An die Felgenprofis...

Audi S6 C5/4B

Ich habe im Internet sehr schöne Felgen gefunden, die ich gerne auf meinem S6 sehen möchte:

http://ibalurad.de/index.php?...

Leider hat mir der Händler mitgeteilt, dass es wohl kein passendes Gutachten für meinen S6 4B gibt. Er hat mir das Gutachten zugeschickt und leider steht nur der S6 4F drin.

Gibt es trotz fehlendem Gutachten eine Möglichkeit die Felgen eintragen zu lassen?...oder ist es zu viel Risiko, die Felgen zu kaufen. Nur um sie dann nicht eingetragen zu bekommen?

Ich dachte an die Größe 8,5x19 ET35 vorne und 9,5x19 ET35 hinten mit rundum 255/35 19 Pirelli Reifen.

Oder kann es sein, dass die gar nicht drunter passen?

Helft mir bitte. Ich will diese Felgen haben...;-)

Liebe Grüße,

Eric

41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von gerlud


Hallo,
dass der S6 4B explizit nicht im Gutachten aufgeführt ist, liegt aller Wahrscheinlichkeit nach an der fehlenden Freigängigkeit des HP2 Bremssattels.
Bei meinen Rial Daytona Race (ähnliches Design) 8,5 x 19 ET 30 war es genauso. Sie passten nicht ohne 10er Spurplatten über die Bremse.
Bei der Wunschfelge des TE wird es ähnlich sein.
Wenn die Traglast der Felge passt, wird sie auch mit den geeigneten Spurplatten eintragbar sein, vorausgesetzt es schleift nix.
Gruß

Die Daytona Race gefallen mir auch sehr gut. Hat jemand Erfahrung mit 10x19 hinten an einem S6 (Sind gerade welche bei Ebay...:-))?...Würde das dann noch funktionieren mit 10er Distanzscheiben und meinen 255/35 19 Reifen?

Soweit ich weis ist 10x19 maximum um ohne Bördeln auszukommen, aber verdammt knirsch. Die Spurplatten kannste weg lassen. Warum braucht man bei ner 10" noch Spurplatten

Gruss Scholli

Zitat:

Original geschrieben von A6-4,2-V8


Warum braucht man bei ner 10" noch Spurplatten

Gruss Scholli

Wegen der Bremsanlage...die Felgen haben ET30. Oder braucht man die bei 10x19 dann doch nicht?

ET 30 ist gar kein Problem, fahre im sommer ET 20

Zitat:

Original geschrieben von A6-4,2-V8


ET 30 ist gar kein Problem, fahre im sommer ET 20

Ja eben...ET 30 + 10er Distanzscheiben ergibt ja ET 20. Beim S6 ist die Bremsanlage zu groß mit ET 30.

Und passen 255/35 19 Reifen auf eine 10 Zoll breite Felge?

Zitat:

Original geschrieben von Pandemon


Hat jemand Erfahrung mit 10x19 hinten an einem S6 (Sind gerade welche bei Ebay...:-))?...Würde das dann noch funktionieren mit 10er Distanzscheiben und meinen 255/35 19 Reifen?

Zitat:

Original geschrieben von Pandemon


...ET 30 + 10er DistanzscheibJa ebenen ergibt ja ET 20. Beim S6 ist die Bremsanlage zu groß mit ET 30.

Also hinten ist die Serienbremse eher mickrig, da würde ja noch ne 6x14 drüberpassen.😁

Zur Bereifung: ob die 255er auf der 10er Felge

zulässig

sind müsste aus dem Gutachten hervorgehen.

Passen sollten sie eigentlich schon.

Gruß

Edit: hab grad nochmal im Gutachten nachgesehen, die 255er sind auf der 10x19 zulässig.

naja wenn man weis das orginla auf dem S6 ET 35 gefahren wird geht das glaube schon nen Kumpel hatte die mal drauf. Allerdings hatt er schnell wieder auf 9x20 gewechselt das andere war zuviel mit Fahrwerk oder besetzt mit 3 mann war das Blech innen blank

So liebe Leute...

...ich habe jetzt neue Evox RF1 Felgen in 9x19 Zoll ET 27 (also hoffentlich bald 😉)...Danke an Mr.NOS

Jetzt müssen nur noch meine 255/35 19 Reifen irgendwie drauf.

Wie war das jetzt nochmal mit dem KI auf allroad umprogrammieren?...Wie geht das genau?

Hat diese Abrollumfangänderung eigentlich irgendwelche Auswirkung auf Beschleunigung oder Vmax?

Evox RF1

warte erstmal mit Umprogrammiererei,sprech mit deinem Tüv männchen was der will,meistens reicht ne GPS Fahrt bzw. ich mußte garnichts angleichen da die Größe im Rechner hinterlegt war als Umrüstung.😉 die Reifengröße merkst klar etwas aber die Welt is das nich. Leistung is doch genug da...😉

Hi,

so die Felgen inkl. der 255/35 19 Reifen sind jetzt drauf...Jetzt muss nur der TÜV noch "ja" sagen...;-)

Wie findet ihr es?

Viele Grüße,

Eric

Dsc-0008

Sehen schick aus. Bin jetzt auch am überlegen, ob ich neue Räder nehme. Aber bei mir maximal 18 Zoll.

Zitat:

Original geschrieben von alanblack



Zitat:

Original geschrieben von garrettv8


Genau so ist es!! und es war auch nie anders.... das einzige was in Deutschland NICHT eingetragen wird bzw. als Eintragung nicht gültig ist sind China Felgen ohne alles😉

Ach, ja?
http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php
Zwei TÜV-Prüfingenieure in meinem Bekanntenkreis stehen auf dem selben Standpunkt. Ich werde die mal anquatschen, dass die mir die Rechtgrundlage dazu besorgen. Melde mich damit wieder.

Meld!

Ich habe jetzt eine Sammlung von Anweisungen vorliegen, die nach

KfSachVG

bindend ist für alle zugelassenen Prüfingenieure.

Hierin ist notiert in der AKE für §19.3 Absatz 1.6

Zitat:

d.h. für
- reihenweise hergestellte Teile (Anm.: keine Einzelanfertigungen)
- ohne vorliegenden Nachweis eines vom Hersteller für die Fertigung unterhaltenen QM-Systems
dürfen "Prüfzeugnisse", deren Titel, Zweckbeschreibung und Inhalt nicht den Teilegenehmigungen oder Teilegutachten entsprechen, nicht als Grundlage für Begutachtungen durch den aaS (Anm.: amtlich anerkannten Sachverständigen)herangezogen werden.

2.1 verweist dann auf die Liste der zulässigen Prüfzeugnisse in Anlage 2. Da stehen dann

  • Teilegutachten (mit QM-Nachweis)
  • ABEs
  • Betriebserlaubnisse
  • Bauartgenehmigungen
  • ABE oder Nachträge dazu für Fahrzeuge
  • Betriebserlaubnisse oder Nachträge dazu für Fahrzeuge
  • EG-Typgenehmigungen
  • EWG-Betriebserlaubnisse
  • EWG-Bauartgenehmigungen
  • ECE-Genehmigungen

Also keine Festigkeitsgutachten.

Im Gegenteil steht sogar unter der Liste ausdrücklich:

Zitat:

Den Teilegutachten früher gleichgestellte Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Prüfberichte, Musterberichte, Meßberichte) sind seit dem 01. Januar 2002 als Grundlage von Änderungsabnahmen nicht mehr zulässig!

Wenn sich jetzt einer auf den folgenden Absatz aus 1.6 beziehen will

Zitat:

Die bedeutet aber nicht, dass in alten Prüfzeugnissen beschriebene Fahrzeugteile nicht mehr an älteren Fahrzeugtypen verwendet oder nachträglich angebaut werden dürfen:

lese bitte weiter

Zitat:

Dies gilt insbesondere für vor dem 01.01.1994 erstellte Prüfzeugnisse für vor diesem Datum hergestellte Teile!

und weiter

Zitat:

über Fahrzeugteile, die an einem erst ab diesem Zeitpunkt in den Verkehr gebrachten Fahrzeugtyp verwendet werden sollen, ist zunächst eine Begutachtung der Änderung abzulehnen:

Wer sich jetzt noch "nicht-China-aber-auch-nicht-Fzg.Hersteller-Felgen-mit-Festigkeitsgutachten" eintragen lassen will...

Denkt bitte dran, dass IHR den Versicherungsschutz verliert, wenn der Sachverständige einen Fehler macht.

Grüße

P.S.: lustigerweise habe ich die Vorschrift auch hier gefunden. 😉

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