Ambulanz mit Blaulicht in Rhein/Main, ok, aber mit polnischem Kennzeichen?
Hallo,
neulich auf der A66 Richtung Frankfurt, noch vor Nordwestkreuz (kreuzt die A5), bald kommt der übliche Stau. Ich überhole eine "Ambulanz" mit polnischem Kennzeichen. Das Auto sah schon etwas älter aus, dachte mir, na, da hat wohl ein Sparbrötchen einen alten Ambulanz-Van gekauft. Dann kommt der Rückstau der vielen Leute, die auf die A5 wollen, es staut sich auf der A66 - wie immer. Dann kommt es: Die Ambulanz mit dem polnischen Kennzeichen schaltet das Blaulicht ein (keine Sirene), wechselt auf die Standspur und fährt dort vor, wieder an mir vorbei.
Angenommen, es handelt sich wirklich um eine polnische Ambulanz (k.A., was die mitten in DE will, vielleicht verfahren?) (Wenn es keine Ambulanz war, dann ist es ja in jedem Fall illegal). Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass ein auswärtiges Fahrzeug ein solches Sonderrecht in Anspruch nehmen darf? Oder täusche ich mich da?
vg,
v77100
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 11:03:43 Uhr:
Wurde eine Rettungsgasse eingefordert?
Zurück in die Fahrschule mit dir! 😉
Gruß Metalhead
120 Antworten
Zitat:
@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 10:50:46 Uhr:
Rechts überholen und irreguläre Nutzung der Standspur nur wegen etwas Blaulicht auf dem Dach ist unzulässig!
Nochmal: Völliger Quatsch!
Normal nutzt man natürlich die Rettungsgasse, aber der Krankenwagen darf mit Sonderrechten alles (außer Gefährdung) selbst ohne Blaulicht!
Gruß Metalhead
Zitat:
@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 11:03:43 Uhr:
Wurde eine Rettungsgasse eingefordert?
Zurück in die Fahrschule mit dir! 😉
Gruß Metalhead
Hm, ich kenne die Polen seit "vor dem Mauerfall "
ziemlich gut und weiss, dass die Hemmschwellen Gesetze zu missachten, recht niedrig sind.
Fragt man dort etwas gibt es dann eine offizielle Lösung und eine inoffizielle.
Einen Missbrauch kann ich mir gut vorstellen.
Hm, Krankwnrückführung ...ob das in Polen heute möglich ist. ..KANN sein.
Aber auch eine halbleder Sauerstoffflasche ist kein Problem. Soviel ich weiß, lasse mich da gern aufklären, ist der Verbrauch recht niedrig.
Aber einen kritischen Patienten würde in DE doch niemand für transportfähig erklären.
Die A66 liegt in Hessen und nicht in FF...
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Januar 2018 um 11:06:07 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 10:50:46 Uhr:
Rechts überholen und irreguläre Nutzung der Standspur nur wegen etwas Blaulicht auf dem Dach ist unzulässig!
Nochmal: Völliger Quatsch!
Normal nutzt man natürlich die Rettungsgasse, aber der Krankenwagen darf mit Sonderrechten alles (außer Gefährdung) selbst ohne Blaulicht!Gruß Metalhead
-🙂
Das multiple Wiederholen von Dir legitimiert die irreguläre Nutzung der Standspur + das Rechtsüberholen in diesem Fall sicherlich nicht...!
-🙂
Edit.
Vor ein paar Monaten bin ich selber Ohr- und Augenzeuge gewesen, wie eine vermeintliche Alarmfahrt mit Sirene + Blaulicht im Freitagnachmittagsverkehr bei McDrive endete...!
Und nein, es war kein Notfall...
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Zitat:
@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 11:13:25 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Januar 2018 um 11:06:07 Uhr:
Nochmal: Völliger Quatsch!
Normal nutzt man natürlich die Rettungsgasse, aber der Krankenwagen darf mit Sonderrechten alles (außer Gefährdung) selbst ohne Blaulicht!Gruß Metalhead
-🙂
Das multiple Wiederholen von Dir legitimiert die irreguläre Nutzung der Standspur + das Rechtsüberholen in diesem Fall sicherlich nicht...!
-🙂
Da du nicht weißt ob der Krankenwagen Sonderrechte in Anspruch genommen hat kannst du auch nicht sagen dass es nicht erlaubt war dass er dort fährt.
Fakt ist, wenn er Sonderrechte in Anspruch nehmen wollte dann darf er hier fahren und auch rechts überholen.
Zitat:
@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 11:13:25 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Januar 2018 um 11:06:07 Uhr:
Nochmal: Völliger Quatsch!
Normal nutzt man natürlich die Rettungsgasse, aber der Krankenwagen darf mit Sonderrechten alles (außer Gefährdung) selbst ohne Blaulicht!Gruß Metalhead
-🙂
Das multiple Wiederholen von Dir legitimiert die irreguläre Nutzung der Standspur + das Rechtsüberholen in diesem Fall sicherlich nicht...!
-🙂
Edit.
Vor ein paar Monaten bin ich selber Ohr- und Augenzeuge gewesen, wie eine vermeintliche Alarmfahrt mit Sirene + Blaulicht im Freitagnachmittagsverkehr bei McDrive endete...!
Und nein, es war kein Notfall...
Dieses Märchen kannst dem Papst erzählen!!
Wenn es drauf ankommt, können Einsatzfahrzeuge auch (nach entsprechender Sperrung) entgegen der Fahrtrichtung auf der Autobahn fahren...!
In diesem vom TE geschilderten Fall hatte es der Pole im dichten Verkehr nicht zu eilig, aber als es dann stockte fährt er als Semi-Notfall mit etwas Blaulicht auf der Standspur weiter...!
Nach einer akuten lebensbedrohlichen Einsatzfahrt sieht das nicht unbedingt aus...!?
-🙂
Zitat:
@ceinsler schrieb am 22. Januar 2018 um 11:25:34 Uhr:
Zitat:
Dieses Märchen kannst dem Papst erzählen!!
-🙂
Bitte irritieren Sie mich nicht mit Fakten meine Meinung stand doch schon längst fest...!
-🙂
Zitat:
@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 11:13:25 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Januar 2018 um 11:06:07 Uhr:
Nochmal: Völliger Quatsch!
Normal nutzt man natürlich die Rettungsgasse, aber der Krankenwagen darf mit Sonderrechten alles (außer Gefährdung) selbst ohne Blaulicht!Gruß Metalhead
-🙂
Das multiple Wiederholen von Dir legitimiert die irreguläre Nutzung der Standspur + das Rechtsüberholen in diesem Fall sicherlich nicht...!
-🙂
Dein ständiges verbieten auch nicht. Wo steht das denn bitte?? Jetzt bin ich aber sehr gespannt.
Es gibt bei Blaulichtfahrten keine Beschränkungen hinsichtlich irgendwelcher Paragraphen in der StVo (außer Gefährdung).
Gruß Metalhead
Ich sag Euch mal was der im Hinterkopf hatte. Krankenwagen als Wohnmbil genutzt und mit dem Lichtchen rechts vorbeigeschlichen. Man weis es nicht, und nicht Wert sich da schwer einen Kopf zu machen.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 22. Januar 2018 um 11:57:10 Uhr:
Krankenwagen als Wohnmbil genutzt und mit dem Lichtchen rechts vorbeigeschlichen.
Illegale Nutzung ist natürlich möglich, mir ging es um die Aussage daß auch ein rechtmäßig mit Sondersignal fahrender Krankenwagen nicht auf die Standspur darf, das darf er selbstverständlich.
Übrigens muß bei einem Einsatzfahrzeug das privat zugelassen wird, das Blaulicht auch optisch stillgelegt werden (also im einfachsten Fall mit Klebeband umwickelt werden), also nicht bloß abklemmen. Zumindest ist das in Deutschland so.
PS. Übrigens ist auf der Standspur rechts vorbei kein rechtsüberholen, das ist deutlich billiger als auf der Rechten Spur vorbeizufahren. 😉
Zitat:
Man weis es nicht, und nicht Wert sich da schwer einen Kopf zu machen.
Das es in dem Fall rechtens war glaube ich selber nicht aber für was haben wird dann das Forum hier? 😁
Gruß Metalhead
Wie würde denn hier die Haftungsfrage ausschauen, wenn ein Verkehrsteilnehmer mit einem Defekt an seinem Fahrzeug in dem Moment nach rechts auf den Pannenstreifen zieht, wo ein polnischer Krankenwagen ohne Sirene neben ihm fährt...?!?
Und was würde ein Krankenwagen machen, der auf dem Pannenstreifen hinter einem liegengebliebenem Fzg. zum Stehen kommt, und nicht mehr nach links einscheren kann, weil dort Stoßstange an Stoßstange die Brummis stehen...? Und im besten Fall sogar eine pässliche Rettungsgasse gebildet haben...?!
Wenn gar nichts anderes mehr geht, und ein akuter Notfall vorliegt, ist es klar, dass alle Möglichkeiten genutzt werden müssen.
Aber wenn jeder europäischer Krankenwagen auf deutschen Autobahnen willkürlich macht was er will, oder gerade für richtig hält, könnte das im Chaos enden...!
Konnte im Fall des TE nun nicht ableiten, dass der Pole auch nur versuchte eine Rettungsgasse zu nutzen...!
-🙂
Grüssle
Nico
Zitat:
@cementario2 schrieb am 22. Januar 2018 um 11:08:46 Uhr:
Aber auch eine halbleder Sauerstoffflasche ist kein Problem. Soviel ich weiß, lasse mich da gern aufklären, ist der Verbrauch recht niedrig.
In der Medizintechnik werden hierzu heutzutage grundsätzlich
Stahl-Druckflaschen eingesetzt.
Zitat:
@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 12:05:34 Uhr:
Wie würde denn hier die Haftungsfrage ausschauen, ...
Völlig egal, als Blaulichtfahrer bist du sowieso immer der Arsch und der gemeine Autofahrer ist sich trotz eigener absoluter Unfähigkeit keiner Schuldzuweisung zu schade.
Gruß Metalhead
Zitat:
@cementario2 schrieb am 22. Januar 2018 um 11:08:46 Uhr:
Aber auch eine halbleder Sauerstoffflasche ist kein Problem. Soviel ich weiß, lasse mich da gern aufklären, ist der Verbrauch recht niedrig.
Je nach Fall kann man von einem Sauerstoffbedarf von 6-10 Litern pro Minute ausgehen. In der Regel haben deutsche RTWs zwei Flaschen mit jeweils 1800 Litern nutzbarem Suaerstoffvolumen dabei. Der Sauerstoffvorrat beträgt zeitlich gesehen also zwischen 6 und 10 Stunden bei komplett vollen Flaschen (bei 100% O2, bei Mix dann eben entsprechend länger). Mit halbleeren Flaschen würde ich mich definitiv nicht mehr auf eine längere Intensivverlegung begeben.
Zitat:
@cementario2 schrieb am 22. Januar 2018 um 11:08:46 Uhr:
Aber einen kritischen Patienten würde in DE doch niemand für transportfähig erklären.
Kritisch und transportfähig sind zweierlei Paar Schuhe 😉
Gruss
Jürgen