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Angeblich außerhalb der Parkflächenmarkierungen geparkt

Volvo V40 1 (V/644/645)
Themenstarteram 5. April 2019 um 14:00

Hallo,

meiner Frau wird vorgeworfen, außerhalb der Parkflächenmarkierungen / Parkboxen geparkt zu haben.

Ich habe einmal das Foto der Stadt angehängt und ein Farbfoto von uns, auf welchem man mehr erkennen kann.

Für mich sieht das wie ein ganz normaler Parkplatz aus.

Wir haben einmal kurz beim Amt aangerufen, angeblich wäre sogar eine höhere Strafe fällig, weil auf einem Grünstreifen ooder so ähnlich geparkt wird. Zitat "Da liegt Laub, das sieht man doch."

Das ist doch ein stink normaler Parkplatz am Ende der Reihe. Die Markierung rechts ist genauso wie die Markierung zwischen den ganzen anderen Parkplätzen...

P.S. Ist es eigentlich legitim, dass die Stadt auf dem Foto das Kennzeichen von dem anderen Auto nicht unkenntlich gemacht hat?

Scharzweiß
Farbe
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Ich sehe hier nur eine Grünfläche, die keine Parkfläche ist, aber von Wildparkern schon stark beschädigt wurde. Meiner Meinung nach hat die Behörde recht.

Grüße vom Ostelch

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am 5. April 2019 um 17:01

Die haben schon echt undeutschen Humor, wenn sie das ne Gruenflaeche nennen. Typisch Gemeinde - nichts unternehmen und alles dem Buerger aufdrücken .

Mit viel Fantasie erkennt man schon, dass das anders markiert ist. Frage ist, wie der Parkplatz an sich gekennzeichnet ist. Aber lohnt sich das? Die Gemeinde hat ja sehr offensichtlich Geld nötig im Lande der schwäbischen Hausfrau.

Ist der Parkplatz zufällig unterhalb des Klinikverbundes in Sindelfingen?

Themenstarteram 5. April 2019 um 17:30

Der Parkplatz ist in Bielefeld.

Was diesen "Findling" angeht, der ist für die reguläre Begrenzung zuständig. Hier ein Foto von anderen regulären Parkplätzen.

Farbe2
Themenstarteram 5. April 2019 um 17:31

Und dort gibt es auch solche "Parkplätze". Da kann ich versehen, dass das kein Parkplatz mehr ist.

Farbe3
Themenstarteram 5. April 2019 um 17:32

Zitat:

@Amen schrieb am 5. April 2019 um 19:01:09 Uhr:

Die haben schon echt undeutschen Humor, wenn sie das ne Gruenflaeche nennen. Typisch Gemeinde - nichts unternehmen und alles dem Buerger aufdrücken .

Mit viel Fantasie erkennt man schon, dass das anders markiert ist. Frage ist, wie der Parkplatz an sich gekennzeichnet ist. Aber lohnt sich das? Die Gemeinde hat ja sehr offensichtlich Geld nötig im Lande der schwäbischen Hausfrau.

Die Gemeinde ist Bielefeld. Die kontrollieren auch nachts in Gegenden wo es aufgrund von Baustellen temporär zu wenig Parkplätze gibt...

Themenstarteram 5. April 2019 um 17:33

Zitat:

@mark29 schrieb am 5. April 2019 um 17:21:40 Uhr:

Naja, an erkennt Reste einer Abgrenzung.... auch wenn man Fantasie braucht eine Unterscheidung zwischen der "Parkfläche" und der "Grünfläche" erkennen zu können, kann es sein, dass es formal richtig ist.

Allerdings kann man bestimmt etwas einwänden- so wie bei einem zugewachsenen Verkehrsschild was dadurch seine Wirkung verlieren kann.

Diese Reste stellen die reguläre Abgrenzung zwischen zwei Parkplätzen dar.

Was wird denn konkret vorgeworfen; also welcher Tatbestand?

Themenstarteram 5. April 2019 um 17:49

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 5. April 2019 um 19:38:10 Uhr:

Was wird denn konkret vorgeworfen; also welcher Tatbestand?

"Parken außerhalb der Parkflächenmarkierungen / Parkboxen", das ist der Tatbestand.

Alleine der Fakt dass die Abgrenzung zur "Straße" einen Bogen macht, bedeutet für mich offensichtlich dass das kein Parkplatz mehr ist.

Auch liegen die Steine, welche Parkplätze teilen, nicht direkt am gepflasterten Bereich an. Der rechts von deiner Frau geht aber bis zum Pflaster.

Zitat:

@1993nik schrieb am 5. April 2019 um 19:30:51 Uhr:

Der Parkplatz ist in Bielefeld.

Was diesen "Findling" angeht, der ist für die reguläre Begrenzung zuständig. Hier ein Foto von anderen regulären Parkplätzen.

Bielefeld,:o , das gibt's doch gar nicht!;) :D

Zitat:

@1993nik schrieb am 5. April 2019 um 19:49:19 Uhr:

"Parken außerhalb der Parkflächenmarkierungen / Parkboxen", das ist der Tatbestand.

Außerhalb der Parkboxen ist kein Tatbestand. Allenfalls außerhalb von (weißen) Parkflächenmarkierungen. Und die gibt es dort offensichtlich nicht.

Sofern es an der Einfahrt des Parkplatzes kein Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen "nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen" gibt, wird das Parken außerhalb dieser Flächen nicht verboten. Und selbst für den Fall, dass ein solches Zeichen existiert, würde ich in der baulichen Gestaltung nicht unbedingt eine hinreichende Kennzeichnung sehen.

Wie sieht der Stellplatz denn ohne parkende Fahrzeug aus (im Idealfall auch ohne ein KFZ daneben)?

Dies frugte man unbeantwortet schon weiter vorne ...

Themenstarteram 5. April 2019 um 19:21

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 5. April 2019 um 19:54:49 Uhr:

Zitat:

@1993nik schrieb am 5. April 2019 um 19:49:19 Uhr:

"Parken außerhalb der Parkflächenmarkierungen / Parkboxen", das ist der Tatbestand.

Außerhalb der Parkboxen ist kein Tatbestand. Allenfalls außerhalb von (weißen) Parkflächenmarkierungen. Und die gibt es dort offensichtlich nicht.

Sofern es an der Einfahrt des Parkplatzes kein Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen "nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen" gibt, wird das Parken außerhalb dieser Flächen nicht verboten. Und selbst für den Fall, dass ein solches Zeichen existiert, würde ich in der baulichen Gestaltung nicht unbedingt eine hinreichende Kennzeichnung sehen.

Wie sieht der Stellplatz denn ohne parkende Fahrzeug aus (im Idealfall auch ohne ein KFZ daneben)?

Ich habe momentan kein Foto ohne Auto. Weil dieser Platz fast täglich auch zugeparkt ist. Ebenso wie viele ähnliche Parkplätze, die sich am Ende einer Reihe befinden.

Ich werde aber innerhalb der nächsten Tage hoffentlich eines nachreichen können.

Zitat:

@1993nik schrieb am 5. April 2019 um 19:30:51 Uhr:

Was diesen "Findling" angeht, der ist für die reguläre Begrenzung zuständig. Hier ein Foto von anderen regulären Parkplätzen.

Die Abgrenzung bei dir sieht exakt genau so aus wie diese Parkbuchtenbegrenzungen. Ich kann nicht erkennen, warum das eine ein Parkplatz ist und das andere nicht.

Ich fasse mal zusammen. Die einen halten die Fläche für eine (kaputtgeparkte) Grünfläche, die anderen meinen, es sei ein regulärer Parkplatz. Nach bestandskräftigem Abschluss des Verfahrens werden wir wissen, wer recht hatte. Ich hoffe, der TE informiert uns. ;)

 

Grüße vom Ostelch

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