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AMG-Tuning C43/C63

Mercedes C-Klasse W205

Hier mal ein Thread rund um das Thema Tuning.

Beste Antwort im Thema

Hier mal ein kleiner Erfahrungsbericht zum Thema Tuning:

Anfang 2018 wollte ich für meinen C43 ein legales Motortuning mit Aufhebung der Vmax-Begrenzung vornehmen lassen. Neben TÜV-Gutachten war für mich auch eine Garantie auf Motor und Antriebsstrang interessant.
Bei meiner Internetrecherche nach einem Tuner stieß ich auf die Firma P*m* aus dem Großraum Stuttgart. Dort wurde ein Boxentuning angeboten, das gute Leistungswerte versprach und wohl auch von einschlägigen Automagazinen positiv getestet wurde. Bei der Kontaktaufnahme wurde mir dann gesagt, dass die Garantie nur dann möglich sei, wenn der Einbau der Box durch die Firma P*m* oder einen ihrer Partner erfolgt. Ich habe dann das Gesamtpacket mit Einbau, Garantie und TÜV-Eintragung für gut 3000 € bestellt und bei einem Partner in Hamburg den Einbau vornehmen lassen.
Einen deutlichen Zuwachs von Leistung konnte ich allerdings nicht feststellen. Nachdem ich dann im Frühjahr auf Sommerräder gewechselt habe, konnte ich die Endgeschwindigkeit des Wagens mal testen:
Tacho max. 275 statt Abriegelung bei 285. Daraufhin habe ich bei der Firma P*m* angerufen und das Tuning bemängelt. Ein Herr H* erklärte mir, dass auch mit der Motorleistung von den angegebenen 430 PS bei der Radgröße (Original-Räder) keine höhere Geschwindigkeit zu erreichen sei. Ich habe dann noch ein paar mal versucht per Mail Kontakt mit der Firma P*m* aufzunehmen. Nach ca. 4 Wochen bekam ich dann endlich eine Rückmeldung: Ich könne die Leistung bei einem bekannten Audi-Tuner in Kempten auf dessen Allrad-Prüfstand testen lassen. Er hätte in Zusammenarbeit mit dieser Firma auch die Tuning-Box entwickelt und für den Fall, dass die eingebaute Box die entsprechende Leistung nicht bringen würde, stünde dort ein Modul mit erhöhtem Kennfeld zur Verfügung - diese Messung würde mich noch eimal 250 € kosten.
Ich nahm das Angebot an und habe die Leistungsmessung vornehmen lassen. Das Ergebnis war grandios:
Gute 450 PS Motorleistung - damit hatte Herr H* anscheinend recht, dass alles in Ordnung sei.
Als aufmerksamer Leser des Forums fiel mir auf, dass man die von meinem Wagen erreichte Vmax auch ohne Motortuning nur durch Aufhebung der Vmax-Begrenzung erreichen kann - irgendetwas schien nicht zu stimmen. Also ließ ich erneut eine Leistungsmessung bei einer anderen Firma durchführen (für unter 100 €). Das Ergebnis war ernüchternd:
380 PS und 512 Nm anstelle der beworbenen 430 PS und 610 Nm.
Da ich die "450 PS"-Messdaten dabei hatte, war man so freundlich und hat diese Messungen gleich mal analysiert. Die Motorleistung ergibt sich aus der Radleistung plus der Schleppleistung. In der "450 PS"-Messung war die Schleppleistung mit 117 PS ungewöhnlich hoch angegeben - normal liegt die Schleppleistung bei dem C43 laut Aussage der Firma bei ca. 50 PS. Damit war geklärt wie die in Kempten gemessenen 450 PS zustande kamen und vielleicht auch der hohe Preis für diese wohl nicht ganz alltägliche Messung.

Auch wenn jetzt bestimmt Stimmen aufkommen, die sagen "wie kann man sich nur so verarschen lassen" habe ich diesen Bericht gepostet, um anderen Forumsmitgliedern solch eine Erfahrung zu ersparen.
Was ich bisher unter diesem Thema vermisse, ist eine Sammlung von Adressen seriöser Tuner, wo ich ein legales Tuning zu einem angemessenen Preis bekomme.

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Kann ich bestätigen! Bei meiner Rückgabe in der Niederlassung Stuggi gibt es auf dem Bewertungsbogen der Dekra ein Feld Chip Tunning.

Leute, m.M.n. muss sowas jeder für sich entscheiden. Ist der Wagen nun geleast oder gekauft spielt vorerst keine Rolle. Aber im Falle des Falles, muss sich jeder bewusst sein, dass im Nachhinein Konsequenzen folgen. Wenn es um Geld geht versucht jeder seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Egal ob Niederlassung, das Werk oder irgendeine Versicherung.

Und es dreht sich wieder im Kreis hier 😁

Wie oft noch...mit Motortuning erlischt die Garantie vom Hersteller, PUNKT !

Wissen wir alle und darum bitte nicht wieder tot dikutieren hier...

Das ist nicht nur der Punkt. Der Punkt ist: Wenn ich als Leasingnehmer die Leasingsache nicht vertragsgemäß nutze - also auf das Eigentum des Leasinggebers einwirke - dann hat das weitreichendere Konsequenzen, als nur finanzielle.

Der Tatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB setzt voraus, dass der Geschädigte vom Täter über Tatsachen getäuscht wird, ein Irrtum beim Geschädigten entsteht und der dadurch über sein Vermögen verfügt und einen Vermögensschaden erleidet.

Indem der Leasingnehmer bei Rückgabe des Wagens das Tuning verschweigt, täuscht er über Tatsachen. Der Leasinggeber irrt sich über den Zustand des Wagens und macht keinerlei Ansprüche geltend. Das ein (ehemals) getunter Wagen einem höherem Verschleiß unterlag und sich die Garantieposition verschlechtert ist wohl unstreitig. Damit liegen aus meiner Sicht die Tatbestandsvoraussetzungen des Betruges vor.

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Ok, doch tot diskutieren 😁 😁 😁

Amen !

Ich kann die Sicht durchaus nachvollziehen. Möchte aber nur am Rande anmerken das der Hersteller durchaus auch dem Kunden div. Modifikationen etc. verschweigt, die ebenso einen Tatbestand des Betrugs rechtfertigen.

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 21. Juni 2017 um 13:43:18 Uhr:


Das ist nicht nur der Punkt. Der Punkt ist: Wenn ich als Leasingnehmer die Leasingsache nicht vertragsgemäß nutze - also auf das Eigentum des Leasinggebers einwirke - dann hat das weitreichendere Konsequenzen, als nur finanzielle.

Der Tatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB setzt voraus, dass der Geschädigte vom Täter über Tatsachen getäuscht wird, ein Irrtum beim Geschädigten entsteht und der dadurch über sein Vermögen verfügt und einen Vermögensschaden erleidet.

Indem der Leasingnehmer bei Rückgabe des Wagens das Tuning verschweigt, täuscht er über Tatsachen. Der Leasinggeber irrt sich über den Zustand des Wagens und macht keinerlei Ansprüche geltend. Das ein (ehemals) getunter Wagen einem höherem Verschleiß unterlag und sich die Garantieposition verschlechtert ist wohl unstreitig. Damit liegen aus meiner Sicht die Tatbestandsvoraussetzungen des Betruges vor.

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 21. Juni 2017 um 13:43:18 Uhr:


Das ist nicht nur der Punkt. Der Punkt ist: Wenn ich als Leasingnehmer die Leasingsache nicht vertragsgemäß nutze - also auf das Eigentum des Leasinggebers einwirke - dann hat das weitreichendere Konsequenzen, als nur finanzielle.

Der Tatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB setzt voraus, dass der Geschädigte vom Täter über Tatsachen getäuscht wird, ein Irrtum beim Geschädigten entsteht und der dadurch über sein Vermögen verfügt und einen Vermögensschaden erleidet.

Indem der Leasingnehmer bei Rückgabe des Wagens das Tuning verschweigt, täuscht er über Tatsachen. Der Leasinggeber irrt sich über den Zustand des Wagens und macht keinerlei Ansprüche geltend. Das ein (ehemals) getunter Wagen einem höherem Verschleiß unterlag und sich die Garantieposition verschlechtert ist wohl unstreitig. Damit liegen aus meiner Sicht die Tatbestandsvoraussetzungen des Betruges vor.

Seid 2016 gibt es intern neue Richtlinien bei der Leasingrückgabem was Tuning und KM Manipulation angeht. Das Fahrzeug wird viel umfangreicher elektronisch gecheckt, als früher. Das machen aktuell BMW und Daimler, jedoch ist die Software noch nicht überall im Einsatz (Dekra, TÜV).

mach das doch mal umgehend an einem Beispiel fest.
Daten, Fakten.
So einen Mist habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
Jeder Hersteller kann während des Lebenszyklus des Produktes Veränderungen vornehmen.
So lange diese nicht zu einer Verschlechterung des Produktes führen...darf er das.

also lass Fakten sprechen....😰🙁

Zitat:

@mrmasterman schrieb am 21. Juni 2017 um 14:07:33 Uhr:


Ich kann die Sicht durchaus nachvollziehen. Möchte aber nur am Rande anmerken das der Hersteller durchaus auch dem Kunden div. Modifikationen etc. verschweigt, die ebenso einen Tatbestand des Betrugs rechtfertigen.

Zitat:

@mrmasterman schrieb am 21. Juni 2017 um 14:07:33 Uhr:



Zitat:

@J.M.G. schrieb am 21. Juni 2017 um 13:43:18 Uhr:


Das ist nicht nur der Punkt. Der Punkt ist: Wenn ich als Leasingnehmer die Leasingsache nicht vertragsgemäß nutze - also auf das Eigentum des Leasinggebers einwirke - dann hat das weitreichendere Konsequenzen, als nur finanzielle.

Der Tatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB setzt voraus, dass der Geschädigte vom Täter über Tatsachen getäuscht wird, ein Irrtum beim Geschädigten entsteht und der dadurch über sein Vermögen verfügt und einen Vermögensschaden erleidet.

Indem der Leasingnehmer bei Rückgabe des Wagens das Tuning verschweigt, täuscht er über Tatsachen. Der Leasinggeber irrt sich über den Zustand des Wagens und macht keinerlei Ansprüche geltend. Das ein (ehemals) getunter Wagen einem höherem Verschleiß unterlag und sich die Garantieposition verschlechtert ist wohl unstreitig. Damit liegen aus meiner Sicht die Tatbestandsvoraussetzungen des Betruges vor.

Hi,

Zitat:

@mrmasterman schrieb am 21. Juni 2017 um 14:07:33 Uhr:
Ich kann die Sicht durchaus nachvollziehen. Möchte aber nur am Rande anmerken das der Hersteller durchaus auch dem Kunden div. Modifikationen etc. verschweigt, die ebenso einen Tatbestand des Betrugs rechtfertigen.

@AMG-GT schrieb am 21. Juni 2017 um 17:02:08 Uhr:
mach das doch mal umgehend an einem Beispiel fest.
Daten, Fakten.
So einen Mist habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
Jeder Hersteller kann während des Lebenszyklus des Produktes Veränderungen vornehmen.
So lange diese nicht zu einer Verschlechterung des Produktes führen...darf er das.
also lass Fakten sprechen....😰🙁

ich bin zwar nicht angesprochen (😉) aber ich denke da z.B. an Modifikationen beim Abgasverhalten in Bezug auf die Vorschriften und Prospektangaben, wenn sich das Fahrzeug nicht gerade auf einem Prüfstand befindet...🙄

Gruß
Fr@nk

Zitat:

@Fr@nk schrieb am 21. Juni 2017 um 17:06:05 Uhr:


Hi,

Zitat:

@Fr@nk schrieb am 21. Juni 2017 um 17:06:05 Uhr:



Zitat:

@mrmasterman schrieb am 21. Juni 2017 um 14:07:33 Uhr:
Ich kann die Sicht durchaus nachvollziehen. Möchte aber nur am Rande anmerken das der Hersteller durchaus auch dem Kunden div. Modifikationen etc. verschweigt, die ebenso einen Tatbestand des Betrugs rechtfertigen.

@AMG-GT schrieb am 21. Juni 2017 um 17:02:08 Uhr:
mach das doch mal umgehend an einem Beispiel fest.
Daten, Fakten.
So einen Mist habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
Jeder Hersteller kann während des Lebenszyklus des Produktes Veränderungen vornehmen.
So lange diese nicht zu einer Verschlechterung des Produktes führen...darf er das.
also lass Fakten sprechen....😰🙁

ich bin zwar nicht angesprochen (😉) aber ich denke da z.B. an Modifikationen beim Abgasverhalten in Bezug auf die Vorschriften und Prospektangaben, wenn sich das Fahrzeug nicht gerade auf einem Prüfstand befindet...🙄

Gruß
Fr@nk

Richtig, einmal sowas und dann auch die Klappensteuerung welche häufiger geändert wurde(n).

Gibt sicher noch viel mehr wenn man sich damit beschäftigt.

@AMG-GT
Immer wieder amüsant wenn ohne erstmal kurz nachzudenken direkt drauf los geschrieben wird. Ich denke die Fakten liegen auf der Hand. Um einige Beispiele zu nennen:
-Abgasverhalten (aktuell in den Medien)
-Klappenauspuffmodifikation (aktuell bei c63 und div. Andere Hersteller)
-Abweichung angegebener Verbrauch zu tatsächlichen Spritverbrauch.

Sicherlich fängt deine Antwort mit dem Wort ABER an. Nur soviel ich beurteile mich selbst als neutral, also weder auf der Hersteller noch auf der Tuner Seite.

Grüße

🙂 es gibt kein Aber, du siehst es so, ich anders...also was willst du dann.

Kannst ja deine Klageschrift schon mal formulieren...

Sehr amüsant deine Formulierungen. Ich mag so Leute wie dich besonders die denken sie könnten einen raushängen lassen . Aber lassen wir uns bitte zum Thema zurückkehren

Ja wäre schön, wenn wir wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren.
Gruß

Hat jemand vor sich den Downpipes beim C43 zu widmen ?
Sprich downpipes + Softwareoptimierung?

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