Anfängerfehler Reifenwechsel Schweller eingedrückt
Moin,
ich war mitte des Monats das erste mal bei meinem neuen Gebrauchten Skoda Octavia die Winterreifen auf Sommerreifen wechseln. Ich bin dazu in eine Hobbywerkstatt und habe an der Hebebühne den klassischen Anfängerfehler gemacht und die Haltepunkte falsch gewählt.
Nja was soll ich sagen, Schweller an 4 Stellen eingedrückt und 6000€ Schaden laut Gutachten.
Jetzt ist meine Frage ob jemand schonmal versucht hat einen ähnlichen Fall über die Vollkasko Versicherung abzuwickeln und wie da so die Erfahrungswerte sind.
Meine Befürchtung ist dass das als Betriebsvorgang gewertet wird und keine Deckung vorhanden ist.
Die nette Dame bei der Schadensmeldung hat mir gesagt, dass das von der Vollkasko Versicherungung übernommen wird....
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal für konstruktive Antworten.
35 Antworten
Zwei Probleme sehe ich hier auch.
1. Betriebbschaden.
Würde ich als Versicherung ggf. auch als Betriebsschaden sehen.
Es fehlt hier der Unfallbegriff. Wäre der Wagenheber gekippt und es wäre dadurch der Schweller eingedrückt worden, so wäre es ein Unfall.
Hier wurde aber das Auto einfach nur falsch bedient.
Falsches Tanken wird z.B. auch als Betriebsvorgang gewertet
2. Vier Schadensfälle.
Das ganze könnte auch als 4 einzelne Schadensfälle gewertet werden.
Also wenn die Versicherung das als einen Schaden wertet und bezahlt, dann Glück gehabt.
Auto in die Partnerwerkstatt bringen und froh sein.
Ich weiß nicht, wie man auf 4 Schadenfälle kommt.
Die Klötzer wurden falsch postiert und das Fahrzeug bei einem Vorgang, nämlich dem Anheben beschädigt.
Hier ein Urteil bei einem ähnlichen Schaden
https://www.volksstimme.de/.../...ung-zahlt-wagenheber-schaden-3563801
Die Sache ging vor Gericht, wo die private Haftpflicht zur Zahlung verurteilt wurde. Anders als die beklagte Versicherung konnte die Kammer in dem Reifenwechsel keinen Zusammenhang mit dem Gebrauch des Autos erkennen.
Vielmehr sei der Schaden allein durch die Verwendung des Wagenhebers verursacht worden. So habe es keine Rolle gesielt, dass die Aktion dazu hatte dienen sollen, das Auto wieder für den Gebrauch instand zu setzen.
Falls es keinen Zusammenhang mit dem Gebrauch des Autos gibt, zahlt die Vollkasko nicht.
Zitat:
@germania47 schrieb am 28. April 2025 um 18:43:37 Uhr:
Ich weiß nicht, wie man auf 4 Schadenfälle kommt.
Die Klötzer wurden falsch postiert und das Fahrzeug bei einem Vorgang, nämlich dem Anheben beschädigt.
Sorry stimmt.
Mein Fehler.
Ich hab den ersten Beitrag nicht genau genug gelesen.
Ich dachte jetzt, der hätte den Wagenheber 4x falsch angesetzt und jedesmal nicht bemerkt, dass er den Schweller eindrückt.
Aber da es auf der Hebebühne war, war das natürlich ein einziger Vorgang.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 28. April 2025 um 19:16:49 Uhr:
Hier ein Urteil bei einem ähnlichen Schaden
Hat nicht viel mit unserem Schaden hier zu tun.
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Hat nicht viel mit unserem Schaden hier zu tun.
Doch falls es keinen Zusammenhang mit dem Gebrauch des Autos gibt, zahlt die Vollkasko nicht.
Reifenwechsel auf Hebebühne? Da sehe ich keinen Zusammenhang mit dem Gebrauch des Autos
Komisch…mein Fiesta von Ende 2003, also 21 Jahre alt, schaut von unten einiges besser aus als der Skoda hiervon 2021…3 1/2 Jahre alt.
Aber ich hoffe wirklich für den TE dass die Bilder tatsächlich falsch rüberkommen… hatte schon an Wirtschaftlichen Totalschaden gedacht wie ich das gesehen habe, dachte erst der Wagen ist mindestens 12 Jahre alt oder hat kaum weitergehende Rostschutzmaßnahmen erhalten.Hoffe auch für den TE daß die Versicherung das übernimmt.
Also mein seat von EZ 2019 ist die HA auch schon braun. Stand der Technik.
Mein VW von 2009 und ü330tkm sieht da besser aus
@new-rio-ub du hast aber schon gemerkt, dass das von dir verlinkte Urteil nichts mit dem Schaden des TE zu tun hat? :confused:
Im Urteil hat der Sohn den Wagenheber am Fahrzeug des Vaters falsch angesetzt, deshalb PHV. Der TE hat sein Auto selber auf die Bühne gefahren und das Fahrzeug hochgehoben. Deshalb ist die PHV hier raus. Da die Mitarbeiterin dem TE gesagt hat, dass der Schaden von der VK übernommen wird, sollte er bald erfahren, wo das Teil repariert werden kann.
Die Aussage der Mitarbeiterin war korrekt.
Es ist kein Betriebsschaden.
Warum ist das kein Betriebsschaden?
Fragt man die KI von Google, kommt folgende Antwort:
Zitat:
Übersicht mit KI
Weitere Informationen
Ein "Wagenheber-Betriebsschaden" ist ein Begriff, der im Kontext der Kfz-Versicherung verwendet wird und beschreibt Schäden, die durch die Verwendung eines Wagenhebers entstehen, insbesondere wenn das Fahrzeug dabei vom Wagenheber rutscht oder umfällt. Die Frage, wer für solche Schäden zahlt, hängt davon ab, ob es sich um einen Unfallschaden oder einen Betriebsschaden handelt.
Wichtige Aspekte:Unfallschaden vs. Betriebsschaden:
Ein Unfallschaden ist ein Schaden, der durch eine plötzliche, von außen wirkende mechanische Gewalt verursacht wird, wie zum Beispiel das Umkippen des Fahrzeugs vom Wagenheber. Ein Betriebsschaden entsteht hingegen durch die gewöhnliche und typische Verwendung des Fahrzeugs, wie z.B. Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern oder Abnutzung.Versicherungsleistungen:
Vollkaskoversicherungen zahlen in der Regel nur Unfallschäden. Betriebsschäden, wie beispielsweise Schäden durch falsche Bedienung des Wagenhebers, werden in der Regel nicht von der Vollkasko abgedeckt.
Haftpflichtversicherung:
In Fällen, in denen der Schaden durch den Einsatz des Wagenhebers verursacht wird, kann die private Haftpflichtversicherung des Wagenheber-Benutzers zur Zahlung herangezogen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wagenheber unsachgemäß verwendet wurde und ein Schaden an einem fremden Fahrzeug entstanden ist.
Benzinklausel:
Die sog. Benzinklausel (einer speziellen Klausel in der KFZ-Versicherung) besagt, dass Schäden, die während des Einsatzes eines Fahrzeugs entstehen, in der Regel durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Diese Klausel kann jedoch in bestimmten Fällen, wie bei unsachgemäßer Verwendung eines Wagenhebers, nicht greifen.
Beispiele:Ein Fahrzeug rutscht vom Wagenheber und beschädigt sich selbst. Dies kann je nach Sachlage ein Unfallschaden sein, wie das IWW Institut schreibt.
Ein Wagenheber beschädigt ein anderes Fahrzeug, weil der Benutzer ihn unsachgemäß verwendet. In diesem Fall kann die private Haftpflichtversicherung des Wagenheber-Benutzers zur Zahlung herangezogen werden, wie der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg erklärt.
Fazit:
Bei Schäden durch Wagenheber ist es wichtig zu unterscheiden, ob es sich um einen Unfallschaden oder einen Betriebsschaden handelt, da dies Auswirkungen auf die Versicherungslast hat. In den meisten Fällen sind Schäden, die durch die gewöhnliche und typische Verwendung eines Wagenhebers entstehen, als Betriebsschäden zu bezeichnen und werden nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt. In solchen Fällen kann die private Haftpflichtversicherung des Wagenheber-Benutzers zur Zahlung herangezogen werden, wie die ADAC erklärt.
Dieser letzte Satz hier, macht es interessant:
"In den meisten Fällen sind Schäden, die durch die gewöhnliche und typische Verwendung eines Wagenhebers entstehen, als Betriebsschäden zu bezeichnen und werden nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt"
Ich sehe hier nämlich einen fehlenden Unfallbegriff.
Meiner Meinung entsteht der Schaden durch falsche Bedienung.
Aber nicht durch einen Unfall.
Ein Unfall wäre es, wenn das Auto von der Hebebühne fällt.
Oder von einem Wagenheber fällt und dabei beschädigt wird.
Was wäre denn ein Schadensbeispiel, bei dem man von einem Betriebsschaden spricht, im Zusammenhang mit einem Wagenheber?
In der Vollkaskoversicherung wird unter Unfall ein plötzlich, unmittelbar von außen und mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis verstanden. Dies gilt auch für Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat.
Im beigefügten Urteil geht es zwar um einen Wagenheber, aber es kann analog auch auf eine Hebebühne angewandt werden.
https://...rsicherungsrechtsiegen.de/.../
Der Unfallbegriff ist vorliegend klar erfüllt und die Vollkasko wird den Schaden bezahlen.
Schön, dass wir wieder einer Meinung sind.
Deshalb der Klick.
Wie könnte denn ein Wagenheber Schaden dann überhaupt zu einem Betriebsschaden werden?
Wenn er hierbei eingesetzt wird und sich das Auto wider Erwarten auf ihn legt ... klick ... 😎
Moin,
kleiner Nachtrag zu dem Fall für Menschen mit ähnlichem Problem.
Happy End für mich, die Versicherung zahlt und das Auto geht jetzt in die Werkstatt.
Mit 300€ SB (ohne Hochstufung wegen 1 Schaden frei) bin ich dann auch sehr sehr glimpflich aus der Nummer rausgekommen.
Liebe Grüße