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Rahmen durch Wagenheber beschädigt (Reifenwechsel) ....

Themenstarteram 2. Juni 2014 um 6:51

hallo zusammen,

ich wollte Samstag meine Freundin überraschen und habe bei ihrem Fiat 500 endlich mal auf Sommerreifen gewechselt.

Zur Hand hatte ich nur den Wagenheber aus dem Mitsubishi meines Vaters, habe mir nichts dabei gedacht und dachte wird schon passen. Habe ein stabiles Holzstück untergelegt (das war wohl der Fehler...) und angefangen.

Als ich fertig war und meine Freundin dazu kam, traf sie fast der Schlag - ich habe den Rahmen ihres 500er verbogen und auch untendran wohl mit dem Holz etwas kaputt gemacht...

Fragt mich nicht, wie ich das nicht merken konnte! Ich saß in der Garage auf dem Boden und habe das nicht gemerkt, aus diesem Blickwinkel schien alles in Ordnung :-(

Vorne links und rechts muss wohl ein Karrosseriebauer ran :-( Hinten sieht man seltsamerweise keinen Schaden.

Mit meiner KFZ-Haftpflicht hat das Ganze nichts zu tun, das Fahrzeug war ja nicht in Gebrauch, oder?

Da ich unbeabsichtigt das Eigentum von jemand Anderem beschädigt habe, dachte ich an meine private Haftpflicht.

Im Fiat Forum hatte sich schon jemand gemeldet, dem genau das gleiche passiert ist, dort hat es seine private Haftpflicht ziemlich entspannt reguliert, bei ihm waren 4 Schäden á 300 Euro = 1.200 Euro.

Ich würde gerne heute oder spätestens morgen das Ganze der Versicherung melden, bin mir nur nicht sicher in welcher Reihenfolge und bei welcher Versicherung...

Danke!

Gruß

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 12. Juni 2014 um 17:47

Der TE meldet sich wieder, wenn es etwas zu melden gibt. Die Versicherung hat bisher noch nicht reagiert.

Außerdem habe ich sehr wohl geschrieben dass sie nichts von dem reifenwechsel wusste. Bitte erst den ganzen thread lesen bevor man antwortet.

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Der KFZ Haftpflicht brauchst du es nicht melden,die zahlt nur die Schäden anderer

Vielleicht deine PHV,aber da wäre ich mir auch nicht sicher.

Ich würde sagen das du es mit deiner PHV klären mußt ob sie das übernehmen

 

Zahlt all Risk Deckung falls dein Freundin eine solche KFZ Versicherung hat. Die Chancen dafür liegen aber wohl nur bei 1%, also eher keine Möglichkeit.

Privathaftpflicht wird hier zuerst prüfen, ob der Ausschluss KFZ greift. Hierzu mal in die Bedingungen sehen. Gebrauch von KFZ würde ich hier eigentlich nicht sehen. Kommt aber vielleicht etwas auf die Formulierung in deinem Vertrag an.

Als nächstes wäre "Gefälligkeitsschaden" anzuführen. Hier besteht evtl. keine Haftung deinerseits, daher auch keine Haftung durch deine Privathaftpflicht. Außer du hast einen Vertrag bei dem Gefälligkeitsschäden mitversichert sind. Dies ist eigentlich schon Standard, so dass deine Chancen ganz gut stehen dürften, dass Schäden durch Gefälligkeiten bei denen der Gesetzgeber keine Haftung des Verursachers vorsieht mitversichert sind.

Ganz klar:

Da der Schaden in keinem Zusammenhang mit dem Gebrauch irgendeines

deiner Fahrzeuge steht,

kannst du nur die Privathaftpflicht in Anspruch nehmen.

Wenn die sich weigern sollte,

kommt noch die evtl. vorhandene Vollkasko deiner Freundin in Frage.

Themenstarteram 2. Juni 2014 um 7:58

danke für die guten schnellen antworten!

ich rede heute mittag mit dem vertreter meiner PHV. auf die schnelle weis ich ehrlich gesagt nicht, was dort alles mitversichert ist. es handelt sich um eine private haftpflicht der sparkassen bzw. deren versicherer "SV".

eine vollkasko wäre vorhanden. die wollen dann doch aber auch wissen wie das passiert ist und würden einen schaden durch reifenwechsel nicht zahlen, oder? würde sich das denn "lohnen", da sicherlich die prämie steigt?

danke!

Gruß

Die Prämien steigen dann ja, allerdings kann man sich das zurück kaufen und es bleibt alles so wie es ist. Ich würde dann aber den Schaden, wenn die private nicht greift, privat begleichen.

Gefälligkeitsschaden sagt mir auch was, allerdings glaube ich zu meinen das es hier dabei darum geht wenn der Geschädigte einen darum gebeten hat dies zu tun, was hier nicht der Fall ist, es sollte ja eine Überraschung sein. Dein versicherungsmensch wird dir da aber sicherlich die zutreffendste Antwort darauf geben können ;)

Wenn ihr beide in einem Vertrag versichert seid, wird es auch mit der Gefälligkeit schwierig.

LEjockel

Themenstarteram 2. Juni 2014 um 13:17

danke für die antwort!

nein wir haben getrennte verträge, das auto gehört ihr allein usw. da hängt nichts zusammen.

der ansprechpartner meiner haftpflicht will mich morgen früh zurückrufen. ich sage ihm dann einfach die wahrheit. ich gehe davon aus dass ich zuerst mal ein "nee da zahlen wir nicht" zu hören bekomme, aber dann muss ich halt weiter bohren.

gruß

Wurde schon erwähnt.

ZB. bei der HUK24 käme folgendes in Frage:

1.6.4 Schäden durch Gefälligkeitshandlungen

Für Schäden, die Sie einem Dritten bei einer Gefälligkeitshandlung (z. B. Umzugshilfe) zufügen, gilt:

Wir berufen uns gegenüber dem Geschädigten nicht auf einen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit, wenn

– Sie das wünschen und

– ein anderer Versicherer (z. B. Wohngebäude-, Hausrat- oder Glasversicherung des Geschädigten) nicht zur Leistung verpflichtet ist.

am 2. Juni 2014 um 15:13

warum ein Gefälligkeitsschaden?

Der Themenstarter hat nicht auf Bitten gehandelt. Ich sehe kein Gefälligkeitsschaden.

Eine Gefälligkeit kann auch ohne konkrete Aufforderung entstehen. Genauso wie nicht jede Handlung auf Aufforderung eine Gefälligkeit in diesem Sinne ist...

Natürlich kann man gegenüber der Versicherung in diesem Sinne argumentieren falls Gefälligkeitsschäden nicht dabei sein sollten. Die SV hat aber recht gute Tarife (wobei ich nur Sonderkonzepte von denen kenne, aber die normalen Tarife lassen sich da sicherlich auch nicht lumpen...) daher wird sich diese Diskussion wohl nicht ergeben.

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

warum ein Gefälligkeitsschaden?

Der Themenstarter hat nicht auf Bitten gehandelt. Ich sehe kein Gefälligkeitsschaden.

Wie würdest du folgenden Sachverhalt dann beurteilen?

Nachdem die Müllabfuhr die Tonnen gelehrt hat, hole ich unsere und auch die Tonne unseres Nachbarn aus Gefälligkeit von der Straße; wir machen das tatsächlich immer so, ohne besonderen Auftrag.

Dabei stoße ich mit der Mülltonne der Nachbarin an deren Auto und verursache einen Lackschaden.

Gebeten hat mich meine Nachbarin nicht ihre Mülltonne von der Straße zu holen, aber eine Gefälligkeit war das trotzdem.

am 2. Juni 2014 um 16:58

sehe ich nicht nur so, denn dass würde ja heißen, dass der Geschädigte sich etwas ggf. nicht gewolltes anrechen lassen müsste. Bei Deinem Mülltonenbeispiel besteht im übrigen eine stillschweigende Vereinbarung durch Duldung. Ihr macht es schon immer so, dass weiß jeder von Euch beiden es ist auch Euer Wille, denn sonst würdet ihr das gegenseitige Verhalten anmahnen bzw. um Unterlassung bitten.

es kann aber nicht sein, dass man sich im Zweifel rausreden kann i.S.d. dass man ja dem Geschädigten nur ein Gefallen tun wolle. Damit könnte ich mich komplett aus allem rausreden...

Aber nur meine bescheidene Meinung.

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

...

Bei Deinem Mülltonenbeispiel besteht im übrigen eine stillschweigende Vereinbarung durch Duldung.

...

Aber wo ist denn dann der Unterschied zum Fall des TE.

Da hat sicherlich auch ein stillschweigendes Einverständnis bestanden.

Der TE und seine Partnerin werden sicherlich viele Dinge füreinander erledigen, ohne jeweils vorher eine ausdrückliche Genehmigung einzuholen.

Wäre der Radwechsel ohne Schaden vonstatten gegangen, hätte es sicherlich ein dickes Dankeschön gegeben ;)

Ich bin sehr optimistisch, dass die Versicherung da kein Haar in der Suppe suchen wird.

am 2. Juni 2014 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Der TE und seine Partnerin werden sicherlich viele Dinge füreinander erledigen, ohne jeweils vorher eine ausdrückliche Genehmigung einzuholen.

Aus folgendem habe ich abgeleitet, dass eben keine Absprache Bestand und das auch eher eine untypische Tätigkeit von ihm ist; sonst wäre die Freundin vermutlich auch nicht überrascht, wenn Sie es schon gewöhnt ist. Für Gewohnheitstätigkeiten im Übrigen auch nur ein Küsschen auf die Wange ;) .

Zitat:

Original geschrieben von daspossum

hallo zusammen,

ich wollte Samstag meine Freundin überraschen und habe bei ihrem Fiat 500 endlich mal auf Sommerreifen gewechselt.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Ich bin sehr optimistisch, dass die Versicherung da kein Haar in der Suppe suchen wird.

Naja, folgt man meiner Auffassung ist es ja sowieso eher "Versicherungsschutzbegünstigend", da ja eben eine Haftung besteht, wenn es keine Gefälligkeit ist.

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