Amoklauf nach Besuch der Zulassungsbehörde
So jetzt muss ich euch mal über meinen Besuch bei der Zulassungsbehörde berichten:
Vorgewarnt durch viele Beiträge und Infos von hier und auch von diversen Gesprächen begab ich mich heute morgen auf die Zulassungsstelle.
Ich hab am Automat die Nr 32 gezogen, als ich ins Wartezimmer kam war gerade Nr 29 drann. Drei Leute vor mir dachte ich kann nicht lange dauern. Pustekuchen, eineinhalbstunden durfte man dort warten. Danach kam ich endlich an den Schalter wo mich eine "älteräää" Damä erwartete (auch als Schrulle zu bezeichnen). Ich freundlich Guten Morgen, wurde aber nichts erwidert. Dann teilte ich mit dass ich ein Saisonfahrzeug 5/10 zulassen möchte und erbitte alle Eintragungen zu übernehmen desweiteren dass die Farbe des Fahrzeugs nicht mehr Grau sondern Dunkelblau sei.
Daraufhin meinte sie sofort giftig: "Nein, die orginal Farbe wird reingeschrieben und ALLE Eintragungen ausser Fahrwerk und Rückspiegel werden NICHT mehr reingeschrieben".
Der Rest wäre: Hartmann Fächer, Nachrüstkat, Hartmann Vor Mittel Esd, Zwei andere Felgen mit verschiedenen Bereifungen und schließlich Distanzscheiben 2x 20mm 2x25mm. Dies alles dürfe sie nicht reinschreiben ist auch nicht nötig. BITTE?
Als ich dann vom Zahlen kam und meine Kennzeichen nehmen wollte riss sie mir diese aus der Hand und meinte:
"Dass ist ja Engschrift dass geht aber nicht" und schabte die Tüvplaketten wieder ab.
Ich fragte sie was dass soll und wie es weitergeht (hab ja bereits bezahlt)..
"Kommen sie mit normalen Kennzeichen wieder"
Ich meinte dass das Kennzeichen dann aber nicht in die Aussparung hineinpasst. "Da müssen sie ein Tüvgutachten bringen oder größere Kennzeichen ich fang mich da jetzt nicht drann auf", hat vorher noch kurz telefoniert und mich dann abserviert!
Die Umgangsweise auf den Zulassungsstellen ist echt dass letzte, ich war schon auf mehreren verschiedenen viele Kfz anmelden mit meinem Vater, da hat jeder die gleiche Meinung. Was würdet ihr denn jetzt tun, ich hab soweit alles durch bis auf die runden Stempel auf den Kennzeichen.
88 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von callbyreference
mit Schrift usw hast bei denen null Chance.
Das kommt drauf an, ob man die Engschrift bzw. das kürzere Schild nur
willoder ob man es
braucht...
Für amerikanische Fahrzeuge zum Beispiel, die nur den ganz kleinen Nummernschild-Ausschnitt für das LKrad-Schild haben muß doch sogar das ganz kleine Schild erteilt werden.
Voraussetzung ist dafür eine Bescheinigung vom TÜV / Dekra, daß "bauartbedingt" eben nur ein kleineres Nummernschild passt.
Mit der Bescheinigung wird dann auf der Zulassungsstelle die Engschrift bzw. das kleinere Schild in den Brief eingetragen (war zumindest beim alten Brief so), und man kann sich die kleinen Schilder holen...
Wenn man natürlich die kleineren Schilder nur "zum Spaß" haben will, obwohl ein großer Nummernschildausschnitt da ist, dann können die natürlich entscheiden wie sie wollen...
Gruß 🙂
Lars
ja das stimmt freilich. Ich meinte jetzt wenn es ein reines Wunsch Schild ist.
Auch das prinzipielle groß, klein mein ich hier nicht. So kriegt ein mopped immer das "kleine". Aber es gibt verschiedene Schriftgrößen und Abstände, um "kleine" Schilder noch kleiner zu machen😁... ok blöd erklärt aber ihr wisst was ich mein.
Und dabei entscheidet die Zulassungsstelle wie sie will.
Zitat:
Original geschrieben von thommen
den Schein werden sie mir mit sicherheit beim anmelden nicht einziehen, evtl den Brief aber mehr auch net!
Ich bin nicht verpflichtet ein ungültig gewordenes Dokument aufzuheben, oder dem Amt bei neuanmeldung vorzulegen! Wenn hätte der Schein wie sonst auch gleich bei der Abmeldung eingezogen werden müssen, aber danach können sie diesen nicht mehr einziehen, dafür würde alleine die rechtliche Grundlage fehlen...
Wobei m. W. die rechtliche Grundlage für das Einziehen grundsätzlich fehlt, da Brief und Schein Eigentum des Fahrzeugbesitzers sind.
Hab ich kürzlich in einer Autozeitung gelesen: Man soll sich in jedem Fall die alten Papiere aushändigen lassen, sie haben kein Recht die einzubehalten.
lol was solln dass heißen? Du bekommst für den Kfz Schein die Zulassungsbescheinigung Teil II der Schein kommt in ein Kuver und tschüss. Okay glaub mir nicht und staune 🙂 Wollte dir nur raten ne Kopie vorab zu machen.
@Himeno ne si Winterauto lool.
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Also ne Kopie hatte ich mir vorm abmelden auch sicherheitshalber mal gemacht, die ich dann gleich noch auf dem Amt beglaubigen lassen wollte, was aber net nötig war, da der Schein mir ja wieder ausgehändigt wurde... Is mir ehrlich gesagt so auch viel lieber, dennmein beiblatt vom Schein is auch schon fast voll gewesen...
Re: Amoklauf nach Besuch der Zulassungsbehörde
Zitat:
Original geschrieben von M4dness
... und erbitte alle Eintragungen zu übernehmen desweiteren dass die Farbe des Fahrzeugs nicht mehr Grau sondern Dunkelblau sei.
Daraufhin meinte sie sofort giftig: "Nein, die orginal Farbe wird reingeschrieben und ALLE Eintragungen ausser Fahrwerk und Rückspiegel werden NICHT mehr reingeschrieben".Der Rest wäre: Hartmann Fächer, Nachrüstkat, Hartmann Vor Mittel Esd, Zwei andere Felgen mit verschiedenen Bereifungen und schließlich Distanzscheiben 2x 20mm 2x25mm. Dies alles dürfe sie nicht reinschreiben ist auch nicht nötig. BITTE?
Als ich dann vom Zahlen kam und meine Kennzeichen nehmen wollte riss sie mir diese aus der Hand und meinte:
"Dass ist ja Engschrift dass geht aber nicht" und schabte die Tüvplaketten wieder ab.
Ich fragte sie was dass soll und wie es weitergeht (hab ja bereits bezahlt)..
"Kommen sie mit normalen Kennzeichen wieder"
Ich meinte dass das Kennzeichen dann aber nicht in die Aussparung hineinpasst. "Da müssen sie ein Tüvgutachten bringen oder größere Kennzeichen ich fang mich da jetzt nicht drann auf", hat vorher noch kurz telefoniert und mich dann abserviert!
Objektiv betrachtet kann man da, zumindest was die Umgangsweise und den zugehörigen Ton angeht, von Autoschrauberdiskriminierung ausgehen. ... Hammer!
Hey ich hab mich mal schlau gemacht....
Folgendes wurde mir auf der Zulassungsstelle zum Thema EIntragungen mitgeteilt...
Eingetragen wird gar nichts mehr... es gelten die Papiere die du beim TÜV oder ähnlichen Institutionen bekommst.
Zum Thema Fahrzeugkontrollen hab ich mich mal bei einer befreundeten Polizistin schlau gemacht.Bei uns ist es nicht so dass du der Polizei gegenüber in der Beweispflicht bist sondern andersrum... Das heisst die Polizei muss DIR beweisen dass dieses Teil nicht erlaubt ist....
Dieses Spiel geht vorraussichtlich noch bis Ende 2006. Bis dahin sollen alle Polizeifahrzeuge mit einem ähnlichen System wie TOLL COLLECT ausgestattet werden das dem Streifenwagen erlaubt in Flensburg auf den Zentralrechner zu zu greifen....
Sprich alles was eingetragen wird beim TÜV wird via Internet nach Flensburg geleitet und ist somit für die Polizei ersichtlich...Diese kann sich dann direkt im Streifenwagen einen Bericht über die Eintragungen in deinem Auto ausdrucken lassen....
Viele Grüße und viel Spass bei Kontrollen.... =(
Grüße aus HD ALEX
Zitat:
Original geschrieben von jettafreak
Hey ich hab mich mal schlau gemacht....
Folgendes wurde mir auf der Zulassungsstelle zum Thema EIntragungen mitgeteilt...
Eingetragen wird gar nichts mehr... es gelten die Papiere die du beim TÜV oder ähnlichen Institutionen bekommst.
Zum Thema Fahrzeugkontrollen hab ich mich mal bei einer befreundeten Polizistin schlau gemacht.Bei uns ist es nicht so dass du der Polizei gegenüber in der Beweispflicht bist sondern andersrum... Das heisst die Polizei muss DIR beweisen dass dieses Teil nicht erlaubt ist....
Dieses Spiel geht vorraussichtlich noch bis Ende 2006. Bis dahin sollen alle Polizeifahrzeuge mit einem ähnlichen System wie TOLL COLLECT ausgestattet werden das dem Streifenwagen erlaubt in Flensburg auf den Zentralrechner zu zu greifen....
Sprich alles was eingetragen wird beim TÜV wird via Internet nach Flensburg geleitet und ist somit für die Polizei ersichtlich...Diese kann sich dann direkt im Streifenwagen einen Bericht über die Eintragungen in deinem Auto ausdrucken lassen....
Viele Grüße und viel Spass bei Kontrollen.... =(
Grüße aus HD ALEX
mmh und da heist es imer der staat hat kein geld und nun soll das rennleitungskollektiv gegründet werden. wenn dadurch nur die allgemeinen verkehrskontrollen wegfallen würden wäre es bestens
Bei mir im neuen Schein ist ALLES eingetragen worden, was auch im alten stand. Nur im Brief steht das nicht mehr. Wird jetzt wohl zentral irgendwo gespeichert.
Was bringts mir aber im Schein?
Wenn ich mein Auto abmelde und es verkaufen will, dann steht nichts im Brief, und was macht man wenn man die TÜV Papiere von den Eintragungen nicht mehr hat, weil man sie vorher in den Brief eintragen lassen hat.
Dann haste 0 von den Eintragungen!
Lol, also ich habe meinen Schein von meinem AGEMELDETEN Corrado hier liegen. Steht nach wie vor alles drin.
Den bekommt man dann beim anmelden einfach wieder neu.
Es heisst ja nicht umsonst Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.
Könnt ihr euch noch an die alten Kreidler Förett erinnern, die mit 49ccm und 85km/h eingetragen waren?
Ich hab so eins. Schon ewig.
Die hatten früher immer ein LKR Kennzeichen drauf.
Das war mal ne Zeit lan stillgelegt, sodaß ich ne wieder Vollabnahme machen mußte.
Dann waren auch neue Kennzeichen fällig.
Nur der olle Heini bei der Zulassungsstelle wollte mir so ein Riesenbackblech verpassen-ich konnte es nicht fassen!
Man war ich sauer.
Hab ihm lang und breit erklärt, daß ich schon jahrzehntelang mit diesem kleinen LKR Kennzeichen gefahren bin, und das es da auch ne Sonderregelung geben muß.
Er meinte nur: Nein!
Dann war das Ende vom Lied, daß ich mir 5km/h von der Höchstgeschwindigkeit aus dem Brief streichen lassen mußte, wohlgemerkt ohne etwas am Moped zu verändern...
Dann gabs auf einmal ein kleineres Kennzeichen.
Ich sage nur Bürokratenheinis!
kurze ot frage:
ich habe einen fzg schein und 2 randvolle beiblaetter, in der nexten saison kommt noch ein volles beiblatt dazu.
nun habe ich aber von vielen eintragungen keinerlei unterlagen oder abe, da einzelabnahmen oder schon vom vorbesitzer eingetragen worden.
kann ja wohl nicht sein das eintragungen fuer mehrere tausend euro verfallen, oder sehe ich da was falsch?
Zitat:
Original geschrieben von jettafreak
Folgendes wurde mir auf der Zulassungsstelle zum Thema EIntragungen mitgeteilt...Eingetragen wird gar nichts mehr... es gelten die Papiere die du beim TÜV oder ähnlichen Institutionen bekommst.
Super und in denen steht meistens zur Neuerteilung der BE ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig.
Und was machst mit alten Eintragungen wo du keine Papiere mehr hast?
Was mit Eintragungen von Sachen die nicht nach ISO9001 geprüft sind, also anhand von Gutachten vor 2002 (bin mir im Jahr nimma so sicher) ?
Zitat:
Zum Thema Fahrzeugkontrollen hab ich mich mal bei einer befreundeten Polizistin schlau gemacht.Bei uns ist es nicht so dass du der Polizei gegenüber in der Beweispflicht bist sondern andersrum... Das heisst die Polizei muss DIR beweisen dass dieses Teil nicht erlaubt ist....
Und im Zweifelsfall kommt die Karre auf'n Hänger und der TÜVer dort findet ne kaputte Aschmanschette und 1000 Euro sind weg...
Zitat:
Dieses Spiel geht vorraussichtlich noch bis Ende 2006. Bis dahin sollen alle Polizeifahrzeuge mit einem ähnlichen System wie TOLL COLLECT ausgestattet werden das dem Streifenwagen erlaubt in Flensburg auf den Zentralrechner zu zu greifen....
Bei der Zulassungsstelle sind jetzt schon alle Eintragungen digitalisiert, die können da jetzt schon einfach drauf zugreifen wenn sie wollen...
Meine Frage ist irgendwie noch nicht so recht erläutert worden. Woher weiß ich denn dann als Käufer, wo ich ja nur den Brief (oder wie das auch immer jetzt heißen mag) zu Gesicht bekomme, ob bei dem Fahrzeug alles richtig eingetragen ist? Den Schein sehe ich ja nicht, weil das Fahrzeug meist abgemeldet verkauft wird.
Wie sieht es mit Folgeeintragungen aus? Z.B. Man lässt zuerst ein Fahrwerk eintragen. 2 Wochen später kleinere Felgen + Reifen. Nochmal 2 Wochen später Spurplatten und darauf 2 Wochen später ein kleines Lenkrad.
Man könnte ja jeweils die alte Eintragung vom Fahrwerk verschwinden lassen, nen originales einbauen und so dicke Schlappen draufstecken, dass es in dem Zustand nicht schleift. Mit dem tiefen Fahrwerk würde es das aber. Nun habe ich aber beide Beschienigungen vom TÜV mit den beiden Eintragungen. Oder soll jetzt auf jedes Blatt vom TÜV drauf:
Lenkradeintagung bezieht sich auf Felgeneintragung, welche sich auf die Spurplatteneintragung bezieht in Zusammenhang mit Eintragung des Fahrwerks ... etc...
Das gibt doch das totale Chaos...
und dann hält uns das Schnittlauch wieder an und erzählt uns, dass unser Fahrzeug zu tief wäre, weil die Felgen nicht in Kombination mit dem Fahrwerk abgenommen wurden.
Außerdem quillt dann doch irgendwann die dickste ABE-und-Gutachten-Mappe über...