Altpreisanspruch bei Zulassung auf Vater erloschen

Hallo zusammen,
mein Fall hat glaube ich nicht wirklich mit Versicherungen zu tun, aber eventuell weiß ja einer bescheid. (außerdem wüsste ich nicht, in welches forum ich dies posten soll).

Sachverhalt:
Ich habe einen Neuwagen bestellt und finanziere dieses, die Zulassung jedoch läuft über meinen
Vater.
Das Auto ist ein Audi A5, welches eine utopische Lieferzeit hat. Ich habe es im August 2008 bestellt und durfte mein Auto am 21. März 2009 abholen.

Im Kaufvertrag stand dabei, dass Preisanpassungen (= Preiserhöhungen) möglich sind.
Das geschah auch im Dezember 2008. Die musste ich so akzeptieren.

Nun heißt es in einer Nachricht von meinem Händler

Hallo Sehr geehrter ...

die Zulassung auf Ihren Vater bereitet uns massive Probleme.

Das Fahrzeug wurde mit einem Altpreisanspruch bestellt.
Dieser Altpreisanspruch ist "Personenbezogen".
Das heißt, eine Zulassung darf nur auf die Person erfolgen, auf die
der Kaufvertrag ausgestellt und auf die das Fahrzeug bestellt ist.

Da die Daten im Werkssystem bei Audi hinterlegt sind, wird uns die
Differenz zwischen Altpreis und Neupreis belastet.

Diese Rückbelastung (755,- €) müssen wir leider an Sie weiterberechnen.
...

Was hält ihr davon? Man hat mir vorher nie was darüber gesagt, dass es zu Problemen führt, wenn es nicht auf mich zugelassen wird.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

A5 fahren wollen, und wegen 755 Euro vom kauf zurücktreten wollen? verstehs zwar nicht, aber ich denke du wirst es zahlen müssen. Drohen lassen werden Die sich bestimmt nicht.

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Ja, der Wagen ist finanziert, jedoch nicht über die Audi Bank, von daher dürfte hier keine Verknüpfung vorhanden sein.
Auch die Versicherung läuft nicht über Audi.

Die Klausel vom Vertrag such ich später raus und stelle sie mal hier rein.
Es wurde auch kein § genannt, auf welches Sie sich berufen. Ich hab nur diese Mail von meinem Autohändler (Disponenten des Autohauses) bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von lightfunkyone


Ähh moment mal.

Hast du das Fahrzeug über Audi finanziert oder Bar bezahlt?

Ich suche gerade nach einem Rechtsanspruch, den Audi geltend machen könnte oder versucht abzuleiten. Bei einer Finanzierung lass ich mir irgendwie noch eingehen, die kann an Bedingungen geknüpft sein.

Aber sonst? Eigentümer ist der, der im Kaufvertrag steht. Punkt. Und der Eigentümer kann mit dem Ding machen, was er will, verschenken, auf Oma zulassen, zu Schrott fahren und demolieren oder sonst was.

Schreib mal genau "wie" du das Auto gekauft hast (Bar/Leasing/Fianzierung) welche Versicherung (Audi & sonstige) und auf welchem § und sonst was die sich berufen...

so long,

Eigentümer ist nicht der, der im Kaufvertrag steht. Das ist der Käufer.

Eigentümer ist, wer den Fahrzeugbrief hat. Käufer wird Eigentümer, wenn er bezahlt hat und ihm das Auto mit Fahrzeugschein übergeben wird.

Halter ist der, der im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Besitzer ist der, der das Auto im Besitz hat, also auch der Dieb, nachdem er das Auto geklaut hat.

O.

So, folgendes steht im Vertrag drin:

"Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vereinbartem Lievertermin mehr als 4 Monate und ändert die Volkswagen AG nach Vertragsabschluss die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug oder erhöht sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche Mehrwertsteuer, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung entsprechend oder um die erhöhte Mehrwertsteuer anzupassen. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Kaufpreises um 5% oder mehr, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen drei Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten."

Zitat:

Original geschrieben von rollbond


So, folgendes steht im Vertrag drin:

"Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vereinbartem Lievertermin mehr als 4 Monate und ändert die Volkswagen AG nach Vertragsabschluss die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug oder erhöht sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche Mehrwertsteuer, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung entsprechend oder um die erhöhte Mehrwertsteuer anzupassen. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Kaufpreises um 5% oder mehr, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen drei Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten."

Dies ist die übliche Klausel. Sie ist nicht zu beanstanden. Also die Erhöhung der UPE kann weitergegeben werden. Ich sehe aber keinen Bezug zu dem Schreiben des Händlers.

Schreib ihm, dass Du seine Forderung aus den Bestimmungen des Kaufvertrages nicht nachvollziehen kannst, und ihn daher bittest, schriftlich die Mehrkosten zu begründen und insbesondere  mitzuteilen, wo die Bestimmungen zur personenbezogenen Altpreisanspruch geregelt sind. Dir wären diese Bestimmungen unbekannt.

Reagiere aber umgehend, damit nicht der Eindruck entsteht, Du würdest diesen Mehrpreis akzeptieren. Und alles schriftlich.

Viel Erfolg
O.

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Ok, vielen Dank.

Ich werde Deinem Rat folgen!
Ich werde berichten was rausgekommen ist.

Grüße...

Ich verstehe nicht, was die Zulassung Audi angeht.

Was wäre, wenn Du ein Auto kaufen würdest, nie zulassen, aber Dir in Dein Wohnzimmer stellen würdest? Würden Sie Dir dann auch schreiben?

Audi hat mit der Zulassung nichts zu schaffen. Wer's kauft kann es wem auch immer zum Zulassen geben.

Nicht ganz richtig, bestimmte Rabatte und Aktionen sind personen bzw. firmen bzw. Mitgliedschaftsbezogen.

Beispiele:
Opel hat für MANCHE Omega und Vectra B Fahrer mal ein Schreiben rausgeschickt, daß diese bei Kauf eines Vectra C eine Herstellergarantie für volle 4 Jahre bekommen. Galt nur für angeschriebene Personen und nur bei Zulassung auf diese.

Oder wenn du Mitglied im Maschinenring bist.
Dann bekommst du den Rabatt von 22,5 % auf einen Insignia.
ABER nicht wenn das Auto auf deine Frau zugelassen wird.

Und die Preisgarantie galt hier offenbar nur für den Sohn.
Personenbezogene Preisgarantie.

Wenn das so ist, hätte mich der Händler nicht drauf hinweisen müssen?

Zitat:

Original geschrieben von rollbond


Wenn das so ist, hätte mich der Händler nicht drauf hinweisen müssen?

Wenn spezielle Rabattaktionen durchgeführt werden, gibt es gewisse Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um in den Genuss dieser Rabattaktion zu kommen.

Entweder sind die Vorausetzungen schon durch den Abschluss des Kaufvertrages erfüllt (z. B. Kauf in einem bestimmten Zeitraum oder Kauf eines bestimmten Modelles) oder die Erfüllung der Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden (z.B. Vw-Prämie durch Verschrottungsnachweis oder Schwerbehindertenrabatt durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises). Stets ist ein Vermerk im Kaufvertrag, dass der Kaufpreis nur bei  Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen gilt.

Wenn im Vertrag keine Bedingungen zum Preis genannt werden, gilt der Kaufpreis  uneingeschränkt. Händler kann Vertrag nicht einseitig abändern. Was der Hersteller Audi sagt, ist nicht Sache des Käufers, da allein Audi-Händler Vertragspartner ist. Zumal  auch nicht bekannt ist, was Händler mit Audi vereinbart hat, und ob nicht dort ein Fehler gemacht wurde, der jetzt auf den Käufer abgewälzt werden soll.
Käufer kann auch nicht verlangen, den Kaufpreis zu mindern, weil die Hausbank höhere Zinsen berechnet und er diese höheren Zinsen aus seinem Budget nicht tragen kann.

Also kein zusätzliches Geld für Audi - Händler, es sei denn, er kann seine Forderungen mit Klauseln aus den vereinbarten Vertragsbedingungen begründen.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von lightfunkyone


Ähh moment mal.

Hast du das Fahrzeug über Audi finanziert oder Bar bezahlt?

Ich suche gerade nach einem Rechtsanspruch, den Audi geltend machen könnte oder versucht abzuleiten. Bei einer Finanzierung lass ich mir irgendwie noch eingehen, die kann an Bedingungen geknüpft sein.

Aber sonst? Eigentümer ist der, der im Kaufvertrag steht. Punkt. Und der Eigentümer kann mit dem Ding machen, was er will, verschenken, auf Oma zulassen, zu Schrott fahren und demolieren oder sonst was.

Schreib mal genau "wie" du das Auto gekauft hast (Bar/Leasing/Fianzierung) welche Versicherung (Audi & sonstige) und auf welchem § und sonst was die sich berufen...

so long,

Eigentümer ist nicht der, der im Kaufvertrag steht. Das ist der Käufer.
Eigentümer ist, wer den Fahrzeugbrief hat. Käufer wird Eigentümer, wenn er bezahlt hat und ihm das Auto mit Fahrzeugschein übergeben wird.
Halter ist der, der im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Besitzer ist der, der das Auto im Besitz hat, also auch der Dieb, nachdem er das Auto geklaut hat.

O.

Sorry leider falsch.

Eigentümer ist DER, der im Kaufvertrag steht!

Der Fahrzeugbrief ist ein sog. "vereinfachter Eigentumsnachweis". Der Käufer wird Eigentümer durch Vertrag: Übergabe, Bezahlung

Ich könnte dir jetzt noch die BGB§ zitieren, erspare mir aber das.

Zitat:

Original geschrieben von lightfunkyone



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Eigentümer ist nicht der, der im Kaufvertrag steht. Das ist der Käufer.
Eigentümer ist, wer den Fahrzeugbrief hat. Käufer wird Eigentümer, wenn er bezahlt hat und ihm das Auto mit Fahrzeugschein übergeben wird.
Halter ist der, der im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Besitzer ist der, der das Auto im Besitz hat, also auch der Dieb, nachdem er das Auto geklaut hat.

O.

Sorry leider falsch.

Eigentümer ist DER, der im Kaufvertrag steht!

Der Fahrzeugbrief ist ein sog. "vereinfachter Eigentumsnachweis". Der Käufer wird Eigentümer durch Vertrag: Übergabe, Bezahlung

Ich könnte dir jetzt noch die BGB§ zitieren, erspare mir aber das.

??

Zitat "Der Käufer wird Eigentümer durch Vertrag: Übergabe, Bezahlung"

Genau das habe ich geschrieben:

"Käufer wird Eigentümer, wenn er bezahlt hat und ihm das Auto mit Fahrzeugschein übergeben wird".  

Was ist an dieser Aussage falsch? Nichts anderes sagt Dein Zitat.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von lightfunkyone


Sorry leider falsch.

Eigentümer ist DER, der im Kaufvertrag steht!

Der Fahrzeugbrief ist ein sog. "vereinfachter Eigentumsnachweis". Der Käufer wird Eigentümer durch Vertrag: Übergabe, Bezahlung

Ich könnte dir jetzt noch die BGB§ zitieren, erspare mir aber das.

??
Zitat "Der Käufer wird Eigentümer durch Vertrag: Übergabe, Bezahlung"
 
Genau das habe ich geschrieben:
"Käufer wird Eigentümer, wenn er bezahlt hat und ihm das Auto mit Fahrzeugschein übergeben wird".  
Was ist an dieser Aussage falsch? Nichts anderes sagt Dein Zitat.

O.

Du hattest geschrieben: "Eigentümer ist, wer den Fahrzeugbrief hat."

- Das ist Falsch.

Bsp: Ich kann den Brief haben und sogar selbst auf mich anmelden. Dann geht man davon aus, dass ich der Eigentümer bin.

Aber

wenn meine Mutter im Kaufvertrag stehen würde, dann wäre Sie der Eigentümer.

Hier hattest du geschrieben: "Eigentümer ist nicht der, der im Kaufvertrag steht. Das ist der Käufer."
- Doch. Ist er.

Sorry ist schon stark OT. Fakt ist jedoch, dass der Fahrzeugbrief nicht zwingend irgendwas mit dem tatsächlichen Eigentümer zu tun haben muss.

Zitat:

Original geschrieben von lightfunkyone



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


??
Zitat "Der Käufer wird Eigentümer durch Vertrag: Übergabe, Bezahlung"

Genau das habe ich geschrieben:
"Käufer wird Eigentümer, wenn er bezahlt hat und ihm das Auto mit Fahrzeugschein übergeben wird".  
Was ist an dieser Aussage falsch? Nichts anderes sagt Dein Zitat.

O.

Du hattest geschrieben: "Eigentümer ist, wer den Fahrzeugbrief hat."
- Das ist Falsch.
Bsp: Ich kann den Brief haben und sogar selbst auf mich anmelden. Dann geht man davon aus, dass ich der Eigentümer bin. Aber wenn meine Mutter im Kaufvertrag stehen würde, dann wäre Sie der Eigentümer.

Hier hattest du geschrieben: "Eigentümer ist nicht der, der im Kaufvertrag steht. Das ist der Käufer."
- Doch. Ist er.

Sorry ist schon stark OT. Fakt ist jedoch, dass der Fahrzeugbrief nicht zwingend irgendwas mit dem tatsächlichen Eigentümer zu tun haben muss.

Letzter Satz o.k.

Ich habe ggfs. missverständlich formuliert. Allein aufgrund der Tatsache, dass ein Vertrag geschlossen wurde, wird man nicht Eigentümer, man ist Käufer. Erst mit Übergabe des Fahrzeuges erwirbt man Eigentum am Fahrzeug.  (§ 929 BGB).

O.

Zitat:

Original geschrieben von rollbond


Wenn das so ist, hätte mich der Händler nicht drauf hinweisen müssen?

Hab mir jetzt in Ruhe das ganze nochmal durchgelesen. Meiner Meinung nach mögliche Erklärung:

Denke mal direkt beim Kauf war eine Preiserhöhung und einige Kunden haben noch aus Kulanz den alten Preis bekommen. (warum sowas personenbezogen und nicht fahrzeugbezogen sein sollte ist mir auch nicht ganz klar).

Danach gabs dann eine 2. Preiserhöhung die du ja auch vertragsgemäß schlucken würdest.

Problem ist jetzt, wenn diese Kulanz personenbezogen ist und du diese "1." Preiserhöhung jetzt nachträglich noch schlucken sollst ob das dann auch vertraglich schluckbar ist. 😉
Alles weitere könnte man ja mal einem Anwalt zur Durchsicht vorbeibringen wenn folgendes nicht klappt:

Frage:
Mußte der Händler einen Namen an Audi melden?
Dann wäre das auch ein Problem des Händlers. 😉

Und auch wenn nicht, ich meine bei nem A5... Die sollten doch bei Audi nen Distriktleiter Verkauf haben, der sich da einschalten kann. Wenn der Händler dem das erklärt sollte das machbar sein. (Bei Opel wäre das so, was hältst du denn vom Insignia? 😉 )

Zitat:

Original geschrieben von haschee



Zitat:

Original geschrieben von rollbond


Wenn das so ist, hätte mich der Händler nicht drauf hinweisen müssen?
Hab mir jetzt in Ruhe das ganze nochmal durchgelesen. Meiner Meinung nach mögliche Erklärung:
Denke mal direkt beim Kauf war eine Preiserhöhung und einige Kunden haben noch aus Kulanz den alten Preis bekommen. (warum sowas personenbezogen und nicht fahrzeugbezogen sein sollte ist mir auch nicht ganz klar).

Danach gabs dann eine 2. Preiserhöhung die du ja auch vertragsgemäß schlucken würdest.

Problem ist jetzt, wenn diese Kulanz personenbezogen ist und du diese "1." Preiserhöhung jetzt nachträglich noch schlucken sollst ob das dann auch vertraglich schluckbar ist. 😉
Alles weitere könnte man ja mal einem Anwalt zur Durchsicht vorbeibringen wenn folgendes nicht klappt:

Frage:
Mußte der Händler einen Namen an Audi melden?
Dann wäre das auch ein Problem des Händlers. 😉

Und auch wenn nicht, ich meine bei nem A5... Die sollten doch bei Audi nen Distriktleiter Verkauf haben, der sich da einschalten kann. Wenn der Händler dem das erklärt sollte das machbar sein. (Bei Opel wäre das so, was hältst du denn vom Insignia? 😉 )

Eine Preiserhöhung kann vom Händler nicht geltend gemacht werden, wenn diese für den Händler bei Vertragsabschluss vorhersehbar war.

Also Nachforderung für die genannte 1. Preiserhöhung nicht nöglich.

O.

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