Ambulanz mit Blaulicht in Rhein/Main, ok, aber mit polnischem Kennzeichen?
Hallo,
neulich auf der A66 Richtung Frankfurt, noch vor Nordwestkreuz (kreuzt die A5), bald kommt der übliche Stau. Ich überhole eine "Ambulanz" mit polnischem Kennzeichen. Das Auto sah schon etwas älter aus, dachte mir, na, da hat wohl ein Sparbrötchen einen alten Ambulanz-Van gekauft. Dann kommt der Rückstau der vielen Leute, die auf die A5 wollen, es staut sich auf der A66 - wie immer. Dann kommt es: Die Ambulanz mit dem polnischen Kennzeichen schaltet das Blaulicht ein (keine Sirene), wechselt auf die Standspur und fährt dort vor, wieder an mir vorbei.
Angenommen, es handelt sich wirklich um eine polnische Ambulanz (k.A., was die mitten in DE will, vielleicht verfahren?) (Wenn es keine Ambulanz war, dann ist es ja in jedem Fall illegal). Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass ein auswärtiges Fahrzeug ein solches Sonderrecht in Anspruch nehmen darf? Oder täusche ich mich da?
vg,
v77100
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@princeton schrieb am 22. Januar 2018 um 11:03:43 Uhr:
Wurde eine Rettungsgasse eingefordert?
Zurück in die Fahrschule mit dir! 😉
Gruß Metalhead
120 Antworten
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 4. Februar 2018 um 14:28:42 Uhr:
... fuer die Rueckfahrt vom Einsatz will die Asfinag doch tatsaechlich, dass jedes Fahrzeug ein Pickerl traegt.
Ich fass es nicht 🙁
Keine Amtshilfe mehr und gut is.
Genau so wird das geregelt (die haben doch den Schlag nicht mehr gehört).
Gruß Metalhead