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Ampel mit Grünen Pfeil

Themenstarteram 20. Februar 2015 um 16:50

Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen wollte rechts abbiegen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@scrooge71 schrieb am 20. Februar 2015 um 17:50:38 Uhr:

Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Was lernt man eigendlich in der Fahrschule???????????????????

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Zitat:

@scrooge71 schrieb am 20. Februar 2015 um 17:50:38 Uhr:

Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Was lernt man eigendlich in der Fahrschule???????????????????

am 20. Februar 2015 um 17:05

Die Huptrottel kenn ich. Da steht man an einer roten Ampel mit grünem Pfeil und von hinten gibts Mörderkrach. Falls einer von den "Experten" hier mitliest: wenn ich an einer roten Ampel stehe und geradeaus fahren will, dann bleibe ich so lange stehen bis die Ampel grün wird. Da ändert auch kein grüner Pfeil was dran!

Hallo,

meinst Du den grünen Rechtsabbieber-Blechpfeil?

Wenn ja und Du auf der Rechtsabbiegerspur standest, startete das Hupkonzert zu recht. Aber aufpassen beim Abbiegen, der Querverkehr hat grün!

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 20. Februar 2015 um 18:05:33 Uhr:

Hallo,

meinst Du den grünen Rechtsabbieber-Blechpfeil?

Wenn ja und Du auf der Rechtsabbiegerspur standest, startete das Hupkonzert zu recht. Aber aufpassen beim Abbiegen, der Querverkehr hat grün!

 

Grüße,

diezge

Das ist falsch. Bei einem grünen Blechpfeil (also das Zusatzschild neben der Ampel) musst du sogar stehen bleiben, dich vergewissern und darfst erst dann weiter. Siehe auch § 37 Abs. 2 Nr. 1 STVO.

"In einem Zug abbiegen" darfst du nur, wenn es sich um das grüne "Licht" handelt.

Zitat:

@Halloele schrieb am 20. Februar 2015 um 18:05:06 Uhr:

Die Huptrottel kenn ich. Da steht man an einer roten Ampel mit grünem Pfeil und von hinten gibts Mörderkrach. Falls einer von den "Experten" hier mitliest: wenn ich an einer roten Ampel stehe und geradeaus fahren will, dann bleibe ich so lange stehen bis die Ampel grün wird. Da ändert auch kein grüner Pfeil was dran!

IdR gibt es aber für den Grünpfeil (Blechschild) eine extra Abbiegespur, damit keine Irritationen mit Geradeausverkehr (der ja rot hat) zustande kommen.

Hallo scrooge71

Zwingen kann dich niemand. Es gibt beim "grünen Pfeil" keine Abbiegepflicht. Es ist dir nur gestattet es zu tun.

Dennoch ist die Situation immer wie eine rote Ampel zu werten. Das heißt die Räder müssen still stehen. Dann langsam zur Sichtlinie herantasten, wieder stehen bleiben, wenn jetzt kein Querverkehr behindert wird, dann kann man raus.

Fährt man so heraus, das der Querverkehr zum abbremsen gezwungen wird, gilt das i.d.R. schon als Rotlichverstoß.

Was die "Huper" angeht. Einfach ignorieren. Wer nicht abbiegt der sieht den Pfeil nicht, oder er will nicht. Fertig. Ist ja ein freies Land.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 20. Februar 2015 um 18:07:56 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 20. Februar 2015 um 18:05:33 Uhr:

Hallo,

meinst Du den grünen Rechtsabbieber-Blechpfeil?

Wenn ja und Du auf der Rechtsabbiegerspur standest, startete das Hupkonzert zu recht. Aber aufpassen beim Abbiegen, der Querverkehr hat grün!

 

Grüße,

diezge

Das ist falsch. Bei einem grünen Blechpfeil (also das Zusatzschild neben der Ampel) musst du sogar stehen bleiben, dich vergewissern und darfst erst dann weiter. Siehe auch § 37 Abs. 2 Nr. 1 STVO.

"In einem Zug abbiegen" darfst du nur, wenn es sich um das grüne "Licht" handelt.

Hallo,

davon gehe ich aus, dass das bekannt ist. Aber rechts blinken und warten, bis auch die Ampel grün wird ist nicht (moralisch gesehen). Man muss ja andere nicht behindern, nur weil man es darf.

 

Grüße,

diezge

Der Grüne Pfeil sagt das man auch bei Rot rechts Abbiegen darf wenn Nichts im Wege steht, aber man muss nicht.

Gelegentlich sind aber die Grünen Pfeile so schlecht sichtbar das Sie ein Ortsfremder nicht bemerkt, und auch Mancher Ortskundige, oder die Sicht in Verkehrsrichtung ist eher Bescheiden oder bis man mal fahren dürfte ist eh fast wieder Grün und man kann Es sich sparen.

Mir würde Es aber nie einfallen einen Zwergenaufstand zu veranstalten nur weil Einer nicht fährt, er muss ja nicht.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 20. Februar 2015 um 18:07:56 Uhr:

Bei einem grünen Blechpfeil (also das Zusatzschild neben der Ampel) musst du sogar stehen bleiben, dich vergewissern und darfst erst dann weiter. Siehe auch § 37 Abs. 2 Nr. 1 STVO.

Die gelebte Praxis sagt, daß Du nicht zwingend anhalten mußt, wenn für Dich bereits vor dem Abbiegevorgang ersichtlich ist, daß die Strecke, auf die Du gemäß Grünpfeil einbiegen möchtest, frei ist.

Zitat:

@Wauhoo

Die gelebte Praxis sagt, daß Du nicht zwingend anhalten mußt, wenn für Dich bereits vor dem Abbiegevorgang ersichtlich ist, daß die Strecke, auf die Du gemäß Grünpfeil einbiegen möchtest, frei ist.

Gelebte Praxis, soso. Erkläre das mal den "Falken" die an diversen Kreuzungen stehen, und per Funk den "Rotlichtsünder" (deine beschriebene Vorgehensweise) melden. Weiter vorne wird dieser dann vom freundlichen Empfangskommando herausgewunken, und (im besten Fall) zur Kasse gebeten. Im schlechtesten Fall ist die Pappe weg.

Kommt man dann mit "gelebter Praxis", bekommt man wohl ein müdes lächeln.

Zitat:

@scrooge71 schrieb am 20. Februar 2015 um 17:50:38 Uhr:

Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis?

Ja und ab 0,3 Atü ist dann auch der Lappen weg. :rolleyes:

Gruß Metalhead

Zitat:

@Alpenfreund schrieb am 20. Februar 2015 um 18:33:51 Uhr:

Zwingen kann dich niemand. Es gibt beim "grünen Pfeil" keine Abbiegepflicht. Es ist dir nur gestattet es zu tun.

Genau wie bei 'ner grünen Ampel.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Halloele schrieb am 20. Februar 2015 um 18:05:06 Uhr:

Die Huptrottel kenn ich. Da steht man an einer roten Ampel mit grünem Pfeil und von hinten gibts Mörderkrach. Falls einer von den "Experten" hier mitliest: wenn ich an einer roten Ampel stehe und geradeaus fahren will, dann bleibe ich so lange stehen bis die Ampel grün wird. Da ändert auch kein grüner Pfeil was dran!

..gut gebrüllt Löwe...

Zitat:

ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen wollte rechts abbiegen

Es ist so einfach.

Blechpfeil, anhalten und erst abbiegen wenn alles frei ist weil der Querverkehr Grün hat.

Leuchtpfeil, abbiegen ohne anzuhalten, ist so ein Zwischending, da biegen auch noch die Linksabbieger der Querrichtung ab.

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