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Alufelgen 18" o. 19" das ist hier die Frage (Signum)

Themenstarteram 8. März 2010 um 7:40

Guten Morgen,

so der letzte Schnee ist gefallen, und so hoffe ich, das der Frühling bald vor der Tür steht.

Jetzt geht es darum ich möchte mir neue Felgen zulegen,

meine Wahl ist auf die Tomason TN1 gefallen,

jedoch stehe ich vor der Frage 18" oder 19"

Die breite ist bei Beiden ja die gleiche.

Leider fehlen mir bildlich ein paar Vergleiche.

Ich habe ein bissel bammel, das die 19" Felgen viel zu groß wirken.

Wie sieht es mit den Bearbeitungen aus an den Radkästen?

Bei einer 8,5" breiten Felge mit 235er Gummis, muss da was gemacht werden beim Signum Facelift?

Vielen Dank für eure Antworten.

P.S.:

Im Moment liegen meine original 17" Alufelgen von Opel noch im Keller, diese werde ich wohl in der Bucht anbieten mit den Reifendrucksensoren, oder hier, wer interesse hat einfach melden.

Fotos werden heute noch gemacht :)

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56 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 1stV6

Signum,Vectra C ab 18 Zoll nur in Verbindung mit Sportfahrwerk wenn ich nicht irre.

Es geht auch ohne. Allerdings wohl nicht, wenn man Serienfelgen vom Hersteller des Fahrzeugs fährt. Ich habe 8x18 mit ET40 drauf ohne etwas am Fahrzeug ändern zu müssen. Lt. TÜV-Mitarbeiter war 'noch jede Menge' Platz und die Reifenabdeckung ist auch gewährleistet.

Das Sportfahrwerk ist ja nur dafür gedacht, die Reifenabdeckung sicher zu stellen. Will man keine Tieferlegung gibts auch formschöne Radabeckungen.

Die sehen dann ungefähr so aus. Nein, das ist nicht mein Auto....

am 22. März 2010 um 7:21

Zitat:

Original geschrieben von Staber1,9

Es sind die 11 Speichen-Felgen (also doch kein opc)

hat jemand dafür ein neueres TG?

Wofür brauchst du ein Teilegutachten? Wenn es sich um die original Opel 11 Speichenfelge handelt, draufstecken und glücklich sein.

Ich habe mir die Speedline Felge im übrigen auch gerade zugelegt, kommen in den nächsten Tagen drauf:D

Allerdings, wie hier schon geschrieben, gab es damals bei der 18" Serienfelge wirklich die Auflage "nur mit Sportfahrwerk"

Hatte irgendwas mit Lenkwinkelbegrenzung zu tun.

Ich würde erst mal draufstecken und probieren, was soll schon sein extene Felgen passen auch.

Gruß....Andi

Nein, das hat in der Regel was mit der Radabdeckung zu tun. Wird der Wagen tiefergelegt, ist mehr vom Reifen abgedeckt. Daher steht bei den meisten Felgen auch, dass die Radabdeckung durch "geeignete Maßnahmen wie Tieferlegung" sichergestellt werden muß.

Und wenn es im Serienreifen- bzw. Umrüstkatalog gefordert ist, dann muss zwingend ein Sportfahrwerk vorhanden sein. Ist das nicht vorhanden, muss man damit zum TÜV fahren, auch wenn es augenscheinlich passt. Aber die Rennleitung könnte hier bei einer Kontrolle Schwierigkeiten machen.

am 22. März 2010 um 8:11

http://www.tuev-hessen.de/e2562/e7650/Umruestkatalog_2009_01_ger.pdf

Es ist sogar gefordert. Zu beachten sind Punkt 1,3, und 7 auf Seite 122

Da wäre dann auch der Link zum Teilegutachten. Dazu meine Frage, muss ich das Ding im Fahrzeug mitführen, da die Bereifung ja seitens Opel schon legalisiert wurde, wie es im Gutachten zu lesen ist:rolleyes:

Gruß...Andi

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Leo 67

http://www.tuev-hessen.de/e2562/e7650/Umruestkatalog_2009_01_ger.pdf

Es ist sogar gefordert. Zu beachten sind Punkt 1,3, und 7 auf Seite 122

Da wäre dann auch der Link zum Teilegutachten. Dazu meine Frage, muss ich das Ding im Fahrzeug mitführen, da die Bereifung ja seitens Opel schon legalisiert wurde, wie es im Gutachten zu lesen ist:rolleyes:

Gruß...Andi

Jepp, alle 688 Seiten :D

am 22. März 2010 um 8:31

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Zitat:

Original geschrieben von Leo 67

http://www.tuev-hessen.de/e2562/e7650/Umruestkatalog_2009_01_ger.pdf

Es ist sogar gefordert. Zu beachten sind Punkt 1,3, und 7 auf Seite 122

Da wäre dann auch der Link zum Teilegutachten. Dazu meine Frage, muss ich das Ding im Fahrzeug mitführen, da die Bereifung ja seitens Opel schon legalisiert wurde, wie es im Gutachten zu lesen ist:rolleyes:

Gruß...Andi

Jepp, alle 688 Seiten :D

Blödmann;):D

am 22. März 2010 um 13:49

Zum Thema Rennleitung macht Probleme... Wenn ihr eine Serienfelge, egal ob OPC und Co auf dem Vectra/Signum fahrt, dann ist in der Regel immer noch genug Luft im Radkasten (mindestens 2 cm wenn keine Spurplatten oder ähnliches verbaut ist), auch bei einer Tieferlegung. Ich kenne keinen Kollegen, der jemals in einen Serienreifenkatalog rumblättern würde, um zu schauen, ob du deine 18 Zoll Werksfelgen fahren darfst. Das erlaubt die Zeit bei einer Verkehrskontrolle gar nicht. Das wird in der regel nur bei Aufälligkeiten gemacht. Das soll das ganze zwar nicht als: "er hat geschrieben, das ist sch... egal" hingestellt werden. Aber man kann es auch übertreiben mit Eintragungen usw...

Danke Andi für den Link.

Nun glaube ich aber, dass ich einfach zu blöd bin um Teilegutachten zu verstehen.

S. 122:

Z19DTH / AT -> 225/45R18 -> nur in Verbindung mit Fahrwerk

S. 647

Da steht nun plötzlich nichts mehr von Fahrwerk. Leider nur für Fahrzeuge mit den Betriebserlaubnis *00 - *06

Ich bin verwirrt, glaube ich mach mir zu viele Gedanken.

Ich sollte einfach mein FOH glauben oder ich fahre einfach mal zum freundlichen TÜV.

Viele Grüße

am 22. März 2010 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von Staber1,9

 

Ich bin verwirrt, glaube ich mach mir zu viele Gedanken.

Ich sollte einfach mein FOH glauben

Jo:D

Wenn du meine persönliche Meinung hören möchtest. Die Felgen sind für das Fahrzeug zugelassen, sie stehen für deinen Signum mit Z19DTH im Serienkatalog.

Selbigen Auszug kannst du dir auch ins Handschufach legen, obwohl nicht nötig.

Steck sie drauf und freu dich an den schicken 18er:) Ich bekomme meine am Donnerstag vom Reifendealer zurück.

Aber du kannst deinen freundlichen ja trotzdem mal fragen, wie sich das mit dem Lenkwinkelbgrenzer verhält, rein profilaktisch.

Gruß...Andi

der Sportfahrwerk hat:D

 

wofür gibt es denn dann die reifengruppe?

mein siggi ist gruppe B und da gibt es kein R18

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Nein, das hat in der Regel was mit der Radabdeckung zu tun.

Viel mehr als das.

Leo hatte das mit der "Lenkwinkelbegrenzung" schon richtig in Erinnerung.

Für Aufklärung einfach mal hier und hier lesen.

Welchen Einfluss soll die Tieferlegung auf den Lenkwinkel haben? Mehr ist das im Katalog erwähnte Sportfahrwerk ja nicht.

Ich habe es mir bei der Eintragung meiner 18" jedenfalls vom TÜV genau erklären lassen. Die Tieferlegung soll erwirken, dass die Abdeckung der Lauffläche in einem Winkel von 30° vor bzw. hinter der senkrechten Achse über der Radnabe gewährleistet ist. Steht die Karosserie zu hoch, kann das ein Problem werden (je nach ET)

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