Angaben zu Jahresfahrleistungen bei der Versicherung
Habe da mal eine Frage: Letztes Jahr habe ich beim Kauf des Twingos der Versicherung angegeben, die Laufleistung liegt bei 15.000 km p.a.
Im Dezember habe ich dies bereits auf 20.000 km korrigieren lassen.
Jetzt ist ein Jahr rum und ich habe die 30.000 km Marke erreicht. Die Fahrleistungen werden aber in Zukunft nicht mehr so hoch sein und ca. bei den angegebenen 20.000 km liegen.
Soll ich nun wieder den Beitragssatz ändern lassen? Würde die Versicherung im Falle eines Falles eine Schadensregulierung in voller Höhe verweigern, weil 10.000 km zuviel gefahren wurden?
Danke
Tex
57 Antworten
Man sollte die KM-Angabe annähernd genau machen, die meisten Versicherer "erlauben" aber eine Abweichung von etwa 20 %, da niemand genau wissen kann, wieviel er denn nun in jedem einzelnen Jahr fahren kann.
Meine Versicherung jedenfalls ist froh, wenn sie nich andauernd die Verträge hinsichtlich der Laufleistung ändern muss.
Ich persönlich habe beruflich viel mit Kfz-Schadenfällen zu tun. Mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, in dem die Angabe einer zu geringen Fahrleistung zu irgendwelchen Nachteilen für den Versicherten geführt hat (Ausnahme: 9.000 km angegeben und dann tatsächlich 20.000 gefahren).
Grüße
Holgi
Daran sieht man mal, wie unterschiedlich die Versicherungen das handhaben.
Bei uns führt der Kilometer-Verstoß in aller Regel zu einer automatischen Korrektur des Vertrages und damit auch des Beitrages und es wird gegenüber dem VN ein Strafbeitrag erhoben.
Dies wird bei uns von der Vertragsabteilung ausgelöst, die maschinell durch die Schadenanlage vom Verstoß informiert wird.
Es gab bei uns sogar Zeiten, in denen der Strafbeitrag direkt von der Kaskoentschädigung einbehalten wurde.
Sofort Vertragsstrafe ohne Hintergrund?
Halt ich für'n Gerücht - ganz ehrlich.
Grüße
Schreddi
PS: Außerdem muss da nix mitgeteilt werden, das errechnet sich von ganz allein wenn die km-Stands-Meldung kommt - maschinell.... Und dann kann man immer noch reden.
Zitat:
Original geschrieben von Joe2277
Ich gehe hier nicht auf Kundenfang. Wollte nur eine Möglichkeit zeigen, wie man seine Versicherung, gemessen an den verschiedensten Rabattmöglichkeiten, selbst ausrechnen kann, ohne das ein Vertrag zustande kommt. Am Ende kann ja jeder selbst entscheiden, wieviel er bei welcher Versicherung bezahlen möchte. Sorry, wenn es den Anschein von Werbung hatte. Kommt nicht wieder vor.
musst dich nicht entschuldigen. der ersteller hat nach dem kostenunterschied gefragt und du hast ihm eine möglichkeit genannt, das zu berechnen.
nur weil jemand denkt, die welt bestünde aus kapitalistenschweinen....
irgendwie lustig die beschwerde. ich hab hier noch n paar rote socken liegen, willst die haben?
ps: nicht ernst nehmen, bin schlecht drauf
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Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Sofort Vertragsstrafe ohne Hintergrund?
Halt ich für'n Gerücht - ganz ehrlich.Wieso ohne Hintergrund, mit der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag erkenn der versicherungfsnehmer das Tarifwerk an.
PS: Außerdem muss da nix mitgeteilt werden, das errechnet sich von ganz allein wenn die km-Stands-Meldung kommt - maschinell.... Und dann kann man immer noch reden.
Es kommt bei vielen Versicherern automatisch keine Nachfrage nach dem Km Stand/ Fahrleistung.
Kannst ja mal dem Sachverständigen der z.B. ein Unfallgutachten macht (mit Km Stand) hierzu Erkläuterungen abgeben, wenn du im Krankenhaus liegst und nicht mehr gesprächig bist..
Warum sollte ich dem Sachverständigen Erläuterungen abgeben wollen?
Es ist nur nicht wahr, dass sofort ne Strafe aufgebrummt wird - nicht beim angegebenen Versicherer.
Und es ist wahr, dass bei Mitteilung eines km-Standes (sei es wegen Unfall, sei es wegen irgendner Vertragsumstellung die den km-Stand benötigt) wir dies maschinell erledigt - also automatisch, der Sachbearbeiter klickts nur noch durch.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Warum sollte ich dem Sachverständigen Erläuterungen abgeben wollen?
Es ist nur nicht wahr, dass sofort ne Strafe aufgebrummt wird - nicht beim angegebenen Versicherer.
Und es ist wahr, dass bei Mitteilung eines km-Standes (sei es wegen Unfall, sei es wegen irgendner Vertragsumstellung die den km-Stand benötigt) wir dies maschinell erledigt - also automatisch, der Sachbearbeiter klickts nur noch durch.
Grüße
Schreddi
Hallo Schreddi,
hab mir extra die Mühe gemacht Dir mal´n Teil aus den Tarifbestimmungen der ******* als Datei anzuhängen.(Stand 01.01.2004) Kannste ja mal still für dich durchlesen und dann beim Behauptungen aufstellen, beim nächsten mal, vorher informieren.
Nix automatisch/nix maschinell, du unterschreibst im Antrag Kfz.-Versicherung und bestätigst mit deiner Unterschrift die Angaben und sonst keiner.
Ebenso bist du zur Angabe bei Änderungen verpflichtet.
Also vorher informieren.
Gruß
Alias Trullyman
****** Edititiert wegen Werbung!
Bitte PN lesen!!
Gruß Totti-Amun
Wo ist was angehängt, ich will auch lesen.
Kannst du endlich mal diese peinliche Werbung lassen! Was auf dem Papier steht und was in der Praxis getan wird ist zweierlei. Die Aussage meiner K-Abteilung ist, bisher mußte niemand die Vertragsstrafe zahlen, nur den Differenzbetrag.
Infoanforderung unter ichbin@beiderRasenmäherversicherung.de
Christo
@Trullyman:
Du bist peinlich 😉
Erstens hättest wenigstens den neuen Tarif anhängen können.
Zweitens brauchste das an sich auch nicht, da ich das Tarifwerk kenne.
Und drittens verstehst duz gar nicht, was ich mein *lol*.
Worum ging es denn? Um Neuabschluss?
Nein.... Es ging um Verstöße - die können natürlich nicht beim Vertragsabschluß entstehen.
Oder bist u da wieder soviel besser informiert als alle anderen? *gggg*
Und im Falle des Verstoßes ist es bei der von dir angesprochenen (und leider peinlich beworbenen - sie hats nicht nötig) Versicherung ein automatischer Ablauf der Nachberechnung - also "maschinell" (vs. "Manuell"😉.
Z.B. bei ner Vertragsänderung, bei der km-Angabe wichtig wird und dort schließlich festgestellt wird, dass überschritten.
Sofortige Vertragsstrafe hingegen ist Blödsinn - das gibts bei der Versicherung nicht sofort - einfach nur die Unwahrheit 🙂
Grüße
Schreddi
PS: Das letzte Seminar im Jahr 1990 gemacht? *gg*
KFZ-Anträge werden heute nicht mehr unterschrieben!
Geht heute alles ohne Unterschrift, womit man dann als Versicherungsnehmer erstmal aus dem Schneider ist, wenn es am Ende des Versicherungsjahres, oder im Schadensfall Abweichungen zum Vertragsabschluss gibt. Man ist zwar gehalten den Versicherungsschein zu lesen und eventuelle Fehler umgehend zu melden, aber will einem was, wenn man als "Normalsterblicher" nicht in der Lage ist, einen Versicherungsschein im Sinne des Versicherers zu lesen?
Zitat:
Original geschrieben von Joe2277
KFZ-Anträge werden heute nicht mehr unterschrieben!
Geht heute alles ohne Unterschrift, womit man dann als Versicherungsnehmer erstmal aus dem Schneider ist, wenn es am Ende des Versicherungsjahres, oder im Schadensfall Abweichungen zum Vertragsabschluss gibt. Man ist zwar gehalten den Versicherungsschein zu lesen und eventuelle Fehler umgehend zu melden, aber will einem was, wenn man als "Normalsterblicher" nicht in der Lage ist, einen Versicherungsschein im Sinne des Versicherers zu lesen?
Aha, meine Kunden MÜSSEN noch unterschreiben!
Es gibt jedoch Unternehmen, welche darauf verzichten und dem Kunden die Police zuschicken, widerspricht dieser innerhalb von 2 Wochen nicht, gilt der Vertrag als zustandegekommen.
Ich halte diese Vorgehensweise allerdings im Hinblick auf die Sicherheit für bedenklich, du als Kunde mußt nachweisen, dass du Versicherungsschutz beantragt hast. Kommt es vor der Policierung zum Unfall, viel Spaß bei deiner Beweisführung.
Christo
Versicherungsschutz besteht wenigstens bis zur Policierung für Haftpflichtschäden. (Über die Deckungskarte, die bei der Zulassung abgegeben werden MUSS).
Wenn man kein Neukunde ist, sondern schon vorherige Fahrzeuge bei der selben Versicherung versichert hatte, gibt es mit einer Schadenregulierung ohne Policierung keine Probleme (eigene Erfahrung), wenn die vorherigen Fahrzeuge ähnlich wie das aktuelle versichert waren.
Zitat:
Original geschrieben von Joe2277
Versicherungsschutz besteht wenigstens bis zur Policierung für Haftpflichtschäden. (Über die Deckungskarte, die bei der Zulassung abgegeben werden MUSS).
Wenn man kein Neukunde ist, sondern schon vorherige Fahrzeuge bei der selben Versicherung versichert hatte, gibt es mit einer Schadenregulierung ohne Policierung keine Probleme (eigene Erfahrung), wenn die vorherigen Fahrzeuge ähnlich wie das aktuelle versichert waren.
Danke für die Aufklärung, ohne dich wäre ich direkt dumm gestorben. 🙂
Weist du wie ein Vertrag zustande kommt ? Wenn ja, werden dir die Nachteile dieser Vorgehensweise bekannt sein.
Ich hatte damals so einen richtig schönen Fall, Kunde unterschreibt Antrag, wir faxen ihn weg und schicken den Datensatz. 6 Monate später hat der Kunde einen Wildunfall. Warum der Vertrag nicht policiert wurde, der Kunde wegen "fehlenden" Versicherungsschutz nicht angemahnt wurde und wo mit einmal der Antrag hin war konnte sich keiner erklären.
Da der Kunde jedoch sein Duplikat mit Datum und Unterschrift/ Stempel vorlegen konnte, wurde logischerweise ganz unbürokratisch der Schaden bezahlt und als Entschuldigung auch die SB.
Christo