Altwagen Ankaufvertrag
Hi,
Mein Haendler wollte bei Neubestellung und Inanspruchname der Abwrackpraemie fuer den Altwagen, einen Ankaufvertrag fuer den "Alten" machen. Er hat es damit begruendet, dass der Wagen bei ihm durch die Buecher laufen muesse. Ist doch aber eigendlich Unsinn, da er doch nur eine Dienstleistung fuer mich erbringen soll ( zum Verwerter, abmelden,...), dafuer koennte notfalls auch eine Vollmacht ausreichen. Streng genommen wuerde man ja nicht mehr die Voraussetzungen fuer die Abwrackpraemie erfuellen.
Nachfrage bei der BAFA-Hotline: Haben wir noch nie gehoert, lassen sie die Finger davon!
Fazit: Ich lass ihn selbst verschrotten und der Haendler bekommt dann die notwendigen Papiere fuer die BAFA...
Habt ihr änliche Erfahrungen gemacht?
23 Antworten
Wenn Ihr einen nicht VW abgegeben habt, holt der Händler sich mit dem proforma Vertrag erstmal die 1250 Euro Prämie von VW 😉
Ich gönne es jedem schlauem Verkäufer 😉
DayTrax
JETZT faengt das ganze an Sinn zu machen. Das wuerde auch die Reaktion des Verkaeufers erklaeren, als ich ihm gesagt habe "ich bring den Wagen selbst zum Schrott" 😉
@zap42
Na dann hin zum Verkäufer und mit ihm noch einmal Verhandeln. Wenn das so ist, dürftest du gute Chancen haben "etwas" mehr als 1,- EUR für den Wagen zu bekommen. Auch für ein Autohaus sind 625,- EUR besser als nix. 😉
Mal eine ganz andere Frage.
Ich habe in meinem Kaufvertrag eine Summe von 4.000 € für meinen Alten vereinbart. Bin inzwischen allerdings der Meinung, dass ich Privat auch mehr für das Auto bekommen kann. Wie bindent ist der Ankauf des alten PKW's für mich? Bzw. welche Konsequenz hat es für mich, wenn ich das Auto privat verkaufe und dem 🙂 zu gegebenen Zeitpunkt einfach die 4.000 € auf den Tisch lege?
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie lange die Abwerbeprämie von 1250,00 Euro von VW an die Händler gezahlt wurde und gabs die Prämie von VW an die Händler auch im Rahmen der VW- Umweltprämie? Dann hätte VW ja insgesamt bei einem Golf 3750,00 Euro spendiert?
Danke,
Dede
Die Prämien sind / waren nicht kompatibel, daran kann es also nicht liegen.
Btw. wenn du dem Händler 4.000 auf den Tisch legst wird er dich vielleicht auf entgangenen Gewinn wg. Vertragsbruch verklagen 😉 ...
Sicher ist der in den meisten Fällen mehr wert, der Händler hat ja ach 1. Kosten und 2. eine Gewinnerwartung mit dem Fzg.
Zitat:
Original geschrieben von thomasfi1982
Mal eine ganz andere Frage.Ich habe in meinem Kaufvertrag eine Summe von 4.000 € für meinen Alten vereinbart. Bin inzwischen allerdings der Meinung, dass ich Privat auch mehr für das Auto bekommen kann. Wie bindent ist der Ankauf des alten PKW's für mich? Bzw. welche Konsequenz hat es für mich, wenn ich das Auto privat verkaufe und dem 🙂 zu gegebenen Zeitpunkt einfach die 4.000 € auf den Tisch lege?
Dann solltest du mit deinem Verkäufer reden.....mir wurde immer ein Privat Verkauf eingeräumt und sollte dies nicht klappen
hätte der Händler den Wagen zu Preis X genommen.
Zitat:
Original geschrieben von thomasfi1982
Mal eine ganz andere Frage.Ich habe in meinem Kaufvertrag eine Summe von 4.000 € für meinen Alten vereinbart. Bin inzwischen allerdings der Meinung, dass ich Privat auch mehr für das Auto bekommen kann. Wie bindent ist der Ankauf des alten PKW's für mich? Bzw. welche Konsequenz hat es für mich, wenn ich das Auto privat verkaufe und dem 🙂 zu gegebenen Zeitpunkt einfach die 4.000 € auf den Tisch lege?
Sprich auf jeden Fall erst mal mit dem Händler. Je nach ausgestaltung des Kaufvertrages für deinen neuen kann das in die Hose gehen,.
Nehmen wir mal an der Händler hat so kalkuliert:
Rabatt Neuwagen: 5000 €
Einkauf Altwagen: 4000 €
Wert Altwagen: 6000 €
Es könnte ja sein, dass die der Händler nur 3000 € Rabatt gegeben hätte, wenn der Ankaufspreis über 4000 € für deinen alten nicht vereinbart worden wäre...