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Ambulanz mit Blaulicht in Rhein/Main, ok, aber mit polnischem Kennzeichen?

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 21:13

Hallo,

neulich auf der A66 Richtung Frankfurt, noch vor Nordwestkreuz (kreuzt die A5), bald kommt der übliche Stau. Ich überhole eine "Ambulanz" mit polnischem Kennzeichen. Das Auto sah schon etwas älter aus, dachte mir, na, da hat wohl ein Sparbrötchen einen alten Ambulanz-Van gekauft. Dann kommt der Rückstau der vielen Leute, die auf die A5 wollen, es staut sich auf der A66 - wie immer. Dann kommt es: Die Ambulanz mit dem polnischen Kennzeichen schaltet das Blaulicht ein (keine Sirene), wechselt auf die Standspur und fährt dort vor, wieder an mir vorbei.

Angenommen, es handelt sich wirklich um eine polnische Ambulanz (k.A., was die mitten in DE will, vielleicht verfahren?) (Wenn es keine Ambulanz war, dann ist es ja in jedem Fall illegal). Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass ein auswärtiges Fahrzeug ein solches Sonderrecht in Anspruch nehmen darf? Oder täusche ich mich da?

vg,

v77100

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 11:03:43 Uhr:

Wurde eine Rettungsgasse eingefordert?

Zurück in die Fahrschule mit dir! ;)

Gruß Metalhead

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Gibts hier auch Fachkräftemangel? :D :D :D

Sondersignalfahrten in anderen Ländern sind immer ein schwieriges Thema. Ich denke, daß es hier und da sogar Lücken in der Gesetzeslage gibt. Geduldet wird es auf jeden Fall, zumindest im Grenzgebiet wo sowas ja öfter mal vorkommen kann. Hier bei uns ist der Rettungsdienst zumindest zwischen D und CH grenzübergreifend. Der eine hilft dem anderen aus.

Ich frage mich halt gerade, was ich in so einer Situation tun würde. Ich hole jemanden aus Polen zurück, der entweder vital gefährdet ist oder zumindest Sauerstoff braucht. Irgendwann sind die Flaschen leer und ich stehe irgendwo in Polen im Stau und muss den polnischen Rettungsdienst holen damit ich frische O2-Flaschen bekomme. Dabei wäre dann zu hoffen, daß die Anschlüsse auch passen. So eine Situation versuche ich natürlich unbedingt zu vermeiden. Also stelle ich mich nicht lange in den Stau, sondern fahre mit Sondersignal durch. Ob ich das in Polen wirklich darf, weiß ich dabei nichtmal. Würde es aber vermutlich trotzdem machen – und aller Wahrscheinlichkeit nach wäre es auch geduldet.

Gruß

Jürgen

Zitat:

@v77100 schrieb am 21. Januar 2018 um 22:13:23 Uhr:

Hallo,

neulich auf der A66 Richtung Frankfurt, noch vor Nordwestkreuz (kreuzt die A5), bald kommt der übliche Stau. Ich überhole eine "Ambulanz" mit polnischem Kennzeichen. Das Auto sah schon etwas älter aus, dachte mir, na, da hat wohl ein Sparbrötchen einen alten Ambulanz-Van gekauft. Dann kommt der Rückstau der vielen Leute, die auf die A5 wollen, es staut sich auf der A66 - wie immer. Dann kommt es: Die Ambulanz mit dem polnischen Kennzeichen schaltet das Blaulicht ein (keine Sirene), wechselt auf die Standspur und fährt dort vor, wieder an mir vorbei.

Angenommen, es handelt sich wirklich um eine polnische Ambulanz (k.A., was die mitten in DE will, vielleicht verfahren?) (Wenn es keine Ambulanz war, dann ist es ja in jedem Fall illegal). Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass ein auswärtiges Fahrzeug ein solches Sonderrecht in Anspruch nehmen darf? Oder täusche ich mich da?

vg,

v77100

-:)

Die Standspurnutzung darf noch nicht einmal ein deutscher Krankenwagen mit Blaulicht und Sirene...!

Also lag hier ein seriöser Verkehrsverstoß durch den polnischen Krankenwagen vor...!

-:)

Grüssle

Nico

Themenstarteram 22. Januar 2018 um 8:09

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. Januar 2018 um 22:15:25 Uhr:

Näheres dazu in diesem Thread:

https://www.motor-talk.de/.../...ndische-rettungsdienste-t1525960.html

Ah, das Thema hatten wir schon. Danke, SuFu nicht genutzt.

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 22. Januar 2018 um 08:11:06 Uhr:

Sondersignalfahrten in anderen Ländern sind immer ein schwieriges Thema. Ich denke, daß es hier und da sogar Lücken in der Gesetzeslage gibt. Geduldet wird es auf jeden Fall, zumindest im Grenzgebiet wo sowas ja öfter mal vorkommen kann. Hier bei uns ist der Rettungsdienst zumindest zwischen D und CH grenzübergreifend. Der eine hilft dem anderen aus.

Ich frage mich halt gerade, was ich in so einer Situation tun würde. Ich hole jemanden aus Polen zurück, der entweder vital gefährdet ist oder zumindest Sauerstoff braucht. Irgendwann sind die Flaschen leer und ich stehe irgendwo in Polen im Stau und muss den polnischen Rettungsdienst holen damit ich frische O2-Flaschen bekomme. Dabei wäre dann zu hoffen, daß die Anschlüsse auch passen. So eine Situation versuche ich natürlich unbedingt zu vermeiden. Also stelle ich mich nicht lange in den Stau, sondern fahre mit Sondersignal durch. Ob ich das in Polen wirklich darf, weiß ich dabei nichtmal. Würde es aber vermutlich trotzdem machen – und aller Wahrscheinlichkeit nach wäre es auch geduldet.

Gruß

Jürgen

Der TE hat natürlich mit keinem Gedanken daran gedacht das er im Auto liegen könnte. Wenn das täglich passiert würd ich auch mal grübeln, aber in dem Falll wäre ich dankbar wenn der Fahrer so klever ist und mich weiterbringt.

Und nicht vor Neid zergehen weil der rechts vorbeigefahren ist.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 22. Januar 2018 um 09:16:17 Uhr:

Der TE hat natürlich mit keinem Gedanken daran gedacht das er im Auto liegen könnte. Wenn das täglich passiert würd ich auch mal grübeln, aber in dem Falll wäre ich dankbar wenn der Fahrer so klever ist und mich weiterbringt.

Und nicht vor Neid zergehen weil der rechts vorbeigefahren ist.

-:)

Ich glaub, der TE hat sich nicht wirklich vorstellen wollen in dem antiken polnischen Krankenwagen zu liegen, dessen Fahrer sich nicht an die deutschen Vorschriften hält...!

-:)

Zitat:

@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 08:43:54 Uhr:

Die Standspurnutzung darf noch nicht einmal ein deutscher Krankenwagen mit Blaulicht und Sirene...!

Wo hast du denn den Quatsch her???

Gruß Metalhead

Hallo, Metalhead79,

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. Januar 2018 um 09:59:21 Uhr:

Zitat:

@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 08:43:54 Uhr:

Die Standspurnutzung darf noch nicht einmal ein deutscher Krankenwagen mit Blaulicht und Sirene...!

Wo hast du denn den Quatsch her???

es ist m. W. nicht verboten, mit Sondersignal auf dem Seitenstreifen zu fahren, da hast Du recht, sollte aber tunlichst unterlassen werden.

Bei Sondersignal sollte immer die Rettungsgasse genommen werden.

Im vorliegenden Fall hat der Krankenwagen (vermutlich Rücktransport eines Patienten) anscheinend nur das Blaulicht eingeschaltet, als er den Seitenstreifen befuhr, und dagegen ist nichts zu sagen.

Viele Grüße,

Uhu110

Entweder ist es ein akuter Notfall und so hat ein Rettungswagen mit akustischen- und visuellen Signalen eine Rettungsgasse zu nutzen.

Rechts überholen und irreguläre Nutzung der Standspur nur wegen etwas Blaulicht auf dem Dach ist unzulässig!

-:)

am 22. Januar 2018 um 9:54

Zitat:

@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 10:50:46 Uhr:

Entweder ist es ein akuter Notfall und so hat ein Rettungswagen mit akustischen- und visuellen Signalen eine Rettungsgasse zu nutzen.

Rechts überholen und irreguläre Nutzung der Standspur nur wegen etwas Blaulicht auf dem Dach ist unzulässig!

-:)

Und? War eine Rettungsgasse vorhanden??

Zitat:

@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 10:50:46 Uhr:

Entweder ist es ein akuter Notfall und so hat ein Rettungswagen mit akustischen- und visuellen Signalen eine Rettungsgasse zu nutzen.

Rechts überholen und irreguläre Nutzung der Standspur nur wegen etwas Blaulicht auf dem Dach ist unzulässig!

-:)

Nein, man darf mit Sonderrechten den Standstreifen benutzen. Wenn es keine Rettungsgasse gibt nutzen Rettungsdienste öfter den Standstreifen. Auch ADAC Fahrzeuge oder Fahrzeuge der Autobahnmeisterei fahren öfter mal drauf um an den Stau vorbei zu kommen.

Generell ist das Benutzen des Standstreifens mit den Sonderrechten erlaubt ;)

Zitat:

@ceinsler schrieb am 22. Januar 2018 um 10:54:51 Uhr:

Zitat:

@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 10:50:46 Uhr:

Entweder ist es ein akuter Notfall und so hat ein Rettungswagen mit akustischen- und visuellen Signalen eine Rettungsgasse zu nutzen.

Rechts überholen und irreguläre Nutzung der Standspur nur wegen etwas Blaulicht auf dem Dach ist unzulässig!

-:)

Und? War eine Rettungsgasse vorhanden??

-:)

Wurde eine Rettungsgasse eingefordert?

Ist nur die Frage, ob bei einer dann tatsächlichen Notfallfahrt mit Sirene und Blaulicht überhaupt noch eine ausreichende Rettungsgasse gebildet werden kann, weil schwere Nutzfahrzeuge nicht weit genug nach rechts ausweichen können, weil dort ein polnischer Krankenwagen irregulär die Standspur blockiert...!

Ist doch eigentlich nicht schwer, hier das Problem zu erkennen...?!

Eine Standspur ist nun mal eine S T A N D - Spur...!

-:)

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