Altwagen Ankaufvertrag
Hi,
Mein Haendler wollte bei Neubestellung und Inanspruchname der Abwrackpraemie fuer den Altwagen, einen Ankaufvertrag fuer den "Alten" machen. Er hat es damit begruendet, dass der Wagen bei ihm durch die Buecher laufen muesse. Ist doch aber eigendlich Unsinn, da er doch nur eine Dienstleistung fuer mich erbringen soll ( zum Verwerter, abmelden,...), dafuer koennte notfalls auch eine Vollmacht ausreichen. Streng genommen wuerde man ja nicht mehr die Voraussetzungen fuer die Abwrackpraemie erfuellen.
Nachfrage bei der BAFA-Hotline: Haben wir noch nie gehoert, lassen sie die Finger davon!
Fazit: Ich lass ihn selbst verschrotten und der Haendler bekommt dann die notwendigen Papiere fuer die BAFA...
Habt ihr änliche Erfahrungen gemacht?
23 Antworten
Ist aber kein Problem, ich habe auch einen Ankaufvertrag über 1,- EUR unterschrieben, liegt aber daran, das mein Händler den Wagen auch verschrottet, ohne Kaufvertrag kann er das wohl nicht.
Das ist ja genau der Punkt: Er braucht den Vertrag eben nicht zum Verschrotten. Brief oder eben eine Vollmacht sollte doch vollkommen ausreichen. Andererseits riskiere ich die Abwrackpraemie...
Tja, ich weiss es nicht, bei mir liegt der Fall aber auch etwas anders, da mein Händler mir die Abwrackprämie schriftlich zugesichert hat, falls der Topf leer sein sollte.
Zitat:
Original geschrieben von zap42
Hi,Mein Haendler wollte bei Neubestellung und Inanspruchname der Abwrackpraemie fuer den Altwagen, einen Ankaufvertrag fuer den "Alten" machen. Er hat es damit begruendet, dass der Wagen bei ihm durch die Buecher laufen muesse. Ist doch aber eigendlich Unsinn, da er doch nur eine Dienstleistung fuer mich erbringen soll ( zum Verwerter, abmelden,...), dafuer koennte notfalls auch eine Vollmacht ausreichen. Streng genommen wuerde man ja nicht mehr die Voraussetzungen fuer die Abwrackpraemie erfuellen.
Nachfrage bei der BAFA-Hotline: Haben wir noch nie gehoert, lassen sie die Finger davon!
Fazit: Ich lass ihn selbst verschrotten und der Haendler bekommt dann die notwendigen Papiere fuer die BAFA...
Habt ihr änliche Erfahrungen gemacht?
Was ist Deiner Meinung nach der Restwert des Altfahrzeuges?
O.
jein, eigendlich willst du ja auch die Abwrackpraemie. Da du sie garantiert bekommen hast, kann es dir aber auch egal sein ob eventuell ein Formfehler vorliegt. Was ich nur merkwuerdig finde ist das mein Haendler nicht in der Lage war mir den Sachverhalt plausibel darzulegen. Schliesslich reden wir hier nicht ueber ein Trinkgeld. Ist dein Haendler in HH ?
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Was ist Deiner Meinung nach der Restwert des Altfahrzeuges?Zitat:
Original geschrieben von zap42
Hi,Mein Haendler wollte bei Neubestellung und Inanspruchname der Abwrackpraemie fuer den Altwagen, einen Ankaufvertrag fuer den "Alten" machen. Er hat es damit begruendet, dass der Wagen bei ihm durch die Buecher laufen muesse. Ist doch aber eigendlich Unsinn, da er doch nur eine Dienstleistung fuer mich erbringen soll ( zum Verwerter, abmelden,...), dafuer koennte notfalls auch eine Vollmacht ausreichen. Streng genommen wuerde man ja nicht mehr die Voraussetzungen fuer die Abwrackpraemie erfuellen.
Nachfrage bei der BAFA-Hotline: Haben wir noch nie gehoert, lassen sie die Finger davon!
Fazit: Ich lass ihn selbst verschrotten und der Haendler bekommt dann die notwendigen Papiere fuer die BAFA...
Habt ihr änliche Erfahrungen gemacht?
O.
Der eine Euro kommt schon hin 😉
Zitat:
Original geschrieben von zap42
jein, eigendlich willst du ja auch die Abwrackpraemie. Da du sie garantiert bekommen hast, kann es dir aber auch egal sein ob eventuell ein Formfehler vorliegt. Was ich nur merkwuerdig finde ist das mein Haendler nicht in der Lage war mir den Sachverhalt plausibel darzulegen. Schliesslich reden wir hier nicht ueber ein Trinkgeld. Ist dein Haendler in HH ?
Nein, in Gütersloh
Wenn er dir die Prämie zahlt kann es dir ja egal sein.
Ich würde keinen Ankaufvertrag machen da du dann meiner Meinung nach keinen Anspruch auf die Prämie hast. Es heißt doch bei den Bedinungen du must den Wagen Verschrotten wenn du aber nun den Ankaufvertrag machst gehört der Wagen ja dem Händler und der Verschrottet dann "seinen" Wagen du hast ihn in diesemm Fall nicht verschrottet sondern verkauft.
Ich kann mir schon vorstellen worum es dem Händler geht er will für den Wagen noch beim Schrottie Kasse machen .
Zitat:
Original geschrieben von zap42
Das ist ja genau der Punkt: Er braucht den Vertrag eben nicht zum Verschrotten. Brief oder eben eine Vollmacht sollte doch vollkommen ausreichen. Andererseits riskiere ich die Abwrackpraemie...
Vor dem Zeitpunkt, als für die staatliche Prämie der Fahrzeugbrief nach Verschrottung noch nicht abgegeben werden musste, machte Ankauf Sinn: Händler konnte aufgrund des abgeschlossenen Vertrages den Fahrzeugbrief vom Kunden einfordern und das Fahrzeug ver....... Ohne Kauf würde der Fahrzeugbrief beim letzten Besitzer verbleiben.
Es gab ja auch Schrotthändler, die behaupteten, für die Verschrottung würde der Brief benötigt. Alles klar?
Jetzt, da Brief nach Verschrottung abgegeben werden muss, bleibt mir der Zweck eines Ankaufes im Dunkeln.
O.
Zitat:
bei meinem Bestelldatum (11.02.09) gab es das mit dem Brief einziehen noch nicht.
Habt ihr denn euern Antrag schon gestellt? Wenn nicht müssten doch die neuen Regeln auch für euch gültig sein oder ?
Bestellt ist das auto bereits. Jedoch gelten auch bei mir die neuen Regeln. Schließlich ist der Auslieferungstermin erst im 2. Quartal 2009.