Andere Reifen als im Fahrzeugschein
Moin!
Habe zufällig festgestellt, dass an meinem Golf andere Reifen montiert sind, als im Fahrzeugbrief eingetragen sind. Montiert sind 205er, im Schein stehen 195er.
und auch unten in den zusätzlichen Bemerkungen stehen keine anderen Maße.
Muss ich mir Sorgen machen? Wie kann das sein? Oder macht das nichts?
Danke und viele Grüße,
Björn
Beste Antwort im Thema
Im Fahrzeugschein steht immer die kleinst mögliche Größe und nicht die, die sich zwangsläufig auf dem Fzg befindet. Alle gängigen Größen stehen in deinen COC-Papieren.
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39 Antworten
Das ist richtig!Zitat:
@Alwin83 schrieb am 12. Oktober 2017 um 14:24:04 Uhr:
Im Fahrzeugschein steht immer die kleinst mögliche Größe und nicht die, die sich zwangsläufig auf dem Fzg befindet. Alle gängigen Größen stehen in deinen COC-Papieren.
Alle gängigen/zugelassenen der Felgen / Reifenkombinationen, mit dem vorgegebenen Geschwindigkeitsindex und den notwendigen Traglasten, stehen in deinen COC-Papieren.
Zitat:
@tamwiri schrieb am 12. Oktober 2017 um 21:00:09 Uhr:
Zitat:
@Alwin83 schrieb am 12. Oktober 2017 um 14:24:04 Uhr:
Im Fahrzeugschein steht immer die kleinst mögliche Größe und nicht die, die sich zwangsläufig auf dem Fzg befindet. Alle gängigen Größen stehen in deinen COC-Papieren.![]()
Das ist richtig!
Alle gängigen/zugelassenen der Felgen / Reifenkombinationen, mit dem vorgegebenen Geschwindigkeitsindex und den notwendigen Traglasten, stehen in deinen COC-Papieren.
Ja, so ist es bei mir auch.
Die 195/65 R 15 stehen in der COC unter der Reifengröße und unter Bemerkungen stehen die ab Werk montierten 205/55 R 16.
Was mich nur wundert ist, dass die 205er da mit Geschwindigkeitsindex V stehen. Mein 85 PS Golf hat eingetragene Vmax von 179 km/h. Da würde H doch reichen.
Der Geschwindigkeitsindex ist immer in Relation
/ Abhängigkeit zum Traglastindex zu sehen.
Hoffe das ich das nun richtig verstanden und ausgedrückt habe.
Hast Du leider nicht...
Der Geschwindigkeits-Index muß die bbH abdecken und der Index für die Reifentragfähigkeit, die 1/2 maximale Achslast.
DankeZitat:
@Gummihoeker schrieb am 12. Oktober 2017 um 22:17:15 Uhr:
Hast Du leider nicht...![]()
Der Geschwindigkeits-Index muß die bbH abdecken und der Index für die Reifentragfähigkeit, die 1/2 maximale Achslast.
für die Richtigstellung, aber würdest du bitte erläutern warum dann bei einem Fahrzeug mit bbH 200 km/h ein Geschwindigkeitsindex V gefordert wird.
Wenn der Golf 7 eine Freigabe für 205/55 R16 91 H hat, warum wird dann wiederum als nächstes 94 V gefordert.
In dem Zusammenhang meinte ich das mit einem höheren Geschwindigkeitsindex (oft) auch eine höhere Traglast einhergeht. Wie hängt das zusammen?
Dank im Voraus, Ceri
Für diese "Forderung" gibt es keine rechtliche Gundlage. Weshalb zahlreiche Fahrzeughersteller Bereifungen mit einem größeren SI in die Papiere aufnehmen, als erforderlich, kann ich nicht mit Gewissheit beantworten.
Vermutlich wird stumpf die Betriebskennung der montierten Bereifung in die Fahrzeugpapiere übernommenen, unabhängig davon, ob diese erforderlich ist.
Hier geht es zu den gültigen rechtlichen Bestimmungen:
https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=740147
https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=702759
Der Golf mit 150 PS braucht sicher V-Reifen. Deshalb bekommt jeder Golf ab Werk V. Aber ich kann doch als Folgebereifung auch H kaufen. Also wenn meiner mit 179 eingetragen ist, dann reichen die 210 bei H doch locker.
Aber lt. Vorschrift scheinbar nicht. Deshalb habe ich auch ab Werk den Aufkleber 210 für Winterreifen im Auto kleben. Mein Golf schafft das zwar nicht. Aber ein anderer Golf schafft über 210.
Zitat:
Aber lt. Vorschrift scheinbar nicht.
Laut (EU)-Vorschrift würden bei Vmax 179 km/h S-Reifen reichen.
Bei Sommerreifen ist immer der Geschwindigkeitsindex, welcher im COC Papier genannt ist, zu verwenden. Egal ob das Fahrzeug diese Geschwindigkeit erreicht oder nicht, da der Hersteller mit dieser Bereifung die Betriebserlaubnis genehmigt bekommen hat.
Wenn jetzt beispielsweise statt der geforderten "V" nur "H" Reifen aufgezogen werden, erlischt die Betriebserlaubnis. Auch wenn beispielsweise das Fahrzeug laut Zulassungsbescheinigung nur 195Km/h erreicht, dass spielt keine Rolle.
Für Winterreifen gilt die Ausnahme mit dem Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers.
Für Sommerreifen darf diese Regelung nicht benutzt werden.
Das "Maß aller Dinge" bleibt immer das COC Papier, ausgenommen wäre noch eine Einzelabnahme einer Prüforganisation mit Eintrag in die Zulassungsbescheinigung.
Bei Winterreifen ist das anders, als bei Sommerreifen.
Edit. Da war einer schneller.
Zitat:
@GT-I2006 schrieb am 12. Oktober 2017 um 15:31:14 Uhr:
Bekommt man in der Regel nicht bei Finanzierung oder Leasing.
Ein guter Händler gibt selbst in solch einem Fall eine Kopie der COC-Bescheinigung mit.

Zitat:
Der Golf mit 150 PS braucht sicher V-Reifen. Deshalb bekommt jeder Golf ab Werk V. Aber ich kann doch als Folgebereifung auch H kaufen. Also wenn meiner mit 179 eingetragen ist, dann reichen die 210 bei H doch locker.
So einfach ist der Fall nicht.
Verlass dich nicht nur auf die Vmax deines Autos! Wenn du bergab fährst, erreichst du schnell 20 bis 30 km/h mehr als dein Auto Vmax schafft und schon wäre der H-Reifen verdammt knapp an der Grenze angekommen...
Du hast die gesetzlichen Grundlagen zum Thema nicht gelesen... stimmts?
Na ja, dann kaufe ich beim nächsten Wechsel der Sommereifen in ca. 3 Jahren eben wieder V-Reifen. Die kosten ja kaum mehr, als die H. Kein Problem also. Und wenn mein 85 PS Golf dann wirklich mal die 210 km/h knackt, dann habe ich wenigstens die richtigen Reifen drauf. ;-)
Zitat:
@VW_Golf_Neuling schrieb am 12. Oktober 2017 um 20:52:01 Uhr:
Zitat:
@Tiguanmaster schrieb am 12. Oktober 2017 um 20:44:42 Uhr:
Soweit mir bekannt ist steht die Reifengröße die ab Werk montiert wird im Fahrzeugschein (das wird bei jedem Tüv Termin auch kontrolliert).
Sind auf dem Fahrzeug andere Reifen montiert die nicht im Fahrzeugschein drin stehen muss das zu den Reifen gültige Gutachten mitgeführt werden wo draus hervorgeht das der Reifentyp für das Fahrzeug zugelassen ist.
Die COC-Papiere muss man nicht mit sich führen.
Gruß
Tiguanmaster
Von diesen Aussagen stimmt so ziemlich nichts!
Dann erkläre mir bitte mal was daran falsch sein soll.
Die kleinsten Reifen sollen im Fahrzeugschein stehen, kann ich so nicht bestätigen.
Bei mir sind im Fahrzeugschein 215/60 R17 eingetragen und im COC Papier sind als kleinste Reifengröße 215/65 R16 gelistet.
Gruß
Tiguanmaster