Angaben zu Jahresfahrleistungen bei der Versicherung

Habe da mal eine Frage: Letztes Jahr habe ich beim Kauf des Twingos der Versicherung angegeben, die Laufleistung liegt bei 15.000 km p.a.
Im Dezember habe ich dies bereits auf 20.000 km korrigieren lassen.

Jetzt ist ein Jahr rum und ich habe die 30.000 km Marke erreicht. Die Fahrleistungen werden aber in Zukunft nicht mehr so hoch sein und ca. bei den angegebenen 20.000 km liegen.

Soll ich nun wieder den Beitragssatz ändern lassen? Würde die Versicherung im Falle eines Falles eine Schadensregulierung in voller Höhe verweigern, weil 10.000 km zuviel gefahren wurden?

Danke

Tex

57 Antworten

WIrd eigentlich außer bei einem Unfall der Kilometerstand jemand wieder an die Versicherung gemeldet?
Ich habe seit Januar 2003 wenig mehr als 10.000km mit meinem Auto hinter mich gebracht, gemeldet sind 6.000/Jahr, also habe ich inzwischen etwa 3500 km "Guthaben", bevor ich auf die rechnerischen 6.000/Jahr kommen würde. 🙂

Wird der aktuelle Kilometerstand überhaupt irgendwie erhoben?
Ich frage, weil mein Auto ja beim parken angefahren wurde, und die regulierende Versicherung ist zufällig meine eigene. Ich habe die einfach drauf hingewiesen (zwecks Kontodaten usw.).
Die Werkstatt meldet vermutlich den Kilometerstand, wird das bei der Versicherung erfasst?

Wäre bedauerlich, weil das "Guthaben" wollte ich mal bei einer Urlaubsreise verbraten 😁

Das sollte hier kein Probem darstellen, auch wenn es ein Guthaben in dem Sinn nicht gibt.

Gerade eine nicht normale Urlaubsfahrt kann auch mal ein Abweichen von der Norm darstellen. Im Gesamtmittel über die Jahre stimmt der durchschnittliche Wert ja.

Zitat:

Original geschrieben von Gott78


Danke für die Aufklärung, ohne dich wäre ich direkt dumm gestorben. 🙂

Weist du wie ein Vertrag zustande kommt ? Wenn ja, werden dir die Nachteile dieser Vorgehensweise bekannt sein.

Ich hatte damals so einen richtig schönen Fall, Kunde unterschreibt Antrag, wir faxen ihn weg und schicken den Datensatz. 6 Monate später hat der Kunde einen Wildunfall. Warum der Vertrag nicht policiert wurde, der Kunde wegen "fehlenden" Versicherungsschutz nicht angemahnt wurde und wo mit einmal der Antrag hin war konnte sich keiner erklären.
Da der Kunde jedoch sein Duplikat mit Datum und Unterschrift/ Stempel vorlegen konnte, wurde logischerweise ganz unbürokratisch der Schaden bezahlt und als Entschuldigung auch die SB.

Christo

Tolle Versicherung, die die Kundschaft ein halbes Jahr auf die Police warten lässt.

tztztztztz.

Bei guten Versicherungen dauert sowas nichtmal 4 Wochen. Ich würde mich fragen, ob da nicht alle dumm sterben, wenn sie ihr vorhandenes Wissen erst dann preisgeben, nachdem sie einen anderen nach den gängigen Geschäftsmethoden gefragt haben.

*looooooooool*
"Die Kundschaft" - er sprach von einem Kunden.
Aber natürlich ist das bei allem und jedem so, ohne Ausnahme *gg*

Und zum Glück gibts doch immer wieder Menschen wie dich, bei denen nie etwas wegkommt oder Fehler passieren - die Welt ist so schön.

"Bei guten Versicherungen dauert so etwas 4 Wochen" - die Qualität einer Vrsicherung bemißt sich also nach Schnelligkeit in der Policierung? Wäre mir zwar neu, aber wenn du meinst...

Grüße
Schreddi

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Zitat:

Original geschrieben von Torian


WIrd eigentlich außer bei einem Unfall der Kilometerstand jemand wieder an die Versicherung gemeldet?

Ich kann nur sagen, wie es bei uns läuft. Die Kunden bekommen gegen Ende des Jahres eine Mitteilungskarte, auf der sie den Km-Stand zum 1.1. eintragen müssen. Die Karte geht als Antwort zurück. Ob die Kunden, die die Karte gar nicht erst zurücksenden, gemahnt werden, kann ich nicht sagen, da ich nicht in der Vertragsabteilung arbeite.

Offenbar werden diese Antwortkarten nach Eingang bearbeitet im Sinne von Km-Stand einpflegen, ggfs. Vertragsänderung veranlassen und das wars. Die Karten werden nicht verfilmt, ist wahrscheinlich zu aufwendig.

Da hatte ich kürzlich einen Fall: Der VN macht einen Glasbruchschaden geltend. Beim Erfragen des Km-Standes kam ein ganz erheblicher Km-Verstoß (also nur 5.000 Km vereinbart und etwa 40.000 km drüber).

Der VN hat von der Vertragsabteilung eine Änderung zum Vertrag bekommen, hatte höhere Prämie und ganz erheblichen Strafbeitrag (ca. 1000 Euro auf die Jahre gerechnet).

Nun meinte aber der VN clevererweise, dass er zur Fälligkeit die Antwortkarte richtig ausgefüllt an uns gesandt hätte und wir hätten nicht auf den offensichtlich höheren Km-Stand reagiert. Da das aus dem o.g. Grund für niemanden mehr nachvollziehbar und prüfbar war, wurde letztlich auf den Strafbeitrag verzichtet.

Ansonsten werden bei uns logischerweise bei jedem Schadenereignis die Km-Stände eingegeben, also z.B. auch bei Glasbruchschäden in der Teilkasko.

Zitat:

Original geschrieben von Joe2277


Tolle Versicherung, die die Kundschaft ein halbes Jahr auf die Police warten lässt.
tztztztztz.
Bei guten Versicherungen dauert sowas nichtmal 4 Wochen. Ich würde mich fragen, ob da nicht alle dumm sterben, wenn sie ihr vorhandenes Wissen erst dann preisgeben, nachdem sie einen anderen nach den gängigen Geschäftsmethoden gefragt haben.

Zu Platz 1 im map-Report hats gereicht. 😉

Selbst in den Klatschblättern wie Finanztest und GeldIdee und wie se alle heißen stehen wir sehr gut da, ohne Werbung in besagten Zeitschriften zu machen. Also halt dich zurück.

Überall passieren Fehler, mehr als du glaubst.
Und die Policierung hängt unter anderem auch von der Schnelligkeit der Zulassungsstelle und dem GDV ab, da erst nach Eingang der Versicherungsbestätigungskarte bei dem Versicherer die Police geschickt werden kann. Vertragsänderungen und Schäden werden bei uns im allg. innerhalb von 1 Woche abgeschlossen, aber auch hier gibt es Ausnahmen.

Christo

Was mich mal interessieren würde ist, wenn ich z.b. 20.000 im Jahr fahren darf.

Ich verfahre im Januar bis März 19.000km und baue einen Unfall. Die Jahreskilometerleistung hab ich also nicht überschritten.

Der VN könnte ja ab April-Dezember im Ausland sein und hat dort ein anderes Auto.

Zitat:

Original geschrieben von querys


Was mich mal interessieren würde ist, wenn ich z.b. 20.000 im Jahr fahren darf.

Ich verfahre im Januar bis März 19.000km und baue einen Unfall. Die Jahreskilometerleistung hab ich also nicht überschritten.

Der VN könnte ja ab April-Dezember im Ausland sein und hat dort ein anderes Auto.

Ist OK, mein Bruder fährt seine 15.000 auch in 6 Monaten und gibt nur die 15.000 an weil der Wagen den Rest stillgelegt ist. Solange nix überschritten ist gibts auch keinen Ärger.

Christo

Januar bis März ist 1/4 des Jahres.

Macht bei bis dahin gefahrenen 19.000 km eine Jahresfahrleistung von 76.000 km und Du bist fällig.
Es sei denn, Du kannst glaubhaft nachweisen, dass Du regelmäßig von April bis Dezember läufst ... 😉

Beim Saisonkennzechen sieht das natürlich anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Januar bis März ist 1/4 des Jahres.

Macht bei bis dahin gefahrenen 19.000 km eine Jahresfahrleistung von 76.000 km und Du bist fällig.
Es sei denn, Du kannst glaubhaft nachweisen, dass Du regelmäßig von April bis Dezember läufst ... 😉

Nein, muss er nicht, es geht um die Jahresfahrleistung und nicht um die Jahresfahrleistung im Monatsdurchschnitt. Wenn ich im Januar und Februar in Ski-Urlaub fahre sind auch 4.000km weg und der Wagen fährt im Jahr trotzdem nicht mehr als 9.000.

Und wenn er sagt, er meldet seinen Wagen im April ab, muss er nichts glaubhaft machen.
Mein Bruder meldet sein Fahrzeug auch 5x im Jahr ab und an, da die Planung bei unserer Bundeswehr fürn Arsch ist.

Christo

Zitat:

Original geschrieben von motoele


... und was kostet so was im schnitt, wenn man bemerkt, dass man mit seiner angegebenen Jahreskilometerleistung nicht hinkommt und dieses dann seiner Versicherung mitteilt????

Was lassen die Versicherer sich so etwas kosten??

Nur die Nachentrichtung des richtigen Beitrages rückwirkend für den derzeitigen Abrechnungszeitraum

mfg trullyman

Gut das ich das Problem habe bei nem 5 stelligem tacho und ner fahrleistung von 50000 km im Jahr.

@Christo,

19.000 in drei Monaten und 1.000 in den restlichen 9 Monaten?
Sind dann eben in den ersten drei Monaten 18.667 km für Skiurlaube (oder sonstige Sonderfahrten) draufgegangen 😉

Da lacht sich jeder Richter krumm und bucklig.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Da lacht sich jeder Richter krumm und bucklig.

Ich glaube nicht, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist, darf damit nicht gefahren werden. Es geht hier um die Jahreskilometer und wie und wann die gefahren werden ist egal!

( Annahme von querys )
Der VN könnte ja ab April-Dezember im Ausland sein und hat dort ein anderes Auto.

Christo

Moin,

Wenn der Unfall bei 19.000 km passiert ... ist der VN im grünen Bereich. Wann und wie er die 20.000 km fährt, steht ihm doch frei ... und wenn der VN eventuell, wie ich auch, 2-4 Autos hat ... verschiebt sich das recht flott. Denn ich fahre mit einem Auto auch bevorzugt mehr im Sommer und reiße die vertraglichen 9000 km meist auch in 3 Monaten runter, obwohl der Wagen 5 angemeldet ist.

Probleme bekommt man nur *fg* Wenn man wirklich fuscht. Aber ... eine Annahme reicht dafür normalerweise nicht aus 😉

MFG Kester

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