Ampel mit Grünen Pfeil

Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen wollte rechts abbiegen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@scrooge71 schrieb am 20. Februar 2015 um 17:50:38 Uhr:


Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Was lernt man eigendlich in der Fahrschule???????????????????

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Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 29. Juli 2016 um 21:58:29 Uhr:


[...] Bin ich hier eigentlich im Irrenhaus 😕

Das gesamte öffentliche Straßenland ist eins. Aber Alles zu überdachen wäre nicht bezahlbar.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 31. Juli 2016 um 12:18:38 Uhr:


Na, offenbar nicht. Niemand liest zum Beispiel 29 Seiten Diskussion, wenn er neu einsteigt. Deshalb wird ab einer bestimmten Thread-Länge alles immer wieder neu durchgekaut. Das ist in Diskussionsforen quasi ein Naturgesetz.

Das spart dann das Durchlesen des kompletten Thread. Ist ganz praktisch!

So gesehen ... 😁

Zitat:

@zille1976 schrieb am 31. Juli 2016 um 12:20:23 Uhr:


Ab da wurde Grünpfeil und grüner Pfeil wild durcheinander geworfen, obwohl beide nicht das geeingst miteinander zu tun haben (außer die Farbe vlt.)

Wieso haben die nix miteinander zu tun? Beide zeigen Dir das gleiche an; der Grünpfeil auf dem Blechschild gilt immer, der Grünpfeil als Ampel, also Lichtzeichen nur, wenn aktiv. Und schauen solltest in beiden Fällen, ob Du in die vom Grünpfeil freigegebene Richtung überhaupt einbiegen kannst.

Ich werd' nie begreifen, wieso man aus so einer absolut einfachen Sache eine ganze Wissenschaft entwickelt. Nächstens schreibt dann sicher noch einer eine Dissertation über die Bedeutung des Grünpfeiles im Verkehrsalltag der Bundesrepublik Deutschland.

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Zitat:

@Wauhoo schrieb am 01. Aug. 2016 um 08:36:03 Uhr:


Wieso haben die nix miteinander zu tun? Beide zeigen Dir das gleiche an; der Grünpfeil auf dem Blechschild gilt immer, der Grünpfeil als Ampel, also Lichtzeichen nur, wenn aktiv. Und schauen solltest in beiden Fällen, ob Du in die vom Grünpfeil freigegebene Richtung überhaupt einbiegen kannst.

Ich werd' nie begreifen, wieso man aus so einer absolut einfachen Sache eine ganze Wissenschaft entwickelt. Nächstens schreibt dann sicher noch einer eine Dissertation über die Bedeutung des Grünpfeiles im Verkehrsalltag der Bundesrepublik Deutschland.

Nein, sie zeigen nicht das gleiche an, wie man in der StVO und manchem vorangegangenem Beitrag lesen kann. Vielleicht brauchen wir doch erst eine Dissertation zum Thema, damit das klar wird.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 1. August 2016 um 08:48:21 Uhr:


Nein, sie zeigen nicht das gleiche an,

Tun sie doch; beide zeigen an, daß in Richtung des grünen Pfeils/Grünpfeils abgebogen werden darf, wenn die Fahrbahn entlang der Richtung des grünen Pfeils/Grünpfeils für den Einbiegenden frei ist.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 1. August 2016 um 15:31:22 Uhr:


Tun sie doch; beide zeigen an, daß in Richtung des grünen Pfeils/Grünpfeils abgebogen werden darf, wenn die Fahrbahn entlang der Richtung des grünen Pfeils/Grünpfeils für den Einbiegenden frei ist.

Dein Ernst? Nein tun sie nicht! Ließ dich doch bitte nochmal ein! 😉

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 1. August 2016 um 15:31:22 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 1. August 2016 um 08:48:21 Uhr:


Nein, sie zeigen nicht das gleiche an,
Tun sie doch; beide zeigen an, daß in Richtung des grünen Pfeils/Grünpfeils abgebogen werden darf, wenn die Fahrbahn entlang der Richtung des grünen Pfeils/Grünpfeils für den Einbiegenden frei ist.

Einfach mal zum Selberlesen und verstehen:

Zitat:

§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
1. An Kreuzungen bedeuten:
(...)
Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
(...)
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Da gibt es kleine, aber feine bußgeldträchtige Unterschiede.

Grüße vom Ostelch

Grüner Blechpfeil:
- Bei Rot MUSS man anhalten und darf dann weiterfahren, wenn frei ist. Es haben aber ALLE anderen VT, Fußgänger, und Fahrzeuge, Vorfahrt.
- Auch bei Grün muss man eventuell Fußgängern, die auch Grün haben, den Vortritt lassen.

Grüner Lichtpfeil:
- Man darf ohne zu halten rechts abbiegen.
- Alle Fußgänger und Fahrzeuge, die irgendwo den Fahrweg kreuzen könnten, haben ROT. (Vorsicht aber in anderen Ländern, insbesondere der Schweiz heißt ein grüner Lichtpfeil nach rechts NICHT unbedingt, dass der querende Fußgängerverkehr Rot hat)

Da sind schon gewisse Unterschiede festzustellen, meine ich.

Zitat:

@CV626 schrieb am 1. August 2016 um 20:05:42 Uhr:


Grüner Blechpfeil:
- Bei Rot MUSS man anhalten und darf dann weiterfahren, wenn frei ist. Es haben aber ALLE anderen VT, Fußgänger, und Fahrzeuge, Vorfahrt.
- Auch bei Grün muss man eventuell Fußgängern, die auch Grün haben, den Vortritt lassen.

Grüner Lichtpfeil:
- Man darf ohne zu halten rechts abbiegen.
- Alle Fußgänger und Fahrzeuge, die irgendwo den Fahrweg kreuzen könnten, haben ROT.

Da sind schon gewisse Unterschiede festzustellen, meine ich.

Das fett Markierte ist nicht richtig.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. August 2016 um 20:10:05 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 1. August 2016 um 20:05:42 Uhr:



Grüner Lichtpfeil:
- Man darf ohne zu halten rechts abbiegen.
- Alle Fußgänger und Fahrzeuge, die irgendwo den Fahrweg kreuzen könnten, haben ROT.

Da sind schon gewisse Unterschiede festzustellen, meine ich.

Das fett Markierte ist nicht richtig.

Doch. Jedenfalls in D, Und natürlich bezog sich das nur auf den Abbiegevorgang und nicht auf die nächsten 5 Kilometer Fahrt.

Wer grünen Lichtpfeil in seine Richtung hat, der hat Vorfahrt und muss nicht auf Fußgänger, Schienenfahrzeuge oder (bei Linksabbiegern) Gegenverkehr achten. (bzw achten schon, aber wenn die trotzdem fahren bzw die Straße überqueren, dann trotz Rot.) Der grüne Lichtpfeil signalisiert mithin konfliktfreies Abbiegen.

Eine ganz normale grüne Ampel ohne Pfeil hingegen - da kann es schon mal Gegenverkehr oder kreuzende Fußgänger mit Grün geben.

In den aktuellen Verwaltungsvorschriften zum Grünpfeil (Blech) steht übrigens auch drin, dass der Grünpfeil nirgendwo stehen darf, wo der Gegenverkehr grünen Lichtpfeil nach links bekommen kann. Auch wenn diese Vorschrift möglicherweise nicht überall eingehalten wird.

Zitat:

@CV626 schrieb am 1. August 2016 um 20:05:42 Uhr:


Grüner Blechpfeil:
- Bei Rot MUSS man anhalten und darf dann weiterfahren, wenn frei ist. Es haben aber ALLE anderen VT, Fußgänger, und Fahrzeuge, Vorfahrt.
- Auch bei Grün muss man eventuell Fußgängern, die auch Grün haben, den Vortritt lassen.

Grüner Lichtpfeil:
- Man darf ohne zu halten rechts abbiegen.
- Alle Fußgänger und Fahrzeuge, die irgendwo den Fahrweg kreuzen könnten, haben ROT. (Vorsicht aber in anderen Ländern, insbesondere der Schweiz heißt ein grüner Lichtpfeil nach rechts NICHT unbedingt, dass der querende Fußgängerverkehr Rot hat)

Da sind schon gewisse Unterschiede festzustellen, meine ich.

Leider beherrschen diese Regelungen nicht alle VT.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. August 2016 um 20:10:05 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 1. August 2016 um 20:05:42 Uhr:


Grüner Lichtpfeil:
- Man darf ohne zu halten rechts abbiegen.
- Alle Fußgänger und Fahrzeuge, die irgendwo den Fahrweg kreuzen könnten, haben ROT.

Da sind schon gewisse Unterschiede festzustellen, meine ich.

Das fett Markierte ist nicht richtig.

Hier irrst du.

Wie CV626 schon schrieb: Leuchtet ein grüner Abbiegepfeil - auch als Kombipfeil "geradaus und links / geradeaus und rechts" - ist in die angezeigte Richtung freie Fahrt. Es gibt niemanden, dem Vorfahrt/Vorrang zu gewähren ist. Alle Verkehrsrichtungen und Fußgänger, die dir in die Quere kommen könnten, sind durch rote Ampeln gesperrt.

Das ist ein diametraler Gegensatz zum grünen Blechpfeil. Dort gilt nämlich: Alle anderen Verkehrsrichtungen und Fußgänger können Vorfahrt oder Vorrang haben! Fußgänger können schon an der Ampel vor dir Grün haben oder jeden Augenblick Grün bekommen, dasselbe gilt für die Straße, in die du rechts abbiegst. Der Querverkehr hat Vorfahrt, ja sogar ein entgegenkommender Linksabbieger hat sie, was ja ansonsten nicht so ist. Summa summarum muss man beim Benutzen des grünen Blechpfeils an vier bis sechs Stellen aufpassen.

Vielleicht wird jetzt manchem ein wenig klarer, warum am grünen Blechpfeil (a) vorm Abbiegen anzuhalten ist, (b) keine Benutzungspflicht besteht.

Die Einschränkung wurde ja inzwischen dazu gesetzt 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. August 2016 um 22:22:23 Uhr:


Die Einschränkung wurde ja inzwischen dazu gesetzt 😉

Welche? Wo?

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