Angeblich außerhalb der Parkflächenmarkierungen geparkt
Hallo,
meiner Frau wird vorgeworfen, außerhalb der Parkflächenmarkierungen / Parkboxen geparkt zu haben.
Ich habe einmal das Foto der Stadt angehängt und ein Farbfoto von uns, auf welchem man mehr erkennen kann.
Für mich sieht das wie ein ganz normaler Parkplatz aus.
Wir haben einmal kurz beim Amt aangerufen, angeblich wäre sogar eine höhere Strafe fällig, weil auf einem Grünstreifen ooder so ähnlich geparkt wird. Zitat "Da liegt Laub, das sieht man doch."
Das ist doch ein stink normaler Parkplatz am Ende der Reihe. Die Markierung rechts ist genauso wie die Markierung zwischen den ganzen anderen Parkplätzen...
P.S. Ist es eigentlich legitim, dass die Stadt auf dem Foto das Kennzeichen von dem anderen Auto nicht unkenntlich gemacht hat?
Beste Antwort im Thema
Ich sehe hier nur eine Grünfläche, die keine Parkfläche ist, aber von Wildparkern schon stark beschädigt wurde. Meiner Meinung nach hat die Behörde recht.
Grüße vom Ostelch
288 Antworten
Richtig , bei fließendem Verkehr . So wie der Parkplatz hier aussieht dürfte dort eher langsam gefahren werden.
So unterschiedlich wie hier die Sichtweisen sind , könnte es auch in der Behörde sein .
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 20. April 2019 um 19:50:17 Uhr:
Dann zeigt mal einen regulären Parkplatz, dessen Stellplätze auf der ,,offenen,, Seite(Zufahrt) abgerundet sind .
Und Achtung: Der hier schon gepostete ist kein Stellplatz und kann daher nicht als ,,Beweis,, akzeptiert werden.
Zeig' DU doch lieber zur Abwechslung mal eine Norm, Rechtsgrundlage o.ä. die explizit besagt dass Parkplatzmarkierung eben NICHT rund sein dürfen!
Eigentlich brauchen wir hier nicht über darf/darf nicht diskutieren, solange wir nicht das Schild an der Einfahrt des Parkplatzes kennen. Wenn da nur ein P steht, kann er da parken wie er will, solange er keinen behindert, oder entgegen der Markierungen parkt (z.B. quer bei Längstmarkierung -> Nr. 74 Anlage 2 StVO), ist ein Zusatzschild "nur in gekennzeichneten Flächen", muss man nachschauen, ob es ein gültiges StVO Zusatzschild ist, oder ein oft "selbst gebasteltes" ungültiges Schild der Gemeinde.
Also zusammengefasst: Ist da an der Einfahrt ein P mit gültigem Zusatzschild, dann muss er zahlen, sonst nicht, denn Nr. 74 Anlage 2 StVO sagt nur, dass man sich an die Markierungen halten muss, aber verbietet nicht das Parken außerhalb!
Im Hintergrund sieht man einige Autos, welche auch einen Strafzettel bekommen müssen, wenn das Zusatzschild vorhanden/gültig ist
Zitat:
@random_user schrieb am 21. April 2019 um 03:24:04 Uhr:
denn Nr. 74 Anlage 2 StVO sagt nur, dass man sich an die Markierungen halten muss, aber verbietet nicht das Parken außerhalb!
Beim zitierten Passus geht es übrigens um "echte" weiße Markierungen, nicht um irgendwelche Randsteine.
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Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 20. April 2019 um 15:50:03 Uhr:
Moment,
die anderen Fotos die du geschickt hast waren aber anders abgegrenzt, hier ist ja ein durchgehender Kantstein.
Also ich würde sagen Bild 1 ist kein Parkplatz, Bild 2 schon, auch wenn der nicht rechteckig ist
Naja, mit viel, viel, Fantasie könnte man das als durchgehenden Kantstein betrachten.
Richtig abheben tut sich diese angebliche Abgrenzung jedoch in keinster Weiße von den Kantsteinen, die die einzelnen Parktaschen voneinander abtrennen.
Und wo bitte existiert eine gesetzliche Regelung, daß eine Parktasche oder Parkfläche "symetrisch" angeordnet sein muß, wie es die Stadt Bielefeld dem TS zu begründen versucht ?!
Für mich ist das jedenfalls eine Frechheit und irreführend und grenzt an Willkür.
Die Antwort, bzw. Begründung hätte sich die Stadt Bielefeld jedenfalls sparen können.
Auch würde Ich, wenn Ich anstelle von @1993nik wäre, weiterhin nicht bezahlen.
(Hab das jetzt auch so nicht mitbekommen, oder wurde bereits erwähnt was die Stadt Bielefeld für das angebliche Falschparken aufruft ?)
Zitat:
@1993nik schrieb am 20. April 2019 um 15:14:38 Uhr:
Die Stadt Bielefeld hat geantwortet.Auch an den Abrundungen ist zu erkennen, dass es sich hier nicht um einen tatsächlichen Parkplatz handelt.
Parkplätze sind immer symmetrisch/ mit geraden Linien angeordnet.
Das Wort "tatsächlich" bedeutet für mich soviel, wie wenn die Stadt Bielefeld selbst nicht so richtig weiß, ob es sich hier um einen Parkplatz handeln soll oder nicht. Jedenfalls suggeriert das Wort "tatsächlich", daß es sich hierbei wohl um eine Auslegungssache handelt und ein gewisser Spielraum vorhanden ist.
Nochmals:
Auf welcher rechtlichen Grundlage versucht es die Stadt zu begründen, daß Parkplätze "immer" symetrisch, bzw. mit geraden Linien angeordnet sind ?!
Ich versetze mich mal in die Lage der Stadt:
man muss unterscheiden zwischen Fahrbahnabgrenzung und Parkbuchtabgrenzung.
Das Erste sind die abgerundeten Randsteine und das Zweite sind die geraden Kantsteine.
An der Ecke fehlt der linke Kantstein, daher keine Parkbucht und somit es es eine gute Einnahmequelle der Stadt.
(der gesamte Parkplatz scheint sowieso eine Goldgrube für die Stadt zu sein, schaut man sich an, wie viele dort kreuz- und quer parken)
Hallo,
ich schwimme mal wieder gegen den Mainstream und behaupte, dass die Fläche am Ende der Parkplätze keinen eigenen Parkplatz darstellt. Nur weil viele vorher Parkende das so gesehen haben ist das Grün verschwunden und der Platz ist versandet. Ich würde schleunigst den Zehner bezahlen bevor es richtig teuer wird.
Gruß
Zitat:
@wpp07 schrieb am 21. April 2019 um 11:13:18 Uhr:
Hallo,
ich schwimme mal wieder gegen den Mainstream und behaupte, dass die Fläche am Ende der Parkplätze keinen eigenen Parkplatz darstellt. Nur weil viele vorher Parkende das so gesehen haben ist das Grün verschwunden und der Platz ist versandet. Ich würde schleunigst den Zehner bezahlen bevor es richtig teuer wird.Gruß
Selbst wenn das kein Parkplatz ist - muss man das als VT eindeutig und unmissverständlich erkennen??
Ich denke nicht. Und dann kann man diesen Irrtum dem TE auch nicht zur Last legen.
Hallo!
Zitat:
@wpp07 schrieb am 21. April 2019 um 11:13:18 Uhr:
[...] Nur weil viele vorher Parkende das so gesehen haben ist das Grün verschwunden und der Platz ist versandet. [...]
Aber wofür dann die Begrenzungssteine zwischen dem Ende der "ehemaligen Grünfläche" und der dahinter noch immer existierenden?
Ich bleibe dabei, bei objektiver Betrachtung (die Stadt ist natürlich nicht unparteiisch und hat ein finanzielles Interesse daran recht zu behalten) bleiben zumindest genug Zweifel, ob das nun tatsächlich keine Parkfläche ist. Es ist Aufgabe der Stadt, Parkflächen und Nicht-Parkflächen zweifelsfrei zu kennzeichnen. Sonst gilt: Im Zweifel ...
Gruß
.SD
Ich bin sicherlich nicht Obrigkeitshörig, ganz im Gegenteil.
Hier jedoch würde ich den Zehner investieren bevor 200+ daraus werden.
Bin ich ein Schisser? Vielleicht!
Gruß
Hallo!
Zitat:
@wpp07 schrieb am 21. April 2019 um 12:05:19 Uhr:
Ich bin sicherlich nicht Obrigkeitshörig, ganz im Gegenteil.
Hier jedoch würde ich den Zehner investieren bevor 200+ daraus werden.
[...]
Und das bedeutet? Du bist im selbst Zweifel, ob du dort in der akuten Situation dies als Parkfläche erkannt und entsprechend, wenn alle anderen Parkfelder bereits belegt wären, genutzt hättest oder eben nicht?
Wie aufwändig kann es denn sein, die nicht zum Parken gedachten Flächen, wenn schon nicht zu sanieren, dann doch wenigstens mit einer provisorischen Begrenzung (Absperrband o. ä.) unmissverständlich zu kennzeichnen?
Aber wer weiß, vielleicht - Achtung Verschwörungstheorie! - kommt es der Stadt und ihrem Haushalt ja sogar ganz gelegen, wenn sich da reihenweise die Leute "irren". Und immer schön zahlen ...
Gruß
.SD
Allzu abwegig ist der Gedanke nicht. Ich hab da von diversen Ordnungsämtern schon ähnlich lautende Aussagen gehört, wenn man mal gefragt hat, wieso bestimmte Sachen nicht eindeutig gekennzeichnet werden.
Wenn diese Stelle nicht durch dauernde Falschparker kaputtgefshren worden wäre, wäre sie mit Gras bewachsen, also Grün- und keine Parkfläche. Inwieweit dies der Frau des TE zu gute zu halten ist, kann nur ein Gerichtsverfahren klären. Wenn es denn sein muss.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 21. April 2019 um 13:10:30 Uhr:
Wenn diese Stelle nicht durch dauernde Falschparker kaputtgefshren worden wäre, wäre sie mit Gras bewachsen, also Grün- und keine Parkfläche.
Genau das bezweifle ich, vorallem wegen des Begrenzungssteins, welcher die vorhandene Grünfläche von allen Parkflächen abgrenzt.
Zudem ist der Untergrund auch der gleiche wie bei den restlichen Parkflächen.
Hallo!
Zitat:
@FWebe schrieb am 21. April 2019 um 13:55:09 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 21. April 2019 um 13:10:30 Uhr:
Wenn diese Stelle nicht durch dauernde Falschparker kaputtgefshren worden wäre, wäre sie mit Gras bewachsen, also Grün- und keine Parkfläche.Genau das bezweifle ich, vorallem wegen des Begrenzungssteins, welcher die vorhandene Grünfläche von allen Parkflächen abgrenzt.
Zudem ist der Untergrund auch der gleiche wie bei den restlichen Parkflächen.
Dem schließe ich mich an. Solange niemand plausibel erklärt, wofür eine Reihe Begrenzungssteine inmitten einer angeblich ursprünglich zusammenhängenden Grünfläche gelegt wurde. Welche sich noch dazu (rein zufällig?) auf genau gleicher Höhe wie nebenan die hintere Begrenzung der regulären Parkflächen befindet.
Gruß
.SD