Ampel mit Grünen Pfeil

Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen wollte rechts abbiegen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@scrooge71 schrieb am 20. Februar 2015 um 17:50:38 Uhr:


Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Was lernt man eigendlich in der Fahrschule???????????????????

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 1. August 2016 um 22:16:34 Uhr:


Vielleicht wird jetzt manchem ein wenig klarer, warum am grünen Blechpfeil ..., (b) keine Benutzungspflicht besteht.

Obwohl hier immer dazu geschrieben wurde, dass eine Weiterfahrt problemlos möglich wäre.
Ist ja logisch, dass man nicht fährt, wenn ich wen zum Ausweichen oder einer Vollbremsung nötigen würde.

Ich glaube, dass noch ein Blick in die StVO nicht schaden könnte. Weder bei den Regeln für die normale Ampel , noch bei der Regel für den Grünpfeil steht etwas von Benutzungspflicht. Die StVO geht stillschweigend davon aus , dass ein Fahrer auch fährt, wenn es objektiv möglich ist. Auf die Idee, dass jemand, obwohl er fahren könnte, einfach mal auf der Straße stehen bleibt, ist der Gesetzgeber nicht gekommen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. August 2016 um 10:53:38 Uhr:


Ich glaube, dass noch ein Blick in die StVO nicht schaden könnte. Weder bei den Regeln für die normale Ampel , noch bei der Regel für den Grünpfeil steht etwas von Benutzungspflicht. Die StVO geht stillschweigend davon aus , dass ein Fahrer auch fährt, wenn es objektiv möglich ist. Auf die Idee, dass jemand, obwohl er fahren könnte, einfach mal auf der Straße stehen bleibt, ist der Gesetzgeber nicht gekommen.

Grüße vom Ostelch

Und das ist eben der Knackpunkt 😉

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 2. August 2016 um 12:13:57 Uhr:



Und das ist eben der Knackpunkt 😉

Aber auch nur, wenn man unbedingt ein Problem draus machen will. Ich habe es noch nie erlebt, dass jemand bewusst am Grünpfeil stehen geblieben ist, obwohl er hätte fahren können. Manchmal wird er übersehen.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. August 2016 um 12:29:51 Uhr:



Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 2. August 2016 um 12:13:57 Uhr:



Und das ist eben der Knackpunkt 😉

Aber auch nur, wenn man unbedingt ein Problem draus machen will.

Du bist doch schon länger in diesem Forum hier angemeldet, richtig?

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 2. August 2016 um 12:13:57 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. August 2016 um 10:53:38 Uhr:


Ich glaube, dass noch ein Blick in die StVO nicht schaden könnte. Weder bei den Regeln für die normale Ampel , noch bei der Regel für den Grünpfeil steht etwas von Benutzungspflicht. Die StVO geht stillschweigend davon aus , dass ein Fahrer auch fährt, wenn es objektiv möglich ist. Auf die Idee, dass jemand, obwohl er fahren könnte, einfach mal auf der Straße stehen bleibt, ist der Gesetzgeber nicht gekommen.

Grüße vom Ostelch

Und das ist eben der Knackpunkt 😉

Aber ja doch. Steht irgendwo generell (grundloses Schleichen - und erst recht Stehen - ist ebenso wie grundloses Herumfahren ein Verstoß).

EDIT: StVO para 3. (2): Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. August 2016 um 10:53:38 Uhr:


Ich glaube, dass noch ein Blick in die StVO nicht schaden könnte. Weder bei den Regeln für die normale Ampel , noch bei der Regel für den Grünpfeil steht etwas von Benutzungspflicht. Die StVO geht stillschweigend davon aus , dass ein Fahrer auch fährt, wenn es objektiv möglich ist. Auf die Idee, dass jemand, obwohl er fahren könnte, einfach mal auf der Straße stehen bleibt, ist der Gesetzgeber nicht gekommen.

Grüße vom Ostelch

Wieso sollte man in den Regeln etwas bezüglich der "Benutzungspflicht" einfügen? 😕

Das das grundlose stehenbleiben vor einer grünen LZA, sowie das grundlose stehenbleiben an einem Grünpfeil verboten ist, wenn ich dadurch andere VT behindere, regeln ganz klar die Grundregeln des §1 der StVO und das ich dadurch andere VT behindere, will doch sicherlich hier niemand anzweifeln!

Nach deiner Rechtsauffassung könnte ich jedoch vor einer Ampelkreuzung mein Motor abstellen und eben meine 148 Mails checken! Steht ja nirgends explizit, dass ich auch bei grün fahren MUSS?! 🙄

Situ hat doch des Rätsels Lösung, den "geheimen" § 3 II StVO, schon so schön auf einem Tablett serviert ... und Ostelch hat nun wirklich nicht behauptet, dass da jeder einfach so einen Unfug machen darf ... 🙂

An einer grünen Ampel grundlos halten ist für mich definitiv "Unfug"!

Zitat:

@situ schrieb am 2. August 2016 um 13:17:49 Uhr:


EDIT: StVO para 3. (2): Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Passt also nicht in dieses Thema 🙂

Jubi TDI/GTI
Richtig. Ostelch schrob aber vom "Geigentiel" 🙂. Schau nochmal drauf. Ist nur ein Missverständnis.

http://www.polizei.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen09.c.2817.de

"Eine Pflicht zum Rechtsabbiegen am Grünpfeil besteht für Sie nicht. Es ist hier nur erlaubt.
Daraus leitet sich ab, dass Sie Ihren Vordermann nicht zum Rechtsabbiegen nötigen dürfen, etwa durch Hupe oder Lichthupe."

Die Bremer Polizei spricht nicht Recht. In diesem Fall vermutet der Autor der website eben falsch. Wenn man einfach anhält und nicht weiterfährt ist das nur so lange i.O., wie man nachfolgenden Verkehr nicht ohne Grund aufhält. Das ist also nur unproblematisch, wenn man da allein rumsteht. Den Rest der Wiederholung bitte durch Lesen des threads sich selbst erarbeiten. Danke. Weitermachen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. August 2016 um 12:29:51 Uhr:



Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 2. August 2016 um 12:13:57 Uhr:



Und das ist eben der Knackpunkt 😉

Aber auch nur, wenn man unbedingt ein Problem draus machen will. Ich habe es noch nie erlebt, dass jemand bewusst am Grünpfeil stehen geblieben ist, obwohl er hätte fahren können. Manchmal wird er übersehen.

Grüße vom Ostelch

Ist ja auch kein Wunder, vor allem nachts. Der Grünpfeil darf nämlich nicht reflektieren.

Wobei. Leute, denen bei Rot zu fahren schlicht grundsätzlich zu heikel ist, gibt es auch. Und diesen kann man auch auf keinen Fall einen Vorwurf machen. Auch nicht, wenn die ganze Kreuzung frei ist.

OK, das gilt nicht an einer bestimmten Kreuzung in Dresden. Aber im allgemeinen schon.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 2. August 2016 um 13:51:45 Uhr:


Nach deiner Rechtsauffassung könnte ich jedoch vor einer Ampelkreuzung mein Motor abstellen und eben meine 148 Mails checken! Steht ja nirgends explizit, dass ich auch bei grün fahren MUSS?! 🙄

Doch, indirekt schon. Es herrscht nämlich HALTEVERBOT. Solange man warten muss, weil die Ampel rot oder die Kreuzung verstopft ist, darf man stehenbleiben. ist die Ampel grün und die Kreuzung frei, darf man das nicht mehr, denn dann wartet man nicht mehr, sondern hält.

Bei roter Ampel zu warten ist indes aber immer erlaubt. Auch wenn es einen Blechpfeil gibt, wird das nicht zum verbotenen Halten, bevor nicht die Ampel grün wird.

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