Angeblich außerhalb der Parkflächenmarkierungen geparkt
Hallo,
meiner Frau wird vorgeworfen, außerhalb der Parkflächenmarkierungen / Parkboxen geparkt zu haben.
Ich habe einmal das Foto der Stadt angehängt und ein Farbfoto von uns, auf welchem man mehr erkennen kann.
Für mich sieht das wie ein ganz normaler Parkplatz aus.
Wir haben einmal kurz beim Amt aangerufen, angeblich wäre sogar eine höhere Strafe fällig, weil auf einem Grünstreifen ooder so ähnlich geparkt wird. Zitat "Da liegt Laub, das sieht man doch."
Das ist doch ein stink normaler Parkplatz am Ende der Reihe. Die Markierung rechts ist genauso wie die Markierung zwischen den ganzen anderen Parkplätzen...
P.S. Ist es eigentlich legitim, dass die Stadt auf dem Foto das Kennzeichen von dem anderen Auto nicht unkenntlich gemacht hat?
Beste Antwort im Thema
Ich sehe hier nur eine Grünfläche, die keine Parkfläche ist, aber von Wildparkern schon stark beschädigt wurde. Meiner Meinung nach hat die Behörde recht.
Grüße vom Ostelch
288 Antworten
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. April 2019 um 10:12:07 Uhr:
Aber jeder, der auch nur den IQ eines halben Toastbrotes hat, sieht dass das kein Parkplatz ist.
Wie groß müsste demnach das Toastbrot sein, um den notwendigen IQ aufzubringen, der nötig ist um einen Parkplatz von einem Nicht-Parkplatz unterscheiden zu können, welche optisch absolut identisch sind (mit Ausnahme der Rundung) ?!
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. April 2019 um 10:12:07 Uhr:
Echt unglaublich, was für einen Circus hier veranstaltet wird. Wo man anfangs noch schmunzeln und sogar Verständnis für die Sicht des TE aufbringen konnte, geht es nun ins Kopf schütteln über. Selbst wenn die Stadt sich breit schlagen läßt und aus Effizienzgründen aufgibt und die Sache einstellt, ist das keineswegs ein Sieg für den kleinen ach so armen von der Behördenwillkür geschundenen Bürger, sondern für die Beharrlichkeit des Kleingeistes.
Man sieht es schon kommen, irgendwann landet die Sache nach Kosten von 120.000€ für Verwaltung und Verhandlungen in Karlsruhe, der TE bekommt recht und für viele Millionen müssen dann alle Flächen dieser Art genauestens gekennzeichnet werden, weil der dumme Deutsche nicht für einen Meter sein Gehirn einschalten kann und sich dann noch über 10€ Strafe beschwert. Aber der TE sitzt grinsend in seiner Doppelhaushälfte und glaubt, der Allgemeinheit einen großen Dienst erwiesen zu haben.
Knaller.
Zum Rest fällt mir nur folgendes ein:
Ich liebe diese Schwanzeinziehherei mit dem oberlehrerhaft erhobenen Zeigefinger.
Es ist doch so, daß die Behörden usw. von den Bürgern verlangen sich nach gültigem Recht und Ordnung zu verhalten haben.
Gleiches erwartet der Bürger demnach auch von den Behörden, daß sie sich ebenfalls nach gültigem Recht und Ordnung verhalten.
Wo liegt also deiner Meinung nach das Problem, daß sich ein Bürger zurecht gegen ein Knöllchen zur Wehr setzt, bzw. nach einer Begründung verlangt.
Wer diesen Fred verfolgt lässt alle Hoffnung fahren, dass es in Deutschland so etwas wie Bürokratieabbau geben könnte. Die Hobbybürokraten würden uns noch ein paar tausend Vorschriften bescheren, wenn sie denn könnten. Alles im Namen der Gerechtigkeit. 😉
Grüße vom Ostelch
Es ist aber auch ein Unding, wenn der Staat ebenfalls dafür Sorge zu tragen hat, dass man sich an seine Regeln halten kann.
Nur nochmal zur Erinnerung an die Nörgler, der Staat macht die Regeln und nicht der Bürger und wenn der Staat dabei schlampig ist, kann man das nicht dem Bürger anlasten.
Wofür haben wir Regeln, wenn man sie missachten muss, nur damit man keinen Ärger bekommt? Da könnte man den Rechtsstaat auch gleich abschaffen und wieder die Anarchie ausrufen.
Da muss dann jeder sein Hirn einschalten, stellt sich die Frage, wie lange die "Toastbrote" dieser Welt damit zurechtkommen.
Das hat schon regelrecht mittelalterliche Züge, wenn der "Herrscher" Regeln aufstellt, ohne den "Beherrschten" die Möglichkeit zur Information zu geben.
Zitat:
@FWebe schrieb am 29. April 2019 um 11:01:48 Uhr:
Es ist aber auch ein Unding, wenn der Staat ebenfalls dafür Sorge zu tragen hat, dass man sich an seine Regeln halten kann.
Nur nochmal zur Erinnerung an die Nörgler, der Staat macht die Regeln und nicht der Bürger und wenn der Staat dabei schlampig ist, kann man das nicht dem Bürger anlasten.Wofür haben wir Regeln, wenn man sie missachten muss, nur damit man keinen Ärger bekommt? Da könnte man den Rechtsstaat auch gleich abschaffen und wieder die Anarchie ausrufen.
Da muss dann jeder sein Hirn einschalten, stellt sich die Frage, wie lange die "Toastbrote" dieser Welt damit zurechtkommen.Das hat schon regelrecht mittelalterliche Züge, wenn der "Herrscher" Regeln aufstellt, ohne den "Beherrschten" die Möglichkeit zur Information zu geben.
Von daher bin Ich auch gespannt, was @1993nik unternimmt, wenn die Stadt Bielefeld weiterhin an der Begründung festhält, daß die Linien nicht symetrisch angeordnet sind und das Knöllchen einfordert.
Wenn die Stadt Bielefeld schlau ist, verzichtet sie spätestens ab jetzt mit der Eintreibung des Knöllchens.
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. April 2019 um 11:13:09 Uhr:
Wenn die Stadt Bielefeld schlau ist, verzichtet sie spätestens ab jetzt mit der Eintreibung des Knöllchens.
Wieso? Die Stadt kann nur gewinnen (10,-), die eventuell anfallenden Prozesskosten fallen der Staatskasse zu Last (wenn der TE gewinnt).
Das ist ein gewaltiger Fehler im System (müsste die Stadt dafür aufkommen würde man sich solchen Unsinn zwei mal überlegen).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. April 2019 um 11:45:31 Uhr:
Wieso? Die Stadt kann nur gewinnen (10,-), die eventuell anfallenden Prozesskosten fallen der Staatskasse zu Last (wenn der TE gewinnt).
Das ist ein gewaltiger Fehler im System (müsste die Stadt dafür aufkommen würde man sich solchen Unsinn zwei mal überlegen).Gruß Metalhead
Mag ja sein.
Dennoch ist es bereits als ein Verlustgeschäft zu betrachten.
Um 10 Euro einzutreiben werden 100te von Euro verblasen.
Abgesehen davon könnte der Mitarbeiter, der den Fall bearbeitet, sich wichtigeren Dingen widmen !
Das System funktioniert schon...
...wenn man bedenkt, wie viele Knöllchen bezahlt werden, obwohl sie rechtswidrig sind, nur weil die vermeintlichen Falschparker usw. sich wegen 10 bis 20 Euro den "Aufwand" sparen. Meistens deck die RSV solchen "Kleinkram" auch nicht ab.
Ich kenne zahlreiche Fälle, da wurden über drei Jahrzehnte regelmäßig Knöllchen verteilt, bis einer den Sachverhalt mal tatsächlich hinterfragt hat und am Ende vor Gericht Recht bekam. Die Beschilderung wurde dann zwar geändert, es gab weiter Knöllchen, aber erst ab diesem Zeitpunkt auf einer rechtmäßigen Grundlage.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. April 2019 um 11:52:23 Uhr:
Mag ja sein.
Dennoch ist es bereits als ein Verlustgeschäft zu betrachten.
Naja, paar Standardmails mit Textbausteinen (evtl. den kreativen mit den rechteckigen Parplätzten bei der Gelegenheit neu angelegt, kann man ja vermutlich noch mal brauchen) kostet jetzt auch nicht die Welt.
Zitat:
Um 10 Euro einzutreiben werden 100te von Euro verblasen.
Aber eben nicht die eigenen Euros. 😉
Zitat:
Abgesehen davon könnte der Mitarbeiter, der den Fall bearbeitet, sich wichtigeren Dingen widmen !
Seine Aufgabe ist doch (offensichtlich größtenteils) das Geld verdienen.
Gruß Metalhead
Hallo!
Zitat:
@Ostelch schrieb am 29. April 2019 um 10:26:01 Uhr:
Wer diesen Fred verfolgt lässt alle Hoffnung fahren, dass es in Deutschland so etwas wie Bürokratieabbau geben könnte. Die Hobbybürokraten würden uns noch ein paar tausend Vorschriften bescheren, wenn sie denn könnten. Alles im Namen der Gerechtigkeit. 😉
Wer diesen Thread verfolgt, stellt fest, dass es die bestehende Bürokratie war, welche auf fragwürdiger Basis dem Bürger eine Strafe auferlegen zu versuchte. Die "Hobbybürokraten" haben sich lediglich - im Rahmen ihrer gesetzlich verbrieften Möglichkeiten - gegen derlei zweifelhaftes Gebahren gewehrt.
Aber es ist ja eine seit ewigen Zeiten immer wieder gerne versuchte Methode, die Rollen von "Täter" und "Opfer" zu vertauschen.
Gruß
.SD
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. April 2019 um 10:12:07 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 29. April 2019 um 08:30:06 Uhr:
Es ist alles gut und in Ordnung, bis man selbst mal Betroffener ist, gelle? 😉
Sorry aber dieser Fall hier ist Schwachsinn hoch 10. Aber nicht seitens der Behörde, sondern vom TE. Muss ja wahnsinnig viel Zeit haben um sie mit so einem Mist zu befassen, und das noch aus Prinzip. Macht sich damit auf unser aller Kosten komplett lächerlich. Ich hätte mich wie gesagt da auch hingestellt wenn alles andere voll gewesen wäre und den eventuellen Zehner dann unter "dieses Mal halt Pech gehabt" abgetan und gezahlt. Aber jeder, der auch nur den IQ eines halben Toastbrotes hat, sieht dass das kein Parkplatz ist.
Echt unglaublich, was für einen Circus hier veranstaltet wird. Wo man anfangs noch schmunzeln und sogar Verständnis für die Sicht des TE aufbringen konnte, geht es nun ins Kopf schütteln über. Selbst wenn die Stadt sich breit schlagen läßt und aus Effizienzgründen aufgibt und die Sache einstellt, ist das keineswegs ein Sieg für den kleinen ach so armen von der Behördenwillkür geschundenen Bürger, sondern für die Beharrlichkeit des Kleingeistes.
Man sieht es schon kommen, irgendwann landet die Sache nach Kosten von 120.000€ für Verwaltung und Verhandlungen in Karlsruhe, der TE bekommt recht und für viele Millionen müssen dann alle Flächen dieser Art genauestens gekennzeichnet werden, weil der dumme Deutsche nicht für einen Meter sein Gehirn einschalten kann und sich dann noch über 10€ Strafe beschwert. Aber der TE sitzt grinsend in seiner Doppelhaushälfte und glaubt, der Allgemeinheit einen großen Dienst erwiesen zu haben.
Knaller.
Also ich sehe das Fundamental anders. deine Argumentation hat ja fast schon masochistische Züge. "Lieber Staat bitte bestraf mich". Also ich sehe da überhaupt keine klare Parkflächenmarkierung und ich denke fast, das ein Gericht das ähnlich sehen könnte (das weiß man ja nie, vor Gericht und auf hoher See.).
Wir leben halt in einem Rechtsstaat und da hat sich auch die Verwaltung dran zu halten, und wenn das teuer ist dann ist das teuer. Eine Einstellung á la "der Staat wird schon recht haben" ist im übrigen das Gegenteil von unbürokratisch, weil sie die gesamte Macht ins "Büro" verlagert. Und wenn man dagegen aus "Effizienzgründen" keinen Einspruch einlegen soll wird sowas auch Willkürstaat genannt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 21. April 2019 um 09:13:20 Uhr:
Und wo bitte existiert eine gesetzliche Regelung, daß eine Parktasche oder Parkfläche "symetrisch" angeordnet sein muß, wie es die Stadt Bielefeld dem TS zu begründen versucht ?!
Da kann ich dich beruhigen, die existiert. Ich habe mich mal vor 2-3 Jahren mit einem anderen Fall beschäftigt, wo mein Leihwagen breiter war als die Parkflächenmarkierung am Rand der Fahrbahn. Und musste feststellen, ist das Auto breiter als die eingezeichnete Parkfläche, parkt man bei entsprechendem Schild nicht gemäß der Parkflächenmarkierung. Und die Markierungen gehören nicht zur Fläche die sie begrenzen.
Und in dieser Unterlage war auch ganz klar festgelegt, dass alle Begrenzungen bei Parktaschen, egal ob schräg oder im 90° Winkel, von Parkflächen parallel zueinander laufen. Und das ist hier wohl eindeutig nicht der Fall. Muss man das wissen? Nein
Ich finde es aber auf meinem Rechner nicht mehr und suche es auch im Internet nicht mehr raus. Haabe damals verdammt viel durchsucht.
Hallo!
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 29. April 2019 um 16:59:50 Uhr:
Da kann ich dich beruhigen, die existiert. [...][...] in dieser Unterlage war auch ganz klar festgelegt, dass alle Begrenzungen bei Parktaschen, egal ob schräg oder im 90° Winkel, von Parkflächen parallel zueinander laufen. [...]
Ich finde es aber auf meinem Rechner nicht mehr und suche es auch im Internet nicht mehr raus. Haabe damals verdammt viel durchsucht.
Nun ja, dieses Dokument zu sehen und prüfen zu können, wäre jetzt möglicherweise der Schlüssel zur Klärung des Sachverhaltes. Aber da du das wohl leider nicht mehr hast, sind wir keinen Schritt weiter als zuvor. Was war das für ein Dokument? Eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift? Oder nur die Meinung eines Verkehrsrechtsanwalts? Oder, oder, oder ...
Ich für meinen Teil bin dadurch nicht "beruhigt". 🙂
Gruß
.SD
Zitat:
@.SD schrieb am 29. April 2019 um 18:12:14 Uhr:
Nun ja, dieses Dokument zu sehen und prüfen zu können, wäre jetzt möglicherweise der Schlüssel zur Klärung des Sachverhaltes.
Das einzig relevante Dokument in dieser Hinsicht ist die StVO. Irgendwelche Vorgaben zur baulichen Gestaltung oder zur markierungstechnischen Ausführung von Stellplätzen haben schlichtweg keine Außenwirkung gegenüber dem Verkehrsteilnehmer.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. April 2019 um 10:12:07 Uhr:
Aber jeder, der auch nur den IQ eines halben Toastbrotes hat, sieht dass das kein Parkplatz ist.
Wenn man aber nur den IQ eines (halben) Toastbrotes hat, das an der Oberseite gewölbt bzw. abgerundet ist, kann man diese Feststellung nicht treffen. Denn Toastbrote sind immer quadratisch. Ich gehöre offensichtlich dazu.
Ich mache morgen mal ein Referenzfoto von einer Grünfläche, wie ich sie mir vorstelle. Zugegeben wird das etwas stark idealisiert, nach dem Regen der letzen Tage, aber dennoch... 😁
Zitat:
@.SD schrieb am 29. April 2019 um 18:12:14 Uhr:
Hallo!
Nun ja, dieses Dokument zu sehen und prüfen zu können, wäre jetzt möglicherweise der Schlüssel zur Klärung des Sachverhaltes. Aber da du das wohl leider nicht mehr hast, sind wir keinen Schritt weiter als zuvor. Was war das für ein Dokument? Eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift? Oder nur die Meinung eines Verkehrsrechtsanwalts? Oder, oder, oder ...Ich für meinen Teil bin dadurch nicht "beruhigt". 🙂
Gruß
.SD
mit der Art des Dokumentes kann ich dienen. Da ging es um Rechtsvorschriften wie welche Linien auf Fahrbahnen und Flächen anzubringen sind, wie breit diese sein müssen, was wie und mit welcher Linie begrenzt wird und und und...…
Eigentlich alle Linien die im Straßenverkehr irgend etwas begrenzen und anzeigen oder aber der Duden für Fahrbahnmarkierungen und das ganze bundeseinheitlich gültig.
Wenn ich mich damals nicht selbst mit Parkraum beschäftigt hätte wäre es mir auch nicht in Erinnerung geblieben.