Angaben zu Jahresfahrleistungen bei der Versicherung
Habe da mal eine Frage: Letztes Jahr habe ich beim Kauf des Twingos der Versicherung angegeben, die Laufleistung liegt bei 15.000 km p.a.
Im Dezember habe ich dies bereits auf 20.000 km korrigieren lassen.
Jetzt ist ein Jahr rum und ich habe die 30.000 km Marke erreicht. Die Fahrleistungen werden aber in Zukunft nicht mehr so hoch sein und ca. bei den angegebenen 20.000 km liegen.
Soll ich nun wieder den Beitragssatz ändern lassen? Würde die Versicherung im Falle eines Falles eine Schadensregulierung in voller Höhe verweigern, weil 10.000 km zuviel gefahren wurden?
Danke
Tex
57 Antworten
Entscheidend ist, dass das Zustandekommen der Jahresfahrleistung plausibel erklärt wird.
Die hier angebotenen Varianten klingen mit Verlaub doch etwas sehr weltfremd.
Pointiert formuliert fange ich dann mit 5.000 km an, mit Erreichen steige ich dann auf 9.000 km usw. um.
Da die Mehrprämie dann immer nur für den Rest des Jahres bezahlt wird, könnten Vielfahrer den eigentlichen Tarif so um mehr als 10 % unterlaufen.
Diese artistischen Gedankenspiele gehören allesamt in den Sandkasten.
Km-Änderungen sind bestimmten Änderungen der Fahrgewohnheiten vorbehalten. Das sind typischer Weise ein Umzug, anderer oder kein Arbeitsplatz mehr etc.
Wie ich heute wieder mal feststellen muß, ist deine Meinung wieder einmal die einzig Wahre. Danke schön für die Aufklärung, ich gehe jetzt in den Sandkasten spielen.
Christo
Nimm es nicht persönlich.
Aber jemanden, der nach drei Monaten 19.000 km gefahren ist und eine Gesamtleistung von 20.000 km angegeben hat, als im Lot zu bezeichnen, ist artistisch.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Nimm es nicht persönlich.
Aber jemanden, der nach drei Monaten 19.000 km gefahren ist und eine Gesamtleistung von 20.000 km angegeben hat, als im Lot zu bezeichnen, ist artistisch.
Ich nehme es nicht persönlich, aber du scheinst nicht zu verstehen, dass jemand, der in 3 Monaten 19.000km fährt und den Rest des Jahres nicht mit dem Auto unterwegs ist, sich nicht auf 80.000 km versichern muss, sondern lediglich auf die GesamtJAHRESfahrleistung von 20.000km.
Im familiären Kreis fährt mein Bruder in 6 Monaten auch viele Kilometer und in den anderen 6 keine, weil er nicht da ist. In diesem Jahr 01.01.-26.02 = 5.000 Kilometer; 26.02.-21.05. = 0; 21.05. - ?? = ??.
Was soll er jetzt angeben ? Jan-Feb = 5.000 x 6 = 30.000 km ? Die fährt er definitiv nicht !
Christo
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Zitat:
Entscheidend ist, dass das Zustandekommen der Jahresfahrleistung plausibel erklärt wird.
Die hier angebotenen Varianten klingen mit Verlaub doch etwas sehr weltfremd.
Deinen Bruder kannst Du unter dem ersten Satz unterbringen, die 19.000 km in drei Monaten unter dem zweiten.
Einverstanden?
Moin,
Also Ich denke KAUM, das die Versicherung sich bei beinahe erreichen der Jahresfahrleistung weigern wird können, einen Schaden zu regulieren, bzw. eine neue Einstufung verlangen wird. Sie kann darauf hinweisen, das eine neue Einstufung nötig wird, falls das Auto über die entsprechend vereinbarte Laufleistung kommt.
Schließlich verstoße Ich mit 19.000 km NICHT gegen die 20.000 km, welche vereinbart sind. Das da eventuell ein Verdacht besteht ... ist eine andere Sache. Doch ein Vertragsverstoß müßte nachgewiesen werden, richtig ?!
Und die Versicherung kennt die FAHRGEWOHNHEITEN des Nutzers ja in der Tat nicht. Eine solche Situation ist zwar, unter Garantie, eher die Ausnahme, aber trotzdem real denkbar. Auch ohne, das man einen Vertragsverstoß begeht.
Wie schon erwähnt, Ich habe 2 Fahrzeuge ganzjährig angemeldet. Eines wird üblicherweise von meinem Vater verwendet und erreicht monatlich rund 250 km, macht ~3000 km, die mein Vater übers gesamte Jahr fährt (halt Einkaufen, Arztbesuche etc.pp.). Über den Sommer bewege Ich das Fahrzeug in der Regel rund 5000 km, mein Vater verwendet in dieser Zeit beide Wagen, so dass sich seine Fahrleistung etwas reduziert. Im Normalfall hat das Fahrzeug im September zwischen 7500 und 8000 km erreicht und ist mit 9000 km versichert. Und nach 12 Monaten sind die 9000 km in der Regel nicht aufgebraucht, selten erreicht der Wagen mal 9200 oder 9300 km p.A.
Mit der Versicherung hatten wir diesbezüglich auch im Schadensfall keine Probleme. Warum auch ?! Die Leute da können rechnen und konnten feststellen, das in 4 Jahren Laufzeit des Vertrages, die vereinbarten 9000 km p.A. nicht überschritten waren.
MFG Kester
Zitat:
Zitat:
Entscheidend ist, dass das Zustandekommen der Jahresfahrleistung plausibel erklärt wird.
Die hier angebotenen Varianten klingen mit Verlaub doch etwas sehr weltfremd.
Deinen Vater kannst Du unter dem ersten Satz unterbringen,
die 19.000 km in drei Monaten unter dem zweiten.
Einverstanden?
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Zitat:
Deinen Vater kannst Du unter dem ersten Satz unterbringen,
die 19.000 km in drei Monaten unter dem zweiten.Einverstanden?
Haste das schon unter Entwürfe gespeichert? 😁
Christo
Moin,
Es geht doch nur darum ... das man mit Sicherheit auch 19.000 km in 3 Monaten erklären kann. Es gibt Menschen mit ziemlich seltenen Lebensumständen. Es wird sicherlich Fälle geben, die auch SOWAS plausibel erklären können.
Und wenn der Mensch sein Auto stilllegt und sich ein neues kauft 😉
Das viele Menschen da mal mauscheln ... ist so ... aber das ist deren Problem, oder nicht ?!
MFG Kester
Entscheidend ist doch, dass Laien erkennen können wie das Wort Jahresfahrleistung im Versicherungsvertrag zu verstehen ist.
Wenn ich vier Autos jeweils 3 Monate und 20.000 km fahre, so habe ich persönlich eine Jahresfahrleistung von 80.000 km, jedes Auto aber nur eine von 20.000 km.
Interessant ist aus Sicht der Versicherung alleine wie hoch die Jahresfahrleistung pro Vertrag ist.
Sind alle vier Fahrzeuge mit eigenen Verträgen versichert (also vier nebeneinander), so passt das jeweils mit der Jahresfahrleistung.
Fahre ich alle vier Fahrzeuge nacheinander auf einem Vertrag, so hat der Vertrag eine Jahresfahrleistung von 80.000 km pro Jahr.
Alles klar?