Ampel mit Grünen Pfeil

Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen wollte rechts abbiegen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@scrooge71 schrieb am 20. Februar 2015 um 17:50:38 Uhr:


Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Was lernt man eigendlich in der Fahrschule???????????????????

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 28. Juli 2016 um 17:05:57 Uhr:


Hätte man beim grünen Pfeil nicht explizit definiert, dass man nicht fahren muss, dann wäre das wohl so. Man hat es aber definiert.

Ansonsten stellen gefahrene 70km/h bei erlaubten 100km/h sicher noch keine Behinderung dar.

Das meine ich ja. Trotzdem gibts in dem Forum hier zuhauf Postings, wo man sich über die ,,Schleicher,, aufspult.
Ist doch irgendwie komisch: Am grünen Pfeil kann ich warten, rege mich aber 2 min später über den vor mir auf, weil er statt mit zugelassenen 50km/h ,,nur,, 40 km/h fährt.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 28. Juli 2016 um 17:00:51 Uhr:



Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 28. Juli 2016 um 16:38:01 Uhr:

Und anhalten, obwohl eine Weiterfahrt ohne Probleme möglich wäre, behindert nicht den Verkehrsfluss ?
Ich dachte immer, dass ein grüner Pfeil für besseren Verkehrsfluss ,,erfunden,, wurde ?

Und du hast nicht erwähnt, wie schnell man nun mindestens sein müsste. Ich meine, bei 70Km/h fliesst der Verkehr doch auch. Für einige vielleicht nicht schnell genug, aber wo beginnt denn eine Behinderung ? Bei 2km/h unter der zHG ? Bei 5-10 km/h darunter ?

Müssen wir dieses Scheinproblem jetzt wieder von vorne diskutieren? Die paar Leute, die den Grünpfeil nicht nutzen, haben ihn wahrscheinlich meistens nicht gesehen. Die paar von den wenigen, die stehen bleiben, obwohl sie wissen, dass sie fahren könnten, machen anderswo sicher ganz andere Probleme.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Juli 2016 um 17:18:33 Uhr:

Müssen wir dieses Scheinproblem jetzt wieder von vorne diskutieren? Die paar Leute, die den Grünpfeil nicht nutzen, haben ihn wahrscheinlich meistens nicht gesehen.

Und was ist da nun gegen einzuwenden, wenn man den vor sich mit einem Anhupen daran erinnert, dass da ein grüner Pfeil ist ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 28. Juli 2016 um 17:23:48 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Juli 2016 um 17:18:33 Uhr:

Müssen wir dieses Scheinproblem jetzt wieder von vorne diskutieren? Die paar Leute, die den Grünpfeil nicht nutzen, haben ihn wahrscheinlich meistens nicht gesehen.

Und was ist da nun gegen einzuwenden, wenn man den vor sich mit einem Anhupen daran erinnert, dass da ein grüner Pfeil ist ?

Verboten

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

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Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 28. Juli 2016 um 17:37:59 Uhr:



§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Ja, klar. Daran halten sich ja auch alle Autofahrer.
Und vielleicht sehe ich mich auch gefährdet, wenn der vor mir den grünen Pfeil nicht nutzt ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 28. Juli 2016 um 17:23:48 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Juli 2016 um 17:18:33 Uhr:

Müssen wir dieses Scheinproblem jetzt wieder von vorne diskutieren? Die paar Leute, die den Grünpfeil nicht nutzen, haben ihn wahrscheinlich meistens nicht gesehen.

Und was ist da nun gegen einzuwenden, wenn man den vor sich mit einem Anhupen daran erinnert, dass da ein grüner Pfeil ist ?

Wenn dir nach Hupen ist, hupe. Auch wenn es unzulässig sein dürfte.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 28. Juli 2016 um 17:18:02 Uhr:



Das meine ich ja. Trotzdem gibts in dem Forum hier zuhauf Postings, wo man sich über die ,,Schleicher,, aufspult.
Ist doch irgendwie komisch: Am grünen Pfeil kann ich warten, rege mich aber 2 min später über den vor mir auf, weil er statt mit zugelassenen 50km/h ,,nur,, 40 km/h fährt.

Ich denke das sind die gleichen Personen, die sich über Schleicher und Nicht-Abbieger trotz grünem Pfeil aufregen. Daher sehe ich hier nichts Komisches.

Und wenn man einmal kurz dezent hupt ... mein Gott, es gibt nun wirklich Schlimmeres. Das tue ich auch, wenn jemand vor der grünen Ampel schläft und das am helligten Tag.

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 28. Juli 2016 um 17:8:21 Uhr:


Zum Grünpfeil:
Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden** darf**.

Zu finden:
§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(1)......

Natürlich steht dort "darf" und nicht " muss ".
Würde dort "muss" stehen wäre dies ja erst mal unter allen Umständen. Also müsste man wieder erläutern wann genau.
"Darf" abbiegen wenn es die Umstände zulassen ist da einfach logisch.
Ich "darf" auch nur bei grün fahren.
Mache ich dies nicht, obwohl die Umstände (z.B. Kreuzung frei) dies zulassen würden, behinder ich den Verkehr.
Das beides quasi nie geahndet wird wurde hier schon erklärt.

Zitat:

Hätte man beim grünen Pfeil nicht explizit definiert, dass man nicht fahren muss, dann wäre das wohl so. Man hat es aber definiert.

Ansonsten stellen gefahrene 70km/h bei erlaubten 100km/h sicher noch keine Behinderung dar.

Das sehe ich nach Region und Jahr sehr unterschiedlich. Der unbestimmte Rechtsbegriff Verkehrsfluss muss mit Leben gefüllt werden, also geschaut, wie die (legale) Durchschnittsgeschwindigkeit des regelhaften Verkehrs ist. Bei uns im Emsland defintiv 100 km/ h und damit liegt schon eine Störung mit 80 oder 90 km/h (solange kein triftiger ...) vor; im Nachbarkreis liegen die Durchsnittsgeschwindigkeiten wesentlich niedriger, da dürfte auch 70 km/h kein Verstoss gegen gesetzliche Reglungen darstellen.

Wegen der Vergreisung der Gesellschaft und des autonomen Fahrens werden diese Werte sich aber wohl anpassen:-)

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 28. Juli 2016 um 17:08:21 Uhr:



Mich persönlich behindert alles ab einem km/h unterhalb der zHg.
.

Das mag sein, ist aber nicht der Maßstab der StVO.

Im übrigen, der "einfeldige Signalgeber" aus § 37 StVO ist der leuchtende Grünpfeil, nicht der aus Blech.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 29. Juli 2016 um 20:44:52 Uhr:


Im übrigen, der "einfeldige Signalgeber" aus § 37 StVO ist der leuchtende Grünpfeil, nicht der aus Blech.

Das weiß ich. Beide haben jedoch die selbe Funktion 😉

Nein, denn es gelten unterschiedliche Regeln. Wer lesen kann, führe sich die StVO einmal in Ruhe zu Gemüte. Man wird dadurch nicht dümmer.

Das Thema wurde bestimmt schon zu Tode gekaut, aber nun gebe ich auch noch meinen Senf hinzu:

Das grüne Rechtsabbiegerpfeil neben/unter der Ampel bedeutet nicht dass man fahren muss!

Selbst mein Fahrlehrer hat das ausführlich damals durchgekaut. Er hat auch darauf bestanden, dass seine Schützlinge in der Fahrprüfung nicht durchfallen, falls sie dieses Schild nicht beachten und lieber auf grünes Licht warten um Sicher zu gehen (fahren).

Zum Hupkonzert: Autofahrer regen sich halt gerne auf wenn andere Leute irgendwelche Dinge tun, das auch nur eine Sekunde ihrer Zeit kostet...

Das Auto fängt nicht umsonst mit A an, und hört mit O auf...

"AHHH!! geht mir aus dem Weg!"

"Ohhh, da ist ja ein Unfall mit Schwerverletzten"

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 29. Juli 2016 um 20:56:17 Uhr:


Nein, denn es gelten unterschiedliche Regeln. Wer lesen kann, führe sich die StVO einmal in Ruhe zu Gemüte. Man wird dadurch nicht dümmer.

"Funktion" und "Regeln" sind zwei grundverschiedene Worte mit absolut anderen Bedeutungen.

Bin ich hier eigentlich im Irrenhaus 😕

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