Abgrenzung exakt genau so gestalltet. Hinten liegen auch noch Begrenzungen zur Grünfläche. Wenn die Steinreihe zum Nachbarplatz durchgezogen und hinten keine wäre, dann könnte man erkennen, dass es kein Parkplatz wäre.
Wie hier der geneigte Parker verstehen soll, dass das kein Parkplatz ist,bleibt mir unberschlossen.
Ich wuerde hier auch Einspruch einlegen.
Fraglich waere noch, ob sich der Fahrer schon zu erkennen gegeben hat. Sollte die Behoehrde hier naemlich den Tatvorwurf aendern (Wenn das noch ein heilbarer Fehler ist?) und die Karte mit der Gruenflaeche ziehen, koennen dem Halter naemlich keine Kosten auferlegt werden, falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 8. April 2019 um 15:28:41 Uhr:
... koennen dem Halter naemlich keine Kosten auferlegt werden, falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Aber die Bearbeitungsgebühren und das macht hier wohl keinen großen Unterschied mehr.
PS. Ich bin auch der Auffassung daß das hier mal eine Grünfläche war, aber "aufgegeben" und mitgeschottert wurde.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. April 2019 um 16:01:42 Uhr:
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 8. April 2019 um 15:28:41 Uhr:
... koennen dem Halter naemlich keine Kosten auferlegt werden, falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Aber die Bearbeitungsgebühren und das macht hier wohl keinen großen Unterschied mehr.PS. Ich bin auch der Auffassung daß das hier mal eine Grünfläche war, aber "aufgegeben" und mitgeschottert wurde.
Gruß Metalhead
Nein, eben nicht. Das Parken auf einer Grünfläche ist kein Verstoß gegen die StVO.
Das ist normalerweise in einem speziellen Landesgesetz oder in der Gruenflaechenverordnung geregelt.
Da sind die Bearbeitungsgebuehren eben nicht auf den Halter umzulegen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 8. April 2019 um 16:06:26 Uhr:
Das Parken auf einer Grünfläche ist kein Verstoß gegen die StVO.
Ok, interessante Tatsache, dann hast du recht und ich bin um etwas Wissen reicher. 😉
Gruß Metalhead
Wie ich bereits geschrieben haben wurde die Fläche vermutlich aus versehen mit geschottert und damit eine Parkfläche. Auch wenn die Fläche für das Amt noch als Grünfläche eingetragen ist.
Dort Knöllchen zu verteilen ist reine Abzocke!
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 8. April 2019 um 16:06:26 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. April 2019 um 16:01:42 Uhr:
Aber die Bearbeitungsgebühren und das macht hier wohl keinen großen Unterschied mehr.PS. Ich bin auch der Auffassung daß das hier mal eine Grünfläche war, aber "aufgegeben" und mitgeschottert wurde.
Gruß Metalhead
Nein, eben nicht. Das Parken auf einer Grünfläche ist kein Verstoß gegen die StVO.
Das ist normalerweise in einem speziellen Landesgesetz oder in der Gruenflaechenverordnung geregelt.
Da sind die Bearbeitungsgebuehren eben nicht auf den Halter umzulegen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Das war doch hier gar nicht der Vorwurf. Es wurde doch ausdrücklich von einem Parkplatz gesprochen.
Ich hatte mal so etwas ähnliches und mit einer Strafanzeige gekontert. Das Verfahren gegen die Dame wurde dann eingestellt, mit dem Hinweis, man könne sich doch mal irren und das muss man doch verstehen. Es wären ja nur Hilfskräfte.
peso