Angeblich außerhalb der Parkflächenmarkierungen geparkt
Hallo,
meiner Frau wird vorgeworfen, außerhalb der Parkflächenmarkierungen / Parkboxen geparkt zu haben.
Ich habe einmal das Foto der Stadt angehängt und ein Farbfoto von uns, auf welchem man mehr erkennen kann.
Für mich sieht das wie ein ganz normaler Parkplatz aus.
Wir haben einmal kurz beim Amt aangerufen, angeblich wäre sogar eine höhere Strafe fällig, weil auf einem Grünstreifen ooder so ähnlich geparkt wird. Zitat "Da liegt Laub, das sieht man doch."
Das ist doch ein stink normaler Parkplatz am Ende der Reihe. Die Markierung rechts ist genauso wie die Markierung zwischen den ganzen anderen Parkplätzen...
P.S. Ist es eigentlich legitim, dass die Stadt auf dem Foto das Kennzeichen von dem anderen Auto nicht unkenntlich gemacht hat?
Beste Antwort im Thema
Ich sehe hier nur eine Grünfläche, die keine Parkfläche ist, aber von Wildparkern schon stark beschädigt wurde. Meiner Meinung nach hat die Behörde recht.
Grüße vom Ostelch
288 Antworten
Du meinst vermutlich die Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS)
-> Keine Außenwirkung für den VT.
Und: Markierungen im Sinne von Fahrbahnmarkierungen haben wir hier nicht.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 29. April 2019 um 22:16:55 Uhr:
mit der Art des Dokumentes kann ich dienen. Da ging es um Rechtsvorschriften wie welche Linien auf Fahrbahnen und Flächen anzubringen sind, wie breit diese sein müssen, was wie und mit welcher Linie begrenzt wird und und und...…
Eigentlich alle Linien die im Straßenverkehr irgend etwas begrenzen und anzeigen oder aber der Duden für Fahrbahnmarkierungen und das ganze bundeseinheitlich gültig.
Wenn ich mich damals nicht selbst mit Parkraum beschäftigt hätte wäre es mir auch nicht in Erinnerung geblieben.
In dem Fall, sind ja hier noch nicht mal Linien, von denen Du sprichst, vorhanden.
Hier existiert nur eine Fläche, die sich als angeblicher "Nicht-Parkplatz" optisch in keinster Weiße von den Parkplätzen daneben nicht unterscheidet.
Desweiteren ist der Parkplatz, wie Ich schon geschrieben habe, "allgemein" in einem mehr als desolaten Zustand. Nicht nur was die Stellflächen an sich betrifft, sondern auch die Abgrenzungen, die die einzelnen Parkplätze von einander trennen.
Auch hier ist keine klare Trennung von Parkplatz und Nicht-Parkplatz vorhanden.
Wenn es sich also in deiner Definition nach um einen "bundeseinheitlichen Duden für Fahrbahnmarkierungen" handelt, so hat die Stadt Bielefeld demnach noch gewaltigen Nachholbedarf bzgl der richtigen Kennzeichnung.
Oder entspricht diese Kennzeichnung, wie sie hier auf diesem Parkplatz (nicht) vorhanden ist diesem "bundeseinheitlichen Duden für Fahrbahnmarkierungen" ?!
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 30. April 2019 um 09:36:26 Uhr:
Langsam dürfte das Thema ausdiskutiert sein.
Dann streiche es einfach von deiner Favoritenliste und erspare dir unnötigen Leseaufwand. 😉
Grüße vom Ostelch
Ähnliche Themen
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 30. April 2019 um 09:36:26 Uhr:
Langsam dürfte das Thema ausdiskutiert sein.
Für mich ist es weiterhin interessant und auch noch offen !
Zumindest so lange bis man weiß wie es für @1993nik ausgegangen ist und mit welchen Begründungen die Stadt Bielefeld weiterhin versucht das Geld einzutreiben.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. April 2019 um 09:43:14 Uhr:
Zumindest so lange bis man weiß wie es für @1993nik ausgegangen ist ...
Richtig, daher nicht so viel OT daß es zur Schließung kommt.
Ich wage mal eine Prognose: Die Stadt hält den Vorwurf aufrecht und entweder zahlt der TE die 10,- oder ein Richter stellt das gleich ohne Verhandlung ein.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. April 2019 um 09:20:10 Uhr:
In dem Fall, sind ja hier noch nicht mal Linien, von denen Du sprichst, vorhanden.
Hier existiert nur eine Fläche, die sich als angeblicher "Nicht-Parkplatz" optisch in keinster Weiße von den Parkplätzen daneben nicht unterscheidet.
Desweiteren ist der Parkplatz, wie Ich schon geschrieben habe, "allgemein" in einem mehr als desolaten Zustand. Nicht nur was die Stellflächen an sich betrifft, sondern auch die Abgrenzungen, die die einzelnen Parkplätze von einander trennen.
Auch hier ist keine klare Trennung von Parkplatz und Nicht-Parkplatz vorhanden.Wenn es sich also in deiner Definition nach um einen "bundeseinheitlichen Duden für Fahrbahnmarkierungen" handelt, so hat die Stadt Bielefeld demnach noch gewaltigen Nachholbedarf bzgl der richtigen Kennzeichnung.
Oder entspricht diese Kennzeichnung, wie sie hier auf diesem Parkplatz (nicht) vorhanden ist diesem "bundeseinheitlichen Duden für Fahrbahnmarkierungen" ?!
Hättest du meine Postings aufmerksam gelesen, dann wüsstest du, dass ich deine Fragen nicht beantworten kann. Hätte ich die Unterlage noch, würde ich gerne deine Fragen beantworten. Die Alternative ist, du machst dich selbst auf die suche im Netz. Ich habe es damals gefunden, dann wirst du dazu doch auch in der Lage sein. Ich hatte damals nur eine Idee, dass es so etwas geben muss, du weist es über mich.
Also wirst du das doch hinkriegen. Mich interessiert das Thema viel zu wenig als dass ich mich vor einen Karren spannen lasse und für dich suche.
Und ob die Stadt Bielefeld Nachholbedarf hat, dass kannst du wenn du es gefunden hast auch beantworten. Wenn du darüber nachdenkst wie sinnvoll es ist, mir diese Frage zu stellen, dann wirst du wie ich auch darüber schmunzeln.
Ansonsten wünsche ich dir wenn es dich so brennend interessiert viel Spaß bei der Suche im Netz und morgen einen schönen Feiertag. Da du da wahrscheinlich frei hast, hast du ja zum Suchen alle Zeit der Welt.
Hallo!
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 29. April 2019 um 22:16:55 Uhr:
mit der Art des Dokumentes kann ich dienen. Da ging es um Rechtsvorschriften wie welche Linien auf Fahrbahnen und Flächen anzubringen sind, wie breit diese sein müssen, was wie und mit welcher Linie begrenzt wird und und und...…
Eigentlich alle Linien die im Straßenverkehr irgend etwas begrenzen und anzeigen oder aber der Duden für Fahrbahnmarkierungen und das ganze bundeseinheitlich gültig.
[...]
Für mich klingt das nach einer Art von Ausführungsbestimmungen für den Straßenbau, welche Relevanz sollte das für mich als Verkehrsteilnehmer haben? Wie hier schon mehrfach angeführt, ist wohl mehr als fraglich, ob die Stadt ihr Parkknöllchen mit diesem "Markierungs-Duden" erfolgreich wird begründen können, sollte die Angelegenheit (wider Erwarten) doch vor einer unabhängigen Schiedsstelle landen.
Es bleibt spannend, ich anstelle des TE wüsste jedenfalls nicht, wie weit ich meine Gegenwehr treiben würde. Aber nicht aus Angst davor den Kürzeren zu ziehen, sondern schlicht weil mir dann doch meine Zeit zu schade wäre angesichts der Bagatelle, um die es hier genaugenommen geht. Andererseits ... irgendjemand muss ja mal den Anfang machen und der Stadt bei solchen Machenschaften ein virtuelles Stoppschild hinstellen!
Gruß
.SD
Ich Frage mich was die Leute von sich geben, wenn der TE vor Gericht den kürzeren ziehen sollte. Tyrannenstaat? Staatswillkür? Unterdrückung?
So viele Leute deren Rechtsempfinden nur bis zum eigenen Geldbeutel geht.
Zitat:
@.SD schrieb am 30. April 2019 um 17:02:57 Uhr:
Für mich klingt das nach einer Art von Ausführungsbestimmungen für den Straßenbau, welche Relevanz sollte das für mich als Verkehrsteilnehmer haben?
Daher wäre meine Idee nach VwV (Verwaltungsvorschriften) zu suchen (evtl. zur StVO). Ich war diesbezüglich nicht erfolgreich, aber vielleicht hilft es wem.
Zitat:
@Haasinger schrieb am 30. April 2019 um 17:35:47 Uhr:
So viele Leute deren Rechtsempfinden nur bis zum eigenen Geldbeutel geht.
Wo genau siehst du da den Unterschied zum Staat?
Hallo!
Zitat:
@Haasinger schrieb am 30. April 2019 um 17:35:47 Uhr:
Ich Frage mich was die Leute von sich geben, wenn der TE vor Gericht den kürzeren ziehen sollte.
Das hinge ganz von der Urteilsbegründung ab. Ich z. B. sage ja nicht, dass ich hundertprozentig sicher bin, dieses hypothetische Verfahren zu gewinnen. Ich halte aber die Wahrscheinlichkeit für sehr hoch. Weil mir jeder stichhaltige Anhaltspunkt dafür fehlt, weshalb ausgerechnet diese Randflächen keine Parkfelder sein sollen. Wie schon einmal "gesagt", ich hätte mich da ebenfalls ohne jedes Bedenken hingestellt.
Ich bin sicher der Letzte, der "ein Fass aufmachen" würde, wegen einer Strafe aufgrund eindeutigen Fehlverhaltens meinerseits. Zu Unrecht zahlen möchte ich jedoch auch nicht ... und es hat für mich einen sehr schalen Beigeschmack, wie hier die nicht eindeutige Situation ausgenutzt wird. Aber wer weiß, vielleicht vermag ja ein unabhängiger Richter mir meinen Denkfehler plausibel zu erklären.
Bis dahin hat es die Stadt in der Hand, ihre Forderung anhand eines klar zu benennenden Verstoßes gegen ganz konkrete Vorschriften eindeutig zu begründen. Allein auf der Fläche liegendes Laub oder abgerundete Außenbegrenzungen sind für mich keine Anzeichen, keinen Parkplatz vor mir zu haben.
Gruß
.SD
Gruß
.SD
Vom bezahlen her drücke ich es einmal so aus. Ich werde mit Motorrad und Auto so oft nicht erwischt, dass ich die 10,-Euro schon längst bezahlt hätte. Selbst einen Einspruch zu schreiben, wäre mir da schon zu viel Zeit verschwendet.
Zitat:
@.SD schrieb am 30. April 2019 um 18:26:45 Uhr:
..........
Bis dahin hat es die Stadt in der Hand, ihre Forderung anhand eines klar zu benennenden Verstoßes gegen ganz konkrete Vorschriften eindeutig zu begründen. .............
Gruß
.SD
Was ist an dem Tatvorwurf nicht zu verstehen? Die Stadt hat deine geforderten Hausaufgaben längst gemacht und Stellung bezogen.
Und jetzt ist der Spieß umgedreht und der TE muss beweisen, dass der Tatvorwurf nicht stimmt
Hallo!
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 30. April 2019 um 19:47:47 Uhr:
Was ist an dem Tatvorwurf nicht zu verstehen? Die Stadt hat deine geforderten Hausaufgaben längst gemacht und Stellung bezogen.Und jetzt ist der Spieß umgedreht und der TE muss beweisen, dass der Tatvorwurf nicht stimmt
Der Tatvorwurf ist glasklar, die Begründung nur leider lächerlich. Der Angeschuldigte muss zunächt einmal gar nichts beweisen. Die Stadt erhebt eine Forderung und muss diese juristisch einwandfrei belegen. Nicht umgekehrt. Wenn du meinst, sie hätte diese Begründung so geliefert ... bitte sehr. Ich bin komplett anderer Meinung. So wie viele andere hier.
Und wenn in einer bestimmten Situation die überwiegende Zahl der diese Beurteilenden zu einer (lt. Meinung der Stadt) falschen Ansicht gelangt, dann stimmt ja vielleicht entweder die Position der Stadt nicht oder die zur Verfügung stehenden Beurteilungskriterien sind wenigstens mal arg zweideutig. Und wie lautet ein wichtiger Grundsatz: Im Zweifel für, nicht gegen den "Angeklagten".
Gruß
.SD